Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit U-Bahnen auf der Linie U6 West von Klinikum Großhadern bis Campus Martinsried
Auftraggeber: Landeshauptstadt München vertreten durch MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH · München
Landeshauptstadt München hat mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Dienstleistungen in München angekündigt.
Der Auftraggeber kann diesen Auftrag über Verkehrsleistungen ausschreiben oder, soweit zulässig, direkt vergeben. Eine eigene Bekanntmachung mit Frist und Unterlagen muss also nicht folgen, und Fristen können schon mit dieser Vorinformation beginnen. Maßgeblich ist die Vorinformation.
Angaben in Kürze
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- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit U-Bahnen auf der Linie U6 West von Klinikum Großhadern bis Campus Martinsried
- Wo
- München, Landkreis München, Bayern
- Veröffentlicht
- 30.12.2025
- Laufzeit
- 246 Monate
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Landeshauptstadt München ist auf Grundlage der Zweckvereinbarung zur Zusammenarbeit im ÖPNV auf der Linie U6 (West) zwischen dem Landkreis München und der Landeshauptstadt München (OBABl vom 30.12.2025) zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1, 2 BayÖPNVG i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007. Sie beabsichtigt, für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 30.06.2047 öffentliche Personenverkehrsdienste mit der U-Bahnlinie U 6 (West) in den am 01.01.2025 in Kraft getretenen Öffentlichen Dienstleistungsauftrag Stadtverkehr München (ÖDLA) an die Münchner Verkehrsgesellschaft mbh (MVG; Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München, E-Mail: [E-Mail-Adresse entfernt], Telefon: [Nummer entfernt], Fax: [Nummer entfernt] einzubeziehen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA ist der Betrieb des Streckenabschnitts der Linie U6 Klinikum Großhadern bis Campus Martinsried. Der ÖDLA bezieht sich …
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Die Landeshauptstadt München ist auf Grundlage der Zweckvereinbarung zur Zusammenarbeit im ÖPNV auf der Linie U6 (West) zwischen dem Landkreis München und der Landeshauptstadt München (OBABl vom 30.12.2025) zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1, 2 BayÖPNVG i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007. Sie beabsichtigt, für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 30.06.2047 öffentliche Personenverkehrsdienste mit der U-Bahnlinie U 6 (West) in den am 01.01.2025 in Kraft getretenen Öffentlichen Dienstleistungsauftrag Stadtverkehr München (ÖDLA) an die Münchner Verkehrsgesellschaft mbh (MVG; Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München, E-Mail: [E-Mail-Adresse entfernt], Telefon: [Nummer entfernt], Fax: [Nummer entfernt] einzubeziehen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA ist der Betrieb des Streckenabschnitts der Linie U6 Klinikum Großhadern bis Campus Martinsried. Der ÖDLA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Sinne von § 8 PBefG. Er verpflichtet zur Erbringung der Beförderungsleistung im U-Bahnverkehr. Daneben ist der Betrieb der Schieneninfrastruktur Gegenstand des ÖDLA. In Summe belaufen sich die zum Betriebsbeginn zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 84.081 Zugkilometer pro Jahr. Der ÖDLA wird Anforderungen in Bezug auf Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der umfassten Verkehrsdienste enthalten. Dem Betreiber wird für die Verkehre ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt. Der ÖDLA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDLA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände angepasst werden kann. Die Landeshauptstadt München kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.3) A) verwiesen. Diese Vorinformation stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der Grund für die Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer gesonderten Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt zu vergeben, liegt darin, dass eine zulässige Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. Art. 12 RL 2014/24/EU i.V.m. § 108 Abs. 1 GWB vorliegt. Die LHM übt über die MVG eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle aus, an ihr bestehen keine privaten Kapitalanteile und die MVG erbringt unter 20% ihres Umsatzes für fremde Dritte. Die Integration der U-Bahnlinie U6 (West) in den ÖDLA kann nach Ablauf eines Jahres erfolgen (Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007). Damit wird zugleich die Frist des § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB eingehalten. Gegen die geplante Direktvergabe kann bis zum Ablauf der Jahresfrist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern (Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Telefon: [Nummer entfernt], Fax: [Nummer entfernt] eingereicht werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl., v. 28.04.2020 VI Verg 27/19). (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Erfüllungsort
- Ort
- 80331 München
- Kreis
- Landkreis München
- Bundesland
- Bayern
- NUTS
- DE21H
Verlauf
- 30.12.2025 Vorinformation veröffentlicht
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