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Vorinformation comp-tend (EU-weit) · veröffentlicht am 19.06.2026

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Wesermarsch Süd

Auftraggeber: Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) · Bremen

Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) hat mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Personenbeförderung im Landkreis Wesermarsch angekündigt.

Geplanter Auftrag

Der Auftraggeber kann diesen Auftrag über Verkehrsleistungen ausschreiben oder, soweit zulässig, direkt vergeben. Eine eigene Bekanntmachung mit Frist und Unterlagen muss also nicht folgen, und Fristen können schon mit dieser Vorinformation beginnen. Maßgeblich ist die Vorinformation.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Personenbeförderung: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Wesermarsch Süd
Wo
Landkreis Wesermarsch, Niedersachsen
Veröffentlicht
19.06.2026
Laufzeit
01.08.2028 bis 31.07.2038

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 19.06.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Der ZVBN beabsichtigt als zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienbündel Wesermarsch Süd im Landkreis Wesermarsch. Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien: Linie 431 Brake - Ovelgönne - Neustadt - Jaderberg - Varel Linie 432 Jaderberg - Schweiburg - Augusthausen - Wapelersiel Linie 440 Oldenburg - Brake - Bremerhaven/Nordenham-Blexen sowie Sonderfahrten „Kramermarkt Oldenburg“ Linie 446 Großenmeer - Oldenbrok - Brake Linie 447 Oldenbrok - Neustadt - …

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Der ZVBN beabsichtigt als zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienbündel Wesermarsch Süd im Landkreis Wesermarsch. Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien: Linie 431 Brake - Ovelgönne - Neustadt - Jaderberg - Varel Linie 432 Jaderberg - Schweiburg - Augusthausen - Wapelersiel Linie 440 Oldenburg - Brake - Bremerhaven/Nordenham-Blexen sowie Sonderfahrten „Kramermarkt Oldenburg“ Linie 446 Großenmeer - Oldenbrok - Brake Linie 447 Oldenbrok - Neustadt - Ovelgönne - Brake Linie 448 Hammelwarden - Oldenbrok - Ovelgönne/Brake Linie 450 Delmenhorst - Lemwerder - Berne sowie Sonderfahrten „Drachen über Lemwerder“ Linie 451 Brake - Elsfleth - Berne Linie 452 Huntebrück - Holle/Pfahlhausen - Berne Linie 455 Lemwerder - Krögerdorf - Berne Linie 458 Bardenfleth - Ganspe - Weserdeich - Berne Linie 459 Sandhausen - Altenesch/Bardewisch - Lemwerder Linie 460 Oldenburg - Elsfleth - Oberhammelwarden - Brake sowie Sonderfahrten „Kramermarkt Oldenburg“ Linie 461 Moorhausen/Huntebrück - Eckfleth - Elsfleth Linie 462 Lienen - Elsfleth - Neuenfelde - Lienen Linie 463 Großenmeer - Nordermoor - Elsfleth Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von dem Linienbündel abgedeckte Bedienungsgebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 verwiesen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Bundesland
Niedersachsen
NUTS
DE94G

Verlauf

  1. 19.06.2026 Vorinformation veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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