Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Westerwaldkreis
Auftraggeber: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises · Montabaur
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Personenbeförderung im Westerwaldkreis angekündigt.
Der Auftraggeber kann diesen Auftrag über Verkehrsleistungen ausschreiben oder, soweit zulässig, direkt vergeben. Eine eigene Bekanntmachung mit Frist und Unterlagen muss also nicht folgen, und Fristen können schon mit dieser Vorinformation beginnen. Maßgeblich ist die Vorinformation.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Personenbeförderung: Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Westerwaldkreis
- Wo
- Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz
- Veröffentlicht
- 08.03.2025
- Laufzeit
- 38 Monate
- Lose
- 2 Lose
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDer Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er beabsichtigt die Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 01.10.2025 bis zum 09.12.2028: Los 1: 430: Steinebach – Hachenburg, 431: Hachenburg – Dreifelden – Wölferlingen – Selters, 433: Hachenburg – Alpenrod – Dreifelden. Los 2: 432: Hartenfels – Steinen – Selters (Schulverkehr), 434: Ewighausen – Herschbach (b. Selters) (Schulverkehr), 435: Ewighausen – Selters (Schulverkehr), 436: Ewighausen – Wölferlingen (Kindergartenverkehr). Die vorgenannten Linien werden als zwei Teillose im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG vergeben. Einzelne Linien dürfen nicht über einen eigenwirtschaftlichen Antrag aus einem der Lose …
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Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er beabsichtigt die Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 01.10.2025 bis zum 09.12.2028: Los 1: 430: Steinebach – Hachenburg, 431: Hachenburg – Dreifelden – Wölferlingen – Selters, 433: Hachenburg – Alpenrod – Dreifelden. Los 2: 432: Hartenfels – Steinen – Selters (Schulverkehr), 434: Ewighausen – Herschbach (b. Selters) (Schulverkehr), 435: Ewighausen – Selters (Schulverkehr), 436: Ewighausen – Wölferlingen (Kindergartenverkehr). Die vorgenannten Linien werden als zwei Teillose im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG vergeben. Einzelne Linien dürfen nicht über einen eigenwirtschaftlichen Antrag aus einem der Lose herausgelöst werden. Die Linienverläufe können dem aktuellen Nahverkehrsplan (dort Anhang 1) entnommen werden. Sämtliche quantitativen und qualitativen Mindestanforderungen an die zukünftige Verkehrsbedienung (insbesondere Linienwege, Beförderungsentgelte, aktuelle Bedienungsstandards und zukünftige Anforderungen) ergeben sich aus einer ergänzenden Information, welche unter https://www.westerwaldkreis.de/oepnv-bekanntmachungergaenzung.html abrufbar ist. Dem zukünftigen Betreiber wird im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG für die Bedienung der benannten Linien erteilt werden. Der Westerwaldkreis behält sich vor, weitergehende Anforderungen und Standards in das hier angekündigte Vergabeverfahren aufzunehmen. Insbesondere beabsichtigt der Westerwaldkreis die Fahrpläne zu überarbeiten zum Zweck der verbesserten Anschlussverknüpfung mit anderen Linien und zur Integration bisher im freigestellten Schülerverkehr durchgeführter Leistungen in den ÖPNV. Während der Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge können sich Änderungen des Inhaltes, des Umfangs, der definierten und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z.B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen wird der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Es sind Fahrzeuge des Typs „Bn“ (Niederflur-Solobus) einzusetzen. Dabei handelt es sich um eine Mindestgröße. Es können auch größere Fahrzeuge eingesetzt werden, sofern (städte-)bauliche Gegebenheiten und verkehrsrechtliche Anforderungen dies zulassen und der Einsatz größerer Fahrzeuge vom Verkehrsunternehmen als unbedenklich angesehen wird. Fahrzeuge müssen die Vorgaben der Abgasnorm „Euro VI“ bzw. „Euro 6d“ (oder höher) erfüllen oder "sauber" im Sinne der Definitionen unter § 2 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG) sein. Abweichend von der o. g. Vorgabe sowie der Vorgaben unter Ziffer 1.2.1 in der Anlage zur Ergänzenden Information „Qualitätsanforderungen“ müssen Fahrzeuge auf den o. g. Linien, die ausschließlich auf Fahrten zum Einsatz kommen, für die Vorgaben der Kategorie 2 gelten, mindestens die Vorgabe der Abgasnorm „Euro V“ oder „EEV“ erfüllen (Erläuterung zur Fahrzeugqualität und Vorgaben zum Fahrzeugeinsatz siehe Anlage „Vorgaben zum Fahrplan“). Der Betreiber ist verpflichtet, den VRM-Verbundtarif in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der von der Gesellschafterversammlung der Verkehrsverbund Rhein- Mosel GmbH als Gruppe zuständiger Behörden erlassenen Allgemeinen Vorschrift anzuwenden bzw. Fahrscheine anderer Verbundunternehmen einschließlich des Deutschlandtickets anzuerkennen und an der Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund Rhein-Mosel teilzunehmen. Neue Betreiber werden gemäß § 1 Abs. 4 LTTG RLP verpflichtet, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zuvor zur Erbringung der Dienste eingestellt wurden, ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu unterbreiten. Fahrer müssen auch während der Laufzeit des Verkehrsvertrags mindestens entsprechend einem der vom Land vorgegebenen repräsentativen Tarifverträgen bezahlt werden.
2 Lose
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Westerwaldkreis
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- NUTS
- DEB1B
Verlauf
- 08.03.2025 Vorinformation veröffentlicht
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