Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in Form eines Anruf-Sammel-Taxi(AST)-Verkehrs im Landkreis Uelzen
Auftraggeber: Landkreis Uelzen · Uelzen
Landkreis Uelzen hat mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Personenbeförderung im Landkreis Uelzen angekündigt.
Der Auftraggeber kann diesen Auftrag über Verkehrsleistungen ausschreiben oder, soweit zulässig, direkt vergeben. Eine eigene Bekanntmachung mit Frist und Unterlagen muss also nicht folgen, und Fristen können schon mit dieser Vorinformation beginnen. Maßgeblich ist die Vorinformation.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Personenbeförderung: Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in Form eines Anruf-Sammel-Taxi(AST)-Verkehrs im Landkreis Uelzen
- Wo
- Landkreis Uelzen, Niedersachsen
- Veröffentlicht
- 01.02.2026
- Laufzeit
- 36 Monate
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 10.05.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDer Landkreis Uelzen beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 Abs. 2 NNVG. Der zu vergebende ÖDA umfasst die Erbringung des Anruf-Sammel-Taxi(AST)-Verkehrs im Landkreis Uelzen. Das AST ist ein zusätzliches Angebot als Ergänzung zum Busverkehr im Landkreis Uelzen sowie in der Stadt Uelzen, d.h. AST-Fahrten werden grundsätzlich nur zu Zeiten und in Bereichen angeboten, in denen keine Busangebote vorhanden sind. Das AST-System ist so aufgebaut, dass montags bis sonntags von etwa 19:30 Uhr bis etwa 04 Uhr nachts, auch an Feiertagen, allerdings …
Ganze Beschreibung lesen
Der Landkreis Uelzen beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 Abs. 2 NNVG. Der zu vergebende ÖDA umfasst die Erbringung des Anruf-Sammel-Taxi(AST)-Verkehrs im Landkreis Uelzen. Das AST ist ein zusätzliches Angebot als Ergänzung zum Busverkehr im Landkreis Uelzen sowie in der Stadt Uelzen, d.h. AST-Fahrten werden grundsätzlich nur zu Zeiten und in Bereichen angeboten, in denen keine Busangebote vorhanden sind. Das AST-System ist so aufgebaut, dass montags bis sonntags von etwa 19:30 Uhr bis etwa 04 Uhr nachts, auch an Feiertagen, allerdings kein Betrieb am Heiligabend (vom 24.12. zum 25.12.) und Silvester (vom 31.12. zum 01.01.), AST-Fahrten von den Bahnhöfen Bad Bevensen, Bad Bodenteich, Bienenbüttel, Ebstorf, Stederdorf, Suderburg und Uelzen (mit Verknüpfung zu den ankommenden Zügen) angeboten werden. Die Fahrgäste können innerhalb des Bediengebietes bis zur Haustür befördert werden. Der AST-Verkehr ist in 15 AST-Linien organisiert. Die Abfahrtszeiten der Linien sind in entsprechenden Fahrplänen festgelegt. Eine Fahrt wird aber nur dann tatsächlich durchgeführt, wenn ein Fahrgast mindestens 60 Minuten vor der planmäßigen Abfahrt einen Fahrtwunsch telefonisch anmeldet. Die Durchführung der Fahrten erfolgt mit PKW. Es handelt sich hierbei um einen Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG. Zusätzliche Verkehre gemäß § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 8000 Kilometer pro Jahr. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur, inklusive der Möglichkeit zur telefonsichen Fahrtanmeldung. Die zum Betriebsbeginn umfassten Verkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Landkreis Uelzen
- Bundesland
- Niedersachsen
- NUTS
- DE93A
Verlauf
- 01.02.2026 Vorinformation veröffentlicht
- 10.05.2026 Vorinformation veröffentlicht · Wegen begründeter Zweifel, ob der in der Vorabbekanntmachung beschriebene Verkehr nach § 44 PBefG genehmigungsfähig wäre, wurde in 2.1.4. der neue Buchstabe F. aus Gründen der Transparenz eingefügt. Diese Änderung löst keinen Neubeginn der Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG für…
Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite
Ähnliche offene Ausschreibungen
Zuschläge: Personenbeförderung in Niedersachsen
- Schülerindividualbeförderung und Beförderung von mobilitätseingeschränkten Schülerinnen und Schülern im Landkreis HarburgLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle für die Gemeinde Seevetal · Zuschlag 31.08.2026 an Vineta Rollicare GmbH und 3 weitere · 2–6 Angebote je Los
- Schülerbeförderungsleistungen für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 im freigestellten SchülerverkehrLandkreis Helmstedt · Zuschlag 30.07.2026 an Taxi Eggestein Helmstedt-Königslutter GmbH und 3 weitere · 1–8 Angebote je Los
- Erbringung von Leistungen im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Vechta ab dem ersten Schultag des Schuljahres 2026/2027Landkreis Vechta · Zuschlag 14.07.2026 an Vineta RolliCare GmbH und 4 weitere · 3–6 Angebote je Los
- Freigestellter SchülerverkehrRegion Hannover · Zuschlag 20.04.2026 an Meldau GmbH und 6 weitere · 2–5 Angebote je Los
- Beförderungsleistungen für Schüler*innen mit Wohnort im Landkreis Lüneburg an Schulen in der Stadt und im Landkreis Lüneburg und in HamburgZentrale Vergabestelle - Kooperation Landkreis Lüneburg - Harburg · Zuschlag 10.04.2026 an Stambula Fahrservice GmbH und Vineta Rollicare GmbH · 1–4 Angebote je Los
- Schülerbeförderung zu den Sprachheilklassen an der Grundschule Am HarrlLandkreis Schaumburg - Vergabestelle · Zuschlag 09.03.2026 an Vineta Rollicare GmbH · 3–4 Angebote je Los