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Vorinformation comp-tend (EU-weit) · veröffentlicht am 01.02.2026

Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in Form eines Anruf-Sammel-Taxi(AST)-Verkehrs im Landkreis Uelzen

Auftraggeber: Landkreis Uelzen · Uelzen

Landkreis Uelzen hat mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Personenbeförderung im Landkreis Uelzen angekündigt.

Geplanter Auftrag

Der Auftraggeber kann diesen Auftrag über Verkehrsleistungen ausschreiben oder, soweit zulässig, direkt vergeben. Eine eigene Bekanntmachung mit Frist und Unterlagen muss also nicht folgen, und Fristen können schon mit dieser Vorinformation beginnen. Maßgeblich ist die Vorinformation.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Personenbeförderung: Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in Form eines Anruf-Sammel-Taxi(AST)-Verkehrs im Landkreis Uelzen
Wo
Landkreis Uelzen, Niedersachsen
Veröffentlicht
01.02.2026
Laufzeit
36 Monate

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 10.05.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Der Landkreis Uelzen beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 Abs. 2 NNVG. Der zu vergebende ÖDA umfasst die Erbringung des Anruf-Sammel-Taxi(AST)-Verkehrs im Landkreis Uelzen. Das AST ist ein zusätzliches Angebot als Ergänzung zum Busverkehr im Landkreis Uelzen sowie in der Stadt Uelzen, d.h. AST-Fahrten werden grundsätzlich nur zu Zeiten und in Bereichen angeboten, in denen keine Busangebote vorhanden sind. Das AST-System ist so aufgebaut, dass montags bis sonntags von etwa 19:30 Uhr bis etwa 04 Uhr nachts, auch an Feiertagen, allerdings …

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Der Landkreis Uelzen beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 Abs. 2 NNVG. Der zu vergebende ÖDA umfasst die Erbringung des Anruf-Sammel-Taxi(AST)-Verkehrs im Landkreis Uelzen. Das AST ist ein zusätzliches Angebot als Ergänzung zum Busverkehr im Landkreis Uelzen sowie in der Stadt Uelzen, d.h. AST-Fahrten werden grundsätzlich nur zu Zeiten und in Bereichen angeboten, in denen keine Busangebote vorhanden sind. Das AST-System ist so aufgebaut, dass montags bis sonntags von etwa 19:30 Uhr bis etwa 04 Uhr nachts, auch an Feiertagen, allerdings kein Betrieb am Heiligabend (vom 24.12. zum 25.12.) und Silvester (vom 31.12. zum 01.01.), AST-Fahrten von den Bahnhöfen Bad Bevensen, Bad Bodenteich, Bienenbüttel, Ebstorf, Stederdorf, Suderburg und Uelzen (mit Verknüpfung zu den ankommenden Zügen) angeboten werden. Die Fahrgäste können innerhalb des Bediengebietes bis zur Haustür befördert werden. Der AST-Verkehr ist in 15 AST-Linien organisiert. Die Abfahrtszeiten der Linien sind in entsprechenden Fahrplänen festgelegt. Eine Fahrt wird aber nur dann tatsächlich durchgeführt, wenn ein Fahrgast mindestens 60 Minuten vor der planmäßigen Abfahrt einen Fahrtwunsch telefonisch anmeldet. Die Durchführung der Fahrten erfolgt mit PKW. Es handelt sich hierbei um einen Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG. Zusätzliche Verkehre gemäß § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 8000 Kilometer pro Jahr. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur, inklusive der Möglichkeit zur telefonsichen Fahrtanmeldung. Die zum Betriebsbeginn umfassten Verkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Bundesland
Niedersachsen
NUTS
DE93A

Verlauf

  1. 01.02.2026 Vorinformation veröffentlicht
  2. 10.05.2026 Vorinformation veröffentlicht · Wegen begründeter Zweifel, ob der in der Vorabbekanntmachung beschriebene Verkehr nach § 44 PBefG genehmigungsfähig wäre, wurde in 2.1.4. der neue Buchstabe F. aus Gründen der Transparenz eingefügt. Diese Änderung löst keinen Neubeginn der Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG für…

Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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