UEFG K18 bei Heidesheim - BW 5914 911, NR, SpRK
Auftraggeber: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West · Montabaur
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen im Westerwaldkreis am 04.11.2025 vergeben. Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung.
Originaltitel A060, UEFG K18 bei Heidesheim - BW 5914 911, NR, SpRK
Gewinner nicht veröffentlicht
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 04.11.2025
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 05.11.2025.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Ingenieur- und Planungsleistungen: UEFG K18 bei Heidesheim - BW 5914 911, NR, SpRK
- Wo
- Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 05.11.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungNachrechnung Die Nachrechnung ist gemäß dem Entwurf der BEM-ING Teil 2 sowie unter Berücksichtigung diesbezüglicher BASt-Berichte durchzuführen. Da es sich um ein gestuftes Verfahren der Nachweisführung handelt ist die Stufe, in der die Nachweise erfolgreich geführt werden können zu Beginn nicht bekannt. Inwieweit die Ausführungen der ausgeschriebenen Leistungen im Nachweisverfahren zur Ausführung kommen, hängt vom Verlauf bzw. den Ergebnissen der einzelnen Nachrechnungsstufen ab. Es besteht somit die Möglichkeit, dass Leistungen entfallen oder auch mehrfach erforderlich werden. Die hier durchzuführende Nachrechnung endet nach Stufe 2. Sollten weiterführende Berechnungen erforderlich sein, werden diese über zusätzliche Bauauftragungen durch den AG ausdrücklich beauftragt. Die rechnerischen Nachweise der Tragfähigkeit, der Gebrauchstauglichkeit, der Dauerhaftigkeit und der …
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Nachrechnung Die Nachrechnung ist gemäß dem Entwurf der BEM-ING Teil 2 sowie unter Berücksichtigung diesbezüglicher BASt-Berichte durchzuführen. Da es sich um ein gestuftes Verfahren der Nachweisführung handelt ist die Stufe, in der die Nachweise erfolgreich geführt werden können zu Beginn nicht bekannt. Inwieweit die Ausführungen der ausgeschriebenen Leistungen im Nachweisverfahren zur Ausführung kommen, hängt vom Verlauf bzw. den Ergebnissen der einzelnen Nachrechnungsstufen ab. Es besteht somit die Möglichkeit, dass Leistungen entfallen oder auch mehrfach erforderlich werden. Die hier durchzuführende Nachrechnung endet nach Stufe 2. Sollten weiterführende Berechnungen erforderlich sein, werden diese über zusätzliche Bauauftragungen durch den AG ausdrücklich beauftragt. Die rechnerischen Nachweise der Tragfähigkeit, der Gebrauchstauglichkeit, der Dauerhaftigkeit und der Ermüdungssicherheit sind auf Basis des semiprobabilistischen Sicherheitskonzepts (Teilsicherheitskonzept) zu führen. Da Ungenauigkeiten, Vereinfachungen oder auch vereinfachende Annahmen in der Modellierung des statischen Systems bzw. in den Berechnungs- und Lastansätzen der Bestandsstatik nie gänzlich ausgeschlossen werden können, sind im Rahmen der Nachrechnung die Einzellastfälle infolge Ausbaulasten g1 und g2, Verkehrslasten QLM1, Temperaturunterschiede DTM sowie ggf. Vorspannung Pmt,0 und Pmt,? etc. neu zu ermitteln. Ein bloßer Schnittgrößenvergleich auf Basis der Verkehrslasten ist für die Nachrechnung nicht ausreichend. Der AN kontrolliert somit unmittelbar die vorhandenen Schnittgrößen aus der Bestandsstatik und ob hier die standsicherheitsrelevanten Nachweise für den Überbau geführt worden sind. Die Berechnungen sind bei sämtlichen hier beschriebenen Teilbauwerken für den Überbau in Längs-und Querrichtung inkl. Auflagerkräfte sowie für die Unterbauten zu führen. Die Nachrechnung kann an maßgebenden Überbauten/Teilbauwerken durchgeführt werden, wenn die Übertragbarkeit der Nachrechnungsergebnisse auf die anderen Überbauten/Teilbauwerke sichergestellt wird. Auf dem Bauwerk vorhandene Lärmschutzwände sind bei der Nachrechnung zu berücksichtigen. Die Brückenlager, die Fahrbahnübergänge und die Unterbauten sind ebenfalls rechnerisch nachzuweisen, die Gründungen sind mittels Lastvergleich abzuschätzen.Der Auslastungsgrad ? ist gemäß dem Entwurf der BEM-ING Teil 2 für die maßgebenden Bauteile und Nachweisquerschnitte für die Längs- und Querrichtung des Überbaus sowohl für den Grenzzustand der Tragfähigkeit als auch für den Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit zu ermitteln. Die Ermittlung des Vergleichswertes ? ist nicht gefordert. Der Inhalt der Nachrechnung orientiert sich an der empfohlenen Gliederung gemäß dem Entwurf der BEM-ING Teil 2. A060, UEFG K18 bei Heidesheim - BW 5914 911, NR, SpRK
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Westerwaldkreis (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
Verlauf
- 05.11.2025 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.
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