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Abgelaufen nicht angegeben (national) · veröffentlicht am 22.06.2022

Seminare Zuwendungsrecht mit Schnittstelle Bauförderung

Auftraggeber: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben · Köln

Frist abgelaufen

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Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Seminare Zuwendungsrecht mit Schnittstelle Bauförderung
Wo
Köln, Nordrhein-Westfalen
Bis wann
siehe Unterlagen
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 22.06.2022, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Unser Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ gliedert sich in einen investivenund einen innovativenStrang, die Bau- und die Projektförderung. In beiden Förderprogrammen können Zuwendungen beantragt werden. Den Beschäftigten der Bundesservicestelle soll vermittelt werden, welche besonderen zuwendungsrechtlichen Anforderungen ein Bauförderungsprogramm beinhaltet und wo genau sich die Schnittstellen zwischen dem Zuwendungsrecht und der Bauförderung ergeben. Wir suchen einen Dozent / Dozentin die folgende Themenschwerpunkte unseren Beschäftigten der Bundesservicestelle vermitteln kann: Im Themenschwerpunkt Zuwendungsrecht soll der besondere Fokus auf folgende Themen gelegt werden: Grundlagen der Antragsprüfung: Insbesondere die Unterscheidung zwischen förderfähigen und nicht förderfähigen Ausgaben (Beispiele aus der Praxis) Unterscheidung zwischen verwaltungsmäßiger Prüfung …

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Unser Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ gliedert sich in einen investivenund einen innovativenStrang, die Bau- und die Projektförderung. In beiden Förderprogrammen können Zuwendungen beantragt werden. Den Beschäftigten der Bundesservicestelle soll vermittelt werden, welche besonderen zuwendungsrechtlichen Anforderungen ein Bauförderungsprogramm beinhaltet und wo genau sich die Schnittstellen zwischen dem Zuwendungsrecht und der Bauförderung ergeben. Wir suchen einen Dozent / Dozentin die folgende Themenschwerpunkte unseren Beschäftigten der Bundesservicestelle vermitteln kann: Im Themenschwerpunkt Zuwendungsrecht soll der besondere Fokus auf folgende Themen gelegt werden: Grundlagen der Antragsprüfung: Insbesondere die Unterscheidung zwischen förderfähigen und nicht förderfähigen Ausgaben (Beispiele aus der Praxis) Unterscheidung zwischen verwaltungsmäßiger Prüfung und baufachlicher Prüfung (Gegenüberstellung) Prüfung von Personalkosten Ermessensausübung im Zuwendungsrecht (Beispiele aus der Praxis): ggf. mit der Möglichkeit bspw. einen Verzicht auf Zinsen anhand eines Beispiels in Gruppenarbeit selbstständig zu begründen und anschließend zu besprechen Verwendungs- und Zwischennachweisprüfung sowie Erfolgskontrolle bei Zuwendungen Auflagen und Auflagenverstöße: Wann und wie sollten Auflagen verwendet werden? Wie ist mit Auflagenverstößen umzugehenDabei soll der besondere Fokus auf folgende Themen gelegt werden Im Themenschwerpunkt Bauförderung soll besonderer Fokus gelegt werden auf: Zuwendungsrechtliche Abgrenzung zwischen Bauvorhaben und nicht investiven („normalen“) Projektförderungen Verwendungs- und Zwischennachweisprüfung bei Bauvorhaben (inkl. Umgang mit den Prüfergebnissen) Umgang mit Ermessensentscheidungen bei Bauförderungen Umgang mit der Mittelplanung bei Bauförderungen Genauigkeit der Kostenermittlung bei Bauvorhaben (von Kostenschätzung bis Kostenfeststellung): Wie, wodurch und in welchem Umfang verändern sich Baukosten von Projektstart bis Projektende? Mit welchen Instrumenten können diese Kostensteigerungen reguliert/eingegrenzt werden? Grenzen der Berücksichtigung von Risikokosten: Welche Möglichkeiten bestehen, in einem Projekt „Rücklagen“ für projektspezifische und nicht projektspezifische Risikokosten zu bilden (haushälterisch und/oder zuwendungsrechtlich)? Bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben: Ist der Betrieb eines Frauenhauses am geplanten Standort überhaupt zulässig nach BauNVO? Ist die vom ZE gewünschte bauliche Gestaltung des Vorhabens zulässig am geplanten Standort, gemessen an der jeweiligen LBO? Grundlagen der Wertermittlung für den Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke (KG 100): Welche Instrumente stehen dem ZG zur Verfügung, um die Angemessenheit der Kaufpreise für den Erwerb von unbebauten und bebauten Grundstücken durch den ZE auf Angemessenheit zu überprüfen? Zeitraum: sobald wie möglich Ort: möglichst Online Anzahl Teilnehmende: ca. 15 - 20 Personen Ansprechperson: [Name entfernt] ( E-Mail - [E-Mail-Adresse entfernt]) Tel: [Nummer entfernt] Seminar Dozent Dozentin Zuwendungsrecht Bauförderung Bundesförderprogramm Jurist

Erfüllungsort

Ort
50679 Köln
Kreis
Köln
NUTS
DEA

Verlauf

  1. 22.06.2022 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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