Rettungsdienstleistungen im Rahmen der Notfallrettung.
Auftraggeber: Rhein-Kreis Neuss - Der Landrat · Grevenbroich
Rhein-Kreis Neuss - Der Landrat hat mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Dienstleistungen in Gemeinde Rommerkirchen angekündigt.
Ob und wann der Auftraggeber den Auftrag ausschreibt, entscheidet er selbst. Meist folgt eine eigene Bekanntmachung mit Frist und Unterlagen; sie kann auch schon erschienen sein. Maßgeblich ist die Vorinformation.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Rettungsdienstleistungen im Rahmen der Notfallrettung.
- Wo
- Gemeinde Rommerkirchen, Rhein-Kreis Neuss, Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlicht
- 28.11.2017
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDer Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt, Dienstleistungen der Notfallrettung im Rahmen des Betriebes der neu errichteten Rettungswache in der kreisangehörigen Gemeinde Rommerskirchen im Wege eines nationalen Vergabeverfahrens unter gemeinnützigen Hilfs- und Freiwilligenorganisationen zu vergeben und macht in diesem Zusammenhang von der Bereichausnahme aus Art. 10 lit. h RL 2014/24/EU bzw. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch. Gewerbliche Anbieter sind im Vergabeverfahren nicht zugelassen. Mit dem künftigen Betreiber soll eine ab dem 1.7.2018 beginnende und auf die Dauer von fünf Jahren begrenzte Vereinbarung eingegangen werden. In der Rettungswache ist ausschließlich ein Fahrzeug der Notfallrettung (Rettungswagen, siehe § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen; Rettungsgesetz NRW – RettG NRW vom 24.11.1992, SGV. NRW. 215) stationiert, der vom Auftraggeber gestellt wird.
Erfüllungsort
- Ort
- Gemeinde Rommerkirchen
- Kreis
- Rhein-Kreis Neuss
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA1D
Verlauf
- 28.11.2017 Vorinformation veröffentlicht