Zum Inhalt springen
Vorinformation comp-tend (EU-weit) · veröffentlicht am 07.05.2026

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtbusverkehr Singen

Auftraggeber: Stadt Singen · Singen

Stadt Singen kündigt mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Personenbeförderung in Singen (Hohentwiel) an.

Ergebnis

Ohne Zuschlag beendet

Angebote
nicht veröffentlicht
Beendet
07.05.2026

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 07.05.2026.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Personenbeförderung: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtbusverkehr Singen
Wo
Singen (Hohentwiel), Landkreis Konstanz, Baden-Württemberg
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
156 Monate

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.05.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die Stadt Singen beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 6 Abs. 3 Satz 2, Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG BW) i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 8 Abs. 1 und 2 PBefG wettbewerblich zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 1 ÖPNVG BW. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Stadtbusverkehr der Stadt Singen. Diese öffentlichen Personenverkehrsdienste sind in einem Ergänzenden Dokument (siehe hierzu unten Ziff. 2.1.4) näher beschrieben. Umfasst sind fahrplanmäßige, liniengebundene Verkehrsdienste sowie liniengebundene Bedarfsverkehre i. S. v. § 2 …

Ganze Beschreibung lesen

Die Stadt Singen beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 6 Abs. 3 Satz 2, Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG BW) i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 8 Abs. 1 und 2 PBefG wettbewerblich zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 1 ÖPNVG BW. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Stadtbusverkehr der Stadt Singen. Diese öffentlichen Personenverkehrsdienste sind in einem Ergänzenden Dokument (siehe hierzu unten Ziff. 2.1.4) näher beschrieben. Umfasst sind fahrplanmäßige, liniengebundene Verkehrsdienste sowie liniengebundene Bedarfsverkehre i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. Zusätzliche Linienverkehre oder Linienbedarfsverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 702.000 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und im Linienbedarfsverkehr auf ca. 50.000 abgerufene Kilometer im Jahr. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.

Erfüllungsort

Ort
78224 Singen (Hohentwiel)
NUTS
DE138

Verlauf

  1. 07.05.2026 Vorinformation veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

Ähnliche offene Ausschreibungen

Offen Hilfe für Menschen mit Behinderung
Stadt Mannheim - Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz
17.11.2026 noch 16 Tage
nicht angegeben Wert, geschätzt
Mannheim Baden-Württemberg
Offen Teilnahmewettbewerb Linienbündel Hochrhein
Landratsamt Lörrach
26.11.2026 Teilnahmeantrag, noch 25 Tage
nicht angegeben Wert, geschätzt
3 Bewerber eingeladen
Offen Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 2 "Strudelbach"
Landkreis Böblingen
26.11.2026 noch 25 Tage
nicht angegeben Wert, geschätzt
Landkreis Böblingen Baden-Württemberg

Zuschläge: Personenbeförderung in Baden-Württemberg

Von hier aus weiter