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Vorinformation comp-tend (EU-weit) · veröffentlicht am 27.02.2026

Nachtexpress - NEX: Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags des Landkreises Traunstein über öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) im Landkreis Traunstein

Auftraggeber: Landkreis Traunstein · Traunstein

Landkreis Traunstein kündigt mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Personenbeförderung im Landkreis Traunstein an.

Ergebnis

Ohne Zuschlag beendet

Angebote
nicht veröffentlicht
Beendet
27.02.2026

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 27.02.2026.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Personenbeförderung: Nachtexpress - NEX: Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags des Landkreises Traunstein über öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) im Landkreis Traunstein
Wo
Landkreis Traunstein, Bayern
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
72 Monate

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 27.02.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Der Landkreis Traunstein ist zuständige Behörde für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ÖDA) über Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG). Der Landkreis Traunstein beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (OnDemand-Verkehr) wettbewerblich zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und Art. 1 Abs. 1 BayÖPNVG. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind öffentliche Personenverkehrsdienste als Nachtexpress „NEX“ im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) gemäß § 44 PBefG im Landkreis Traunstein. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß …

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Der Landkreis Traunstein ist zuständige Behörde für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ÖDA) über Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG). Der Landkreis Traunstein beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (OnDemand-Verkehr) wettbewerblich zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und Art. 1 Abs. 1 BayÖPNVG. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind öffentliche Personenverkehrsdienste als Nachtexpress „NEX“ im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) gemäß § 44 PBefG im Landkreis Traunstein. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 44 PBefG. Bediengebiet ist der gesamte Landkreis Traunstein mit allen zugehörigen Gemeinden. Es sind sowohl physische Haltestellen als auch virtuelle Haltepunkte anzufahren. Zusätzliche Verkehre gemäß § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 160.000 Besetzkilometer pro Jahr. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste wird der ÖDA den Betreiber zur Erfüllung von Vertriebsaufgaben verpflichten. Die zum Betriebsbeginn umfassten Verkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Umfang des Bediengebiets sowie der Haltestellen, der Angebotszeiten, das Tarifangebot und Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der ÖDA-Laufzeit wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienbedarfsverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Bundesland
Bayern
NUTS
DE21M

Verlauf

  1. 27.02.2026 Vorinformation veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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