Nachtexpress - NEX: Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags des Landkreises Traunstein über öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) im Landkreis Traunstein
Auftraggeber: Landkreis Traunstein · Traunstein
Landkreis Traunstein kündigt mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Personenbeförderung im Landkreis Traunstein an.
Ohne Zuschlag beendet
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Beendet
- 27.02.2026
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 27.02.2026.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Personenbeförderung: Nachtexpress - NEX: Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags des Landkreises Traunstein über öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) im Landkreis Traunstein
- Wo
- Landkreis Traunstein, Bayern
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 72 Monate
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDer Landkreis Traunstein ist zuständige Behörde für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ÖDA) über Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG). Der Landkreis Traunstein beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (OnDemand-Verkehr) wettbewerblich zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und Art. 1 Abs. 1 BayÖPNVG. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind öffentliche Personenverkehrsdienste als Nachtexpress „NEX“ im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) gemäß § 44 PBefG im Landkreis Traunstein. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß …
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Der Landkreis Traunstein ist zuständige Behörde für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ÖDA) über Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG). Der Landkreis Traunstein beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (OnDemand-Verkehr) wettbewerblich zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und Art. 1 Abs. 1 BayÖPNVG. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind öffentliche Personenverkehrsdienste als Nachtexpress „NEX“ im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) gemäß § 44 PBefG im Landkreis Traunstein. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 44 PBefG. Bediengebiet ist der gesamte Landkreis Traunstein mit allen zugehörigen Gemeinden. Es sind sowohl physische Haltestellen als auch virtuelle Haltepunkte anzufahren. Zusätzliche Verkehre gemäß § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 160.000 Besetzkilometer pro Jahr. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste wird der ÖDA den Betreiber zur Erfüllung von Vertriebsaufgaben verpflichten. Die zum Betriebsbeginn umfassten Verkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Umfang des Bediengebiets sowie der Haltestellen, der Angebotszeiten, das Tarifangebot und Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der ÖDA-Laufzeit wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienbedarfsverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Landkreis Traunstein
- Bundesland
- Bayern
- NUTS
- DE21M
Verlauf
- 27.02.2026 Vorinformation veröffentlicht
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