Mitteilung über die Erteilung eines Dienstleistungsauftrags für den Betrieb der Clearingstelle EEG / KWKG
Auftraggeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz · Berlin
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat den Auftrag für „Mitteilung über die Erteilung eines Dienstleistungsauftrags für den Betrieb der Clearingstelle EEG / KWKG“ in Berlin vergeben (Bekanntmachung vom 21.12.2022). Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung.
Gewinner nicht veröffentlicht
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 21.12.2022
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 21.12.2022.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Mitteilung über die Erteilung eines Dienstleistungsauftrags für den Betrieb der Clearingstelle EEG / KWKG
- Wo
- Berlin
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 21.12.2022, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungUm den Normadressaten des EEG und des KWKG den Vollzug dieser Normen zu erleichtern, sehen beide Gesetze die Einrichtung einer Clearingstelle zur Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten vor. Der Betrieb erfolgt im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), durch eine juristische Person des Privatrechts. Die Clearingstelle unterliegt bei ihrer inhaltlichen Tätigkeit keinerlei Weisungen des BMWK. Diese Gestaltung stellt sicher, dass die Clearingstelle die Gewähr für eine neutrale und unabhängige Tätigkeit bietet und damit von allen Normadressaten gleichermaßen akzeptiert wird. Auf dieser Grundlage wird bereits seit Herbst 2007 eine Clearingstelle zum EEG im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland betrieben. Seit 2018 wird die Clearingstelle EEG/KWKG zu beiden Gesetzen gemeinsam betrieben. Laufzeit vom 01. Januar …
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Um den Normadressaten des EEG und des KWKG den Vollzug dieser Normen zu erleichtern, sehen beide Gesetze die Einrichtung einer Clearingstelle zur Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten vor. Der Betrieb erfolgt im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), durch eine juristische Person des Privatrechts. Die Clearingstelle unterliegt bei ihrer inhaltlichen Tätigkeit keinerlei Weisungen des BMWK. Diese Gestaltung stellt sicher, dass die Clearingstelle die Gewähr für eine neutrale und unabhängige Tätigkeit bietet und damit von allen Normadressaten gleichermaßen akzeptiert wird. Auf dieser Grundlage wird bereits seit Herbst 2007 eine Clearingstelle zum EEG im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland betrieben. Seit 2018 wird die Clearingstelle EEG/KWKG zu beiden Gesetzen gemeinsam betrieben. Laufzeit vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026. Die Beauftragung kann durch den Auftraggeber um ein Jahr, d.h. bis zum 31. Dezember 2027, verlängert werden. Auftragswertrd. 16 Mio. EUR ohne MwSt. (inkl. Verlängerungszeitraum) Der Auftrag unterfällt einer allgemeinen Ausnahme nach § 107 GWB, wonach der 4. Teil des GWB sowie das nachrangige Verordnungsrecht auf diesen Auftrag nicht anwendbar ist. Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag zu Schiedsgerichts- und Schlichtungsdienstleistungen (§107 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Der Auftrag ist dem bisherigen Betreiber der Clearingstelle EEG/KWKG erteilt wurden. Clearingstelle EEG/KWKG
Erfüllungsort
- Ort
- Berlin
- Kreis
- Berlin
- Bundesland
- Berlin
- NUTS
- DE3
Verlauf
- 21.12.2022 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.
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