Markterkundung gem. § 20 UVgO – Gefahrenverdachtserkundungen
Auftraggeber: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis -Rechtsamt/Zentrale Vergabestelle · Heidelberg
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis -Rechtsamt/Zentrale Vergabestelle hat eine Beschränkte Ausschreibung für Ingenieur- und Planungsleistungen in Heidelberg angekündigt. Ein Angebot geben nur Unternehmen ab, die der Auftraggeber dazu auffordert.
Der Auftraggeber fordert ausgewählte Unternehmen direkt zur Angebotsabgabe auf. Interesse bekunden Sie beim Auftraggeber über die Bekanntmachung.
- Veröffentlicht
- 09.02.2024
Die Unterlagen liegen beim Auftraggeber. Vergabeweiser speichert keine Kopien. Angebote geben Sie auf der Vergabeplattform ab.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail bei Änderungen und Ergebnissen und eine Erinnerung 3 Tage vor offenen Fristen.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Ingenieur- und Planungsleistungen: Markterkundung gem. § 20 UVgO – Gefahrenverdachtserkundungen
- Wo
- Heidelberg, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten
- Nur Unternehmen, die der Auftraggeber zur Angebotsabgabe auffordert. Interesse können Sie beim Auftraggeber bekunden.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 09.02.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDer Rhein-Neckar-Kreis beabsichtigt Gefahrenverdachtserforschungsmaßnahmen zur Untersuchung diverserer Altstandorte ggfs. auch Altablagerungen durchführen zu lassen. Hierfür werden Rahmenverträge mit mehreren Auftragnehmern abgeschlossen. Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Ingenieurdienstleistungen für den Rhein-Neckar-Kreis. Ziel der Maßnahmen ist, den Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast für den jeweiligen Standort auszuräumen bzw. den hinreichenden Verdacht nach § 9 Abs. 2 BBodSchG festzustellen. Der Untersuchungsumfang hat sich an diesem Ziel zu orientieren. Insbesondere müssen bei den Untersuchungen alle Wirkungspfade (d. h. Boden - Grundwasser, Boden - Nutzpflanze, Boden - Mensch über Direktpfad und Bodenluftpfad, ggf. auch Boden - Oberflächengewässer) berücksichtigt werden, für die sich auf Grund der im Einzelfall vorliegenden Informationen und der …
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Der Rhein-Neckar-Kreis beabsichtigt Gefahrenverdachtserforschungsmaßnahmen zur Untersuchung diverserer Altstandorte ggfs. auch Altablagerungen durchführen zu lassen. Hierfür werden Rahmenverträge mit mehreren Auftragnehmern abgeschlossen. Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Ingenieurdienstleistungen für den Rhein-Neckar-Kreis. Ziel der Maßnahmen ist, den Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast für den jeweiligen Standort auszuräumen bzw. den hinreichenden Verdacht nach § 9 Abs. 2 BBodSchG festzustellen. Der Untersuchungsumfang hat sich an diesem Ziel zu orientieren. Insbesondere müssen bei den Untersuchungen alle Wirkungspfade (d. h. Boden - Grundwasser, Boden - Nutzpflanze, Boden - Mensch über Direktpfad und Bodenluftpfad, ggf. auch Boden - Oberflächengewässer) berücksichtigt werden, für die sich auf Grund der im Einzelfall vorliegenden Informationen und der aktuellen Nutzung der Verdacht einer Schädlichen Bodenveränderung ergibt. Dabei sind die in Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV 2021) genannten Anforderungen an Art und Qualität der Untersuchung einschließlich Probennahme und Analyse zu beachten (vgl. §19 i.V.m. §28 BBodSchV 2021). Die auftragsgegenständlichen Leistungen haben den Charakter eines Werkvertrages auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und bedürfen der Abnahme durch den Rhein-Neckar-Kreis (vertreten durch das Wasserrechtsamt). Durch diese Veröffentlichung zur Durchführung einer Markterkundung gem. § 20 UVgO ermöglichen wir die Bekundung von Interesse zur Berücksichtigung bei künftigen Ausschreibungen der vorgenannten Leistungen. Mit dieser ex-ante Bekanntmachung soll die Transparenz bei Verhandlungsvergaben und beschränkten Ausschreibungen (ohne Teilnahmewettbewerb) erhöht werden. Der Auftraggeber möchte sich durch die Markterkundung einen Überblick betreffend potentiell geeigneter Dienstleister und deren Realisierungsmöglichkeiten verschaffen. Ein Rechtsanspruch der Interessenten auf eine Beteiligung bei der etwaigen Ausschreibung besteht nicht. Wir möchten Sie bitten, zu Ihrer Interessensbekundung ein Bewerbungsschreiben sowie aussagekräftige Angaben/Unterlagen zu Ihrer Sachkunde und Leistungsfähigkeit (gerne per Mail an vergabestelle@rhein-neckar-kreis.de oder Fax an 06221-52291759) einzureichen. Etwaige Mailanhänge sollen 5 MB nicht überschreiten. Bitte senden Sie uns (aus Gründen des Datenschutzes und der Informationssicherheit) keine schützenswerten Inhalte unverschlüsselt per Mail zu. Für die Bearbeitung der Interessensbekundung werden den Bewerbern etwaige Auslagen/Aufwände nicht erstattet und von der Vergabestelle keine Kostenersätze erhoben. Es werden keine Unterlagen zurück gesandt. Um Sie künftig bei Ausschreibungen berücksichtigen zu können, ist es außerdem notwendig, dass Sie sich auf unserer E-Vergabeplattform (Link nachfolgend) kostenfrei registrieren. https://vergabe.vmstart.de/NetServer/Register Gefahrenverdachtserkundung Untersuchung Ablagerung Boden Wasser
Erfüllungsort
- Ort
- 69115 Heidelberg
- Kreis
- Heidelberg
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- NUTS
- DE1
Verlauf
- 09.02.2024 Ausschreibung veröffentlicht
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