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Abgelaufen nicht angegeben (national) · veröffentlicht am 18.10.2024

Markterkundung - "Digitale Dienstanweisungen" - Keine Auftragsbekanntmachung! Unverbindliche Markterkundung gemäß § 20 UVgO im Rahmen der geplanten Beschaffung einer Software für "Digitale Dienstanweisungen"

Auftraggeber: Bundesamt für Logistik und Mobilität · Köln

Frist abgelaufen

Die Angebote werden geprüft. Das Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht. Sobald es erscheint, steht es hier.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Software: Markterkundung - "Digitale Dienstanweisungen" - Keine Auftragsbekanntmachung! Unverbindliche Markterkundung gemäß § 20 UVgO im Rahmen der geplanten Beschaffung einer Software für "Digitale Dienstanweisungen"
Wo
Köln, Nordrhein-Westfalen
Bis wann
siehe Unterlagen
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 18.10.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei nachstehender Markterkundung weder um eine Einleitung noch um eine Anfrage im Rahmen eines Vergabeverfahrens handelt, sondern, dass es sich hierbei lediglich um eine unverbindliche Marktabfrage handelt, die der Überprüfung des Marktes für die Vorbereitung eineseventuellen Beschaffungsvorhabens dienen soll. Die Markterkundung ist eine Maßnahme nach § 20 UVgO und wird lediglich zur Vorbereitung einer Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über Auftragsvergabepläne durchgeführt. Verbindliche Angebote sind dem BALM im Rahmen der Markterkundung nicht zu unterbreiten. Ein Zuschlag wird am Ende des Markterkundungsverfahrens nicht erteilt. Zur Vorbereitung eines Vergabeverfahrens, dessen Einleitung in Abhängigkeit der eingehenden Antworten für 2025 geplant ist, bitte das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) um Unterstützung der am …

Ganze Beschreibung lesen

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei nachstehender Markterkundung weder um eine Einleitung noch um eine Anfrage im Rahmen eines Vergabeverfahrens handelt, sondern, dass es sich hierbei lediglich um eine unverbindliche Marktabfrage handelt, die der Überprüfung des Marktes für die Vorbereitung eineseventuellen Beschaffungsvorhabens dienen soll. Die Markterkundung ist eine Maßnahme nach § 20 UVgO und wird lediglich zur Vorbereitung einer Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über Auftragsvergabepläne durchgeführt. Verbindliche Angebote sind dem BALM im Rahmen der Markterkundung nicht zu unterbreiten. Ein Zuschlag wird am Ende des Markterkundungsverfahrens nicht erteilt. Zur Vorbereitung eines Vergabeverfahrens, dessen Einleitung in Abhängigkeit der eingehenden Antworten für 2025 geplant ist, bitte das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) um Unterstützung der am Markt agierenden Unternehmen gemäß § 20 UVgO. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung bei den dezentralen Verkehrskontrollen des Bundesamtes werden den Kontrollbeschäftigten umfangreiche Dienstanweisungen zur Verfügung gestellt. Diese beinhalten sowohl allgemeine Anweisungen zur Durchführung der Kontrolltätigkeit und zur Verwendung der zur Verfügung gestellten Kontrolltechnik und -software als auch fachspezifische Anweisungen zur Anwendung der Vorschriften in den vom Verkehrskontrolldienst kontrollierten Rechtsgebieten im Rahmen von Verkehrskontrollen. Das BALM möchte im Zuge der Markterkundung insbesondere nachvollziehen können, ob sich Produkteam Markt befinden, die die gestellten Anforderungen erfüllen oder welche marktüblichenAlternativenbezüglich einzelner Anforderungspunkte existieren. Für detaillierte weitere Informationen beachten Sie bitte die beigefügte PDF! Bitte beachten Sie zudem die folgenden Hinweise: Die Markterkundung ist kein Vergabeverfahren. Fristende für die Teilnahme an der Markterkundung ist der 19.11.2024 um 14:00 Uhr. Eine Vergütung oder Entschädigung für die Teilnahme an dem Markterkundungsverfahren kann nicht gewährt werden Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und möchten uns bereits Vorab für den Aufwand, der Ihnen im Rahmen der Mitwirkung entsteht, bedanken. Dienstanweisung, Software, Recht, Verkehrskontrollen

Erfüllungsort

Ort
50672 Köln
Kreis
Köln
NUTS
DEA

Verlauf

  1. 18.10.2024 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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