Markterkundung - "Beschaffung des Ausgabegerätes für die Darstellung der erhobenen Daten per Sensortechnik des BALM " - Keine Auftragsbekanntmachung! Unverbindliche Markterkundung gemäß § 20 UVgO im Rahmen einer geplanten Beschaffung
Auftraggeber: Bundesamt für Logistik und Mobilität · Köln
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Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- IT-Hardware: Markterkundung - "Beschaffung des Ausgabegerätes für die Darstellung der erhobenen Daten per Sensortechnik des BALM " - Keine Auftragsbekanntmachung! Unverbindliche Markterkundung gemäß § 20 UVgO im Rahmen einer geplanten Beschaffung
- Wo
- Köln, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- siehe Unterlagen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 03.03.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungWir weisen darauf hin, dass es sich bei nachstehender Markterkundung weder um eine Einleitung, noch um eine Anfrage im Rahmen eines Vergabeverfahrens handelt, sondern, dass es sich hierbei lediglich um eine unverbindliche Marktabfrage handelt, die der Überprüfung des Marktes für die Vorbereitung eineseventuellen Beschaffungsvorhabens dienen soll. Die Markterkundung ist eine Maßnahme nach § 20UVgOund wird lediglich zur Vorbereitung einer Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über Auftragsvergabepläne durchgeführt. Verbindliche Angebote sind dem BALM im Rahmen der Markterkundung nicht zu unterbreiten. Ein Zuschlag wird am Ende des Markterkundungsverfahrens nicht erteilt. Zur Vorbereitung eines Vergabeverfahrens, dessen Einleitung in Abhängigkeit der eingehenden Antworten für 2025 geplant ist, bitte das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) um Unterstützung der am …
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Wir weisen darauf hin, dass es sich bei nachstehender Markterkundung weder um eine Einleitung, noch um eine Anfrage im Rahmen eines Vergabeverfahrens handelt, sondern, dass es sich hierbei lediglich um eine unverbindliche Marktabfrage handelt, die der Überprüfung des Marktes für die Vorbereitung eineseventuellen Beschaffungsvorhabens dienen soll. Die Markterkundung ist eine Maßnahme nach § 20UVgOund wird lediglich zur Vorbereitung einer Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über Auftragsvergabepläne durchgeführt. Verbindliche Angebote sind dem BALM im Rahmen der Markterkundung nicht zu unterbreiten. Ein Zuschlag wird am Ende des Markterkundungsverfahrens nicht erteilt. Zur Vorbereitung eines Vergabeverfahrens, dessen Einleitung in Abhängigkeit der eingehenden Antworten für 2025 geplant ist, bitte das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) um Unterstützung der am Markt agierenden Unternehmen gemäß § 20UVgO. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)erwägt im Rahmen der Digitalisierung der Behörde die Beschaffung eines Kommunikationsroboters für seine Öffentlichkeitsarbeit. Ziel ist es, das Profil und die Außenwirkung des BALM als moderne und digitalisierte Behörde zu visualisieren und zu unterstreichen. Das BALM möchte im Zuge der Markterkundung insbesondere nachvollziehen können, ob sich Produkteam Markt befinden, die die gestellten Anforderungen erfüllen oder welche marktüblichenAlternativenbezüglich einzelner Anforderungspunkte existieren. Für detaillierte weitere Informationen beachten Sie bitte die beigefügte PDF! Bitte beachten Sie zudem die folgenden Hinweise: Die Markterkundung ist kein Vergabeverfahren. Fristende für die Teilnahme an der Markterkundung ist der 31.03.2025um 18:00 Uhr. Eine Vergütung oder Entschädigung für die Teilnahme an dem Markterkundungsverfahren kann nicht gewährt werden Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und möchten uns bereits Vorab für den Aufwand, der Ihnen im Rahmen der Mitwirkung entsteht, bedanken. Ausgabegerät, Display, Hologramm, Monitor, Sensorik, Beifahrerdisplay
Erfüllungsort
- Ort
- 50672 Köln
- Kreis
- Köln
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA
Verlauf
- 03.03.2025 Ausschreibung veröffentlicht
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