IT-Stelle Hessische Justiz: Beschaffung von IT-Beratungsleistungen
Auftraggeber: IT-Stelle der hessischen Justiz · Bad Vilbel
IT-Stelle der hessischen Justiz hat den Auftrag für „IT-Stelle Hessische Justiz: Beschaffung von IT-Beratungsleistungen“ im Wetteraukreis am 14.12.2025 vergeben. Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung.
Gewinner nicht veröffentlicht
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 14.12.2025
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 15.12.2025.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- IT-Stelle Hessische Justiz: Beschaffung von IT-Beratungsleistungen
- Wo
- Wetteraukreis, Hessen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 15.12.2025, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie IT-Stelle der hessischen Justiz benötigt technisch-fachliche Unterstützung im gesonderten Vergabeverfahren zur Beschaffung der Medien- und Videokonferenztechnik. Ziel ist der Abschluss eines Dienstvertrages zur technischen Unterstützung bei der Durchführung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung und Einführung der Medientechnik. Die Dienstleistungen werden nach § 50 UVgO (Sonderregelung zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen) im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben. Denn Öffentliche Aufträge über Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden, sind grundsätz-lich im Wettbewerb zu vergeben. Dabei ist so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist. Die IT-Stelle der hessischen Justiz ist eine …
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Die IT-Stelle der hessischen Justiz benötigt technisch-fachliche Unterstützung im gesonderten Vergabeverfahren zur Beschaffung der Medien- und Videokonferenztechnik. Ziel ist der Abschluss eines Dienstvertrages zur technischen Unterstützung bei der Durchführung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung und Einführung der Medientechnik. Die Dienstleistungen werden nach § 50 UVgO (Sonderregelung zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen) im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben. Denn Öffentliche Aufträge über Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden, sind grundsätz-lich im Wettbewerb zu vergeben. Dabei ist so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist. Die IT-Stelle der hessischen Justiz ist eine Landesoberbehörde zur Wahrnehmung geschäftsbereichsübergreifender IT-Aufgaben. Sie dient als Mittler zwischen den Justizbe-hörden und der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung und ist somit der direkte IT-Dienstleister der hessischen Justiz. Die IT-Stelle stellt die EDV-Infrastruktur für die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justiz-vollzugsanstalten zur Verfügung und ist im Rahmen des eJustice-Programms mit der Einführung der elektronischen Akte in der hessischen Justiz betraut. Im Rahmen der flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte in der hessischen Justiz sind die Sitzungssäle in den Gerichten gemäß dem mit den Gremien abgestimmten Sitzungssaalkonzept auszustatten. Die Ausstattung der Sitzungssäle soll dabei nicht nur ein komfortables und den Prozessordnungen entsprechendes Verhandeln mit der elektronischen Akte ermöglichen, sondern die Sitzungssäle sind auch für die Durchführung von Videokonferenzen zu ertüchtigen. Technische Unterstützung Vergabe Medientechnik
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Wetteraukreis (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Hessen
Verlauf
- 15.12.2025 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.
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