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Abgelaufen Interessenbekundungsverfahren (national) · veröffentlicht am 26.05.2023

Interessenbekundungsverfahren zum "Mobilitätsangebot für die Stadt Waren (Müritz)"

Auftraggeber: Stadt Waren (Müritz) · Waren (Müritz)

Stadt Waren (Müritz) hat einen Auftrag für „Interessenbekundungsverfahren zum "Mobilitätsangebot für die Stadt Waren (Müritz)"“ in Waren (Müritz) ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 06.07.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 06.07.2023, 12:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Interessenbekundungsverfahren zum "Mobilitätsangebot für die Stadt Waren (Müritz)"
Wo
Waren (Müritz), Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern
Bis wann
Angebotsfrist 06.07.2023, 12:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 26.05.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die Stadt Waren (Müritz) stellt Park- und Stellflächen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Nutzung für stationsbasierte E-Carsharingfahrzeuge (nach dem Carsharingförderungsgesetz (CsgG M-V)) und für ein gewerbliches Verleihsystem für Lastenfahrräder/E-Lastenräder im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach dem § 22 StrWG-MV bereit. Es werden 4 öffentliche Parkplätze (2 am Bahnhof und 2 in Hafennähe) für E-Carsharingfahrzeuge und mehrere öffentliche Stellplätze für Lastenräder/E-Lastenräder an zentralen Standorten, Ortsmitten und ÖPNV-Verknüpfungspunkten für die Vergabe als Sondernutzungserlaubnis gemäß §22 StrWG-MV bereitgestellt. Es werden keine Sondernutzungsgebühren sowie Parkgebühren für Carsharing-Parkplätze erhoben, um gemäß dem §1 CsgG M-V das Carsharing im Stadtgebiet zu fördern und damit auch klima- sowie umweltschädlicher Auswirkungen des motorisierten …

Ganze Beschreibung lesen

Die Stadt Waren (Müritz) stellt Park- und Stellflächen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Nutzung für stationsbasierte E-Carsharingfahrzeuge (nach dem Carsharingförderungsgesetz (CsgG M-V)) und für ein gewerbliches Verleihsystem für Lastenfahrräder/E-Lastenräder im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach dem § 22 StrWG-MV bereit. Es werden 4 öffentliche Parkplätze (2 am Bahnhof und 2 in Hafennähe) für E-Carsharingfahrzeuge und mehrere öffentliche Stellplätze für Lastenräder/E-Lastenräder an zentralen Standorten, Ortsmitten und ÖPNV-Verknüpfungspunkten für die Vergabe als Sondernutzungserlaubnis gemäß §22 StrWG-MV bereitgestellt. Es werden keine Sondernutzungsgebühren sowie Parkgebühren für Carsharing-Parkplätze erhoben, um gemäß dem §1 CsgG M-V das Carsharing im Stadtgebiet zu fördern und damit auch klima- sowie umweltschädlicher Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs entgegen zu wirken. Es wird lediglich eine jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 350,00€ für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis erhoben. Die maximale Vertragslaufzeit für die Sondernutzungserlaubnis über die Carsharing- und (E-) Lastenradstellflächen wird in Anlehnung an den § 15 Abs. 4 UVgO auf 6 Jahre festgesetzt. Der Zeitpunkt, ab dem die Park- und Stellflächen bereitgestellt werden, wird individuell mit den Interessierten abgestimmt. Carsharing Carsharingförderungsgesetz Lastenfahrräder Sondernutzung Sondernutzungserlaubnis

Erfüllungsort

Ort
17192 Waren (Müritz)
NUTS
DE8

Verlauf

  1. 26.05.2023 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf waren-mueritz.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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