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Vorinformation comp-tend (EU-weit) · veröffentlicht am 20.12.2025

Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über den Rufbusverkehr „WatzMobil Berchtesgadener Land“ im Landkreis Berchtesgadener Land

Auftraggeber: Landkreis Berchtesgadener Land · Bad Reichenhall

Landkreis Berchtesgadener Land hat mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Personenbeförderung im Landkreis Berchtesgadener Land angekündigt.

Geplanter Auftrag

Der Auftraggeber kann diesen Auftrag über Verkehrsleistungen ausschreiben oder, soweit zulässig, direkt vergeben. Eine eigene Bekanntmachung mit Frist und Unterlagen muss also nicht folgen, und Fristen können schon mit dieser Vorinformation beginnen. Maßgeblich ist die Vorinformation.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Personenbeförderung: Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über den Rufbusverkehr „WatzMobil Berchtesgadener Land“ im Landkreis Berchtesgadener Land
Wo
Landkreis Berchtesgadener Land, Bayern
Veröffentlicht
20.12.2025
Laufzeit
01.01.2027 bis 15.03.2031

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 20.12.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Der Landkreis Berchtesgadener Land beabsichtigt als zustände Behörde (Art. 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 BayÖPNVG i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die Berchtesgadener Land Mobilitätsgesellschaft mbH (BGLM) (p. Adr. Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall, E-Mail: [E-Mail-Adresse entfernt]; Tel.: [Nummer entfernt] direkt zu vergeben (Betreiber). Die Gründung der BGLM wurde am 28.11.2025 durch den Kreistag des Landkreises Berchtesgadener Land beschlossen. Die BGLM befindet sich zum Zeitraum der Veröffentlichung dieser Vorabinformation noch in der Grünung; sie wird zum beabsichtigten Zeitpunkt der Inhouse-Vergabe und des Betriebsbeginns rechtsfähig bestehen. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen …

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Der Landkreis Berchtesgadener Land beabsichtigt als zustände Behörde (Art. 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 BayÖPNVG i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die Berchtesgadener Land Mobilitätsgesellschaft mbH (BGLM) (p. Adr. Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall, E-Mail: [E-Mail-Adresse entfernt]; Tel.: [Nummer entfernt] direkt zu vergeben (Betreiber). Die Gründung der BGLM wurde am 28.11.2025 durch den Kreistag des Landkreises Berchtesgadener Land beschlossen. Die BGLM befindet sich zum Zeitraum der Veröffentlichung dieser Vorabinformation noch in der Grünung; sie wird zum beabsichtigten Zeitpunkt der Inhouse-Vergabe und des Betriebsbeginns rechtsfähig bestehen. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und Art. 1 BayÖPNVG. Der beabsichtigte ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste des fahrplanfreien Linienbedarfsverkehrs (On-Demand-Verkehr / ODV) gemäß § 44 PBefG in dem folgenden Betriebsgebiet mit abgehenden Linienabschnitten in das Gebiet Land Salzburg: Bereich Nord (Gemeindegebiete von Laufen, Saaldorf-Surheim, Freilassing, Teisendorf, Ainring), Bereich Mitte (Gemeindegebiete von Anger, Piding, Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain, Schneizlreuth), Bereich Süd (Gemeindegebiete von Bischofswiesen, Marktschellenberg, Berchtesgaden, Schönau am Königssee, Ramsau bei Berchtesgaden). Es handelt sich hierbei um Linienbedarfsverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 44 PBefG. Die Linienbedarfsverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienbedarfsverkehre gemäß § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienbedarfsverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, den Nahverkehrsplan in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bedienzeiten, Bedienungsgebiet, Bedienungsqualität, Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienbedarfsverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienbedarfsverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß § 44 PBefG.

Erfüllungsort

Ort
Landkreis Berchtesgadener Land
Bundesland
Bayern
NUTS
DE215

Verlauf

  1. 20.12.2025 Vorinformation veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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