Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel mit abgehenden Linienabschnitten in die Gebiete der Landkreise Lüchow-Dannenberg, Gifhorn, Stendal, Prignitz, Börde, sowie der Städte Magdeburg und Wolfsburg.
Auftraggeber: Landkreis Altmarkkreis Salzwedel · Salzwedel
Landkreis Altmarkkreis Salzwedel hat mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Personenbeförderung im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel angekündigt.
Der Auftraggeber kann diesen Auftrag über Verkehrsleistungen ausschreiben oder, soweit zulässig, direkt vergeben. Eine eigene Bekanntmachung mit Frist und Unterlagen muss also nicht folgen, und Fristen können schon mit dieser Vorinformation beginnen. Maßgeblich ist die Vorinformation.
Angaben in Kürze
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- Personenbeförderung: Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel mit abgehenden Linienabschnitten in die Gebiete der Landkreise Lüchow-Dannenberg, Gifhorn, Stendal, Prignitz, Börde, sowie der Städte Magdeburg und Wolfsburg.
- Wo
- Landkreis Altmarkkreis Salzwedel, Altmarkkreis Salzwedel, Sachsen-Anhalt
- Veröffentlicht
- 17.12.2025
- Laufzeit
- 10.07.2027 bis 09.07.2037
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDer Landkreis Altmarkkreis Salzwedel beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 4 Abs. 1 ÖPNVG LSA i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die PVGS Personenverkehrsgesellschaft Altmarkkreis Salzwedel mbH (PVGS –Böddenstedter Weg 18a, 29410 Salzwedel, Geschäftsführer [Name entfernt], E-Mail: info@pvgs-salzwedel.de, Tel.: [Nummer entfernt], Fax: [Nummer entfernt] direkt zu vergeben (Betreiber). Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 ÖPNVG LSA. Der ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Gebiet des Landkreises Altmarkkreis Salzwedel mit abgehenden Linienabschnitten in die Gebiete der Landkreise Lüchow-Dannenberg, Gifhorn, Stendal, Prignitz, Börde, sowie die Städte Magdeburg …
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Der Landkreis Altmarkkreis Salzwedel beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 4 Abs. 1 ÖPNVG LSA i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die PVGS Personenverkehrsgesellschaft Altmarkkreis Salzwedel mbH (PVGS –Böddenstedter Weg 18a, 29410 Salzwedel, Geschäftsführer [Name entfernt], E-Mail: info@pvgs-salzwedel.de, Tel.: [Nummer entfernt], Fax: [Nummer entfernt] direkt zu vergeben (Betreiber). Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 ÖPNVG LSA. Der ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Gebiet des Landkreises Altmarkkreis Salzwedel mit abgehenden Linienabschnitten in die Gebiete der Landkreise Lüchow-Dannenberg, Gifhorn, Stendal, Prignitz, Börde, sowie die Städte Magdeburg und Wolfsburg. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG, § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 4,7 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr und ca. 5,2 Mio. Angebotskilometer im Bedarfsverkehr (Rufbusverkehr). Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge sowie der dafür notwendigen Infrastruktur wie Betriebshöfe. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe https://www.altmarkkreis-salzwedel.de/landkreis/oepnv.aspx) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, den Nahverkehrsplan in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf von Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation gilt für hinzutretende Personenverkehrsdienste aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht i. S. v Art. 2 lit. f VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsdienste, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG.
Erfüllungsort
- Ort
- Landkreis Altmarkkreis Salzwedel
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- NUTS
- DEE04
Verlauf
- 17.12.2025 Vorinformation veröffentlicht
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