Information nach § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages, Ergänzung zum Servicevertrag für Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen (Brandmeldeanlagen)
Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Stuttgart
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat den Auftrag für „Information nach § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages, Ergänzung zum Servicevertrag für Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen (Brandmeldeanlagen)“ in Sigmaringen vergeben (Bekanntmachung vom 30.10.2025). Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung.
Gewinner nicht veröffentlicht
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 30.10.2025
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 30.10.2025.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Information nach § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages, Ergänzung zum Servicevertrag für Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen (Brandmeldeanlagen)
- Wo
- Sigmaringen, Landkreis Sigmaringen, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 30.10.2025, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDiese Bekanntmachung wird gem.§ 20 Absatz 3 VOB/Abzw. § 30 Absatz 1 UVgO veröffentlicht und dient der Information und Transparenz von Vergabeverfahren über die Erteilung eines Auftrages. Sie ist nicht als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem im Anhang beigefügten Formblatt 341. Information nach § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages, Ergänzung zum Servicevertrag für Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen (Brandmeldeanlagen)
Erfüllungsort
- Ort
- 72488 Sigmaringen
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- NUTS
- DE1
Verlauf
- 30.10.2025 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.