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Zuschlag erteilt nicht angegeben (national) · veröffentlicht am 22.01.2024

Information nach § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages, Rechtsberatungsleistungen

Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat den Auftrag für „Information nach § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages, Rechtsberatungsleistungen“ in Moskau, Russland vergeben (Bekanntmachung vom 22.01.2024). Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung.

Zuschlag an

Gewinner nicht veröffentlicht

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
22.01.2024

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 22.01.2024.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Information nach § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages, Rechtsberatungsleistungen
Wo
Moskau, Russland
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 22.01.2024, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Diese Bekanntmachung wird gem.§ 20 Absatz 3 VOB/Abzw. § 30 Absatz 1 UVgO veröffentlicht und dient der Information und Transparenz von Vergabeverfahren über die Erteilung eines Auftrages. Sie ist nicht als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem im Anhang beigefügten Formblatt 341. Information nach § 20 Absatz 3 VOB/A bzw. § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages, Rechtsberatungsleistungen

Erfüllungsort

Ort
Moskau, Russland

Verlauf

  1. 22.01.2024 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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