Information nach § 20 Absatz 3 VOB/A bzw. § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages
Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat den Auftrag für „Information nach § 20 Absatz 3 VOB/A bzw. § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages“ in Berlin vergeben (Bekanntmachung vom 23.02.2023). Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung.
Gewinner nicht veröffentlicht
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 23.02.2023
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 23.02.2023.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Information nach § 20 Absatz 3 VOB/A bzw. § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages
- Wo
- Berlin
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 23.02.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDiese Bekanntmachung wird gem.§ 20 Absatz 3 VOB/Abzw. § 30 Absatz 1 UVgO veröffentlicht und dient der Information und Transparenz von Vergabeverfahren über die Erteilung eines Auftrages. Sie ist nicht als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem im Anhang beigefügten Formblatt 341. vergebener Auftrag UVgO_FB_341, Beratung und Unterstützung in kontaminationsrelevanten Umweltfragen
Erfüllungsort
- Ort
- Berlin
- Kreis
- Berlin
- Bundesland
- Berlin
- NUTS
- DE3
Verlauf
- 23.02.2023 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.