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Zuschlag erteilt nicht angegeben (national) · veröffentlicht am 12.04.2022

Information nach § 20 Absatz 3 VOB/A bzw. § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages

Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat den Auftrag für „Information nach § 20 Absatz 3 VOB/A bzw. § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages“ in Berlin vergeben (Bekanntmachung vom 12.04.2022). Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung.

Zuschlag an

Gewinner nicht veröffentlicht

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
12.04.2022

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 12.04.2022.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Information nach § 20 Absatz 3 VOB/A bzw. § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages
Wo
Berlin
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 12.04.2022, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Diese Bekanntmachung wird gem.§ 20 Absatz 3 VOB/Abzw. § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages veröffentlicht und ist nicht als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Sie dient der Information und Transparenz von Vergabeverfahren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte im Anhang dem beigefügten Formblatt 341. § 30 Absatz 1 UVgO, Instandsetzung Gebäudeleittechnik

Erfüllungsort

Ort
10117 Berlin
Kreis
Berlin
Bundesland
Berlin
NUTS
DE3

Verlauf

  1. 12.04.2022 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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