Halbzeitevaluierung_Interreg_Bayern-Tschechien 2021-2027
Auftraggeber: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie · München
Freistaat Bayern hat den Auftrag für Beratung in Ausschließlich online am 20.12.2024 vergeben. Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung.
Gewinner nicht veröffentlicht
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 20.12.2024
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 21.12.2024.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Beratung: Halbzeitevaluierung_Interreg_Bayern-Tschechien 2021-2027
- Wo
- Ausschließlich online
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 21.12.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungUm die grenznahen Regionen optimal miteinander zu verbinden und den Abbau von nationalstaatlichen Grenzen sowie die gute europäische Nachbarschaft zu fördern, hat die Europäische Union auch in der Förderperiode 2021-2027 ein eigenes Förderprogramm für Grenzregionen aufgelegt: Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit bzw. INTERREG. Das Bayerische Wirtschaftsministerium (Referat 52) ist in seiner Funktion als Verwaltungsbehörde federführend für die Umsetzung des Kooperationsprogramms verantwortlich. Es stimmt sich dabei eng mit seinen Partnern, der Nationalen Behörde (Ministerium für Regionalentwicklung, Prag) sowie dem Gemeinsamen Sekretariat (angesiedelt bei der Regierung von Oberfranken, Bayreuth) ab ? ebenso den Mitgliedern des gemeinsamen Begleitausschusses. Für die aktuelle Förderperiode 2021 bis 2027 sollen durch Evaluierungen u.a. die Auswirkungen des Programms bzw. der Wandel, …
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Um die grenznahen Regionen optimal miteinander zu verbinden und den Abbau von nationalstaatlichen Grenzen sowie die gute europäische Nachbarschaft zu fördern, hat die Europäische Union auch in der Förderperiode 2021-2027 ein eigenes Förderprogramm für Grenzregionen aufgelegt: Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit bzw. INTERREG. Das Bayerische Wirtschaftsministerium (Referat 52) ist in seiner Funktion als Verwaltungsbehörde federführend für die Umsetzung des Kooperationsprogramms verantwortlich. Es stimmt sich dabei eng mit seinen Partnern, der Nationalen Behörde (Ministerium für Regionalentwicklung, Prag) sowie dem Gemeinsamen Sekretariat (angesiedelt bei der Regierung von Oberfranken, Bayreuth) ab ? ebenso den Mitgliedern des gemeinsamen Begleitausschusses. Für die aktuelle Förderperiode 2021 bis 2027 sollen durch Evaluierungen u.a. die Auswirkungen des Programms bzw. der Wandel, der durch das Programm bedingt wird, erfasst werden. Die maßgeblichen Bestimmungen zur Bewertung/Evaluierung der Programme ergeben sich aus der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060. Gemäß Artikel 44 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 (sowie dem Guidance-Dokument der Kommission, ?Performance, monitoring, and evaluation of the European Regional Development Fund, the Cohesion Fund, and the Just Transition Fund?) ist es insbesondere Ziel der Bewertungen, zur Verbesserung des Konzepts und der Durchführung der Programme ihre Wirksamkeit, Effizienz und Auswirkungen zu evaluieren. Laut Verordnungsvorgaben muss daher mindestens einmal während der Programmlaufzeit, spätestens bis zum 30. Juni 2029, evaluiert werden, was für Auswirkungen das Programm auf das Programmgebiet hat. Dafür wird das Programm anhand der Kriterien Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und Unionsmehrwert bewertet. Entsprechend Artikel 44 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 ist dazu die Ausarbeitung eines Evaluationsplans vorgesehen. Weitere nützliche Guidance-Dokumente zur Durchführung von Evaluationen werden von INTERACT in Form von Dokumenten und Videos zur Verfügung gestellt, die zur Beachtung bei der Durchführung des Auftrags empfohlen werden. Der Evaluationsplan legt die Rahmenbedingungen für die Evaluationen während der Programmperiode 2021-2027 fest. Er sieht insgesamt zwei Evaluierungen des Programms in der Förderperiode 2021-2027 vor: 1. Zwischenevaluation: Evaluation der Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und Unions-Mehrwert sowie der Auswirkungen des Programms auf Ebene der einzelnen Prioritäten 2. Abschlussevaluation: Evaluation der Auswirkungen des Programms in Bezug auf Inklusion, Nichtdiskriminierung und Sichtbarkeit auf Programm-Ebene Im Rahmen der vorliegenden Verhandlungsvergabe soll lediglich die Zwischenevaluation vergeben werden. Halbzeitevaluierung_Interreg_Bayern-Tschechien 2021-2027
Erfüllungsort
- Ort
- Ausschließlich online
Verlauf
- 21.12.2024 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.
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