Erstellung eines Kreisfeuerwehrbedarfsplans - Markterkundung gem. § 20 UVgO
Auftraggeber: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis -Rechtsamt/Zentrale Vergabestelle · Heidelberg
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis -Rechtsamt/Zentrale Vergabestelle hat eine Beschränkte Ausschreibung für Ingenieur- und Planungsleistungen in Ladenburg angekündigt. Ein Angebot geben nur Unternehmen ab, die der Auftraggeber dazu auffordert.
Der Auftraggeber fordert ausgewählte Unternehmen direkt zur Angebotsabgabe auf. Interesse bekunden Sie beim Auftraggeber über die Bekanntmachung.
- Veröffentlicht
- 06.08.2025
Die Unterlagen liegen beim Auftraggeber. Vergabeweiser speichert keine Kopien. Angebote geben Sie auf der Vergabeplattform ab.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail bei Änderungen und Ergebnissen und eine Erinnerung 3 Tage vor offenen Fristen.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Ingenieur- und Planungsleistungen: Erstellung eines Kreisfeuerwehrbedarfsplans - Markterkundung gem. § 20 UVgO
- Wo
- Ladenburg, Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten
- Nur Unternehmen, die der Auftraggeber zur Angebotsabgabe auffordert. Interesse können Sie beim Auftraggeber bekunden.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 06.08.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungGemäß § 20 UVgO darf ein öffentlicher Auftraggeber vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über seine Auftragsvergabepläne und –anforderungen Markterkundungen durchführen. Das Amt für Feuerwehr und Katastrophenschutz des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis führt zur „Erstellung eines Kreisfeuerwehrbedarfsplans“ eine Markterkundung durch, um sich zum einen Überblick über potentiell geeignete Dienstleister und deren Realisierungsmöglichkeiten samt Kostenschätzung zu verschaffen und somit für die tatsächlich abzurufende Leistung Ausschreibungsreife zu erlangen und zum anderen um mögliche Interessenten über die Vergabepläne zu informieren. Der Rhein-Neckar-Kreis bedient sich bei der Ausgestaltung dieser Markterkundung zum einen der öffentlichen Marktansprache, indem eine Veröffentlichung der Markterkundung auf der …
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Gemäß § 20 UVgO darf ein öffentlicher Auftraggeber vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über seine Auftragsvergabepläne und –anforderungen Markterkundungen durchführen. Das Amt für Feuerwehr und Katastrophenschutz des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis führt zur „Erstellung eines Kreisfeuerwehrbedarfsplans“ eine Markterkundung durch, um sich zum einen Überblick über potentiell geeignete Dienstleister und deren Realisierungsmöglichkeiten samt Kostenschätzung zu verschaffen und somit für die tatsächlich abzurufende Leistung Ausschreibungsreife zu erlangen und zum anderen um mögliche Interessenten über die Vergabepläne zu informieren. Der Rhein-Neckar-Kreis bedient sich bei der Ausgestaltung dieser Markterkundung zum einen der öffentlichen Marktansprache, indem eine Veröffentlichung der Markterkundung auf der Bekanntmachungsplattform www.service.bund.de und auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises erfolgt, als auch der direkten Ansprache bekannter Marktteilnehmer. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Markterkundung nicht um ein Vergabeverfahren handelt, die Teilnehmenden können hieraus somit keine Auftragserteilung erwarten. Die Teilnahme ist freiwillig. Das einzureichende grobe Lösungskonzept ist orientierend und unverbindlich. Aus der Markterkundung ergibt sich keine unmittelbare Auftragserteilung. Jedoch dienen die eingehenden Informationen zur Ausgestaltung eines etwaigen nachfolgenden Ausschreibungsverfahrens. Für die Bearbeitung der Unterlagen zur Interessensbekundung werden den Teilnehmenden Kosten/Aufwände nicht erstattet. Wir möchten die Teilnehmenden bitten, Ihre Interessensbekundung mit aussagekräftigen Angaben/Unterlagen (gerne per Mail an [E-Mail-Adresse entfernt] oder per Post an Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Feuerwehr und Katastrophenschutz, Trajanstr. 66, 68526 Ladenburg) nach Möglichkeit bis zum27.08.2025einzureichen. Die erwarteten Inhalte der einzureichenden Unterlagen entnehmen die Teilnehmenden bitte den folgenden Ausführungen der PDF-Anlagein "Weitere Informationen - Bekanntmachung (PDF-Dokument)" unter „2. Beschreibung der Aufgabenstellung“ und unter „3. Interessensbekundung mit Lösungsbeschreibung und Kostendarstellung“. Etwaige Mailanhänge sollen 10 MB nicht überschreiten. Bitte senden Sie uns (aus Gründen des Datenschutzes und der Informationssicherheit) keine schützenswerten Inhalte unverschlüsselt per E-Mail zu. Um Sie künftig bei Ausschreibungen berücksichtigen zu können, ist es außerdem notwendig, dass Sie sich auf unserer E-Vergabeplattform (Link nachfolgend) kostenfrei registrieren (https://vergabe.vmstart.de/NetServer/Register). Feuerwehr Katastrophenschutz Sicherheit Natur Brand Notruf
Erfüllungsort
- Ort
- 68526 Ladenburg
- Kreis
- Rhein-Neckar-Kreis
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- NUTS
- DE1
Verlauf
- 06.08.2025 Ausschreibung veröffentlicht
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