Zum Inhalt springen
Vorinformation comp-tend (EU-weit) · veröffentlicht am 30.05.2025

Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste an die Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH

Auftraggeber: Landkreis Oberspreewald-Lausitz · Senftenberg

Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Personenbeförderung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz angekündigt.

Geplanter Auftrag

Der Auftraggeber kann diesen Auftrag über Verkehrsleistungen ausschreiben oder, soweit zulässig, direkt vergeben. Eine eigene Bekanntmachung mit Frist und Unterlagen muss also nicht folgen, und Fristen können schon mit dieser Vorinformation beginnen. Maßgeblich ist die Vorinformation.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Personenbeförderung: Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste an die Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH
Wo
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Brandenburg
Veröffentlicht
30.05.2025
Laufzeit
120 Monate

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 30.05.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz (LK OSL) beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 3 Abs. 3 i.V.m. Abs. 5 ÖPNVG Brandenburg i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste an die Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH (Roßkaupe 10, 01968 Senftenberg, Tel.: [Nummer entfernt], E-Mail: mail@vgosl.de) direkt zu vergeben (Betreiber). Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Landkreis OSL inkl. der Stadtverkehre (Senftenberg und Lübbenau/Spreewald) sowie inkl. abgehender Linien in benachbarte Gebietskörperschaften. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 …

Ganze Beschreibung lesen

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz (LK OSL) beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 3 Abs. 3 i.V.m. Abs. 5 ÖPNVG Brandenburg i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste an die Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH (Roßkaupe 10, 01968 Senftenberg, Tel.: [Nummer entfernt], E-Mail: mail@vgosl.de) direkt zu vergeben (Betreiber). Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Landkreis OSL inkl. der Stadtverkehre (Senftenberg und Lübbenau/Spreewald) sowie inkl. abgehender Linien in benachbarte Gebietskörperschaften. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Betriebsbeginn zum 01.08.2027 voraussichtlich auf ca. 3.205.000 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und ca. 541.000 Fahrplankilometer pro Jahr in bedarfsabhängigen Verkehren. Der tatsächliche Abruf im bedarfsabhängigen Verkehr belief sich in den vergangenen Jahren auf ca. 4 bis 5 % der angesetzten Fahrplankilometer. Die zum Betriebsbeginn umfassten Verkehrsdienste und das Bedienungsgebiet ergeben sich aus Ziff. 2.1.4. lit. c) unten. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und betrieblichen Infrastruktur. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können auch bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.

Erfüllungsort

Ort
01968 Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Bundesland
Brandenburg
NUTS
DE40B

Verlauf

  1. 30.05.2025 Vorinformation veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

Ähnliche offene Ausschreibungen

Endet bald Teilnahmewettbewerb Vergabe von Nachunternehmeraufträgen durch die VerkehrsManagement Elbe-Elster GmbH - Verkehrsleistungen im ÖPNV in vier Losen im Landkreis Elbe-Elster
VerkehrsManagement Elbe-Elster GmbH
06.11.2026 Teilnahmeantrag, noch 2 Tage
2,73 Mio. € Wert, geschätzt
Landkreis Elbe-Elster Brandenburg
Endet bald Schienenersatzverkehr (SEV) für vom 21.11.2026 bis 22.11.2026 zwischen den Haltestellen Konstablerwache und Preungesheim
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
06.11.2026 noch 2 Tage
nicht angegeben Wert, geschätzt
Frankfurt am Main Hessen
Endet bald Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr
Landkreis Fürth
09.11.2026 noch 5 Tage
nicht angegeben Wert, geschätzt
Zirndorf Bayern

Zuschläge dieses Auftraggebers

Von hier aus weiter