Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Harz
Auftraggeber: Landkreis Harz · Halberstadt
Landkreis Harz hat mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Personenbeförderung im Landkreis Harz angekündigt.
Der Auftraggeber kann diesen Auftrag über Verkehrsleistungen ausschreiben oder, soweit zulässig, direkt vergeben. Eine eigene Bekanntmachung mit Frist und Unterlagen muss also nicht folgen, und Fristen können schon mit dieser Vorinformation beginnen. Maßgeblich ist die Vorinformation.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Personenbeförderung: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Harz
- Wo
- Landkreis Harz, Sachsen-Anhalt
- Veröffentlicht
- 22.10.2026
- Laufzeit
- 120 Monate
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDer Landkreis Harz beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 4 Abs. 1 ÖPNVG LSA), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die Harzer Verkehrsbetriebe GmbH (HVB, Betreiber: Dornbergsweg 7 38855 Wernigerode) direkt zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 3 ÖPNVG LSA . Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Regionalverkehr und im Stadtverkehr Wernigerode wie im aktuellen Nahverkehrsplan (NVP) beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen und PKW im Gebiet des Landkreises Harz mit einzelnen ausbrechenden Linienabschnitten in die benachbarten Landkreise Börde, Salzlandkreis, Mansfeld-Südharz, Goslar und Wolfenbüttel. Umfasst sind …
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Der Landkreis Harz beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 4 Abs. 1 ÖPNVG LSA), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die Harzer Verkehrsbetriebe GmbH (HVB, Betreiber: Dornbergsweg 7 38855 Wernigerode) direkt zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 3 ÖPNVG LSA . Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Regionalverkehr und im Stadtverkehr Wernigerode wie im aktuellen Nahverkehrsplan (NVP) beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen und PKW im Gebiet des Landkreises Harz mit einzelnen ausbrechenden Linienabschnitten in die benachbarten Landkreise Börde, Salzlandkreis, Mansfeld-Südharz, Goslar und Wolfenbüttel. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste und Linienbedarfsverkehre. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 7,5 Mio. Nutzwagenkilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und ca. 0,5 Mio. Nutzwagenkilometer im Linienbedarfsverkehr. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur wie auch der Ladeinfrastruktur für E-Busse. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Landkreis Harz
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- NUTS
- DEE09
Verlauf
- 22.10.2026 Vorinformation veröffentlicht
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