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Vorinformation comp-tend (EU-weit) · veröffentlicht am 21.03.2025

Busverkehrsleistungen Linienbündel Stadt St. Ingbert

Auftraggeber: Saarpfalz-Kreis · Homburg

Saarpfalz-Kreis hat mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Transport und Logistik in Sankt Ingbert angekündigt.

Geplanter Auftrag

Der Auftraggeber kann diesen Auftrag über Verkehrsleistungen ausschreiben oder, soweit zulässig, direkt vergeben. Eine eigene Bekanntmachung mit Frist und Unterlagen muss also nicht folgen, und Fristen können schon mit dieser Vorinformation beginnen. Maßgeblich ist die Vorinformation.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Transport und Logistik: Busverkehrsleistungen Linienbündel Stadt St. Ingbert
Wo
Sankt Ingbert, Saarpfalz-Kreis, Saarland
Veröffentlicht
21.03.2025
Laufzeit
01.01.2027 bis 31.12.2029

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 21.03.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG. Der Saarpfalz-Kreis beabsichtigt, gemäß Artikel 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs.1 Personenbeförderungsgesetz zum 01.01.2027 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für das Linienbündel Stadt St. Ingbert mit den Buslinien 521-526, ALT-Linien 527 und 528 sowie den Buslinien 581-588, 591-593 und den Linien 170 und ALT N 53 in einem wettbewerblichen Verfahren mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum 31.12.2029 zzgl. einer Option einer einjährigen Verlängerung zu vergeben. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in ergänzenden Dokumenten zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Diese enthalten wesentliche Anforderungen …

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Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG. Der Saarpfalz-Kreis beabsichtigt, gemäß Artikel 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs.1 Personenbeförderungsgesetz zum 01.01.2027 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für das Linienbündel Stadt St. Ingbert mit den Buslinien 521-526, ALT-Linien 527 und 528 sowie den Buslinien 581-588, 591-593 und den Linien 170 und ALT N 53 in einem wettbewerblichen Verfahren mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum 31.12.2029 zzgl. einer Option einer einjährigen Verlängerung zu vergeben. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in ergänzenden Dokumenten zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Diese enthalten wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Die Dokumente stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://zps-online.de/wettbewerb/bekanntmachungen/ Die Anforderungen für die Qualitätsstandards gemäß diesen ergänzenden Dokumenten sind gemäß § 12 Abs. 1a PBefG vom eigenwirtschaftlichen Antragsteller nach § 8 Abs. 4 PBefG verbindlich zuzusichern, damit diese als Auflage zur Genehmigung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 PBefG abgesichert werden können.

Erfüllungsort

Ort
66386 Sankt Ingbert
Bundesland
Saarland
NUTS
DEC05

Verlauf

  1. 21.03.2025 Vorinformation veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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