Busverkehrsleistungen Linienbündel Stadt Homburg
Auftraggeber: Saarpfalz-Kreis · Homburg
Saarpfalz-Kreis hat mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Transport und Logistik in Homburg angekündigt.
Der Auftraggeber kann diesen Auftrag über Verkehrsleistungen ausschreiben oder, soweit zulässig, direkt vergeben. Eine eigene Bekanntmachung mit Frist und Unterlagen muss also nicht folgen, und Fristen können schon mit dieser Vorinformation beginnen. Maßgeblich ist die Vorinformation.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Transport und Logistik: Busverkehrsleistungen Linienbündel Stadt Homburg
- Wo
- Homburg, Saarpfalz-Kreis, Saarland
- Veröffentlicht
- 21.03.2025
- Laufzeit
- 01.08.2026 bis 31.07.2036
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 18.04.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungÖffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG. Der Saarpfalz-Kreis beabsichtigt, gemäß Artikel 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs.1 Personenbeförderungsgesetz zum 01.08.2026 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für das Linienbündel Stadt Homburg mit den Buslinien 511-515 sowie 571-574 in einem wettbewerblichen Verfahren mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum 31.07.2036 zu vergeben. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in ergänzenden Dokumenten zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Diese enthalten wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Die Dokumente stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: …
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Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG. Der Saarpfalz-Kreis beabsichtigt, gemäß Artikel 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs.1 Personenbeförderungsgesetz zum 01.08.2026 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für das Linienbündel Stadt Homburg mit den Buslinien 511-515 sowie 571-574 in einem wettbewerblichen Verfahren mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum 31.07.2036 zu vergeben. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in ergänzenden Dokumenten zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Diese enthalten wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Die Dokumente stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://zps-online.de/wettbewerb/bekanntmachungen/ Die Anforderungen für die Qualitätsstandards gemäß diesen ergänzenden Dokumenten sind gemäß § 12 Abs. 1a PBefG vom eigenwirtschaftlichen Antragsteller nach § 8 Abs. 4 PBefG verbindlich zuzusichern, damit diese als Auflage zur Genehmigung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 PBefG abgesichert werden können.
Erfüllungsort
- Ort
- 66424 Homburg
- Kreis
- Saarpfalz-Kreis
- Bundesland
- Saarland
- NUTS
- DEC05
Verlauf
- 21.03.2025 Vorinformation veröffentlicht
- 18.04.2025 Vorinformation veröffentlicht · Die zu vergebende Leistung wird um ein weiteres Los (Los 2) ergänzt.
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