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Zuschlag erteilt Nicht offenes Verfahren (national) · veröffentlicht am 23.05.2025

Bestattungsleistung als Rahmenvereinbarung

Auftraggeber: Stadt Arnstadt · Arnstadt

Stadt Arnstadt hat den Auftrag für „Bestattungsleistung als Rahmenvereinbarung“ im Ilm-Kreis vergeben (Bekanntmachung vom 23.05.2025), Zuschlag an Einzelunternehmen.

Zuschlag an

Einzelunternehmen

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
23.05.2025

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 23.05.2025.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Bestattungsleistung als Rahmenvereinbarung
Wo
Ilm-Kreis, Thüringen
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 23.05.2025, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die Stadt Arnstadt schreibt die ordnungsbehördliche Durchführung von Bestattungen als Rahmenvereinbarung aus, bei denen Angehörige nicht vorhanden, nicht auffindbar oder nicht ermittelbar sind oder ihrer Bestattungspflicht nicht nachkommen. Grundlage hierfür ist § 18 Abs. 2 des Thüringer Bestattungsgesetzes. Der Vertrag soll für den Zeitraum vom 01.06.2025 bis 31.05.2027 gelten. Veranlassung der Bestattung - Sicherstellung, dass die Bestattung nur nach erfolgter Leichenschau erfolgt. - Einhaltung der gesetzlichen Fristen: Erdbestattungen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes und spätestens innerhalb von 10 Tagen. Feuerbestattungen: Beförderung der Leiche ins Krematorium oder zum Bestattungsort innerhalb von 10 Tagen. Bestattungsart und -ort - die Bestattungsart und der Bestattungsort richten sich nach dem Willen des Verstorbenen, soweit dieser bekannt ist - ist der Wille …

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Die Stadt Arnstadt schreibt die ordnungsbehördliche Durchführung von Bestattungen als Rahmenvereinbarung aus, bei denen Angehörige nicht vorhanden, nicht auffindbar oder nicht ermittelbar sind oder ihrer Bestattungspflicht nicht nachkommen. Grundlage hierfür ist § 18 Abs. 2 des Thüringer Bestattungsgesetzes. Der Vertrag soll für den Zeitraum vom 01.06.2025 bis 31.05.2027 gelten. Veranlassung der Bestattung - Sicherstellung, dass die Bestattung nur nach erfolgter Leichenschau erfolgt. - Einhaltung der gesetzlichen Fristen: Erdbestattungen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes und spätestens innerhalb von 10 Tagen. Feuerbestattungen: Beförderung der Leiche ins Krematorium oder zum Bestattungsort innerhalb von 10 Tagen. Bestattungsart und -ort - die Bestattungsart und der Bestattungsort richten sich nach dem Willen des Verstorbenen, soweit dieser bekannt ist - ist der Wille unbekannt, entscheidet die Ordnungsbehörde über Art und Ort der Bestattung. Durchführung der Bestattung - die Bestattungen erfolgen gemäß der Norm DIN EN 15017. - Die Wahl des Friedhofs erfolgt in der Regel durch die Stadt Arnstadt. In Ausnahmefällen kann ein anderer Friedhof innerhalb des Stadtgebiets bestimmt werden. Rahmenbedingungen: Im Jahr werden durchschnittlich ca. 22 ordnungsbehördliche Bestattungen durchgeführt. Diese Zahl dient als Richtwert und basiert auf den Erfahrungen der letzten fünf Jahre. Eine verbindliche Abnahme dieser Menge wird nicht garantiert. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die im Leistungsverzeichnis genannten Leistungen zu einem Festpreis. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet Mindestanforderungen, die die Grundlage für Ihr Angebot bilden. Die Einhaltung der Mindestforderungen ist in allen Punkten zwingend. Auf Basis der Leistungsbeschreibung bittet die Stadt Arnstadt um Abgabe eines Angebotes für ein Vertragsverhältnis von zwei Jahren, beginnend ab dem 01.06.2025 bis einschließlich 31.05.2027. Preise Alle Preise sind Festpreise (gültig für den gesamten Ausführungszeitraum) und sind in Euro anzugeben. Die Preisangaben zu den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses haben als Nettopreise zu erfolgen. Die Preise beinhalten grundsätzlich alle erforderlichen Kosten für Material, Lohn und aller weiterer zur Erbringung der beauftragten Leistungen erforderlichen Aufwendungen. Sie gelten während der ganzen Vertragslaufzeit. Allgemeine Hinweise Alle vorhandenen Felder im Leistungsverzeichnis müssen ausgefüllt sein. Die Leistungsbeschreibung ist Angebotsgrundlage und im Auftragsfall Bestandteil des Vertrages. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind durch den Auftragnehmer in der ausgeschriebenen Vertragslaufzeit, auf Anweisung durch den Auftraggeber, in fachgerechter Form zu erbringen und zu dokumentieren. Nachweise Der Nachweis, dass das Unternehmen ein Meisterbetrieb des Bestattungshandwerks ist, oder über die Qualifikation: geprüfter Bestatter/Bestattungsfachkraft verfügt, soll mit dem Angebot vorgelegt werden. Alternativ dazu wird zugelassen, wer die Berechtigung zum Führen des Markenzeichens der Bestatter trägt. Abrechnung Die Zahlung erfolgt über Abrechnungen nach Auftragserbringung. Die Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung an den Auftraggeber zu übersenden. Die Rechnungen sind anhand der einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses transparent aufzugliedern. Auf diese Weise nicht nachvollziehbare Positionen werden von der Gesamtsumme abgezogen. Vertragsbedingungen Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Auftraggebers, die Bestandteil dieser Ausschreibung sind. Leistungsabrechnung Das Ordnungsamt übernimmt grundsätzlich keine Bestattungskosten, wenn der Auftrag zur Bestattung nicht vom Ordnungsamt erteilt wurde. Beim Ordnungsamt können auch keine Anträge auf Bestattungsübernahme oder Übernahme der Kosten gestellt werden. Die Rechnungslegung erfolgt 30 Tage nach Abschluss der Kremation. Ablauf der Beauftragung Der Auftrag zur Bestattung erfolgt schriftlich durch das Ordnungsamt der Stadt Arnstadt.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Ilm-Kreis (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Thüringen

Verlauf

  1. 23.05.2025 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Einzelunternehmen erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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