Zuschlag erteilt
Bekanntmachung über vergebene Aufträge gemäß § 30 UVgO „Kindergarten-Belegplätze für das Bundeskanzleramt“ Az.: 214-02.05-20.0276-21-I-F
Auftraggeber: Bundeskanzleramt · Berlin
Bundeskanzleramt hat den Auftrag für „Bekanntmachung über vergebene Aufträge gemäß § 30 UVgO „Kindergarten-Belegplätze für das Bundeskanzleramt““ in Berlin vergeben (Bekanntmachung vom 13.06.2022). Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung.
Zuschlag an
Gewinner nicht veröffentlicht
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 13.06.2022
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 13.06.2022.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Bekanntmachung über vergebene Aufträge gemäß § 30 UVgO „Kindergarten-Belegplätze für das Bundeskanzleramt“ Az.: 214-02.05-20.0276-21-I-F
- Wo
- Berlin
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 13.06.2022, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Erfüllungsort
- Ort
- Berlin
- Kreis
- Berlin
- Bundesland
- Berlin
- NUTS
- DE3
Verlauf
- 13.06.2022 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.