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Zuschlag erteilt Nicht offenes Verfahren (national) · veröffentlicht am 05.06.2025

Einführung einer neuen Betreuungsbehördensoftware (Einführung einer Fachsoftware) 30-ZV-0275/24

Auftraggeber: Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin, Zentrale Vergabestelle Magdeburg · Magdeburg

Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin, Zentrale… hat den Auftrag für „Einführung einer neuen Betreuungsbehördensoftware (Einführung einer Fachsoftware)“ in Magdeburg vergeben (Bekanntmachung vom 05.06.2025), Zuschlag an prosozial GmbH.

Zuschlag an

prosozial GmbH Koblenz

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
05.06.2025

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 05.06.2025.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Einführung einer neuen Betreuungsbehördensoftware (Einführung einer Fachsoftware) 30-ZV-0275/24
Wo
Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 05.06.2025, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die Hilfe der Betreuungsbehörde zielt in erster Linie auf volljährige Menschen, welche auf Grund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Auf neu §1814 BGB wird verwiesen. In diesen Fällen kann das Betreuungsgericht auf deren Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer bestellen. Das im Jahr 1992 eingeführte Betreuungsrecht wurde durch das „Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ zum 01.01.2023 grundlegend modernisiert. Das Betreuungsrecht wurde nicht nur inhaltlich geändert, sondern auch gesetzlich neu strukturiert. Das bisherige Betreuungsbehördengesetz wird durch das Betreuungsorganisationsgesetz, BtoG, abgelöst, das sämtliche öffentlich-rechtlich geprägten Vorschriften zu den Betreuungsbehörden, den Betreuungsvereinen und den ehrenamtlichen und beruflichen Betreuern ( einschließlich bereichsspezifischer …

Ganze Beschreibung lesen

Die Hilfe der Betreuungsbehörde zielt in erster Linie auf volljährige Menschen, welche auf Grund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Auf neu §1814 BGB wird verwiesen. In diesen Fällen kann das Betreuungsgericht auf deren Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer bestellen. Das im Jahr 1992 eingeführte Betreuungsrecht wurde durch das „Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ zum 01.01.2023 grundlegend modernisiert. Das Betreuungsrecht wurde nicht nur inhaltlich geändert, sondern auch gesetzlich neu strukturiert. Das bisherige Betreuungsbehördengesetz wird durch das Betreuungsorganisationsgesetz, BtoG, abgelöst, das sämtliche öffentlich-rechtlich geprägten Vorschriften zu den Betreuungsbehörden, den Betreuungsvereinen und den ehrenamtlichen und beruflichen Betreuern ( einschließlich bereichsspezifischer Datenschutzregelungen) enthält. Die Landeshauptstadt Magdeburg hat Beschaffungsbedarf an einer Fachanwendung als Web-Version. Im weiteren wird auf das Pflichtenheft verwiesen. Diese soll für die Mitarbeitenden benutzerfreundlich und intuitiv zu bedienen sein. Dazu soll die Plattform mit 20 Testern für einen Zeitraum von max. 2 Wochen getestet werden. Der Testzeitraum ist vom 20.01.2025 bis 31.01.2025 vorgesehen. Die Tester bewerten nach der beigefügten Bewertungsmatrix die Plattform des Auftragnehmers. Die Landeshauptstadt Magdeburg benötigt insgesamt 25 Lizenzen. Ein Lizenzaufwuchs muss jederzeit gewährleistet sein.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Magdeburg (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Verlauf

  1. 05.06.2025 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat prosozial GmbH erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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