Einführung einer neuen Betreuungsbehördensoftware (Einführung einer Fachsoftware) 30-ZV-0275/24
Auftraggeber: Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin, Zentrale Vergabestelle Magdeburg · Magdeburg
Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin, Zentrale… hat den Auftrag für „Einführung einer neuen Betreuungsbehördensoftware (Einführung einer Fachsoftware)“ in Magdeburg vergeben (Bekanntmachung vom 05.06.2025), Zuschlag an prosozial GmbH.
prosozial GmbH Koblenz
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 05.06.2025
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 05.06.2025.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Einführung einer neuen Betreuungsbehördensoftware (Einführung einer Fachsoftware) 30-ZV-0275/24
- Wo
- Magdeburg, Sachsen-Anhalt
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 05.06.2025, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Hilfe der Betreuungsbehörde zielt in erster Linie auf volljährige Menschen, welche auf Grund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Auf neu §1814 BGB wird verwiesen. In diesen Fällen kann das Betreuungsgericht auf deren Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer bestellen. Das im Jahr 1992 eingeführte Betreuungsrecht wurde durch das „Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ zum 01.01.2023 grundlegend modernisiert. Das Betreuungsrecht wurde nicht nur inhaltlich geändert, sondern auch gesetzlich neu strukturiert. Das bisherige Betreuungsbehördengesetz wird durch das Betreuungsorganisationsgesetz, BtoG, abgelöst, das sämtliche öffentlich-rechtlich geprägten Vorschriften zu den Betreuungsbehörden, den Betreuungsvereinen und den ehrenamtlichen und beruflichen Betreuern ( einschließlich bereichsspezifischer …
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Die Hilfe der Betreuungsbehörde zielt in erster Linie auf volljährige Menschen, welche auf Grund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Auf neu §1814 BGB wird verwiesen. In diesen Fällen kann das Betreuungsgericht auf deren Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer bestellen. Das im Jahr 1992 eingeführte Betreuungsrecht wurde durch das „Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ zum 01.01.2023 grundlegend modernisiert. Das Betreuungsrecht wurde nicht nur inhaltlich geändert, sondern auch gesetzlich neu strukturiert. Das bisherige Betreuungsbehördengesetz wird durch das Betreuungsorganisationsgesetz, BtoG, abgelöst, das sämtliche öffentlich-rechtlich geprägten Vorschriften zu den Betreuungsbehörden, den Betreuungsvereinen und den ehrenamtlichen und beruflichen Betreuern ( einschließlich bereichsspezifischer Datenschutzregelungen) enthält. Die Landeshauptstadt Magdeburg hat Beschaffungsbedarf an einer Fachanwendung als Web-Version. Im weiteren wird auf das Pflichtenheft verwiesen. Diese soll für die Mitarbeitenden benutzerfreundlich und intuitiv zu bedienen sein. Dazu soll die Plattform mit 20 Testern für einen Zeitraum von max. 2 Wochen getestet werden. Der Testzeitraum ist vom 20.01.2025 bis 31.01.2025 vorgesehen. Die Tester bewerten nach der beigefügten Bewertungsmatrix die Plattform des Auftragnehmers. Die Landeshauptstadt Magdeburg benötigt insgesamt 25 Lizenzen. Ein Lizenzaufwuchs muss jederzeit gewährleistet sein.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Magdeburg (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
Verlauf
- 05.06.2025 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat prosozial GmbH erhalten.
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