# Vergabehandbuch (VHB)

Das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) ist eine Sammlung von Richtlinien und Formblättern für die Vergabe und Abwicklung von Bauaufträgen des Bundes. Die aktuelle Lesefassung ist die Ausgabe 2017, Stand 2023. Bieter kennen vor allem die Formblätter 124 (Eigenerklärung zur Eignung), 221 bis 223 (Preisermittlung), 233 (Nachunternehmer) und 234 (Bietergemeinschaft). Viele Länder und Kommunen verwenden die Formblätter ebenfalls oder haben eigene Handbücher; für Bundesfernstraßen gilt das HVA B-StB.

Das Vergabehandbuch, kurz VHB, heißt mit vollem Namen „Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes“. Es sammelt Richtlinien und Formblätter, mit denen Bundesbauverwaltungen Bauleistungen ausschreiben, vergeben und abwickeln. Die Fachinformation Bundesbau stellt es im Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), des Bundesbauministeriums und des Verteidigungsministeriums bereit. Aktuell ist die Ausgabe 2017 in der Lesefassung Stand 2023. Ergänzende Erlasse und Formblätter, etwa zur Stoffpreisgleitklausel, veröffentlicht die Fachinformation Bundesbau auf derselben Seite.

Wer sich auf öffentliche Bauaufträge bewirbt, begegnet den Formblättern des VHB auch außerhalb des Bundes. Nach der Einführung zum VHB setzen auch Länder und Kommunen sie gern ein. Viele Ausschreibungen verlangen ausdrücklich etwa das „Formblatt 124“.

## Wofür das VHB gilt

- **Bauleistungen des Bundes:** Bei der Vergabe von Bauleistungen für den Bund ist nach der [VOB/A](https://vergabeweiser.de/wissen/vob-a), der UVgO und der VgV sowie nach den Richtlinien des VHB unter Verwendung seiner Formblätter zu verfahren.
- **Nicht für Straßen- und Wasserbau:** Die Straßen- und Wasserbauverwaltungen des Bundes sind ausgenommen. Für Bundesfernstraßen gilt ein eigenes Handbuch (siehe unten).
- **Nicht für freiberufliche Leistungen:** Für Planer, Gutachter und andere [freiberufliche Leistungen](https://vergabeweiser.de/wissen/freiberufliche-leistungen) ist das VHB grundsätzlich nicht anwendbar.
- **Elektronische Formulare erlaubt:** Vergabestellen dürfen statt der Formblätter elektronisch erzeugte Formulare verwenden, die optisch abweichen. Inhaltlich abweichen dürfen sie nicht.

## Aufbau

Das VHB ist in sechs Teile gegliedert. Jedes Formblatt hat eine dreistellige Nummer; die erste Ziffer zeigt den Teil. Varianten für EU-weite Verfahren tragen den Zusatz „EU“, für Verteidigung und Sicherheit „VS“.

| Teil | Inhalt | Beispiele |
|---|---|---|
| 1 Vorbereitung der Vergabe | Wahl der Vergabeart, Bekanntmachungen, Eignung | 111, 121, 124 |
| 2 Vergabeunterlagen | Aufforderung, Teilnahmebedingungen, Angebotsschreiben, Preise, Nachunternehmer | 211, 212, 213, 221–227, 233–236 |
| 3 Durchführen der Vergabe | Öffnung, Wertung, Zuschlag, Absage, Aufhebung | 313, 321, 331, 332, 334, 338, 351 |
| 4 Bauausführung | Bautagebuch, Bürgschaften, Abnahme, Abrechnung, Mängel | 421–423, 442 |
| 5 Nachtragsmanagement | Leitfaden und Formblätter für Nachträge | 510, 521–523 |
| 6 Sonstiges | unter anderem Rahmenvereinbarungen | 611, 612 |

## Formblätter, die Bieter kennen sollten

| Formblatt | Bezeichnung | Worum es geht |
|---|---|---|
| 124 | Eigenerklärung zur Eignung | vorläufiger Eignungsnachweis für nicht präqualifizierte Unternehmen |
| 124 LD | Eigenerklärung zur Eignung, Liefer- und Dienstleistungen | dasselbe für Liefer- und Dienstleistungsaufträge |
| 213 | Angebotsschreiben | das eigentliche Angebot mit Preis und Erklärungen |
| 216 | Im Vergabeverfahren vorzulegende Unterlagen | Liste, was wann einzureichen ist |
| 221 | Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation | Mittellohn und Zuschläge für Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn |
| 222 | Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme | dasselbe für die Kalkulation über die Endsumme |
| 223 | Aufgliederung der Einheitspreise | Kalkulationsbestandteile wichtiger Positionen |
| 227 | Gewichtung der Zuschlagskriterien | wie Preis und Qualität gewertet werden |
| 233 | Nachunternehmerverzeichnis | welche Leistungen an Nachunternehmer gehen |
| 234 | Bietergemeinschaft | Erklärung der Bieter- und Arbeitsgemeinschaft |
| 235 | Verzeichnis der Leistungen und Kapazitäten anderer Unternehmen | Eignungsleihe |
| 236 | Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen | Zusage des Unternehmens, dessen Kapazitäten Sie nutzen |

Mit den Formblättern 221 bis 223 prüft der Auftraggeber, ob Ihre Preise angemessen sind. Verlangt er Formblatt 221 oder 222, gehört es nach dem VHB zum Angebot (Formblätter 211 und 216). Das Formblatt 223 fordert er nach den Richtlinien des VHB nur von Bietern in der engeren Wahl an und behandelt die Angaben vertraulich. Was Sie wann einreichen, steht im Formblatt 216 der jeweiligen Ausschreibung. Mehr dazu unter [Urkalkulation](https://vergabeweiser.de/wissen/urkalkulation). Zu den Formblättern 233 bis 236 siehe [Nachunternehmer](https://vergabeweiser.de/wissen/nachunternehmer) und [Bietergemeinschaft](https://vergabeweiser.de/wissen/bietergemeinschaft). Die Vordrucke für den [Vergabevermerk](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabevermerk) füllt die Vergabestelle intern aus.

## Formblatt 124: Eigenerklärung zur Eignung

Das Formblatt 124 ist der vorläufige Nachweis der [Eignung](https://vergabeweiser.de/wissen/eignung) für Unternehmen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sind. Sie erklären darin unter anderem:

- den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen,
- dass Sie in den letzten fünf Kalenderjahren oder im Zeitraum der Bekanntmachung vergleichbare Leistungen ausgeführt haben,
- dass Ihnen die nötigen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,
- Ihre Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der IHK,
- dass kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet ist und keine Liquidation läuft,
- dass keine [Ausschlussgründe](https://vergabeweiser.de/wissen/ausschlussgruende) vorliegen oder Sie sich selbst gereinigt haben,
- dass Sie Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß gezahlt haben,
- dass Sie Mitglied der Berufsgenossenschaft sind.

Kommt Ihr Angebot in die engere Wahl, kann die Vergabestelle die Belege verlangen: drei Referenznachweise, Angaben zu den Beschäftigten, Gewerbeanmeldung und Registerauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, tariflicher Sozialkasse und Berufsgenossenschaft, soweit zutreffend, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Legen Sie die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der Frist vor, wird das Angebot ausgeschlossen. So steht es im Formblatt selbst (vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A).

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis nach dem VHB über ihren Eintrag; setzen sie Nachunternehmer ein, reicht deren Nummer im Verzeichnis, wenn diese ebenfalls präqualifiziert sind. Mehr unter [Präqualifikation](https://vergabeweiser.de/wissen/praequalifikation) und [Eigenerklärung](https://vergabeweiser.de/wissen/eigenerklaerung).

## Andere Vergabehandbücher

- **Straßen- und Brückenbau des Bundes:** Für die Bundesfernstraßen gilt das Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB), aktuell Ausgabe März 2023. Das Bundesverkehrsministerium empfiehlt den Ländern, es auch für Straßen nach Landesrecht einzuführen.
- **Bayern:** Das VHB Bayern ist das Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaates Bayern, aktuell Ausgabe Oktober 2019, Lesefassung Stand 13.07.2026. Es enthält das VHB des Bundes und die wesentlichen Regelungen des HVA B-StB, ist für staatliche Behörden verbindlich und den Kommunen zur Anwendung empfohlen.
- **Andere Länder** verwenden die Formblätter des Bundes, eigene Fassungen oder eigene Handbücher. Maßgeblich ist, was der Auftraggeber in seinen [Vergabeunterlagen](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabeunterlagen) vorgibt.

## Tipps für Bieter

- **Das Formular aus der Ausschreibung nutzen.** Füllen Sie die Formblätter aus, die den Vergabeunterlagen beiliegen, keine alten Fassungen aus früheren Verfahren. Bund, Länder und Kommunen haben teils unterschiedliche Stände.
- **Nichts am Formular ändern.** Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen bei nationalen Bauaufträgen zum Ausschluss des Angebots (§ 13 Abs. 1 Nr. 5, § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). Tragen Sie Ihre Angaben nur in die vorgesehenen Felder ein.
- **Belege vorhalten.** Wer die Bescheinigungen zu Formblatt 124 griffbereit hat, schafft die Frist in der engeren Wahl leichter. Die Präqualifikation spart diesen Schritt weitgehend.
- **Formblatt 124 vorab hinterlegen.** Zu Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben fordern Bundesbauverwaltungen nicht präqualifizierte Unternehmen nach den Richtlinien des VHB nur auf, wenn ihnen das ausgefüllte Formblatt 124 vorliegt.
- **Preisblätter passend zum Angebot.** Die Angaben in den Formblättern 221 bis 223 müssen zu Ihren Einheitspreisen im [Leistungsverzeichnis](https://vergabeweiser.de/wissen/leistungsverzeichnis) passen.

## Häufige Fragen

**Was ist das VHB?** Das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes, eine Sammlung von Richtlinien und Formblättern für die Vergabe und Abwicklung von Bauaufträgen. Es gilt für Baumaßnahmen des Bundes, ausgenommen die Straßen- und Wasserbauverwaltungen. Die Fachinformation Bundesbau stellt es im Auftrag von BImA, Bundesbauministerium und Verteidigungsministerium bereit, aktuell als Ausgabe 2017 in der Lesefassung Stand 2023.

**Was ist das Formblatt 124?** Die Eigenerklärung zur Eignung aus dem VHB für Unternehmen, die nicht präqualifiziert sind. Darin erklären Sie unter anderem Umsatz, vergleichbare Leistungen, Arbeitskräfte, Registereintragungen, dass kein Insolvenzverfahren und keine Ausschlussgründe vorliegen sowie die Zahlung von Steuern und Sozialbeiträgen. Kommt Ihr Angebot in die engere Wahl, müssen Sie die genannten Bescheinigungen auf Verlangen fristgerecht vorlegen.

**Wo bekomme ich das Formblatt 124?** Mit den Vergabeunterlagen der jeweiligen Ausschreibung oder an der Stelle, die die Bekanntmachung nennt. Das VHB des Bundes mit allen Formblättern stellt die Fachinformation Bundesbau bereit. Länder und Kommunen verwenden teils eigene Fassungen; maßgeblich ist das Formular, das der Auftraggeber verlangt.

**Muss ich als präqualifiziertes Unternehmen das Formblatt 124 ausfüllen?** Nach dem VHB nicht: Präqualifizierte Unternehmen weisen ihre Eignung durch den Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis nach, nicht präqualifizierte legen das Formblatt 124 vor. Entscheidend ist, was die Bekanntmachung der jeweiligen Ausschreibung verlangt.

**Gilt das VHB auch für Kommunen?** Nicht von selbst. Das VHB gilt für Baumaßnahmen des Bundes. Länder und Kommunen entscheiden selbst, welche Handbücher und Formblätter sie verwenden. Viele übernehmen die Formblätter des VHB, Bayern hat ein eigenes VHB, das den kommunalen Auftraggebern zur Anwendung empfohlen ist.

## Quellen

- [Fachinformation Bundesbau: Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB), Formblätter und Erlasse](https://www.fib-bund.de/Inhalt/Vergabe/VHB/)
- [Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB), Ausgabe 2017, Lesefassung 2023](https://fib-bund.de/Inhalt/Vergabe/VHB/VHB_2017_Lesefassung_2023.pdf)
- [Bundesministerium für Verkehr: Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB)](https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/handbuch-fuer-die-vergabe-und-ausfuehrung-von-bauleistungen-im-strassen-und-brueckenbau-hva-b-stb.html)
- [Bayern: StMB, Vergabe von Bauaufträgen (VHB Bayern, Stand 13.07.2026)](https://stmb.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/index.php)
- [Bayern: VHB Bayern, Ausgabe Oktober 2019](https://www.bauen.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/23_vergabe_bauauftraege_vhb_vhb_bayern.pdf)
- [BMWSB: VOB/A 2019 Abschnitt 1 (Lesefassung), § 13 und § 16](https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/bauen/vob-teil-a-abschnitt-1-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

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KI-generiert · Verantwortlich: Vladyslav Mazur, Stand 28.10.2026. KI-generiert: Von einer KI geschrieben und automatisch anhand der genannten Quellen geprüft. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetzestexte und die Vergabeunterlagen. Seite: https://vergabeweiser.de/wissen/vergabehandbuch
