# Öffentliche Ausschreibungen finden

Öffentliche Ausschreibungen erscheinen auf den Vergabeplattformen von Bund, Ländern und Kommunen. EU-weite Verfahren laufen seit 25.10.2023 über den Datenservice Öffentlicher Einkauf und sind frei im Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) und auf TED abrufbar. Für nationale Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte gibt es diese Pflicht nicht: Viele kommen dort trotzdem an, aber nicht alle.

[Öffentliche Ausschreibungen](https://vergabeweiser.de/wissen/ausschreibung) finden Sie an mehreren Stellen: auf den Vergabeplattformen der Auftraggeber, im Bekanntmachungsservice des Datenservice Öffentlicher Einkauf (oeffentlichevergabe.de) und bei EU-weiten Verfahren auf TED, dem Supplement zum Amtsblatt der EU. Alle drei sind kostenlos. Eine einzige Quelle mit allen Ausschreibungen gibt es nicht, weil nationale Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte nicht zentral gemeldet werden müssen.

## Wo Ausschreibungen veröffentlicht werden

**Oberhalb der EU-Schwellenwerte.** Seit 01.01.2026 liegen die [Schwellenwerte](https://vergabeweiser.de/wissen/schwellenwerte) bei 216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen (140.000 € für das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien) und bei 5.404.000 € für Bauaufträge, jeweils ohne Umsatzsteuer. Ab diesen Werten wird [EU-weit ausgeschrieben](https://vergabeweiser.de/wissen/eu-weite-ausschreibung). Seit 25.10.2023 übermitteln die Auftraggeber ihre Bekanntmachungen über den Datenservice Öffentlicher Einkauf an das Amt für Veröffentlichungen der EU. Dieselben Bekanntmachungen werden im Bekanntmachungsservice frei zugänglich veröffentlicht (§ 10a Abs. 5 VgV). Auf TED stehen sie zusammen mit den Ausschreibungen aller anderen EU-Staaten.

**Unterhalb der EU-Schwellenwerte.** Für Liefer- und Dienstleistungen schreibt § 28 Abs. 1 UVgO vor, Ausschreibungen auf den Internetseiten des Auftraggebers oder auf Internetportalen zu veröffentlichen; sie müssen über die Suche von bund.de auffindbar sein. Für Bauleistungen nennt § 12 Abs. 1 VOB/A Tageszeitungen, amtliche Veröffentlichungsblätter und kostenlos nutzbare Internetportale; service.bund.de ist dort freiwillig. Eine Pflicht, nationale Ausschreibungen an den Bekanntmachungsservice zu melden, gibt es nicht. Der Bremer Senat hat 2025 ausdrücklich festgehalten, dass die Suche auf bund.de nicht der Bekanntmachungsservice ist. Viele Vergabeplattformen leiten nationale Bekanntmachungen trotzdem dorthin weiter, aber nicht alle. Welche Regeln im Einzelnen gelten, legt außerdem jedes Land selbst fest.

| Quelle | Was Sie dort finden | Kosten |
|---|---|---|
| Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) | alle EU-Bekanntmachungen aus Deutschland, dazu viele nationale | frei zugänglich |
| [TED](https://vergabeweiser.de/wissen/ted) (ted.europa.eu) | EU-weite Bekanntmachungen aller EU-Staaten, Suche nach CPV-Code und Erfüllungsort | frei zugänglich |
| service.bund.de | Ausschreibungen der öffentlichen Verwaltung, Suche nach Ort mit Umkreis und nach Bundesland | frei zugänglich |
| Vergabeplattformen der Länder und Kommunen | die Verfahren selbst: Unterlagen, Bieterfragen, Angebotsabgabe | Unterlagen unentgeltlich |
| Vergabeweiser | Bekanntmachungen aus dem Bekanntmachungsservice mit Frist und, soweit veröffentlicht, Ergebnis | kostenlos |

## Sinnvoll filtern: Branche, Region, Frist

**Branche über CPV-Codes.** Jede Bekanntmachung trägt mindestens einen [CPV-Code](https://vergabeweiser.de/wissen/cpv-codes). Das ist ein EU-weit einheitlicher Code für den Auftragsgegenstand. Die ersten Ziffern bezeichnen grobe Bereiche, zum Beispiel 45 für Bauarbeiten; 79530000-8 steht für Übersetzungsdienste. Auftraggeber wählen die Codes selbst und nicht immer genau. Kombinieren Sie den CPV-Filter deshalb mit Suchwörtern aus Ihrem Alltag, etwa „Fenster“, „Unterhaltsreinigung“ oder „Schulung“.

**Region über den Ort der Leistung.** Entscheidend ist, wo Sie die Leistung erbringen, nicht wo die Vergabestelle sitzt. Ein Landesamt in der Landeshauptstadt kann eine Baustelle in Ihrem Kreis ausschreiben. Wählen Sie einen Umkreis, den Sie wirtschaftlich anfahren können, und prüfen Sie ihn nach einigen Wochen.

**Frist und Verfahrensart.** Sortieren Sie nach Angebotsfrist. Achten Sie auch auf die Verfahrensart: Bei einer öffentlichen Ausschreibung oder einem offenen Verfahren kann jedes Unternehmen ein Angebot abgeben. Bei Verfahren mit [Teilnahmewettbewerb](https://vergabeweiser.de/wissen/teilnahmewettbewerb) stellen Sie zuerst einen Teilnahmeantrag und bieten nur nach Aufforderung an.

## Wie viel Zeit Sie einplanen sollten

Die Fristen sind je nach Verfahren unterschiedlich lang:

| Verfahren | Mindestfrist für Angebote |
|---|---|
| EU-weites offenes Verfahren | 35 Tage ab dem Tag nach Absendung der Bekanntmachung, 30 Tage bei elektronischer Abgabe, bei begründeter Dringlichkeit 15 Tage (§ 15 VgV) |
| Nationale Bauausschreibung | ausreichende Frist, auch bei Dringlichkeit nicht unter 10 Kalendertagen (§ 10 Abs. 1 VOB/A) |
| Nationale Liefer- und Dienstleistung | angemessene Frist ohne feste Mindestzahl (§ 13 Abs. 1 UVgO) |

Weil nationale Fristen kurz sein können, lohnt sich ein fester Rhythmus: Sehen Sie neue Bekanntmachungen mindestens zweimal pro Woche durch. Ein Feed zu Ihrer Suche zeigt Ihnen dabei nur die neuen Treffer. Mehr Zeit braucht das Angebot selbst ([Angebot erstellen: Schritt für Schritt](https://vergabeweiser.de/wissen/angebot-erstellen)). Beim ersten Mal kostet vor allem das Zusammenstellen der Eignungsnachweise Zeit, später können Sie vieles wiederverwenden.

## In der Praxis: erste Schritte

1. **Leistung und Gebiet festlegen.** Notieren Sie, welche Leistungen Sie anbieten, welche CPV-Codes dazu passen und in welchem Umkreis Sie arbeiten.
2. **Suche einrichten.** Auf Vergabeweiser können Sie [offene Ausschreibungen suchen](https://vergabeweiser.de/suche), nach Branche, Ort und Umkreis. Dort finden Sie auch vergebene Aufträge mit Ergebnis, soweit der Auftraggeber es veröffentlicht hat. Die [Übersichten nach Branche und Region](https://vergabeweiser.de/ausschreibungen) bündeln Ausschreibungen je Gewerk, Land und Kreis. Suchen und Übersichten lassen sich als Atom-Feed in einem Feedreader abonnieren.
3. **Wichtige Plattformen direkt prüfen.** Finden Sie heraus, über welche [Vergabeplattform](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabeplattformen) Ihre wichtigsten Auftraggeber (Land, Kreis, Stadt) ausschreiben, und sehen Sie dort zusätzlich nach. So erfassen Sie auch nationale Verfahren, die nicht an den Bekanntmachungsservice gemeldet werden.
4. **Angekündigte und vergebene Aufträge nutzen.** Bauaufträge ab 25.000 €, die ohne Teilnahmewettbewerb beschränkt ausgeschrieben werden sollen, kündigt der Auftraggeber vorab auf Internetportalen oder in seinem Beschafferprofil an (§ 20 Abs. 4 VOB/A). Bekunden Sie dort Interesse; einen Anspruch auf Einladung gibt es nicht. Nach dem Zuschlag informieren Auftraggeber über bestimmte Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb (§ 20 Abs. 3 VOB/A, § 30 UVgO). Daraus sehen Sie, wer Ihre Leistungen regelmäßig einkauft.
5. **Unterlagen vorbereiten.** Legen Sie Eigenerklärungen, Referenzen, Auszüge aus Handelsregister oder Handwerksrolle und Bescheinigungen von Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft bereit. Wer häufig anbietet, prüft eine [Präqualifikation](https://vergabeweiser.de/wissen/praequalifikation).
6. **Unterlagen laden.** [Vergabeunterlagen](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabeunterlagen) müssen grundsätzlich unentgeltlich und ohne Registrierung abrufbar sein (§ 7 Abs. 3 und § 29 Abs. 1 UVgO, § 11 Abs. 3 und 6 VOB/A). Eine freiwillige Registrierung ist erlaubt. Ohne sie erfahren Sie von Änderungen und Antworten auf [Bieterfragen](https://vergabeweiser.de/wissen/bieterfragen) nur, wenn Sie selbst nachsehen.

Speziellere Hinweise finden Sie für [Handwerksbetriebe](https://vergabeweiser.de/wissen/oeffentliche-auftraege-handwerker) und für [Selbstständige und Freiberufler](https://vergabeweiser.de/wissen/oeffentliche-auftraege-selbststaendige).

## Häufige Fehler bei der Suche

- **Nur eine Quelle nutzen.** Nationale Ausschreibungen fehlen dann leicht.
- **Nur nach CPV-Codes filtern.** Ungenau codierte Bekanntmachungen fallen durch.
- **Nach dem Sitz der Vergabestelle suchen.** Maßgeblich ist der Ort der Leistung.
- **Aufträge ohne Verfahren übersehen.** [Direktaufträge](https://vergabeweiser.de/wissen/direktauftrag) werden in der Regel nicht ausgeschrieben; dort hilft der direkte Kontakt zum Auftraggeber. [Inhouse-Vergaben](https://vergabeweiser.de/wissen/inhouse-vergabe) gehen an Gesellschaften der öffentlichen Hand, die ihren eigenen Bedarf aber oft selbst ausschreiben.
- **Zu spät anfangen.** Wer eine Ausschreibung erst wenige Tage vor Fristende entdeckt, schafft Bieterfragen und Nachweise oft nicht mehr.

## Häufige Fragen

**Wo finde ich öffentliche Ausschreibungen kostenlos?** Im Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de), auf TED für EU-weite Verfahren, auf service.bund.de und auf den Vergabeplattformen der Länder und Kommunen. Auch die Suche auf Vergabeweiser ist kostenlos.

**Gibt es eine Stelle, an der alle Ausschreibungen in Deutschland stehen?** Nein. EU-weite Ausschreibungen aus Deutschland müssen über den Datenservice Öffentlicher Einkauf laufen und stehen deshalb im Bekanntmachungsservice und auf TED. Nationale Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte müssen dort nicht gemeldet werden; manche finden Sie nur auf der Plattform des Auftraggebers.

**Muss ich mich registrieren, um Vergabeunterlagen zu sehen?** Nein. Für den Zugang zur Bekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen dürfen Auftraggeber keine Registrierung verlangen (§ 9 Abs. 3 VgV, § 7 Abs. 3 UVgO, § 11 Abs. 6 VOB/A). Für die elektronische Abgabe eines Angebots brauchen Sie in der Regel ein Konto auf der Vergabeplattform.

**Wie viel Zeit habe ich für ein Angebot?** Im EU-weiten offenen Verfahren mindestens 35 Tage, bei elektronischer Abgabe mindestens 30 Tage (§ 15 VgV). Bei nationalen Bauausschreibungen sind es auch bei Dringlichkeit mindestens 10 Kalendertage (§ 10 Abs. 1 VOB/A), bei nationalen Liefer- und Dienstleistungen eine angemessene Frist ohne feste Mindestzahl (§ 13 UVgO).

**Wie finde ich Ausschreibungen in meiner Region?** Filtern Sie nach dem Ort der Leistung mit einem Umkreis, nicht nach dem Sitz der Vergabestelle. Prüfen Sie zusätzlich die Vergabeplattform Ihres Landes und Ihrer Kommune, weil nicht alle nationalen Verfahren zentral gemeldet werden.

## Quellen

- [§ 10a VgV: Übermittlung über den Datenservice Öffentlicher Einkauf](https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/__10a.html)
- [§ 15 VgV: Angebotsfrist im offenen Verfahren](https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/__15.html)
- [UVgO, Ausgabe 2017 (BAnz AT 07.02.2017 B1), Lesefassung der Freien Hansestadt Bremen](https://www.wirtschaft.bremen.de/sixcms/media.php/13/UVgO.pdf)
- [VOB/A Abschnitt 1, Ausgabe 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2)](https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/6rfv3CSBFBPsvWR5ErQ/content/6rfv3CSBFBPsvWR5ErQ/BAnz%20AT%2019.02.2019%20B2.pdf)
- [Senat der Freien Hansestadt Bremen: Antwort vom 07.10.2025 zum Bekanntmachungsservice](https://www.rathaus.bremen.de/sixcms/media.php/13/20251007_top_12_Bekanntmachungsservice_des_Bundes.pdf)
- [BMWE: EU-Schwellenwerte ab 01.01.2026 (BAnz AT 18.12.2025 B4)](https://www.bundesamtsozialesicherung.de/fileadmin/redaktion/Vergaberecht_Sonst_Ang_SV/20260106BAnz_AT_18.12.2025_B4.pdf)

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KI-generiert · Verantwortlich: Vladyslav Mazur, Stand 28.10.2026. KI-generiert: Von einer KI geschrieben und automatisch anhand der genannten Quellen geprüft. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetzestexte und die Vergabeunterlagen. Seite: https://vergabeweiser.de/wissen/oeffentliche-ausschreibungen-finden
