# JAPO Konzert- und Veranstaltungs GmbH: öffentliche Aufträge und Zuschläge

Chemnitz (Sachsen)

In den Bekanntmachungen seit 31.10.2016 hat JAPO Konzert- und Veranstaltungs GmbH 2 Zuschläge von 2 Auftraggebern erhalten. Am häufigsten: Veranstaltungen.

## Zahlen zur Firma

- Zuschläge: 2 (07.2025 bis 07.2026)
- Auftraggeber: 2
- Bundesland: 1 (Sachsen)
- veröffentlichte Summen: 30.215 € (bei 1 von 2 Zuschlägen seit 31.10.2023)
- ohne gültige Summe: 1 (0 nicht plausibel, 1 ohne Angabe, seit 31.10.2023)

Zuschläge seit 31.10.2016: bis 12.12.2022 aus EU-weiten Bekanntmachungen auf TED (© Europäische Union), danach aus oeffentlichevergabe.de (CC0). Wiederholte Bekanntmachungen zählen einmal, Summen, die nach unseren Regeln nicht plausibel sind, und gemeinsame Beträge mehrerer Gewinner eines Loses zählen nicht mit. Stand 31.10.2026, 03:31 Uhr. So rechnen wir: https://vergabeweiser.de/so-rechnen-wir

## Wo die Firma gewinnt

- Sachsen: 2 Zuschläge

## Nach Branche

- Veranstaltungen: 2 Zuschläge

## Wichtigste Auftraggeber

- [Leipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/leipziger-wohnungs-und-baugesellschaft-mbh): 1 Zuschlag
- [Stadt Chemnitz](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/stadt-chemnitz): 1 Zuschlag

## Alle 2 Zuschläge

- 27.07.2026 · [Kosmos Festival 2026 / Lose 1-4](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/kosmos-festival-2026-lose-1-4-1caf0e40) · Stadt Chemnitz · 30.215 € · Angebote: 2–3 je Los
- 15.07.2025 · [Veranstaltungsleistungen im Stadtgebiet von Leipzig nach Rahmenvertrag](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/veranstaltungsleistungen-im-stadtgebiet-von-leipzig-nach-rahmenvertrag-59f3b972) · Leipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH · Angebote: 2

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Vergabeweiser: JAPO Konzert- und Veranstaltungs GmbH, öffentliche Aufträge und Zuschläge, Stand 31.10.2026, vergabeweiser.de/unternehmen/japo-konzert-und-veranstaltungs-gmbh

Quelle: Bekanntmachungen auf oeffentlichevergabe.de (CC0), ältere EU-weite Bekanntmachungen aus TED (© Europäische Union), ausgewertet von Vergabeweiser. Maßgeblich ist die jeweilige Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/unternehmen/japo-konzert-und-veranstaltungs-gmbh
