# WKSP_SPGK_ABS Hanau-Gelnhausen - vorbereitende Maßnahmen - Kabeltiefbau; 2.Ausschreibung

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Elektroinstallation in Gelnhausen am 19.05.2023 vergeben, Zuschlag an STRABAG AG.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Elektroinstallation: WKSP_SPGK_ABS Hanau-Gelnhausen - vorbereitende Maßnahmen - Kabeltiefbau; 2.Ausschreibung
- Wo: Gelnhausen, Main-Kinzig-Kreis, Hessen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.06.2023 bis 29.12.2023
- Zuschlag an: STRABAG AG
- Zuschlag am: 19.05.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [STRABAG AG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/strabag-ag-koeln), Köln

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45314300-4
- CPV-Bezeichnung: [Kabelinfrastruktur](https://vergabeweiser.de/cpv/45314300-kabelinfrastruktur)
- Bekanntmachungs-ID: bcf71f5b-bc67-4530-a7b1-da311f3116cb

## Verlauf

- 24.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 23FEI65204_92323895_MKA21: Zusätzliche Erschütterungsmessungen
- 24.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 23FEI65204_92323895_MKA14: Planungsänderung der Gründung Torsionsbalken
- 24.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 23FEI65204_92323895_MKA16: Geänderte Tiefe Gleisquerung
- 28.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 23FEI65204_92323895_MKA06: Die Firma Strabag ist gemäß dem Bauvertrag 23FEI65204 für die Durchführung von Bodenarbeiten beauftragt. Bei den Aushubarbeiten kommt es an diversen Stellen im Baufeld (u.A. am P&R-Parkplatz) zum Rückbau von Hindernissen im Boden, welche nicht im Bauvertrag vorgesehen sind.
- 30.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 23FEI65204_92323895_MKA18: Die Firma Strabag ist gemäß dem Bauvertrag 23FEI65204 für die Erstellung der Querung bei km 44,129 beauftragt Während der Herstellung der Querung kann es an den unmittelbar darüber verlaufenden Gleisen zu Gleislagefehlern kommen. Um die Gleise dann wieder in die Solllage zu bringen ist eine Stopkolonne notwendig, welche nicht im Bauvertrag vorgesehen ist.
- 04.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 23FEI65204_92323895_MKA09: Gesperrte Zufahrtsstraße aus öffentlichem Bereich zu BE-Fläche 107
- 15.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 23FEI65204_92323895_MKA22: Im Gleis 509 ist eine temporäre Eingleisstelle für Zweiwegefahrzeuge zu errichten
- 23.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 23FEI65204_92323895_MKA10: Die Firma Strabag ist gemäß dem Bauvertrag 23FEI65204 für die Durchführung von Bodenarbeiten beauftragt. Bei den Aushubarbeiten kommt es an diversen Stellen im Baufeld (u.a. am P&R-Parkplatz) zum Rückbau von Hindernissen im Boden, welche nicht im Bauvertrag vorgesehen sind.
- 14.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 23FEI65204_92323895_MKA03: Stilllegung Weiche 502 für Gleisrückbau Gl. 514
- 05.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Bf Gelnhausen ist für die Vorabmaßnahmen im Bf Gelnhausen die Baufeldfreimachung der TK-Kabel im Bf Bereich durchzuführen. Die neuen TK-Kabel sollen in neue Kabeltrassen als auch in Bestandskabeltrassen außerhalb des Baufeldes umgelegt werden. Im Zuge der Ausführungsplanung wurden hierfür Kabeltrassen aus den Bestandsplänen als Istzustand angenommen. Im Zuge der Bauausführung hat sich nun herausgestellt, dass diese Trassen nicht vorhanden sind und eine Überprüfung eines alternativen Kabelweges vor Ort erforderlich geworden ist. Die MKA der Fa. Strabag umfasst die Ermittlung und Überprüfung dieser Kabelwege auf Funktion. Diese Leistung war trotz großer Sorgfalt nicht vorhersehbar und muss nun zusätzlich erbracht werden, damit die Kabel aus dem Baufeld gelegt werden können.
- 09.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei den Rückbauarbeiten für die dickere Dachabdichtung am Bahnsteigdach des Mittelbahnsteigs haben sich folgende Mehraufwendungen ergeben: Erstellung Abbruchkonzept zur Freigabe Dachrückbau, Dachrückbau nicht einseitig möglich daher zusätzliche Anbauteile ZW-Bagger+Leistungsminderung, Blechschicht im Dach und mehrere dickere Bitumenschichten, Ungleichmäßiger Dachrückbau (teileweise mehrfach geflickte Abschnitte mit dickeren Schichten und eingebautem Metall), zweiter ZW-Bagger für Logistik und kurzer Sperrzeiten. Die o.g. Leistungen, die im Bauvertrag nicht enthalten sind, sind erforderlich. Ein Auftragnehmerwechsel ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da der AN bereits im Hauptvertrag beauftragt ist. Es handelt sich hierbei um einen Mehraufwand bei den Rückbauarbeiten für die dickere Dachabdichtung am Bahnsteigdach des Mittelbahnsteigs. Der Vergabe der Leistung an einen neuen AN würde zu einem neuen Vergabeverfahren mit allen dazugehörenden Laufzeiten führen.
- 17.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei der Herstellung des Kabelkanals am Mittelbahnsteig ist es zu diversen zusätzlichen Leistungen gekommen: Schneiden und Rückbau Bahnsteigbelag (Pflaster und Asphalt), Auffüllen der Zwischenräume mit Schotter, Asphalt oder Beton, Rückbau Bestandsbeton im Boden unter dem Bahnsteigbelag, Anschluss der Kabelkanalstrasse an bestehende Kabelschächte. Außerdem wurden diverse andere kleinere Mehrleistungen im Bereich des Mittelbahnsteigs ausgeführt. Die o.b. Leistungen, die im Bauvertrag nicht enthalten sind, sind erforderlich. Ein Auftragnehmerwechsel ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da der AN bereits im Hauptvertrag beauftragt ist. Es handelt sich hierbei um einen Mehraufwand bei der Herstellung des Kabelkanals am Mittelbahnsteig. Der Vergabe der Leistung an einen neuen AN würde zu einem neuen Vergabeverfahren mit allen dazugehörenden Laufzeiten führen. Zudem bilden sich die neuen erhöhten anrechenbaren Kosten die Grundlage für Honorarangebote.
- 17.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Umsetzung der geplanten vorläufigen provisorischen Beleuchtung des Mittelbahnsteigs auf Anordnung der Projektleitung verursacht Mehrkosten hinsichtlich Personal, Material und Geräten sowie NU-Einsätzen. Die Arbeiten umfassen unter anderem den Kabeltiefbau sowie die Installation und Verkabelung von 12 Leuchten am Mittelbahnsteig (inkl. Nebenarbeiten gemäß AP). Die genannten Leistungen, die im Bauvertrag nicht enthalten sind, sind erforderlich. Ein Auftragsnehmerwechsel ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da der AN bereits im Hauptvertrag beauftragt ist. Es handelt sich hierbei um oben genannten zusätzlichen Leistungen. Die Vergabe der Leistung an einen neuen AN würde zu einem neuen Vergabeverfahren mit allen dazugehörenden Laufzeiten führen. Zudem bilden die neuen erhöhten anrechenbaren Kosten die Grundlage für Honorarangebote.
- 17.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch Arbeiten an der Bahnsteigausstattung und Beschallungsanlage ist es zu diversen zusätzlichen Leistungen gekommen: Arbeiten an der Beschallungsanlage (Lautsprecher umhängen und neu verkabeln inkl. Nebenarbeiten), Umhängen des digitalen Zugzielanzeigers (Montage & Demontage inkl. Nebenarbeiten), zusätzliche Tiefbauarbeiten im Bahnsteigbereich & PU. Die oben genannte Leistungen, die im Bauvertrag nicht enthalten sind, sind erforderlich. Ein Auftragsnehmerwechsel ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da der AN bereits im Hauptvertrag beauftragt ist. Es handelt sich hierbei um die oben genannten zusätzlichen Leistungen. Der Vergabe der Leistung an einen neuen AN würde zu einem neuen Vergabeverfahren mit allen dazugehörenden Laufzeiten führen. Zudem bilden die neuen erhöhten anrechenbaren Kosten die Grundlage für Honorarangebote.
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei der Planung des P+R Parkplatzes ist es zu diversen zusätzlichen Leistungen gekommen: Einbau einer Tiefentwässerung inkl. Rigole, Einhaltung der Längs- und Querneigung und Bauzaun herstellen. Die o.b. Leistungen, die im Hauptvertrag nicht enthalten sind, sind erforderlich. Ein Auftragnehmerwechsel ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da der AN bereits im Hauptvertrag beauftragt ist. Es handelt sich hierbei um die zusätzliche Arbeiten, die für die Planung des P+R Parkplatz notwendig sind. Der Vergabe der Leistung an einen neuen AN würde zu einem neuen Vergabeverfahren mit allen dazugehörenden Laufzeiten führen. Zudem bilden die neuen erhöhten anrechenbaren Kosten die Grundlage für Honorarangebote.
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Verlegung der LST-Kabel des Bz1/2 wurde festgestellt, dass das Kabel 511 defekt ist. Die vor Ort vorgefundene Anlage entspricht nicht den Bestandsplänen, wodurch der Umstand nicht vorhergesehen werden konnte. Die Fa. Strabag ist bereits mit Kabelverlegearbeiten beauftragt und entsprechend ausgerüstet und qualifiziert.
- 23.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der Anforderung der Verkehrssicherungspflicht des Bestellers für die neu zu errichtenden Wetterschutzhäuser sind diese mit einem Belag aus Kaltasphalt innerhalb des Gebäudes durch die AN herzustellen.
- 05.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die AP ist grundsätzlich notwendig für die Bauausführung. Die Ausführungsplanung wird grundsätzlich dem Bau-AN übertragen, wovon im vorliegenden Fall abgerückt wurde, da in der ursprünglichen Ausschreibung keine Bieter gefunden wurden. Die Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würde eine weitere Abweichung vom Regelvorgehen darstellen. Die Vergabe an einen Dritten hätte aufgrund der Vergabeterminschiene und der Kapazitätssituation am Markt und im Einkauf zu einer massiven Verzögerung der Bauausführung geführt. Weiterhin würde eine zusätzliche Schnittstelle entstehen, da AP und Bauausführung nicht aus der selben Hand kämen.
- 05.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die erbrachte Leistung wurde im Vertrag nicht vorgesehen, da die LZB ursprünglich in 2023 in Betrieb gehen sollte. Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass die Außenanlage nicht angepasst werden muss. Kabelzugarbeiten in Langenselbold sind notwendig aufgrund der Änderungen in der PT1-Planung / Beeinflussungsberechnung. Für die KTB-Arbeiten müssen Kabeltrommeln (Infokabel und Stromkabel) von Gelnhausen nach Langenselbold (inkl. Auf- und Abladen) transportiert und anschließend verlegt werden.
- 06.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist gemäß dem Bauvertrag für die Herstellung des Torsionsbalkens von km 43,408 bis km 43,328m (Strecke 3600) beauftragt. Gemäß Vertrags-LV ist der Erdungsanschluss für den Torsionsbalken an die Erdschiene herzustellen. Aufgrund des Bauablaufs ist die Erdung an das Gleis nicht möglich und der Torsionsbalken ist an den östlich des Torsionsbalkens vorhandenen OLA-Mast zu erden. Der Gesamtcharakter des Bauvertrags wird nicht verändert. Mit Bezug auf die ursprüngliche Leistung aus dem Hauptvertrag ist lediglich der Anschlusspunkt für die Erdung geändert auszuführen. Aufgrund des gesamthaft mit den Vertragsleistungen zu erbringenden Werkerfolges des AN verbleibt die angebotene Leistung bei dem AN.
- 06.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die erbrachte Leistung wurde im Vertrag nicht vorgesehen, da die LZB ursprünglich in 2023 in Betrieb gehen sollte. Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass die Außenanlage nicht angepasst werden muss. Neuanbau des Muffenschranks (MS) in Langenselbold ist notwendig aufgrund der Änderungen in der PT1-Planung / Beeinflussungsberechnung. Das Infonetzkabel darf weder geschnitten noch gemufft werden, daher war notwendig, den Muffenschrank auch in Hinsicht auf die Kabellänge neu einzubauen.
- 06.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Es handelt sich um eine Vertragsänderung in Sinne von Leistungsentfall. Es werden seitens der PL keine Mehrkosten erwartet. Da es um den Entfall von HV-Leistungen geht, keine Vergabe an Dritte möglich.
- 06.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Leistungen sind an den Schnittstellen zu anderen Bauverträgen entstanden und zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags notwendig. Der AN verfügt über die notwendigen Einweisungen und Betren um kurzfristig Leistungsbereit zu sein. Die Einbindung eines Dritten hätte zu Stillstandzeiten in mehreren Gewerken geführt. Die fristgerechte Fertigstellung der vorbereitenden Maßnahmen und der Beginn der Hauptmaßnahmen wären gefährdet.
- 06.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN benötigt einen Zugang zu seinem Baufeld. Die Einbindung eines weiteren Bauunternehmers zur Herstellung der Zugänglichkeit über die bestehenden Kabelkanäle hätte eine Schnittstelle erzeugt, die zu Terminproblemen und unklaren Schnittstellen führt. Zudem ist dann eine enge Abstimmung notwendig. Der aufwendige Abstimmungsbedarf erhöht den Zeitaufwand und gefährdet die termingemäße Bauausführung.
- 05.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Auf dem Mittelbahnsteig in Gelnhausen verlaufen mehrere Elektro- & Informationskabel in Bahnsteigstrukturen, die nicht in den entsprechenden Plänen verzeichnet sind. Diese Strukturen (v.a. Tragstruktur Bahnsteigdach) mussten teilweise zurück gebaut werden für Ramm- & Gründungsarbeiten, sodass eine temporäre Kabelverlegung notwendig wurde. Der AN hat Kabelverlegearbeiten im Zuständigkeitsbereiche der DB S&S bzw. DB InfraGo AG Pbf grundsätzlich im Auftrag.
- 05.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Wie in Mehrkostenanmeldung Nr. 069 mitgeteilt, sollen am Bahnhof Langenselbold Kabelverlegearbeiten durchgeführt werden. Im Zuge der Begehung am 07.03.2023 wurde zusätzlich angeordnet, dass der AN für die LZB 700m Stromkabel vom Typ 4x16mm2 (NYCWY) beschaffen soll. Dies führt zu zusätzlichen Mehrkosten. Der AN ist bereits für Baumaßnahmen im Projekt ESTW Gelnhausen beauftragt.
- 05.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund von verzögerten Lieferungen der AP und Materials, verschieben sich Leistungen über das vereinbarte Vertragsende hinaus. Da es sich um eine zeitliche Verschiebung von HLV-Leistungen handelt, liegt keine Änderung des Gesamtcharakters des Auftrags vor.
- 12.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Es wurde eine Störung für die Schalter 53, 54 und 357 gemeldet. Die genannten Schalter konnten nicht mehr angesteuert werden. Eine Messung des OSE-Kabels hat ergeben, das das Kabel durchtrennt sein muss. Da das Kabel ohnehin neu verlegt werden muss zur Herstellung der Baufeldfreiheit für die nächsten Bauphasen wurde beschlossen das Kabel vom Stellwerk aus zu den Schaltern neu zu verlegen.
- 11.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Unternehmen benötigen Zugang zu ihren Baufelder. Ein Auftragnehmerwechsel ist sowohl aus Gewährleistungsgründen, sowie des getakteten Bauablaufs im Baubereich für die Maßnahmen, unter Abwägung der Wirtschaftlichkeit und der Abhängigkeiten der Leistungen, nicht möglich.
- 17.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist gemäß dem Bauvertrag 23FEI65204 für die Herstellung einer Parkplatzfläche im Süden der Verkehrsstation Gelnhausen beauftragt. Der vorhandene Fahrradunterstand und Fahrradständer überlappen die Parkplatzanlage und beeinträchtigen die vorgesehene Stelle für die neue Beleuchtung, wodurch die Installation der Beleuchtungseinrichtungen der Parkplatzanlage behindert wird. Die Demontage und die Entsorgung der Fahrradunterstände und der Fahrradständer sind keine Bestandteile des Hauptvertrages. Der AN ist für die Herstellung der Parkplatzfläche inkl. der Beleuchtungseinrichtung beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlich erforderliche Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist.
- 22.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die unvorhersehbaren Umstände bestehen darin, dass die spezifischen Verkabelungsanforderungen und technischen Details erst im Verlauf der Bauarbeiten deutlich wurden. Trotz sorgfältiger Planung konnten diese Details nicht im Voraus erkannt werden, da sie erst während der Ausführung der Arbeiten sichtbar wurden. Dies führte zu den notwendigen zusätzlichen Maßnahmen und Mehrkosten.
- 25.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN war zur Erbringung der HLV-Leistung vor Ort und für die Erbringung der Leistung eingerichtet. Aufgrund der Abhängigkeit zur Sperrpause konnte kein anderer AN eingesetzt werden. Der Wechsel des AN hätte zu einer Verschiebung der Ausführung in die nächste TSP geführt, was direkt in einen Projektverzug von 6 Monaten gemündet wäre.
- 25.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Kabelverlegung und insb. dessen Sicherung ist eine vertraglich geschuldete Leistung des AN und kann nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die Kabelsicherung findet im Gleisbereich statt, sodass beim Wechsel des AN sämtliche betroffenen Sicherungspläne & Betren angepasst und um den neuen AN erweitert werden müssten. Diese Anpassung würde zu einem enormen Mehraufwand für BzS & Bauüberwachung führen.
- 25.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Kabelverlegung wurde festgestellt, dass die zu nutzenden Kabeltrassen teilweise von Baucontainern oder sonstiger BE eines weiteren AN überbaut waren. Da zum Zeitpunkt der Kabelverlegung nicht absehbar war, wie sich die BE des AN ausprägen wird, waren diese Erschwernisse nicht planbar. Der AN ist grundsätzlich mit Kabelverlegung beauftragt. Die Erschwernisse treten regelmäßig bei Bauarbeiten im Bestand auf und ändern nicht den Charakter des Auftrags.
- 15.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Rückbauarbeiten im alten FM-Raum (Keller Subway) haben unerwartete bauliche Hindernisse aufgezeigt, die die Durchführung der geplanten Arbeiten erschweren. Aufgrund dieser unvorhersehbaren Umstände ist eine Anpassung der Arbeitsmethoden, einschließlich der provisorischen Neuverlegung der Erdungsleiter der GSM-R Station, zwingend erforderlich. Diese Arbeiten gehen über den ursprünglichen Vertragsumfang hinaus und führen zu zusätzlichen Kosten
- 15.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Notwendigkeit der zusätzlichen Rodungsarbeiten ergab sich aus unvorhersehbaren Umständen, die trotz sorgfältiger Planung nicht vorhergesehen werden konnten. Während der Ausführung stellte sich heraus, dass das Trassenprofil durch unerwartet starkes Wurzelwerk und dichte Vegetation blockiert war. Solche Hindernisse konnten nicht in den Planungsphasen identifiziert werden, da man davon ausging, dass der regelmäßige Vegetationsschnitt durch die Fahrwegdienste ausreicht. Diese Umstände führten dazu, dass die geplanten Bauarbeiten ohne die zusätzlichen Rodungen nicht fortgeführt werden konnten.
- 16.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund des hohen Aufkommens von Baustellenverkehr während, für Kabelzugarbeiten, geöffneten Kabelkanälen sind diese unverhältnismäßig stark verschmutzt worden. Um Kabelschäden zu verhindern mussten die Kabelkanäle gereinigt werden, sowie gegen Überfahrten besser geschützt. Der AN hat Kabeltrassenbau grundsätzlich im Vertrag und ist für die Leistungserbringung ausgestattet.
- 16.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Blockaden des Kabeltrogs wurden erst während der Arbeiten entdeckt und waren nicht vorhersehbar. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen, die im Rahmen des Projekts nicht tragbar wären.
- 16.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die unerwarteten technischen Schwierigkeiten, wie nicht kartierte Schachtverbindungen, waren trotz sorgfältiger Planung nicht vorhersehbar. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen und den Projektfortschritt beeinträchtigen.
- 20.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist gemäß dem Bauvertrag 23FEI65204 für die Herstellung einer Parkplatzfläche im Süden der Verkehrsstation Gelnhausen beauftragt. Nach abgeschlossenen Planungsarbeiten wurden Standorte und Positionierungen der Fundamente für die Parkscheinautomaten und Beschilderungsmasten übertragen. Die nachträgliche Überarbeitung und Übermittlung führte zum Mehraufwand. Der AN ist für die Herstellung der Parkplatzfläche beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlich erforderliche Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. Da die Ausführung der Arbeiten ebenfalls Bestandteil vom Vertrag ist, würde ein Auftragnehmerwechsel zu einer zusätzlichen Schnittstelle führen und einen erhöhten Abstimmungsbedarf erfordern. Der erhöhte Zeitaufwand für den AN-Wechsel gefährdet die termingemäße Nutzungsaufnahme durch den Parkplatzbewirtschafter.
- 20.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist für die Herstellung der Parkplatzfläche beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlich erforderliche Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist. Ein Auftragnehmerwechsel ist aus Gewährleistungsgründen, unter Abwägung der Wirtschaftlichkeit und der Abhängigkeiten der Leistungen, nicht möglich.
- 07.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Kabelverlegearbeiten wurden durch den AG ([Name entfernt]) am 16.02.24 und am 22.02.24 angeordnet. Diese Anordnungen waren nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertragsumfangs und konnten daher im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden. Die kurzfristigen Anforderungen führen zu einem erhöhten Aufwand und zusätzlichen Kosten, die im ursprünglichen Bauvertrag nicht berücksichtigt wurden. Die zusätzlichen Kabelverlegearbeiten betreffen lediglich eine Erweiterung der vertraglich vorgesehenen Tätigkeiten und führen nicht zu einer grundlegenden Änderung des Bauprojekts. Der Charakter des Auftrags bleibt somit unverändert, da die wesentlichen Projektziele und der Umfang der Arbeiten erhalten bleiben.
- 12.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die erbrachte Leistung wurde im Vertrag nicht vorgesehen, da die LZB ursprünglich in 2023 in Betrieb gehen sollte. Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass die Außenanlage nicht angepasst werden muss. Neuanbau des PTS-Schranks in Langenselbold ist notwendig aufgrund der Änderungen in der PT1-Planung / Beeinflussungsberechnung. Der AN ist bereits für Baumaßnahmen im Projekt ESTW Gelnhausen beauftragt.
- 15.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Bauausführung wurde ein defektes Kabel entdeckt. Daher musste ein neues Kabel parallel verlegt werden. Der AN ist mit der TK-Kabelverlegung grundsätzlich beauftragt.
- 15.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Firma Strabag hat die Verlegung von LWL-Kabel grundsätzlich im Auftrag. Hier liegt nur eine Änderung des Verlegewegs vor. Die Einbindung eines Dritten müsste zunächst mit einer Teilkündigung der Verlegeleistung beim AN vorbereitet werden. Diese Kündigung hat keine Aussicht auf Erfolg, da der AN leistungsbereit und für die Leistungserbringung eingerichtet ist.
- 15.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA025: Aufgrund der nachträglichen Anweisung des Fachplaners DB, einen 3er U-Kanal anstelle des ursprünglich geplanten Muffenbausatzes zu bauen und die offenen Enden mit einem Deckelteil zu verschließen, entstanden zusätzliche Leistungen. Diese Anforderungen waren nicht Bestandteil der ursprünglichen Ausführungsplanung und konnten von uns im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden. Das bereits bestellte und gelieferte Material konnte nicht verwendet werden, was zu unvermeidlichen Mehrkosten führt. Da es sich bei der Änderung um eine Anpassung im Rahmen der Kabeltiefbauarbeiten handelt, bleibt der Gesamtcharakter des Bauvorhabens unverändert. Die Hauptziele und der Umfang der Bauarbeiten ändern sich nicht, sondern erfordern lediglich die Durchführung von ergänzenden Maßnahmen. // MKA104: Aufgrund von Änderungen in der AP gegenüber der EP, daraus resultierenden geänderten Abmaßen des BSH, gefolgt von längeren LIeferzeiten, konnte der Stromanschluss des P+R nicht fristgerecht fertiggestellt werden. Da die Betriebsaufnahme dennoch erfolgen musste, wurde die Beleuchtungsanlage temporär an dem Stromanschluss des AN angeschlossen.
- 05.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 26 - Aufgrund der Anforderung des AG sind aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht des Bestellers für die von einer Drittfirma hergestellten Bohrlöcher im Zuge der Kampfmittelsondierung mit einem Verschluss durch Lehm und in den Verkehrsflächen zusätzlich mittels Kaltasphalt herzustellen.
- 07.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA097: Entgegen der ursprünglichen Planung konnte nicht die gesamte P+R-Fläche zur Verfügung gestellt werden, da Anteile noch als BE-Flächen gebraucht wurde. Zur Erhöhung der Parkplatzkapazität wurden eine Schräganordnung angeordnet. Es handelt sich um eine Änderung des Einfahrwinkels in die Parkbuchten. Das hat keine Einfluss auf den Gesamtcharakter des Vertrages. // MKA098: Entgegen der ursprünglichen Planung konnte nicht die gesamte P+R-Fläche zur Verfügung gestellt werden, da Anteile noch als BE-Flächen gebraucht wurde. Aufgrund der Schräganordnung der Parkplätze konnten zusätzliche Stellplätze generiert werden. Hierfür musste der AN zusätzliche Leitschwellen beschaffen. Die Herstellung des P+R-Parkplatzes und die Ausstattung mit Leitschwellen ist Teil des Hauptvertrages. // MKA106: Im Rahmen des IBN ESTW Gelnhausen müssen 2 Signale P602 und F655 zzgl. Rückbau Lf1,2,3 und GÜ 120 realisiert werden. Der Gefahrpunkt vom Signal 22F655 reicht bis zur Spitze der Weiche 640 bei Geschwindigkeiten größer als 100 km/h nicht aus. Deswegen wurde in diesem Abschnitt eine Lf 1,2,3 Signalisierung mit einer La von 100 km/h geplant. In diesem Zusammenhang wurde die GÜ120 in km 28,495 über das Kabel 530c am 32KS530 angeschlossen. Nach Umsetzung der Signalversetzung wird die Langsamfahrstelle aufgehoben und demensprechend muss die Signalisierung Lf 1,2,3 und GÜ 120 demontiert werden. Es wird eine Herstellung von Kabeltrögen und deren Anpassungen an bestehenden Kabeltrögen und Einbau der Passschienen mit ISO-Stößen erforderlich. Während der Beeinflussungsberechnung für den Bereich Langenselbold wurde festgestellt, dass ein Potenzialtrennschrank (PTS) im BKW angeordnet werden muss. Der AN ist bereits für Baumaßnahmen im Projekt ESTW Gelnhausen beauftragt.
- 07.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Bauausführung wurde festgestellt, dass das 50Hz-BSH, welches die Beleuchtung des prov. P+R-Parkplatzes versorgen soll, nicht rechtzeitig fertiggestellt sein wird. Dementsprechend mussten Ersatzmaßnahmen organisiert werden. Es wurde ein prov. Stromverteiler beschafft und angeschlossen. Die Herstellung der Energieversorgung des prov. P+R-Platzes ist Teil des geschuldeten Werkserfolges. Der notwendig gewordene Bauzustand unter Einsatz eines temp. Stromverteiler ist Teil dieser Leistung und nicht trennbar. Die Einbindung eines Dritten ist nicht möglich, da der temp. Stromverteiler für den P+R-Parkplatz an den Baustromverteiler des AN angeschlossen wurde. Ein Dritter hätte darauf keine Zugriff und somit keine Anschlussmöglichkeit.
- 19.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 42-Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass im Bereich des Dachrückbaus auf dem Mittelbahnsteig eine Info-Vitrine für die Fahrgäste steht. Im Rahmen der EP war dieser Abgleich nicht erfolgt. Zur Erhaltung des Status Quo bzgl. Reisendeninformation, musste daher eine neue Vitrine beschafft und montiert werden. Die Anpassung des Mittelbahnsteigs ist Teil der geschuldeten Leistung, dazu gehören grundsätzlich auch Bahnsteigausstattungselemente. Zudem herrscht auf dem Mittelbahnsteig auch in Sperrpausen Platzmangel, sodass zusätzliche Akteuere die Wahrscheinlichkeit von gegenseitigen Baubehinderungen stark erhöhen. Die Einbidung eines Dritte hätte eine großen organisatorischen Vorlauf benötigt, der in Anbetracht der anstehenden Sperrpausen nicht mehr realistisch umzusetzen gewesen wäre. Es Bedarf die Einreichung von Sicherungsplänen, die Eintaktung in den Gesamtbauablauf, die Abstimmung der Schnittstellen und die Einarbeitung ins Projekt.
- 25.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 086 - Die Verlegung der OSE-Kabel war durch einen anderen AN zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Aufgrund eines Kabelschadens, den der AN nicht zu vertreten hat, musste die OSE-Kabelverlegung zeitlich vorgezogen werden um einen betriebssicheren Zustand herzustellen, der gleichzeitig auch dem späteren Endzustand entspricht. Kabelverlegung verschiedener Gewerke ist Teil des Hauptvertrages. Die zusätzliche Verlegung von OSE-Kabeln ändern somit den Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
- 15.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der NT umfasst mehrere Sachverhalte, die kurzfristig im Rahmen der Bauausführung aufgetreten sind und so nicht vorhersehbar waren. So wurde z.B. festgestellt, der Umfang am Baufeldfreimachung einen größeren Bereich umfasste als geplant. Somit mussten weitere Trassen geöffnet/geschlossen und größere Kabellängen zurückgezogen werden um Baufeldfreiheit herzustellen. Einzelne Kabeltrassen waren zudem für den Neubau von Anlagen (z.B. OLA-Masten, Baugruben) im Weg, sodass sie entfernt werden mussten. Der Vertrag hat grundsätzlich Kabelverlegearbeiten als Inhalt, sodass keine nennenswerte Änderung des Gesamtcharakters vorliegt.
- 17.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 54 Der AN ist mit der Gesamterrichtung der P&R Anlage beauftragt. Zur Herrichtung der P&R Anlage muss die Bordsteinanlage auf der Straßenseite aufgebrochen werden. Die Leistungen sind im Bauvertrag nicht erfasst und werden zur Erfüllung des Gesamtvorhabens an der P&R Anlage als zusätzliche Leistungen aufgenommen. Der notwendig gewordene Bauzustand der P&R Anlage ist Teil dieser Leistung und nicht trennbar. Der Synergieeffekt durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen bei Neuausschreibung verloren.
- 18.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 53 Um die P+R-Anlage herzurichten, ist es erforderlich, den bestehenden Asphalt aufzubrechen und den darunterliegenden Schotter zu entfernen und entsprechend zu entsorgen. Diese Leistung war in der EP vorgesehen, aber nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Der AN ist mit der Gesamterrichtung der P&R Anlage beauftragt. Es handelt sich um eine Anpassung im Rahmen der Baumaßnahme zur Errichtung der P&R Anlage, daher bleibt der Gesamtcharakter des Bauvorhabens unverändert. Die Hauptziele und der Umfang der Bauarbeiten ändern sich nicht, sondern erfordern lediglich die Durchführung von ergänzenden Maßnahmen. Der notwendig gewordene Bauzustand der P&R Anlage ist Teil dieser Leistung und nicht trennbar. MKA 55 Zur Herrichtung der P&R Anlage ist ein Einbau der Tiefenentwässerung einschließlich Rigole als zusätzliche Leistung erforderlich geworden. Die Leistungen hinsichtlich Entwässerung sind im Bauvertrag nicht erfasst und werden daher als zusätzliche Leistungen aufgenommen. Eine Entwässerung über Mulde und Einleitung in das öffentliche Abwassersystem wurde seitens Behörde nicht genehmigt. Der notwendig gewordene Bauzustand der P&R Anlage ist Teil dieser Leistung und nicht trennbar. Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu Gewährleistungsproblemen und somit zu unklaren Rechtsverhältnissen führen und ist daher nicht möglich.
- 25.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 99 Der An ist mit den Kabellegeverarbeiten beauftragt. In der Zeit, in der die Kabelkanäle aufgedeckelt da lagen, ist es zu starken Verschmutzungen des Kabelkanals gekommen. Die Verschmutzung ist nicht auf Strabag zurückzuführen, da in dieser Zeit viele verschiedene Firmen im Baufeld unterwegs waren. Dies kam dadurch, dass die Arbeiten der Firma Strabag nicht wie ursprünglich geplant mit dem Projektstart der Hauptmaßnahme beendet waren. Der AG konnte daher die hohe Verschmutzung durch dritte nicht vorhersehen. Der Kabelkanal muss jedoch gereinigt werden um zu verhindern das die dort drin liegenden Kabel nicht beschädigt werden. Der AN ist mit dem Kabelverlegearbeiten in der Maßnahme beauftragt. Der Gesamtauftrag des AN bleibt unverändert.
- 24.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 082 - Die Firma Strabag hat das Kabelmanagement sowie die Verlegung von LWL-Kabel im Rahmen der Vorabmaßnahmen des vorliegendes Projektes grundsätzlich im Auftrag und schuldet daher dieses als Werkerfolg der geforderten eigenen Leistung. Eine gesonderte Vergabe an einen separaten AN ist daher nicht möglich. Die Einbindung eines Dritten müsste zunächst mit einer Teilkündingung der Verlegeleistung beim AN vorbereitet werden. Diese Kündigung hat keine Aussicht auf Erfolg, da der AN leistungsbereit und für die Leistungserbringung eingerichtet ist.
- 10.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 007 Auf Anordnung der Umweltfachlichen Bauüberwachung sind Maßnahmen zur Abführung des Wassers von der BE-Fläche 122 zu ergreifen. Auffüllung der Fläche zur Begradigung und Herstellung eines ableitenden Gefälles bis in die Spitze des Gleisdreiecks (aufgrund eines Verbots von Eingriffen in den Untergrund muss das Gefälle durch Aufschüttung hergestellt werden). Erhebliche Mehrmengen beim Materialeinbau und Erschwernisse bei der Herstellung der BE. Anpassung der Baustraße an die BE-Fläche durch Aufschüttung. Einbau von Sickerschächten inkl. Kiespackung sowie Baugruben und ggf. Verbau und Einbau eines Ableitsystems für das Wasser ab der BE-Fläche bis zu den eingebauten Sickerschächten.
- 17.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund von Änderungen in der AP gegenüber der EP, daraus resultierenden geänderten Abmaßen des BSH, gefolgt von längeren LIeferzeiten, konnte der Stromanschluss für die "Temporäre Beleuchtung des Mittelbahnsteigs" für den Weiterbetrieb der VST und zur Sicherung der Reisenden beschlossent. Diese Beleuchtung ist temporär gedacht, bis dieMastleuchten in späteren Bauphasen installiert und in Betrieb genommen werden. Diese Maßnahmen stellen einen erhöhten Planungsaufwand über den ursprünglichen Umfang hinaus erfordert. Die vorliegenden Änderung hat keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter des Vertrages.
- 03.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 024 Aufgrund des Abstellens der Lok der Firma Spitzke auf dem Abstellgleis konnte die Überprüfung der Festpunkte für die Erstellung der Nullmessung für die Kabelquerung am 02.11.2023 nicht durchgeführt werden. Die Vermessungsarbeiten waren daraufhin für den 07.- 08.11.2023 geplant, jedoch ergab sich leider keine Änderung. Die Lok stand erst am 13.11.2023 nicht mehr im Gleis, wodurch die Nullmessung am 20.11.2023 durchgeführt werden konnte. Insgesamt wurden dadurch drei Vermessungstermine abgesagt. MKA 057 Das zu entsorgende Material ist nicht mehr zur Lagerfläche 107 zu transportieren. Stattdessen wird eine neue Lagerfläche zugewiesen: Schützenbornstraße, 63571 Gelnhausen Hailer. Vor Ort soll ein Bauzaun zur Sicherung aufgestellt werden. Der Bauzaun soll auf einer Länge von ca. 30 Metern gestellt werden. MKA 062 Der Vertrag sieht nicht vor, dass eine Drittfirma die Lagerfläche mitbenutzt. Dadurch sind wir in der Nutzung der Lagerfläche in Gelnhausen-Heiler eingeschränkt. Bitte beachten Sie die Anordnung des AGs zur Verlagerung der Lagerfläche von Nummer 107 zur Schütenbornstraße in Gelnhausen Hailer. MKA 095 Im Bereich des Gleisdreiecks kam es zu Beschädigungen, die durch Drittfirmen verursacht worden sind. Trotz der nicht gegebenen Baufreiheit ist die Überquerung weiterhin genutzt worden. Hierzu kam es zur Standzeiten von 10 Mitarbeiter + Bagger und Radlader.
- 13.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 101 - Im Rahmen der Vertragsabwicklung kam es zu einer Reihe von zusätzlichen und geänderten Leistungen, die aufgrund der Ortlichkeit und der dort vorgefundenen Umstände kurzfristig zu entscheiden und auszuführen waren, da ansonsten kostenintensive Stillstände entstanden wären. Daher wurde festgelegt, dass diese Arbeiten gesondert festzuhalten und zu vergüten sind.
- 13.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 102 - Im Zuge der Vertragsabwicklung wurden Durchpressungsarbeiten DN500 ausgeführt Während der Bauarbeiten ist der AN auf auf ein unbekanntes und vertraglich nicht beschriebenes Hindernis gestoßen. Es wurde ein Schmutzwasserkanal angetroffen, und nach der Durchdringung des Kanals ist vermehrt Wasser durch das Vortriebsrohr in die Pressgrube gelangt und die Baugrube musste leer gepumpt werden. Dadurch hat sich das Bohrgut im Vortriebsrohr mit dem Schmutzwasser vermischt. Hierdurch wurden verschiedene Leistungen notwendig, um die Verschmutzungen zu reinigen und um die Leistung letztendlich ordnungsgemäß ausführen zu können. Die Anordnung erfolgte am 08.01.2026. Die zusätzlichen Leistungen sind gesondert zuvergüten.
- 13.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 103 - Im Bauvertrag wurden die Entsorgungsleistungen noch nach LAGA Zuordnung ausgeschrieben. Dies betraf somit auch die Deklarationsanalysen. Da am 01.08.2023 die Ersatzbaustoffverordnung vom Bund verordnet wurde und in Kraft getreten ist, mussten die Deklarationsanalysen auf Basis der neuen Verordnung erstellt werden. Nachgewiesene Mehrkosten sind somit zusätzlich zu vergüten. Die Anordnung erfolgte am 08.01.2026.
- 14.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 056:Im Zuge der Bauarbeiten wurden u. a. auch Dachpappe und Altholz aufgefunden, deren Entsorgung im HLV nicht vorgesehen waren. Gemäß Deklarationsanalyse wurde das Entsorgungsmaterial aufgrund des erhöhten Fluor- sowie Bleigehaltes als gefährlicher Abfall der Kategorie AIV-Holz (AVV 17 02 04*) eingestuft. Somit ist das Material gesondert zu behandeln und zu entsorgen. Die Anordnung hierfür wurde mündlich in der Baubesprechung am 23.02. und 30.02.2024 erteilt und am 08.01.2026 schriftlich erneuert. Dem AN steht hierfür eine gesonderte Vergütung zu, da es sich um eine zusätzliche Leistung gem. S 2 Nr.6 der VOB/B handelt.
- 14.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 066 : Im Zuge der Bauarbeiten zum vorliegenden Hauptvertrag hat sich die Bearbeitung durch verschiedene zusätzliche und geänderte Leistungen verzögert, so dass Teile der leistungserbringung außerhalb der vertraglichen Bauzeit auszuführen waren. Die hier gegenständlichen Entsorgungsleistungen (Laden, Transport und Entsorgung) waren heirvon betroffen, so dass heirfür nachgewiesene Mehrkosten zusätzlich zu vergüten sind. Die Anordnung für die Leistungserbringung erfolgte am 08.01.2026. 59 : Die BE Fläche sowie dessen Zuwegung wurde von dem AN benötigt, um seine vertraglichen Pflichten erfüllen zu können. Etwaige Wederherstellungsmaßnahmen privater Bereiche fallen demnach in den Zuständigkeitsbereich der Arge AGT. 031 :Der AN schuldet die Leistung der vorbereitenden Arbeiten im Rahmen des Bahnsteigrückbaus im Rahmen seiner Hauptvertragsleistung. Ein vollständiger Rückbau konnte nur gewährleistet werden, indem der AN ebenso die vorgefundene Kabeltrasse mit den alten Kabeln zurückbaut sowie neu verlegte Kabel entsprechend sichert.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat STRABAG AG erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=5abd21e8-5d61-42d4-9e89-c0fe62890e06. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/wksp-spgk-abs-hanau-gelnhausen-vorbereitende-massnahmen-kabeltiefbau-bcf71f5b
