# WKSP_EÜ Sophienstraße in Herford

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Herford am 16.10.2023 vergeben, Zuschlag an Einzelunternehmen aus Bochum.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: WKSP_EÜ Sophienstraße in Herford
- Wo: Herford, Kreis Herford, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.11.2023 bis 31.12.2027
- Zuschlag an: Einzelunternehmen aus Bochum
- Zuschlag am: 16.10.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- Einzelunternehmen aus Bochum

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 4a7beb02-df88-43c2-b84b-a6a831bb684e

## Verlauf

- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 2: Ein Wechsel zu einem neuen Bauunternehmer würde den Bauablauf erheblich verzögern, da das neue Unternehmen sich zunächst in die bereits laufenden Prozesse und spezifischen Anforderungen des Projekts einarbeiten müsste. Diese Einarbeitung würde den Fortgang der Bauarbeiten stören und könnte zu Bauverzug führen, da ein neues Unternehmen möglicherweise nicht auf die bestehende Bauausführung abgestimmt ist. Dies birgt das Risiko einer Gefährdung der Sperrpause und zusätzlichen Kosten. Zudem könnte die fehlende Kontinuität zu Qualitätsmängeln führen. Die Beauftragung des bestehenden Bau-AN gewährleistet daher eine durchgängige Qualität und einen reibungslosen Baufortschritt ohne nenneswerte Verzögerungen im Bauablauf.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 3: Ein Wechsel zu einem neuen Bauunternehmer würde den Bauablauf erheblich verzögern, da das neue Unternehmen sich zunächst in die bereits laufenden Prozesse und spezifischen Anforderungen des Projekts einarbeiten müsste. Diese Einarbeitung würde den Fortgang der Bauarbeiten stören und könnte zu Bauverzug führen, da ein neues Unternehmen möglicherweise nicht auf die bestehende Bauausführung abgestimmt ist. Dies birgt das Risiko einer Gefährdung der Sperrpause und zusätzlichen Kosten. Zudem könnte die fehlende Kontinuität zu Qualitätsmängeln führen. Die Beauftragung des bestehenden Bau-AN gewährleistet daher eine durchgängige Qualität und einen reibungslosen Baufortschritt ohne nenneswerte Verzögerungen im Bauablauf.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 18: Ein Wechsel zu einem neuen Bauunternehmer würde den Bauablauf erheblich verzögern, da das neue Unternehmen sich zunächst in die bereits laufenden Prozesse und spezifischen Anforderungen des Projekts einarbeiten müsste. Diese Einarbeitung würde den Fortgang der Bauarbeiten stören und könnte zu Bauverzug führen, da ein neues Unternehmen möglicherweise nicht auf die bestehende Bauausführung abgestimmt ist. Dies birgt das Risiko einer Gefährdung der Sperrpause und zusätzlichen Kosten. Zudem könnte die fehlende Kontinuität zu Qualitätsmängeln führen. Die Beauftragung des bestehenden Bau-AN gewährleistet daher eine durchgängige Qualität und einen reibungslosen Baufortschritt ohne nenneswerte Verzögerungen im Bauablauf.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 6: Ein Wechsel zu einem neuen Bauunternehmer würde den Bauablauf erheblich verzögern, da das neue Unternehmen sich zunächst in die bereits laufenden Prozesse und spezifischen Anforderungen des Projekts einarbeiten müsste. Diese Einarbeitung würde den Fortgang der Bauarbeiten stören und könnte zu Bauverzug führen, da ein neues Unternehmen möglicherweise nicht auf die bestehende Bauausführung abgestimmt ist. Dies birgt das Risiko einer Gefährdung der Sperrpause und zusätzlichen Kosten. Zudem könnte die fehlende Kontinuität zu Qualitätsmängeln führen. Die Beauftragung des bestehenden Bau-AN gewährleistet daher eine durchgängige Qualität und einen reibungslosen Baufortschritt ohne nenneswerte Verzögerungen im Bauablauf.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 13: Ein Wechsel zu einem neuen Bauunternehmer würde den Bauablauf erheblich verzögern, da das neue Unternehmen sich zunächst in die bereits laufenden Prozesse und spezifischen Anforderungen des Projekts einarbeiten müsste. Diese Einarbeitung würde den Fortgang der Bauarbeiten stören und könnte zu Bauverzug führen, da ein neues Unternehmen möglicherweise nicht auf die bestehende Bauausführung abgestimmt ist. Dies birgt das Risiko einer Gefährdung der Sperrpause und zusätzlichen Kosten. Zudem könnte die fehlende Kontinuität zu Qualitätsmängeln führen. Die Beauftragung des bestehenden Bau-AN gewährleistet daher eine durchgängige Qualität und einen reibungslosen Baufortschritt ohne nenneswerte Verzögerungen im Bauablauf.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 17: Ein Wechsel zu einem neuen Bauunternehmer würde den Bauablauf erheblich verzögern, da das neue Unternehmen sich zunächst in die bereits laufenden Prozesse und spezifischen Anforderungen des Projekts einarbeiten müsste. Diese Einarbeitung würde den Fortgang der Bauarbeiten stören und könnte zu Bauverzug führen, da ein neues Unternehmen möglicherweise nicht auf die bestehende Bauausführung abgestimmt ist. Dies birgt das Risiko einer Gefährdung der Sperrpause und zusätzlichen Kosten. Zudem könnte die fehlende Kontinuität zu Qualitätsmängeln führen. Die Beauftragung des bestehenden Bau-AN gewährleistet daher eine durchgängige Qualität und einen reibungslosen Baufortschritt ohne nenneswerte Verzögerungen im Bauablauf.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 9: Ein Wechsel zu einem neuen Bauunternehmer würde den Bauablauf erheblich verzögern, da das neue Unternehmen sich zunächst in die bereits laufenden Prozesse und spezifischen Anforderungen des Projekts einarbeiten müsste. Diese Einarbeitung würde den Fortgang der Bauarbeiten stören und könnte zu Bauverzug führen, da ein neues Unternehmen möglicherweise nicht auf die bestehende Bauausführung abgestimmt ist. Dies birgt das Risiko einer Gefährdung der Sperrpause und zusätzlichen Kosten. Zudem könnte die fehlende Kontinuität zu Qualitätsmängeln führen. Die Beauftragung des bestehenden Bau-AN gewährleistet daher eine durchgängige Qualität und einen reibungslosen Baufortschritt ohne nenneswerte Verzögerungen im Bauablauf.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 11: Ein Wechsel zu einem neuen Bauunternehmer würde den Bauablauf erheblich verzögern, da das neue Unternehmen sich zunächst in die bereits laufenden Prozesse und spezifischen Anforderungen des Projekts einarbeiten müsste. Diese Einarbeitung würde den Fortgang der Bauarbeiten stören und könnte zu Bauverzug führen, da ein neues Unternehmen möglicherweise nicht auf die bestehende Bauausführung abgestimmt ist. Dies birgt das Risiko einer Gefährdung der Sperrpause und zusätzlichen Kosten. Zudem könnte die fehlende Kontinuität zu Qualitätsmängeln führen. Die Beauftragung des bestehenden Bau-AN gewährleistet daher eine durchgängige Qualität und einen reibungslosen Baufortschritt ohne nenneswerte Verzögerungen im Bauablauf.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 7: Ein Wechsel zu einem neuen Bauunternehmer würde den Bauablauf erheblich verzögern, da das neue Unternehmen sich zunächst in die bereits laufenden Prozesse und spezifischen Anforderungen des Projekts einarbeiten müsste. Diese Einarbeitung würde den Fortgang der Bauarbeiten stören und könnte zu Bauverzug führen, da ein neues Unternehmen möglicherweise nicht auf die bestehende Bauausführung abgestimmt ist. Dies birgt das Risiko einer Gefährdung der Sperrpause und zusätzlichen Kosten. Zudem könnte die fehlende Kontinuität zu Qualitätsmängeln führen. Die Beauftragung des bestehenden Bau-AN gewährleistet daher eine durchgängige Qualität und einen reibungslosen Baufortschritt ohne nenneswerte Verzögerungen im Bauablauf.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 1: Ein Wechsel zu einem neuen Bauunternehmer würde den Bauablauf erheblich verzögern, da das neue Unternehmen sich zunächst in die bereits laufenden Prozesse und spezifischen Anforderungen des Projekts einarbeiten müsste. Diese Einarbeitung würde den Fortgang der Bauarbeiten stören und könnte zu Bauverzug führen, da ein neues Unternehmen möglicherweise nicht auf die bestehende Bauausführung abgestimmt ist. Dies birgt das Risiko einer Gefährdung der Sperrpause und zusätzlichen Kosten. Zudem könnte die fehlende Kontinuität zu Qualitätsmängeln führen. Die Beauftragung des bestehenden Bau-AN gewährleistet daher eine durchgängige Qualität und einen reibungslosen Baufortschritt ohne nenneswerte Verzögerungen im Bauablauf.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 4: Ein Wechsel zu einem neuen Bauunternehmer würde den Bauablauf erheblich verzögern, da das neue Unternehmen sich zunächst in die bereits laufenden Prozesse und spezifischen Anforderungen des Projekts einarbeiten müsste. Diese Einarbeitung würde den Fortgang der Bauarbeiten stören und könnte zu Bauverzug führen, da ein neues Unternehmen möglicherweise nicht auf die bestehende Bauausführung abgestimmt ist. Dies birgt das Risiko einer Gefährdung der Sperrpause und zusätzlichen Kosten. Zudem könnte die fehlende Kontinuität zu Qualitätsmängeln führen. Die Beauftragung des bestehenden Bau-AN gewährleistet daher eine durchgängige Qualität und einen reibungslosen Baufortschritt ohne nenneswerte Verzögerungen im Bauablauf.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 10: Ein Wechsel zu einem neuen Bauunternehmer würde den Bauablauf erheblich verzögern, da das neue Unternehmen sich zunächst in die bereits laufenden Prozesse und spezifischen Anforderungen des Projekts einarbeiten müsste. Diese Einarbeitung würde den Fortgang der Bauarbeiten stören und könnte zu Bauverzug führen, da ein neues Unternehmen möglicherweise nicht auf die bestehende Bauausführung abgestimmt ist. Dies birgt das Risiko einer Gefährdung der Sperrpause und zusätzlichen Kosten. Zudem könnte die fehlende Kontinuität zu Qualitätsmängeln führen. Die Beauftragung des bestehenden Bau-AN gewährleistet daher eine durchgängige Qualität und einen reibungslosen Baufortschritt ohne nenneswerte Verzögerungen im Bauablauf.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 5: Ein Wechsel zu einem neuen Bauunternehmer würde den Bauablauf erheblich verzögern, da das neue Unternehmen sich zunächst in die bereits laufenden Prozesse und spezifischen Anforderungen des Projekts einarbeiten müsste. Diese Einarbeitung würde den Fortgang der Bauarbeiten stören und könnte zu Bauverzug führen, da ein neues Unternehmen möglicherweise nicht auf die bestehende Bauausführung abgestimmt ist. Dies birgt das Risiko einer Gefährdung der Sperrpause und zusätzlichen Kosten. Zudem könnte die fehlende Kontinuität zu Qualitätsmängeln führen. Die Beauftragung des bestehenden Bau-AN gewährleistet daher eine durchgängige Qualität und einen reibungslosen Baufortschritt ohne nenneswerte Verzögerungen im Bauablauf.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 8: Ein Wechsel zu einem neuen Bauunternehmer würde den Bauablauf erheblich verzögern, da das neue Unternehmen sich zunächst in die bereits laufenden Prozesse und spezifischen Anforderungen des Projekts einarbeiten müsste. Diese Einarbeitung würde den Fortgang der Bauarbeiten stören und könnte zu Bauverzug führen, da ein neues Unternehmen möglicherweise nicht auf die bestehende Bauausführung abgestimmt ist. Dies birgt das Risiko einer Gefährdung der Sperrpause und zusätzlichen Kosten. Zudem könnte die fehlende Kontinuität zu Qualitätsmängeln führen. Die Beauftragung des bestehenden Bau-AN gewährleistet daher eine durchgängige Qualität und einen reibungslosen Baufortschritt ohne nenneswerte Verzögerungen im Bauablauf.
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 12: Ein Wechsel zu einem neuen Bauunternehmer würde den Bauablauf erheblich verzögern, da das neue Unternehmen sich zunächst in die bereits laufenden Prozesse und spezifischen Anforderungen des Projekts einarbeiten müsste. Diese Einarbeitung würde den Fortgang der Bauarbeiten stören und könnte zu Bauverzug führen, da ein neues Unternehmen möglicherweise nicht auf die bestehende Bauausführung abgestimmt ist. Dies birgt das Risiko einer Gefährdung der Sperrpause und zusätzlichen Kosten. Zudem könnte die fehlende Kontinuität zu Qualitätsmängeln führen. Die Beauftragung des bestehenden Bau-AN gewährleistet daher eine durchgängige Qualität und einen reibungslosen Baufortschritt ohne nenneswerte Verzögerungen im Bauablauf.
- 05.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 14 - Ein Wechsel zu einem neuen Bauunternehmer würde den Bauablauf erheblich verzögern, da das neue Unternehmen sich zunächst in die bereits laufenden Prozesse und spezifischen Anforderungen des Projekts einarbeiten müsste. Diese Einarbeitung würde den Fortgang der Bauarbeiten stören und könnte zu Bauverzug führen, da ein neues Unternehmen möglicherweise nicht auf die bestehende Bauausführung abgestimmt ist. Dies birgt das Risiko einer Gefährdung der Sperrpause und zusätzlichen Kosten. Zudem könnte die fehlende Kontinuität zu Qualitätsmängeln führen. Die Beauftragung des bestehenden Bau-AN gewährleistet daher eine durchgängige Qualität und einen reibungslosen Baufortschritt ohne nenneswerte Verzögerungen im Bauablauf.
- 06.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 25_ Ein Wechsel zu einem neuen Bauunternehmer würde den Bauablauf erheblich verzögern, da das neue Unternehmen sich zunächst in die bereits laufenden Prozesse und spezifischen Anforderungen des Projekts einarbeiten müsste. Diese Einarbeitung würde den Fortgang der Bauarbeiten stören und könnte zu Bauverzug führen, da ein neues Unternehmen möglicherweise nicht auf die bestehende Bauausführung abgestimmt ist. Dies birgt das Risiko einer Gefährdung der Sperrpause und zusätzlichen Kosten. Zudem könnte die fehlende Kontinuität zu Qualitätsmängeln führen. Die Beauftragung des bestehenden Bau-AN gewährleistet daher eine durchgängige Qualität und einen reibungslosen Baufortschritt ohne nenneswerte Verzögerungen im Bauablauf.
- 07.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 38 - Ein Wechsel zu einem neuen Bauunternehmer würde den Bauablauf erheblich verzögern, da das neue Unternehmen sich zunächst in die bereits laufenden Prozesse und spezifischen Anforderungen des Projekts einarbeiten müsste. Diese Einarbeitung würde den Fortgang der Bauarbeiten stören und könnte zu Bauverzug führen, da ein neues Unternehmen möglicherweise nicht auf die bestehende Bauausführung abgestimmt ist. Dies birgt das Risiko einer Gefährdung der Sperrpause und zusätzlichen Kosten. Zudem könnte die fehlende Kontinuität zu Qualitätsmängeln führen. Die Beauftragung des bestehenden Bau-AN gewährleistet daher eine durchgängige Qualität und einen reibungslosen Baufortschritt ohne nenneswerte Verzögerungen im Bauablauf. 46 - Ein Wechsel zu einem neuen Bauunternehmer würde den Bauablauf erheblich verzögern, da das neue Unternehmen sich zunächst in die bereits laufenden Prozesse und spezifischen Anforderungen des Projekts einarbeiten müsste. Diese Einarbeitung würde den Fortgang der Bauarbeiten stören und könnte zu Bauverzug führen, da ein neues Unternehmen möglicherweise nicht auf die bestehende Bauausführung abgestimmt ist. Dies birgt das Risiko einer Gefährdung der Sperrpause und zusätzlichen Kosten. Zudem könnte die fehlende Kontinuität zu Qualitätsmängeln führen. Die Beauftragung des bestehenden Bau-AN gewährleistet daher eine durchgängige Qualität und einen reibungslosen Baufortschritt ohne nenneswerte Verzögerungen im Bauablauf. 49 - Ein Wechsel zu einem neuen Bauunternehmer würde den Bauablauf erheblich verzögern, da das neue Unternehmen sich zunächst in die bereits laufenden Prozesse und spezifischen Anforderungen des Projekts einarbeiten müsste. Diese Einarbeitung würde den Fortgang der Bauarbeiten stören und könnte zu Bauverzug führen, da ein neues Unternehmen möglicherweise nicht auf die bestehende Bauausführung abgestimmt ist. Dies birgt das Risiko einer Gefährdung der Sperrpause und zusätzlichen Kosten. Zudem könnte die fehlende Kontinuität zu Qualitätsmängeln führen. Die Beauftragung des bestehenden Bau-AN gewährleistet daher eine durchgängige Qualität und einen reibungslosen Baufortschritt ohne nenneswerte Verzögerungen im Bauablauf.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus Bochum erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=ab2ac463-5af9-44e3-abc4-e7b457a6ff32. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/wksp-eue-sophienstrasse-in-herford-ab2ac463
