# Weichenwerk Witten, HLS und Bauleistungen

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Hochbau und Rohbau in Witten am 16.12.2024 vergeben, Zuschlag an W. Hundhausen Bauunternehmung GmbH. Eingegangen: 4 Angebote.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Hochbau und Rohbau: Weichenwerk Witten, HLS und Bauleistungen
- Wo: Witten, Ennepe-Ruhr-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit: 04.11.2024 bis 02.12.2025
- Zuschlag an: W. Hundhausen Bauunternehmung GmbH
- Zuschlag am: 16.12.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 4

## Gewinner

- [W. Hundhausen Bauunternehmung GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/w-hundhausen-bauunternehmung-gmbh), Siegen

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45223220-4
- CPV-Bezeichnung: [Rohbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45223220-rohbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 5c471730-9a1b-406a-a0e1-7ce62d9fd3dc

## Verlauf

- 10.07.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 01.08.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 20.12.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 13.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 001 - Im Rahmen des oben genannten Bauvorhabens wurden die Auswirkungen gemäß der geplanten gemauerten Wände an der Ost-, Süd- und Nordseite der Halle nicht ausreichend berücksichtigt. Ursprünglich war im Sockelbereich eine Konstruktion aus KS-Mauerwerk statisch bemessen und vertraglich vorgesehen. Nachträgliche statische Prüfungen haben jedoch ergeben, dass mit dieser Bauweise das Risiko von Rissbildungen in der Mauerwerksfassade nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Um die Standsicherheit und Langlebigkeit der Fassade zu gewährleisten, wurde daher entschieden, die ursprünglich geplante KS-Lösung durch einen Sandwichsockel aus Betonfertigteilen zu ersetzen. Diese Anpassung erhöht die Tragfähigkeit des Bauwerks und minimiert mögliche Schäden an der Fassade. Aus gestalterischen Gründen wird auch die Westseite der Halle in der gleichen Bauweise ausgeführt, auf der eine Trapezblechwandverkleidung vorgesehen ist. Die einheitliche Umsetzung dieser Lösung an allen Gebäudeseiten stellt ein harmonisches und stimmiges Gesamtbild der Halle sicher. Die erforderliche Änderung ist sowohl aus technischer als auch aus gestalterischer Sicht eine nachhaltige Optimierung der ursprünglichen Planung. Da der vertraglich gebundene Auftragnehmer mit dem gesamten Umbau der Halle beauftragt wurde, ist aus Gewährleistungsgründen ein Wechsel des Auftragnehmers für die Sockelarbeiten nicht möglich. Zudem würde ein Wechsel erhebliche Mehraufwendungen nach sich ziehen – insbesondere durch den erhöhten Koordinationsaufwand für die weiteren Projektbeteiligten sowie die begrenzten Platzverhältnisse im Weichenwerk.
- 13.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 002 - Im Rahmen des oben benannten Bauvorhabens besteht eine behördliche Auflage aus der Baugenehmigung zur Sicherstellung der Nutzbarkeit der Feuerwehr-Umfahrungsfläche. Gemäß Brandschutzkonzept muss diese Fläche westlich der HGV-Halle ausgewiesen werden. Zusätzlich besteht seitens der Feuerwehr die Anforderung, dass die betroffene Fläche befestigt ausgeführt wird, um die uneingeschränkte Befahrbarkeit sicherzustellen. Zur Erfüllung dieser Vorgaben wird die Fläche entsprechend in Beton ausgeführt. Die Anordnung zur Umsetzung dieser Maßnahme wurde vom AG am 30.01.2025 erteilt. Da der vertraglich gebundene AN bereits mit Personal und Maschinen vor Ort ist, entfallen zusätzliche Rüst- und Anfahrtskosten. Dies reduziert den organisatorischen Aufwand, beschleunigt die Umsetzung und minimiert mögliche Schnittstellenprobleme. Ein Auftragnehmerwechesel würde daher aus wirtschaftlicher und technischer Sicht zu Mehraufwendungen hinsichltich Baustelleneinrichtung, An-/ und Abfahrt, Kooridination, etc. führen.
- 16.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 002 Im Rahmen des oben genannten Bauvorhabens ergeben sich zusätzliche Anforderungen aus der erteilten Baugenehmigung sowie aus sicherheitsrelevanten Bestimmungen. So ist zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Rauchableitung die Ausstattung der Rolltore mit Nothandketten erforderlich. Darüber hinaus wird zur sicheren und schnellen Entfluchtung des Daches im Notfall eine zweite Dachaufstiegsleiter notwendig. Diese Maßnahmen dienen der Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorgaben sowie geltender Anforderungen des Arbeitsschutzes. Da der vertraglich gebundene Auftragnehmer bereits mit Personal und Gerät vor Ort tätig ist, entfallen zusätzliche Aufwendungen für die Baustelleneinrichtung. Dies reduziert nicht nur den organisatorischen Aufwand, sondern ermöglicht eine zügige Umsetzung und minimiert potenzielle Schnittstellenprobleme. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde hingegen sowohl wirtschaftlich als auch technisch zu erheblichen Mehraufwänden führen, etwa durch zusätzliche Rüstzeiten, An- und Abfahrten sowie erhöhte Koordinationsbedarfe.
- 16.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 003 - Im Zuge der Bauausführung sowie der Erstellung der Werks- und Montageplanung wurde ferstgestellt, dass das ursprünglich ausgeschriebene Wärmedämmungsprodukt für die Gebäudehülle die Anforderungen des EEG und der EnEV nicht erfüllt. Dies betrifft insbesondere den geforderten Dämmwert (U-Wert) von ≤ 0,35 W/(m²K). Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde beschlossen, die Dämmstärke auf 140 mm mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(mK) anzupassen. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Energieeffizienz wurde planerisch bestätigt. Der Umbau der Gebäudehülle ist im Auftrag des AN enthalten. Durch die Anpassung der Dämmung bzw. der Dämmstärke bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert, und der Auftrag als Ganzes besteht fort. 006 - Im Zuge der laufenden Bauausführung im Rahmen der Umnutzung der Lagerhalle in eine Produktionshalle wurde die Dachaufbauschichtung im Detail angepasst. Konkret wurde die ursprünglich mit 80 mm ausgeschriebene Solarrock-Dämmung auf 60 mm reduziert, während im Gegenzug die Hardrock-Grunddämmung von 120 mm auf 140 mm erhöht wurde. Diese Anpassung basiert auf einer eingehenden technischen Prüfung und wurde durch die Fachplanung freigegeben. Die Änderung dient in erster Linie der Verbesserung des baulichen Handlings vor Ort und erfüllt weiterhin sämtliche Anforderungen der ursprünglichen Ausschreibung hinsichtlich Wärmeschutz, Schallschutz und Statik. Darüber hinaus stellt die gewählte Ausführung eine wirtschaftlichere Lösung dar. Durch die Anpassung der Dachaufbauschichten wird der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. 008 - im Rahmen des Bauvorhabens zur Umnutzung der Lagerhalle in eine Produktionshalle wurde nach Auftragserteilung festgestellt, dass die Dachpfetten in Korrosionsschutzklasse C1 ausgeschrieben und beauftragt wurden. Alle übrigen Bauteile des Dachtragwerks waren bereits korrekt in der höheren Korrosionsschutzklasse C3 ausgeschrieben. Die Abweichung bei den Pfetten wurde erst im Nachgang erkannt und steht nicht im Einklang mit dem für das Gesamtprojekt vorgesehenen Schutzniveau. Um eine einheitliche Qualität und eine dauerhaft beständige Ausführung unter den zu erwartenden Bedingungen der Produktionsnutzung sicherzustellen, ist die Anpassung der Pfetten auf Korrosionsschutzklasse C3 erforderlich. Dies gewährleistet die notwendige Widerstandsfähigkeit und verlängert die Lebensdauer der gesamten Dachkonstruktion. Da der bestehende Auftragnehmer bereits mit dem Dachaufbau beauftragt ist und mit Personal sowie Gerät vor Ort tätig ist, kann die Umstellung reibungslos in den laufenden Bauablauf integriert werden. Die Änderung stellt eine technische Korrektur dar und verändert den Charakter des bestehenden Vertrags nicht.
- 15.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 009 - Im Zuge der Umnutzung der bestehenden Lagerhalle in eine Produktionshalle wurde festgestellt, dass die ursprünglich ausgeschriebenen Leistungen an den Lüftungsgeräten für den geplanten Betrieb nicht ausreichend sind. Um den geänderten Anforderungen an die Lüftungstechnik gerecht zu werden, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Diese umfassen insbesondere die Anpassung der Außen- und Fortluftleitungen sowie die Integration und bauliche Ausführung der Fortlufthauben. Die Maßnahmen dienen der Sicherstellung eines dauerhaft funktionalen, regelkonformen und energieeffizienten Betriebs der Lüftungsanlage unter Produktionsbedingungen. Sie basieren auf aktualisierten Planungsgrundlagen und stellen eine zwingend notwendige Ergänzung zur ursprünglich beauftragten Leistung dar. Die Umsetzung erfolgt durch den bereits mit der Lüftungstechnik beauftragten Auftragnehmer. Aufgrund seiner technischen Einbindung, Kenntnis des Projekts und der vorhandenen Infrastruktur ist eine wirtschaftliche und reibungslose Ausführung ohne zusätzlichen Koordinationsaufwand möglich. Eine gesonderte Beauftragung Dritter würde zu organisatorischen Schnittstellen, Verzögerungen und unnötigen Mehrkosten führen. Die Beauftragung des bestehenden AN ist daher sowohl technisch als auch wirtschaftlich begründet. 011 - Im Zuge der laufenden Umbauarbeiten an der Halle war eine Photovoltaikanlage auf dem Dach vorhanden, deren Demontage bauseits vorgesehen, jedoch nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs des Auftragnehmers war. Um die geplante Erneuerung der Dachkonstruktion ordnungsgemäß durchführen zu können, musste die PV-Anlage im Vorfeld vollständig zurückgebaut werden. Die hierzu erforderlichen Gerüstarbeiten wurden durch den beauftragten AN mit ausgeführt. Durch die örtlichen Gegebenheiten sowie die erhöhten Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Demontage und den anschließenden Arbeiten am Dach wurden zusätzliche Gerüstarbeiten erforderlich. Diese Maßnahmen dienten dem sicheren Zugang zum Dachbereich sowie der fachgerechten und gesetzeskonformen Durchführung der Arbeiten unter Berücksichtigung aller geltenden Sicherheitsvorschriften. Die Zusatzleistung wird durch den bereits beauftragten Auftragnehmer erbracht, der mit Personal und Gerät vor Ort ist. Eine gesonderte Vergabe an Dritte würde zu zusätzlichen Schnittstellen, Koordinationsaufwand und vermeidbaren Mehrkosten führen. Die Integration in den bestehenden Bauablauf ist wirtschaftlich und technisch sinnvoll.
- 23.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA013: Im Rahmen der Umnutzung der bestehenden Lagerhalle in eine Produktionshalle haben sich im Zuge der Bauausführung mehrere zusätzliche Leistungen als zwingend erforderlich erwiesen, um die technische Funktionsfähigkeit, die Sicherheit und die Regelkonformität des Bauwerks sicherzustellen. Die Herstellung befestigter Pflasterflächen in Kleinflächen im Bereich der Fluchttüren in Achse B ist erforderlich, um die Vorgaben des Brandschutzkonzepts einzuhalten und die sichere Nutzung der Fluchtwege zu gewährleisten. Ebenso ist die Rückverfüllung im Bereich der Achse A mit FS 0/45 notwendig, da das ursprünglich vorgesehene Aushubmaterial laut Bodengutachten nicht die erforderliche Tragfähigkeit aufwies. Darüber hinaus wird zum Schutz der Erdverkabelung im Fußwegbereich Achse A ein Kabelschutzrohr ausgeführt, da diese Leistung im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten war. Weiterhin waren Stundenlohnarbeiten zur Anpassung der Schachtabdeckung in Achse 28–29 erforderlich, um die Funktionalität der Schächte sicherzustellen. Im Bereich zwischen Sockel und Bodenplatte erfolgte die Rückverfüllung aufgrund der unzureichenden Verdichtungsfähigkeit des Aushubmaterials mit Beton C12/15, da dies eine technisch sinnvolle und fachgerechte Alternative zum ursprünglich vorgesehenen FS 0/45 darstellt. Schließlich wurde nach Rücksprache mit dem Planer eine Mehrmenge an Ortbeton für die Bodenplatte notwendig, da die ursprünglich ausgeschriebene Ausführung mit Stahlfaserbeton im betroffenen Bereich durch herkömmlichen Ortbeton ersetzt werden musste. Die Umsetzung sämtlicher Maßnahmen erfolgt durch den bereits beauftragten Auftragnehmer, der mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut ist und über das notwendige Fachpersonal sowie die erforderlichen Geräte verfügt. Eine Vergabe an Dritte würde zusätzliche Schnittstellen und Koordinationsaufwand verursachen, den Bauablauf verzögern und zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Mehrkosten führen. // MKA014: Im Rahmen der Umnutzung der bestehenden Lagerhalle in eine Produktionshalle wird die technische Gebäudeausrüstung an die Anforderungen eines sicheren und normgerechten Betriebs angepasst. Während der Umsetzung stellte sich heraus, dass der Einsatz von Gasströmungswächtern (GSW) zwingend erforderlich ist, um den gesetzlichen Vorgaben und sicherheitstechnischen Standards für die Gasversorgung zu entsprechen. Diese Leistung war in der ursprünglichen Ausschreibung nicht berücksichtigt und stellt daher eine zusätzliche Maßnahme dar. Gasströmungswächter dienen der automatischen Absperrung von Gasleitungen bei ungewöhnlich hohem Durchfluss, wie er etwa bei Beschädigungen, Manipulation oder Rohrbrüchen auftritt. Sie verhindern unkontrollierten Gasaustritt, beugen Explosionen oder Vergiftungen vor und erhöhen die Betriebssicherheit der gesamten Anlage. Gleichzeitig erfüllen sie zentrale Anforderungen der Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI), die den Einbau in bestimmten Konstellationen ausdrücklich vorsehen. Die Montage der GSW erfolgt durch den bereits mit den Gasinstallationsarbeiten beauftragten Auftragnehmer. Aufgrund seiner technischen Einbindung, seiner Verfügbarkeit vor Ort sowie der notwendigen Fachkenntnisse ist die Umsetzung durch ihn die wirtschaftlichste und fachlich sinnvollste Lösung. Die Einbindung eines Drittunternehmens würde zusätzliche Schnittstellen, Verzögerungen im Bauablauf und erhöhte Kosten verursachen. // MKA015: Im Zuge der laufenden Umbaumaßnahmen an der HGV-Halle haben sich zusätzliche Leistungen als zwingend erforderlich erwiesen, um die brandschutz- und sicherheitstechnischen Vorgaben regelkonform umzusetzen. Die Arbeiten umfassen die Errichtung eines Einbaus in Mauerwerk einschließlich Gründung und Stahlbetonarbeiten, die Lieferung und Montage von Raumabschlüssen gemäß Brandschutzkonzept sowie die Installation einer Trennstation mit entsprechender Leitungsführung für die Wandhydrantenanlage. Hintergrund ist eine Abweichung zwischen der ursprünglichen Ausschreibung des TGA-Planers (Wandhydrant Typ S) und den im Brandschutzkonzept geforderten Wandhydranten Typ F. Nach den einschlägigen Normen DIN EN 1717 und DIN 1988-600 darf ein Wandhydrant Typ F ausschließlich über eine Trennstation an die Trinkwasserleitung angeschlossen werden. Dies wurde durch den Fachplaner bestätigt, der die Ausführung einer zentralen Trennstation an der Ostwand der Halle vorgeschlagen hat. Der Einsatz alternativer Systeme wie Füll- und Entleerungsstationen mit Trockenleitungen wurde nicht empfohlen. Ergänzend ist eine statisch und elektrotechnisch abgestimmte Ausführung vorgesehen, die die Zuleitung mit E90-Kabeln sowie die Herstellung eines Aufstellraums in F90-Bauweise für die Trennstation umfasst. Die Umsetzung dieser Leistungen ist zwingend erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der Wandhydrantenanlage, die Einhaltung des Brandschutzkonzepts sowie die geltenden technischen Regelwerke sicherzustellen. Die Ausführung erfolgt durch den bereits mit den Bau- und TGA-Arbeiten beauftragten Auftragnehmer, der mit den Planungsgrundlagen vertraut ist und über die erforderliche Fachkunde sowie die logistische Einbindung vor Ort verfügt. Eine Vergabe an Dritte würde zu erheblichen Schnittstellen, zusätzlichem Koordinationsaufwand und zeitlichen Verzögerungen führen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat W. Hundhausen Bauunternehmung GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [Komplex Bf Barthmühle - Oberbau, Weichen, Brücke, Stützmauer](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/komplex-bf-barthmuehle-oberbau-weichen-bruecke-stuetzmauer-9fea6128) · Zuschlag 03.03.2025 an Glass Ingenieurbau Leipzig GmbH · 7 Angebote
- [GE+WE Bf Gerstungen + Bf Wartha / 6340 Halle a.d. S.- Guntershausen](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/gewe-bf-gerstungen-bf-wartha-6340-halle-ad-s-guntershausen-505f3858) · Zuschlag 13.01.2025 an Hasselmann GmbH · 2 Angebote
- [DSTW Mainz BSO/TSO - Abriss, Hochbau, Außenanlagen und TGA für 2 Gebäude](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/dstw-mainz-bsotso-abriss-hochbau-aussenanlagen-und-tga-fuer-2-gebaeude-8d433517) · Zuschlag 11.11.2024 an Adolf Lupp GmbH & Co. KG und 2 weitere · 2–4 Angebote je Los
- [ABS Hagen-Siegen-Hanau, PA 1-2, Baugrunderkundung 2025](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-hagen-siegen-hanau-pa-1-2-baugrunderkundung-2025-39e10523) · Zuschlag 29.10.2024 an Bohrgesellschaft Roßla mbH · 4 Angebote je Los
- [Neubau 3. Modul im Ubf Kornwestheim, Kranbahnen und Stützwerke inkl. Umlenkbauwerk](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/neubau-3-modul-im-ubf-kornwestheim-kranbahnen-und-stuetzwerke-inkl-e610b9fe) · Zuschlag 29.05.2024 an Grötz GmbH & Co. KG · 8 Angebote
- [Bf. Gößnitz - Stützwand A.-Puschkin-Str. km 53,944 – km 54,268 (AU 563)](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bf-goessnitz-stuetzwand-a-puschkin-str-km-53944-km-54268-au-563-50ee9bf5) · Zuschlag 30.04.2024 an BIEGE Bf. Gößnitz Stützwand c/o Bickhardt Bau Thüringen GmbH · 6 Angebote

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen im Ennepe-Ruhr-Kreis](https://vergabeweiser.de/region/nordrhein-westfalen/kreis-ennepe-ruhr-kreis): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Verhandlungsverfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/verhandlungsverfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 23.11.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

Fehler melden: https://vergabeweiser.de/fehler-melden?seite=https%3A%2F%2Fvergabeweiser.de%2Fausschreibung%2Fweichenwerk-witten-hls-und-bauleistungen-5c471730

---
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=2d1c11a8-a340-42ad-867e-ad4807dd40c9. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/weichenwerk-witten-hls-und-bauleistungen-5c471730
