# Weddeler Schleife – zweigleisiger Ausbau: SÜ Schacht II (km 18,953), SÜ L321 (km 20,801 ) und SÜ L292 (km 21,950)

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Brücken- und Tunnelbau in Wolfsburg am 08.06.2021 vergeben, Zuschlag an Hentschke Bau GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Brücken- und Tunnelbau: Weddeler Schleife – zweigleisiger Ausbau: SÜ Schacht II (km 18,953), SÜ L321 (km 20,801 ) und SÜ L292 (km 21,950)
- Wo: Wolfsburg, Niedersachsen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 15.06.2021 bis 20.12.2023
- Zuschlag an: Hentschke Bau GmbH
- Zuschlag am: 08.06.2021
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Hentschke Bau GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/hentschke-bau-gmbh), Bautzen

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45221119-9
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken](https://vergabeweiser.de/cpv/45221119-bauarbeiten-zur-erneuerung-von-bruecken)
- Bekanntmachungs-ID: 1e79c313-181e-452f-ab0c-b1d16f662c05

## Verlauf

- 01.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 146-Das Brückenbauwerk SÜ L321 übergeht nach Fertigstellung in Eigentum der NLStBV. Das sieht auch die entsprechende Kreuzungsvereinbarung mit der NLStBV vor. Als Voraussetzung für die Inbetriebnahme der Brücke durch NLStBV wurde die Forderung ausgesprochen, dass das Bauwerksbuch in Anlehnung an SIB-Bauwerke erstellt wird. Die Erstellung vom Bauwerksbuch ist eine Vorausstzung für die VOB-Abnahme und somit eine erforderlich zusätzliche Leistung zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags. Die Erstellung eines Bauwerksbuchs nach SIB-Bauwerke (Straße) ist zwar eine zusätzliche Leistung aber sie ist mit der vertraglichen Leistung vergleichbar, sodass durch Belassen dieser Leistung beim AN Synergieeffekte entstehen, die die Wirtschaftlichkeit erhöhen. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet.
- 25.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 148 - Die Ausschreibung erfolgte auf Basis der Entwurfstplanung. Aufgrund eines gestörten Bauablaufs wird der Berührungsschutz von der SÜ Schacht II fast 1 Jahr später als im Vertrag vereinbart gefertigt und montiert. Aufgrund dieser Bauzeitverschiebung soll ein neues NU beauftrag werden. Da sich die Materialpreise innerhalb dieser Zeit erheblich gestiegen sind, entstehen die Mehrkosten, die zum Zeitpunkt der Vergabe trotz Sorgfalt der AG nicht vorhersehbar waren. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks L292 beauftragt.
- 25.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 132 - Aufgrund der Bauzeitverschiebungen vom Auftragsgeber wird der Straßenbau erst im Herbst 2023 ausgeführt. Die Bauzeitverschiebungen führten zur Kündigung der Nachunternehmerleistungen von der Firma Kemna. Somit entstehen Mehrkosten infolge des NU-Wechsels und eine Kostenübernahme für die Bauzeitverschiebungen für den alten NU. Die Mehraufwendungen beim Straßenbau infolge des NU-Wechsels bei der L292 sind zur Erfüllung der Vertragsleistung erforderlich und waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung trotz Sorgfalt des AG nicht vorhersehbar. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks L292 beauftragt.
- 25.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 136 - Die Ausschreibung erfolgte auf Basis der Entwurfstplanung. Aufgrund eines gestörten Bauablaufs wird der Berührungsschutz von der SÜ Schacht II fast 1 Jahr später als im Vertrag vereinbart gefertigt und montiert. Aufgrund dieser Bauzeitverschiebung soll ein neues NU beauftrag werden. Da sich die Materialpreise innerhalb dieser Zeit erheblich gestiegen sind, entstehen die Mehrkosten, die zum Zeitpunkt der Vergabe trotz Sorgfalt der AG nicht vorhersehbar waren. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks Schacht II beauftragt
- 25.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 137 - Die Ausschreibung erfolgte auf Basis der Entwurfstplanung. Aufgrund eines gestörten Bauablaufs wird der Berührungsschutz von der SÜ L321 fast 1 Jahr später als im Vertrag vereinbart gefertigt und montiert. Aufgrund dieser Bauzeitverschiebung soll ein neues NU beauftrag werden. Da sich die Materialpreise innerhalb dieser Zeit erheblich gestiegen sind, entstehen die Mehrkosten, die zum Zeitpunkt der Vergabe trotz Sorgfalt der AG nicht vorhersehbar waren. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks L312 beauftragt
- 25.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 148 - Die Ausschreibung erfolgte auf Basis Entwurfsplanung und gab einen bestimmten Bauablauf für die Erstellung der Lärmschutzwand an der SÜ L292 vor. Die Fertigstellung der Zweigleisigkeit sollte zum 24.08.2023 erfolgen. Ebenso sollte laut der Ausschreibung die Lärmschutzwand an der L292 innerhalb der Sommersperrpause bis zum 24.08.2023 errichtet und in Betrieb genommen werden. Aus diversen Gründen konnte die INB der Zweigleisigkeit zum 24.08.2023 nicht erfolgen. Die Fertigstellung der LSW auf der Westseite soll aus diesem Grund auf Dezember 2023-Frühjahr 2024 verschoben werden, damit die Zufahr von dem Dietzebergweg für alle Gewerke ermöglicht wird. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung konnte eine dermaßige Störung im Bauablauf im Rahmen der Sorgfaltspflicht durch AG nicht vorgesehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks L292 beauftragt.
- 08.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 144 - Die Ausschreibung erfolgte auf Basis Entwurfsplanung. Die Ausführungsunterlagen wurden parallel zur Beauftragung des Bauunternehmens durch AG erstellt und nach der Vergabe dem AN zur Verfügung destellt. Im Zuge der AP-Erstellung wurden die Flügelwände detailliert. Somit ergab sich die Notwendigkeit die Flügelwände nicht wie in den Ausschreibungsunterlagen dargestellt, sondern mit den Knicks in den oberen Bereichen, zu gestalten. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung konnte der AG im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht solche Ausführung der Flügelwände nicht vorsehen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks L292 beauftragt
- 08.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 147 - Das Brückenbauwerk SÜ L292 übergeht nach Fertigstellung in Eigentum der NLStBV. Das sieht auch die entsprechende Kreuzungsvereinbarung mit der NLStBV vor. Als Voraussetzung für die Inbetriebnahme der Brücke durch NLStBV wurde die Forderung ausgesprochen, dass das Bauwerksbuch in Anlehnung an SIB-Bauwerke erstellt wird. Die Erstellung vom Bauwerksbuch ist eine Vorausstzung für die VOB-Abnahme und somit eine erforderlich zusätzliche Leistung zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags. Die Erstellung eines Bauwerksbuchs nach SIB-Bauwerke (Straße) ist zwar eine zusätzliche Leistung aber sie ist mit der vertraglichen Leistung vergleichbar, sodass durch Belassen dieser Leistung beim AN Synergieeffekte entstehen, die die Wirtschaftlichkeit erhöhen. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Das Brückenbauwerk SÜ L321 übergeht nach Fertigstellung in Eigentum der NLStBV. Das sieht auch die entsprechende K
- 08.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 149 - Die Ausschreibung erfolgte auf Basis einer Entwurfsplanung. Die Entwurfsplanung sah ein Anschluss der Brückenentwässerung über den Vorflut an den bestehenden Seitengraben vor. Nach Errichtung der BE-Fläche und Abtrag von Bewuchs wurde festgestellt, dass der Seitengraben höher verläuft als die Brückentwässerung. Es wurde in der Örtlichkeit eine Lösung gefunden, die tatsächlich ausgeführt werden konnte. Die Brückenentwässerung wird nun an die Tiefenentwässerung angeschlossen. Das konnte trotz Sorgfaltpflicht des AG während der Ausschreibung aufgrund fehlender Informationen über den Bestand nicht vorhergesehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks L292 beauftragt.
- 08.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 143 - Die Ausschreibung erfolgte auf Basis Entwurfsplanung. Die Ausführungsunterlagen wurden parallel zur Beauftragung des Bauunternehmens durch AG erstellt und nach der Vergabe dem AN zur Verfügung destellt. Im Zuge der AP-Erstellung wurden die Flügelwände detailliert. Somit ergab sich die Notwendigkeit die Flügelwände nicht wie in den Ausschreibungsunterlagen dargestellt, sondern mit den Knicks in den oberen Bereichen, zu gestalten. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung konnte der AG im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht solche Ausführung der Flügelwände nicht vorsehen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks L321 beauftragt.
- 08.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 142 - Die Ausschreibung erfolgte auf Basis der Entwurfsplanung. Die Ausführungsunterlagen wurden parallel zur Beauftragung des Bauunternehmens durch AG erstellt und nach der Vergabe dem AN zur Verfügung destellt. Im Zuge der AP-Erstellung wurden die Flügelwände detailliert. Somit ergab sich die Notwendigkeit die Flügelwände nicht wie in den Ausschreibungsunterlagen dargestellt, sondern mit den Knicks in den oberen Bereichen, zu gestalten. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung konnte der AG im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht solche Ausführung der Flügelwände nicht vorsehen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks Schacht II beauftragt.
- 08.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 131 - Aufgrund der Bauzeitverschiebungen vom Auftragsgeber wird der Straßenbau erst Ende 2023/Anfang 2024 ausgeführt. Die Bauzeitverschiebungen führten zur Kündigung der Nachunternehmerleistungen von der Firma Kemna. Somit entstehen Mehrkosten infolge des NU-Wechsels und eine Kostenübernahme für die Bauzeitverschiebungen für den alten NU. Die Mehraufwendungen beim Straßenbau infolge des NU-Wechsels bei der L321 sind zur Erfüllung der Vertragsleistung erforderlich und waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung trotz Sorgfalt des AG nicht vorhersehbar. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks L321 beauftragt
- 28.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 153 - Die Ausschreibung erfolgte auf Basis einer Entwurfsplanung. Die Entwurfsplanung sah einen Rückbau des Asphalt der Straße im Bereich des Damms der L292 vor. Gemäß LV Position soll die Dicke des Asphalts 20-30cm betragen. Diese ist tatsächlich 8-12cm. Da die Abrechnung nach m³ erfolgt ensteht ein zusätzlicher Vergütungsanspruch für die Mindermengen zur möglichen Abrechnungen. Unter der Asphaltschicht wurde ein Natursteinpflaster/-borde vorgefunden. Der Ausbau, Beprobung und die Entsorgung ist nicht Bestandteil des Vertrages und stellt somit eine zusätzliche Leistung dar. Das konnte trotz Sorgfaltpflicht des AG während der Ausschreibung aufgrund fehlender Informationen über den Bestand nicht vorhergesehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks L292 beauftragt.
- 28.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 164 - Infolge der freigegebenen AP vom 23.10.2023 konnten die Außenalagen nicht parallel zur Verfüllung hergestellt werden. Es entstehen Mehraufwendungen durch zusätzliche Rampen, Einschnitte, Arbeitsebenen hinter LSW, Rückbau von Verfüllung und Nachbearbeitung der Betonoberfläche in diesen Bereichen. Des Weiteren treten durch die verschobene Bauzeit Änderungen in den Materialkosten ein. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HLV, somit handelt es sich um eine zusätzliche Leistung. Die Leistung kann mit den bereits auf der Baustelle befindlichen Kapazitäten des AN ausgeführt werden. Dadurch entstehen Synergieeffekte, die die Wirtschaftlichkeit erhöhen. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu
- 28.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 178 - Um die Stärke der FSS-Schicht zu prüfen sind Suchschachtungen im Bereich d. Baustraße erforderlich.Weiterhin müssen für Nachprüfungen d. Erdplanums ebenfalls weitere Suchschachtungen durchgeführt werden.Gem. ursprünglichem Vertrag bzw. NT 22 war vorgesehen, dass das Erdplanum bzw. die eingebauten Lagen vor der Überbauung abgenomme/geprüft werden. Aufgrund der Dringlichkeit der Herstellung der Baustraße war dies nicht möglich und muss nun nachgeholt werden. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HLV, somit handelt es sich um eine zusätzliche Leistung.Die Leistung kann mit den bereits auf der Baustelle befindlichen Kapazitäten des AN ausgeführt werden. Dadurch entstehen Synergieeffekte, die die Wirtschaftlichkeit erhöhen. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu.
- 28.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 165 - Im westlichen Bereich der Calberlaher Straße ist die Straße im Endzustand breiter als der Bestand. Daher wurde es erforderlich, dass der Weidezaun vom ehemaligen Grundstückseigentümer provisorisch versetzt wird. Weiterhin musste für die Ausführung der Arbeiten ein Telekomkabel verlegt werden. Aufgrund der Dringlichkeit wurden Beihilfeleistungen für die Telekom erbracht. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HLV, somit handelt es sich um eine zusätzliche Leistung. Die Leistung kann mit den bereits auf der Baustelle befindlichen Kapazitäten des AN ausgeführt werden. Dadurch entstehen Synergieeffekte, die die Wirtschaftlichkeit erhöhen. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu.
- 28.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 163 - Gem Darstellungen in d. EP war nur an einer Treppe 2 Podeste vorgesehen.Die restl. Pflasterungen u. Treppen waren ohne Podeste auszuführen.Gem. freigegebener AP ist an den seitlichen Auspflasterungen je ein Podest einzubauen.Im Bereich d. Treppenanlagen sind 8 bzw.11 Podeste auszuführen.Infolge d. zusätzlichen Podeste treten erhebliche Mehraufw. in der Ausführung ein.Weiterhin wurde d. freigegebene AP am 18.10.23 übergeben.Infolgedessen konnten die Außenanlagen nicht parallel zur Verfüllung hergestellt werden.Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HLV,somit handelt es sich um eine zus. Leistung.Die Leistung kann mit den bereits auf d. Baustelle befindlichen Kapazitäten des AN ausgeführt werden.Dadurch entstehen Synergieeffekte, die die Wirtschaftlichkeit erhöhen.Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im GP sich nach einer Last-Planer-Methode richtet.Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an eine Gefährdung der IBN.
- 28.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 150 - Die Ausschreibung erfolgte auf Basis der Entwurfsplanung. Im Zuge Ausführungsplanungserstellung (durch AG) stellte sich heraus, dass für die Verlegung der VFT Träger eine Hilfsträgerkonstruktion neben dem Bauwerk zu Unterstützung der äußeren Träger erforderlich war. Der Rückbau wurde für die Tiefenentwässerung vor dem Bauwerk erforderlich. Diese Leistung ist zur Erfüllung der Vertragsleistung des beauftragten Unternehmens erforderlich. Die Leistung kann mit den bereits auf der Baustelle befindlichen Kapazitäten des AN ausgeführt werden. Dadurch entstehen Synergieeffekte, die die Wirtschaftlichkeit erhöhen. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. Ausfall oder Wechsel eines AN kann für das Gesamtprojekt eine Gefährung der IBN bedeuten.
- 28.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 161 - Im Rahmen der Sperrung des Dietzebergwegs wird die Umleitung über einen Wirtschaftsweg erforderlich. Der Wirtschaftsweg soll ausgebessert und instandgehalten werden. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HLV, somit handelt es sich um eine zusätzliche Leistung. Diese Leistung ist zur Erfüllung der Vertragsleistung des beauftragten Unternehmens erforderlich. Die Leistung kann mit den bereits auf der Baustelle befindlichen Kapazitäten des AN ausgeführt werden. Dadurch entstehen Synergieeffekte, die die Wirtschaftlichkeit erhöhen. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. Ausfall oder Wechsel eines AN kann für das Gesamtprojekt eine Gefährung der IBN bedeuten
- 28.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 157 - Die Ausschreibung erfolgte auf Basis der Entwurfsplanung. Im Zuge Ausführungsplanungserstellung (durch AG) stellte sich heraus, dass im Bereich der SÜ L292 3 Straßenabläufe vorgesehen sind. Die Herstellung ist nicht Bestandteil des Vertrages oder der Nachträge und stellt somit eine zusätzliche Leistung dar. Diese Leistung ist zur Erfüllung der Vertragsleistung des beauftragten Unternehmens erforderlich. Die Leistung kann mit den bereits auf der Baustelle befindlichen Kapazitäten des AN ausgeführt werden. Dadurch entstehen Synergieeffekte, die die Wirtschaftlichkeit erhöhen. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. Ausfall oder Wechsel eines AN kann für das Gesamtprojekt eine Gefährung der IBN bedeuten.
- 28.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 155 - Die Ausschreibung erfolgte auf Basis einer Entwurfsplanung. Gemäß LV Positionen zur Entsorung des Asphalts (03.03.140) ist eine Entsorgung des Asphalts beschrieben. Bei der Beprobung wurde festgestellt, dass Asbestanteile im Asphalt enthalten sind. Aus diesem Grund kann der Asphalt nicht wie geplant einer Wiederverwendung zugeführt werden, sondern wird der Vewertungsklasse A zugewiesen. Das konnte trotz Sorgfaltpflicht des AG während der Ausschreibung aufgrund fehlender Informationen über den Bestand nicht vorhergesehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks L292 beauftragt.
- 29.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 154: Im Bereich des Widerlagerhof L292 war unter dem Asphalt eine HGT Schicht eingebaut. Diese musste zurückgebaut, beprobt und entsorgt werden. Da im LV hierfür keine Leistungspositionen zur Verfügung stehen, stellt dies eine gesonderte Leistung dar. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu.
- 12.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 156 Auf Anweisung der zuständigen Straßenbehörde wurden die ausgeschriebenen Fertigteilkappen in Ortbetonkappen angepasst. Durch die Herstellung in Ortbeton ergibt sich ein erhöhter Schal- und somit Ausschalaufwand. Außerdem mussten für die Ausschalarbeiten Hubarbeitsbühnen mit Mobilkranen eingesetzt werden, da aufgrund paralleler Arbeiten anderer Gewerke der Gleisbereich im Zeitraum der Ausschalarbeiten zu großen Teilen durch Dritte belegt war. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. LÄA 182 Im Zuge eines Vor-Ort Termins an der SÜ L321 wurde abgestimmt und umgesetzt, dass im Zuge der Bauwerksverfüllung im oberen Verfüllbereich Geschiebemergel und im unteren Bereich -lehm eingebaut wird. Der geotechnische Gutachter legte im Nachgang jedoch fest, dass die Schichtung andersherum sinnvoller ist und der Boden umgeschichtet werden muss. Somit wird ein Bodenaustausch von ca. 2m erforderlich. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu.
- 16.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 070 Gemäß freigegebener Planunterlage sollen die VFT Träger auf einer Auflagerkonstruktion auf Gewindestangen mit angeschweißten Fußplatten verlegt werden. Die Herstellung dieser Auflagerkonstruktion ist vertraglich nicht vereinbart. Üblich ist die Verlegung der VFT Träger direkt auf dem hergestellten Widerlagerbeton. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu.
- 19.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 158 Im Bereich WL Ost wurde Grobschlag mit Schlackeanteilen vorgefunden. Für den Rückbau, Zwischenlagerung und die Entsorgung gibt es keine Abrechnungspositionen, es handelt sich um eine zusätzliche Leistung. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. 160 Der Dietzebergweg wird ab der Kreuzung in einem Bereich von ca. 100m auf das ehemalige Feld in Richtung Norden verlegt. Bei der Freilegung des Gründungspolsters wurde festgestellt, dass dieses nicht tragfähig ist. Aus diesem Grund wurde ein Bodenaustausch von 10cm mit Naturstein-Mineralgemisch 0/32mm festgelegt. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. LÄA 172 Infolge Schlechtwetter kam es am Bauvorhaben zu Stillständen des gewerblichen Personals. Optimierung des Bauablaufes: Straßenbau L292 die Errichtung in Bauabschnitten. Durch die Errichtung in Bauabschnitten entstehen Mehraufwendungen beim Planum. Zur Sicherstellung der Sperrpause ist eine zusätzliche Herstellung einer Baustraße notwendig. Die Baustraße wird gesondert hergestellt. Weiterhin ist eine zusätzliche bauzeitliche Entwässerungsmulde nötig. Zusätzlich werden auf der Baustraße zusätzliche Lastplattenversuche notwendig. Zudem soll die Baustraße zwischen L292 und Fauler Weg instandgesetzt werden. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. 176 Diverse Änderungen im Bauablauf und Technologie: 1. Zusätzliche Baustelleneinrichtung Asphaltbau; 2. Mehrkosten aufg. zeitl. Verschiebungen der Asphalt- und Frostschutzarbeiten; 3. Geänderte Leistungen wg. Änderung Aufbau Geh- und Radweg; 4. Geänderte Leistungen wg. Änderung Aufbau Dietzebergweg / Am Dietzebergweg; 5. Zusätzliche Leistungen aufgrund Herstellung einer Asphaltaufkantung inkl. Einbau von flexiblen Kabelschutzrohren zur Niederschlagsableitung; 6. Zusätzliche Leistungen aufgrund Durchführung von Kontrollprüfungen Asphalt; 7. Zusätzliche Leistungen aufgrund Erschwernisse Asphalteinbau infolge Einbauten. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. 177 Gemäß LV Positionen zur Entsorgung des Asphaltes ist eine Entsorgung des Asphaltes beschrieben. Bei der Beprobung (Haufwerk 127,136) wurde festgestellt, dass Asbestanteile im Asphalt enthalten sind. Aus diesem Grund kann der Asphalt nicht wie geplant einer Wiederverwendung zugeführt werden sondern wird der Verwertungsklasse B zugewiesen und ist zu entsorgen. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. 180 Nach Abstimmung mit der zuständigen Straßenbaubehörde zum Straßenbau L292 soll ein anderes Fahrzeugrückhaltesystem (Schutzeinrichtung) als ausgeschrieben zum Einsatz kommen. Weiterhin werden zusätzliche Maßnahmen wie das Durchdringen der Asphaltschicht im Gehwegbereich sowie Isolierfelder im Übergangsbereich von Brücke zu Fahrbahn erforderlich. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. 183 Gemäß freigegebenen Ausführungsunterlagen werden zur Erfüllung des Bauziels (IBN Straße L292) zusätzliche Leistungen erforderlich. Dazu gehören: zusätzliche Pflasterarbeiten zwischen den Flügelwänden, Anbindung der Treppe Richtung Dietzebergweg mittels Betonpflaster, Borden und Treppe. Weiterhin werden Betoninstandsetzungsarbeiten der Treppe Dietzebergweg L292 im oberen Teil erforderlich. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu.
- 04.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 68 - Während der Erstellung der Ausführungsplanung der L292 kam es zu kurzfristigen Anpassungen in der Bauwerksbewehrung und infolgedessen Änderungen in den Stücklisten. Aufgrund dessen wurde eine zusätzliche Anlieferung von Bewehrung notwendig (Mindermengen, gesonderte Entladung etc.), da die Bewehrung auf Grundlage des vorherigen Planstandes bereits materialisiert worden war. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. 185 - Im Zuge einer Vorabnahme der Straße L292 mit der zuständigen Behörde ergaben sich Änderungen und kleinere Zusatzleistungen, welche so vorher nicht absehbar waren. Es handelt sich hierbei um die folgenden Leistungen: Austausch der Abdeckung Straßenablauf Überführung; Ebenheitsmessung Asphalt, Schneiden u. Vergießen zwischen Hochbord und Radweg. Diese sind für eine verkehrssichere Unterhaltung notwendig. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. 187 - Während der Straßenbauarbeiten wurde von der Ausführung der Markierungsarbeiten in Kaltplastik auf eine Ausführung in Heißplastik gewechselt. Infolge des zugehörigen NU-Wechsels zur Ausführung der Heißplastikmarkierung entstehen Mehrkosten. Infolgedessen kommt es zu weiteren zusätzlichen, vertraglich nicht vereinbarten Leistungen (Pfeilmarkierung, Markierung Furten, zusätzliche BE). Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. 190 - Gemäß Abstimmung mit der zuständigen Straßenbaubehörde sollen einige Straßenbrücken, unter anderem die SÜ L292, abweichend zur Ausschreibung nach Dicht 3 abgedichtet werden. Weiterhin soll die Schutz- und Deckschicht mit Gußasphalt ausgeführt werden. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. 195 - Vielzahl an Änderungen bei der Herstellung der Radweggeländer. In die im ursprünglich im Vertrags-LV geplanten Geländer neben dem Radweg sollen Tore im Bereich der Treppen am Brückenbauwerk integriert werden. Gemäß Erdungsplan sollen die Geländer im Übergangsbereich des Brückenbauwerks zus. mit Isolierfeldern versehen werden. Weiterhin wurde eine Beleuchtungsanlage entlang der L292 gewünscht. Da die Lichtmasten in gleicher Achse wie die Radweggeländer verlaufen, müssen die Geländer jeweils unterbrochen werden. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. 196 - Um die Frostschutzschicht regelkonform für den Endzustand herzustellen zu können wird es erforderlich, dass die Frostschutzschicht in verschiedenen Bereichen profiliert wird bzw. in verschiedenen Stärken aufgebracht wird. In den Anschlussbereichen an den Bestand muss Material abgetragen werden. Weiterhin ist auch ein Teilrückbau der Baustraße in Streifen für die nachfolgenden Arbeiten erforderlich. Diese Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart und können nur gemäß Aufwand ausgeführt werden. Aufgrund des Verbleibs der Baustraße sind die Reprofilierungs- und Anpassungsarbeiten geänderte Leistungen. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu.
- 04.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 191- Gemäß RIZ Dicht 4 ist unter den Kappen im kompletten Bauwerksbereich eine Abdichtung vorzusehen. Für die Flügelbereiche ist diese gemäß Leistungsverzeichnis keine Abrechnungsposition vorhanden. In diesem Bereich entstehen erhöhte Anforderungen an die Nachbehandlung vor Auftrag der Abdichtung. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. 197- Die Wiedereinbaufähigkeit der ausgebauten Erdmassen am Bauwerk Schacht II wurde gemäß Vertrag spätestens 14 Tage vor Einbau übergeben. Im Ergebnis der Übergabe der Wiedereinbaufähigkeit der ausgebauten Erdmassen musste festgestellt werden, dass diese nicht ohne eine Aufbereitung wieder eingebaut werden können. In der Folge soll die Aufbereitung mittels Kalk oder Mischbinder der Erdbaumassen nunmehr durch einen Bodengutachter untersucht werden. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. 198- Es sollen die im Bereich der BE Flächen lagernden OLA Maste umgelagert, zerkleinert und geladen werden. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Hentschke Bau GmbH erhalten.

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