# Weddeler Schleife - zweigleisiger Ausbau: EÜ Sandbach (km 6,323) und EÜ Schunter (km 13,066)

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Brücken- und Tunnelbau in Lehre am 25.05.2021 vergeben, Zuschlag an Hentschke Bau GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Brücken- und Tunnelbau: Weddeler Schleife - zweigleisiger Ausbau: EÜ Sandbach (km 6,323) und EÜ Schunter (km 13,066)
- Wo: Lehre, Landkreis Helmstedt, Niedersachsen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 15.06.2021 bis 20.12.2023
- Zuschlag an: Hentschke Bau GmbH
- Zuschlag am: 25.05.2021
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Hentschke Bau GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/hentschke-bau-gmbh), Bautzen

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45221119-9
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken](https://vergabeweiser.de/cpv/45221119-bauarbeiten-zur-erneuerung-von-bruecken)
- Bekanntmachungs-ID: 2b34f92c-5d14-493a-84c2-6978be32e5e5

## Verlauf

- 21.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 70 - Der neue Überbautenzug der Schunterbrücke soll auf den bestehenden Fundamenten gegründet werden. Im Zuge der Nachrechnung des Fundaments Achse 1 wurde festgestellt, dass die innere Tragfähigkeit unter Berücksichtigung der Lasten aus dem zweiten Überbau nicht mehr gegeben ist. Deswegen soll das Fundament 1 vor dem Bau des zweiten Überbaus ertüchtigt werden. Der geotechnische Prüfingenieur hat bei der Prüfung der Ausführungsplanung für die Fundamentertüchtigung die Auflage formulliert, dass die Brückenverformungen baubegleitend und mindestens 4 Wochen nach Wiederinbetriebnahme der Strecke zu monitoren sind. Diese Leistung ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Ertüchtigungsarbeiten und konnte durch AG trotz seiner Sorgfaltpflicht nicht vorgesehen werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet.
- 21.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 62 - Die Ausschreibung erfolgte auf Basis Entwurfsplanung. Die EÜ Sandbach wurde anteilig für die Zweigleisigkeit während des Baus der eingleisigen Strecke 1956 vorbereitet. Erst in der AP wurde festgestellt, dass die im Bestand vorhandenen Kappen für den Anschluss der Querübergangskonstruktionen erst teilabgebrochen und dann an die neue ÜKO angeschlossen werden müssen. Dieser Sachverhalt entstand erst mit der Erstellung der Ausführungsplanung und konnte durch AG während der Ausschreibung nicht berücksichtigt werden. Die Leistung kann mit den bereits auf der Baustelle befindlichen Kapazitäten des AN ausgeführt werden. Dadruch entstehen Synergieeffekte, die die Wirtschaftlichkeit erhöhen. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu.
- 21.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 63 - Die Ausschreibung erfolgte auf Basis Entwurfsplanung. Die EÜ Schunter wurde anteilig für die Zweigleisigkeit während des Baus der eingleisigen Strecke 1956 vorbereitet. Erst in der AP wurde festgestellt, dass die im Bestand vorhandenen Kappen für den Anschluss der Querübergangskonstruktionen erst teilabgebrochen und dann an die neue ÜKO angeschlossen werden müssen. Dieser Sachverhalt entstand erst mit der Erstellung der Ausführungsplanung und konnte durch AG während der Ausschreibung nicht berücksichtigt werden. Die Leistung kann mit den bereits auf der Baustelle befindlichen Kapazitäten des AN ausgeführt werden. Dadruch entstehen Synergieeffekte, die die Wirtschaftlichkeit erhöhen. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu
- 25.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 64 - Der neue Überbautenzug der Schunterbrücke soll auf den bestehenden Fundamenten gegründet werden. Im Zuge der Nachrechnung der Fundamente Achse 2 und 3 wurde festgestellt, dass weder innere noch äußere Tragfähigkeit mit Berücksichtigung der Lasten aus dem zweiten Überbau gegeben ist. Deswegen sollen die Fundamente 2 und 3 vor dem Bau des zweiten Überbaus ertüchtigt werden. Der geotechnische Prüfingenieur hat bei der Prüfung der Ausführungsplanung für die Fundamentertüchtigung die Auflage formulliert, dass die Brückenverformungen baubegleitend und mindestens 4 Wochen nach Wiederinbetriebnahme der Strecke zu monitoren sind. Diese Leistung ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Ertüchtigungsarbeiten und konnte durch AG trotz seiner Sorgfaltpflicht nicht vorgesehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks EÜ Schunter beauftragt.
- 25.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 59 - Die Ausschreibung erfolgte auf Basis Entwurfsplanung. Weder Bewehrungs- noch Spanngliedpläne lagen der Ausschreibung bei. Anhand der in der Ausschreibung enthaltenen Unterlagen könnte man von einer einfachen Lagerung der Spannglieder auf dem schlaffen Bewehrungsstahl ausgehen. Die Ausführungsplanung wurde durch AG erstellt und nach Vergabe dem AN zur Verfügung gestellt. Diese Planung beinhaltete die gesonderten Konsolenkonstruktionen, die der Auflagerung der Spannglieder dienen sollten. Die Erfordernis solcher Konstruktionen wurde erst mit der AP festgestellt und konnte durch AG trotz seiner Sorgfaltspflicht zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vorgesehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem anteiligen Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks EÜ Sandbach beauftragt
- 25.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 60 - Die Ausschreibung erfolgte auf Basis Entwurfsplanung. Die EÜ Sandbach wurde anteilig für die Zweigleisigkeit während des Baus der eingleisigen Strecke 1956 vorbereitet. Diese Vorbereitung der Zweigleisigkeit beinhaltete ebenso die Lagersockel auf den beiden Widerlager. Erst in der AP wurde festgestellt, dass die Größe der vor ca. 25 Jahren gebauten Lagersockel für die neu demensionierten Lager geometrisch zu klein sind, sodass für eine sachgerechte Verankerung der Brückenlager ein vollständiger Rückbau von den alten Lagersockeln erforderlich wird. Dieser Sachverhalt entstand erst mit der Erstellung der Ausführungsplanung und konnte vom AG während der Ausschreibung nicht berücksichtigt werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem anteiligen Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks EÜ Sandbach beauftragt
- 25.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 80 - Der neue Überbautenzug der Schunterbrücke soll auf den bestehenden Fundamenten gegründet werden. Im Zuge der Nachrechnung des Fundaments Achse 1wurde festgestellt, dass die innere Tragfähigkeit mit Berücksichtigung der Lasten aus dem zweiten Überbau nicht mehr gegeben ist. Deswegen sollen das Fundament 1 vor dem Bau des zweiten Überbaus ertüchtigt werden. Diese Leistung ist zur Erfüllung der Vertragsleistung zwingend erforderlich. Die Leistung kann mit den bereits auf der Baustelle befindlichen Kapazitäten des AN ausgeführt werden. Dadruch entstehen Synergieeffekte, die die Wirtschaftlichkeit erhöhen. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. Ausfall oder Wechsel eines AN kann für das Gesamtprojekt eine Gefährung der IBN bedeuten.
- 02.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 67 - Die Ausschreibung erfolgte auf Basis Entwurfsplanung. Die ausführungsplanung wurde parallel zur Ausschreibung durch AG erstellt und nach der Vergabe dem AN übergeben. Der Bauablauf für die Schuntertalbrücke sah vor, die einzelnen Überbauten nacheinaner zu errichten, da alle Überbauten einseitig vorgespannt werden müssen. Aufgrund eines gesörten Bauablaufs sollte der Bauablauf überdacht werden. Um eine gleichzeitige Herstellung der Überbauten zu ermöglichen, werden die Überbauten 2-3 und 4-5 seitlich hergestellt und quer eingeschoben. Um diese Bauweise zu ermöglichen (zusätzliche Krane, Hebebühnen, Traggerüste), soll die BE-Fläche vergrößert werden. Diese Leistung ist eine unabdingbare Voraussetzung für die rechtzeitige IBN der Schunterbrücke und konnte durch AG trotz seiner Sorgfaltpflicht nicht vorgesehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem sowie dem Neubau des Bauwerks EÜ Schunter beauftragt
- 13.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 31 - Entsprechend der Ausschreibungsunterlagen müssen die Planung, Lieferung und Montage der Übergangskonstruktionen seitens BauAN erfolgen. Der BauAN hat Fa. Maurer als Nachunternehmer zur Erbringung dieser Leistung genannt. Jedoch stellen die Anschlüsse der neuen Längs-ÜKO an die bestehenden Quer-ÜKOs und die Konstruktion der neuen Längs-ÜKO in den Bereichen der Endquerträger an der EU Sandbach, wo aufgrund der Spaltzugbewehrung um die Spannglieder keine Vergussboxen hergestellt werden können, große Herausforderungen dar. Da Fa. Maurer über keine geregelte technische Lösung für die obengenannte Problematik verfügt, wird vom AG die Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Neubau der EU Sandbach beauftragt. Die Werkstattplanung, Herstellung sowie der Einbau der Lagern sowie alle dazugehörigen Arbeiten sind ebenfalls die Vertragsbestandsteile. Bei dieser Änderung handelt es sich lediglich um die erforderliche Änderung der Lagerkonstruktion. 72 - Die Ausschreibung für die EU Sandbach sieht vor, dass der westliche Kragarm des Bestandsüberbaus zu Beginn der Baumaßnahme zurückgebaut wird. Dieser Rückbau ist eine Voraussetzung für die Errichtung von den neuen Uberbauten parallel zum bestehenden Gleis. Durch diesen Eingriff in die USM konnten die nach Regelwerk erforderliche Abstände von der Gleisache zur Kante der USM nicht mehr eingehalten werden. Des weiteren befanden sich die vorgefundenen Unterschottermatten in einem dermaßen schlechten Zustand, dass der ALV dem Überbau dieser Unterschottermatten im Endzustand nicht mehr zustimmte. Deswegen wird es erforderlich, die Unteschottermatten auf dem Bestandsüberbau zu erneuern. Diese Leistung kann ausschließlich innerhalb einer Sperrpause stattfinden. Diese Maßnahme konnte durch den AG zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vorgesehen werden, da keine Informationen über den Zustand der USM vorlagen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. 84 - Gemäß S5 des Bauvertrages sind mehrere Vertragstermine vereinbart, die die Fertigstellung der Vertragsleistungen definieren. Aufgrund der geänderten Ausführungstermine gerät der AN in Bauverzug und es sind Mehrkosten infolge von Preiserhöhungen (u.a. Diesel, Mittellohn, Lieferung und Einbau Bewehrung, Transporte, Beton usw.) entstanden. Die Verschiebung der Terminschiene wirkte sich auf alle Folgegewerke aus, sodass dessen Errichtung zu großen Teilen nicht innerhalb der vertragalich vereinbarten Termine erfolgen konnte. Dieser Planungsfehler konnte trotz Sorgfalt des AG nicht vorhergesehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit der Durchführung der Hauptvertragsleistungen an der EU Sandbach beauftragt. 95 - Gemäß baufreigegebener Ausführungsplanung (Schal- und Bewehrungsplanung der Kappen) sollen über den Querfugen im Bereich der Kappe Fertigteile angeordnet werden. Gemäß Ausschreibung war vorgesehen die Kappe monolithisch herzustellen. Somit stellen die vom AG geforderten Kappenfertigteillösungen im Bereich der Querfugen eine geänderte Leistung dar. Dieser Planungsfehler konnte trotz Sorgfalt des AG nicht vorhergesehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks L 292 beauftragt.
- 13.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 86 - Gemäß Vertrag sollten die Kappen der EU Schunter in Ortbeton hergestellt werden. Aufgrund zahlreicher bauzeitlicher Änderungen und einer zusätzlichen Sperrpause von 12/2023 bis 03/2024 muss die Kappe bis Ende November 2023 fertiggestellt werden. In Abstimmung mit dem AG wird zur Absicherung des gewünschten Bauablaufes die Herstellung des Schotterbalkens als Fertigteil im Bereich von vier Überbauten (ca. 120m) erforderlich. Die Leistung kann mit den bereits auf der Baustelle befindlichen Kapazitäten des AN ausgeführt werden. Dadurch entstehen Synergieeffekte, die die Wirtschaftlichkeit erhöhen. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. Ausfall oder Wechsel eines AN kann für das Gesamtprojekt eine Gefährung der IBN bedeuten. 90 - Im Rahmen der Abstimmung zum Rückbau der Bolzenanker der Schotterhalterung wurde festgelegt, dass die Bolzenanker nicht wie ursprünglich vorgesehen oberflächig abgeschnitten werden. Aufgrund der extremen Kräfte, die aufgewendet werden müssten, wäre nicht kalkulierbar, wohiin sich die Kräfte auswirken würden. Dies wäre aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht zu gewährleisten gewesen. Daher mussten die Bolzenanker überbohrt, anschließend vergossen und die Oberfläche der Kappe abschließend betonkosmetisch instandgesetzt werden. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HLV, somit handelt es sich um eine zusätzliche Leistung. Die Leistung kann mit den bereits auf der Baustelle befindlichen Kapazitäten des AN ausgeführt werden. Dadurch entstehen Synergieeffekte, die die Wirtschaftlichkeit erhöhen. Der Bauablauf würde durch einen weiteren AN erheblich gestört werden. Zu dem käme es zu Abgrenzungsprobleme (Gewährleistungsprobleme). 92 - Der Schutzbeton d. Bestandsüberbaus musste nach Rückbau der Schotterhaltung gem. Abdichtungsplan um ca.25cm zurückgebaut werden,um einen richtlinienkonformen Anschluss d. Abdichtung an den Bestand zu gewährleisten-Der Rückbau d. Schutzbetons,der im Rahmen d. Kragarmabbruchs gem. AP erfolgte,war nicht ausreichend,um die Anforderungen d. Abdichtungsplans zu erfüllen-Somit erfolgte der Rückbau d. Schutzbetons auf dem Bestandsbauwerk in zwei Abschnitten-Weiterhin musste der Höhenunterschied zw. Bestand u. Neubau über die gesamte Bauwerkslänge angepasst werden,um eine ordnungsgemäße Abdichtung herzustellen-Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HLV,somit handelt es sich um eine zus. Leistung-Die Leistung kann mit den bereits auf der Baustelle befindlichen Kapazitäten des AN ausgeführt werden-Dadurch entstehen Synergieeffekte,die die Wirtschaftlichkeit erhöhen-Der Bauablauf würde durch einen weiteren AN erheblich gestört werden-Zu dem käme es zu Abgrenzungsprobleme (Gewährleistungstungspr) 100 - Gem. Ausschreibung war vorgesehen in die Hohlpfeiler der EU Schunter Leiter mit Fallschutzschienen und Gitterrosten als Zwischenpodesten analog RIZ Zug 6 duch den AN in Eigenleistung herzustellen. Weiterhin wurden Gitterroste in den Bestandspfeilen 1 bis 3 geplant. In den Schalplänen der Überbauten wurden als zusätzl. Sicherungsmaßnahme Einbauteile gefordert. Aufgrund der Komplexität der Planung hat der AN einen Nachunternehmer beauftragt. Durch die Änderung der Pfeilerausstattung von Normbauteilen gemäß RIZ hin zu einer Stahlbausonderlösung entsteht im Vergleich zum ursprünglichen Bauvertrag eine geänderte Leistung. Da die Leistung nicht von der Hauptl. zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer- Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. Ausf
- 13.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 65 - Aufgrund der Witterungsverhältnisse war das Anschweißen der bituminösen Dichtungsbahn an der Betonoberfläche nicht möglich, sodass die Abdichtung der Kammerwänder an der EU Sandbach mit einer Elastomertropfbahn 20 cm hinter der Arbeitsfuge ausgeführt werden musste. Weiterhin mussten zur Termineinhaltung der IBN Verfüllarbeiten WL, Schutzmaßnahmen für den Überbau mittels Vlies und für die ÜKOs mittels Holzkonstruktion und Vlies, eine Absturzsicherung sowie ein bauzeitlicher Schotterfang parallel zur Gleisachse Schienen verlegt werden. Diese Leistung ist zur Erfüllung der Vertragsleistung zwingend erforderlich. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablaufvon jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. Ausf 93- Der Schutzbeton d. Bestandsüberbaus musste nach Rückbau der Schotterhaltung gem. Abdichtungsplan um ca.25cm zurückgebaut werden,um einen richtlinienkonformen Anschluss d. Abdichtung an den Bestand zu gewährleisten-Der Rückbau d. Schutzbetons,der im Rahmen d. Kragarmabbruchs gem. AP erfolgte,war nicht ausreichend,um die Anforderungen d. Abdichtungsplans zu erfüllen-Somit erfolgte der Rückbau d. Schutzbetons auf dem Bestandsbauwerk in zwei Abschnitten-Weiterhin musste der Höhenunterschied zw. Bestand u. Neubau über die gesamte Bauwerkslänge angepasst werden,um eine ordnungsgemäße Abdichtung herzustellen-Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HLV,somit handelt es sich um eine zus. Leistung-Die Leistung kann mit den bereits auf der Baustelle befindlichen Kapazitäten des AN ausgeführt werden-Dadurch entstehen Synergieeffekte,die die Wirtschaftlichkeit erhöhen-Der Bauablauf würde durch einen weiteren AN erheblich qestört werden-Zu dem käme es zu Abqrenzunqsprobleme (Gewährleistunqstunqspr) 91 - Im Rahmen der Abstimmung zum Rückbau der Bolzenanker der Schotterhalterung wurde festgelegt, dass die Bolzenanker nicht wie ursprünglich vorgesehen oberflächig abgeschnitten werden. Aufgrund der extremen Kräfte, die aufgewendet werden müssten, wäre nicht kalkulierbar, wohiin sich die Kräfte auswirken würden. Dies wäre aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht zu gewährleisten gewesen. Daher mussten die Bolzenanker überbohrt, anschließend vergossen und die Oberfläche der Kappe abschließend betonkosmetisch instandgesetzt werden. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HLV, somit handelt es sich um eine zusätzliche Leistung. Die Leistung kann mit den bereits auf der Baustelle befindlichen Kapazitäten des AN ausgeführt werden. Dadurch entstehen Synergieeffekte, die die Wirtschaftlichkeit erhöhen. Der Bauablauf würde durch einen weiteren AN erheblich gestört werden. Zu dem käme es zu Abgrenzungsprobleme (Gewährleistungsprobleme).
- 13.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 32 - Entsprechend Ausschreibungsunterlagen müss die Planung, Lieferung und Montage der Übergangskonstruktionen seitens BauAN erfolgen. Der BauAN hat Fa. Maurer als Nachunternehmer zur Erbringung dieser Leistung genannt. Jedoch stellt der Anschluss Längs- an Quer-ÜKO technische Probleme dar. Da Fa. Maurer über keine geregelte technische Lösung für diese Problematik verfügt, wird vom AG die Anbindung von Fa. STOG für die Planung, Lieferung und Montage von Übergangskonstruktionen und Abschlussprofilen angeordnet. Fa. STOG kann die Anforderungen an die Dichtigkeit der Fuge etc. realisieren. Die Änderung des Nachunternehmers sowie des Übergangskonstruktionssystems und des Anschluss an die Übergangskonstruktionen des Bestandsbauwerks konnten zum Zeitpunkt der Ausschreibung trotz Sorgfslt des AG nicht vorgesehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Neubau der EÜ Sandbach und EÜ Schunter beauftragt. Leistungen sind Vertragsbestandteil. 71 - Die Ausschreibung für die EU Schunter sieht vor, dass der östliche Kragarm des Bestandsüberbaus zu Beginn der Baumaßnahme zurückgebaut wird. Dieser Rückbau ist eine Voraussetzung für die Errichtung von den neuen Uberbauten parallel zum bestehenden Gleis. Durch diesen Eingriff in die USM konnten die nach Regelwerk erforderliche Abstände von der Gleisache zur Kante der USM nicht mehr eingehalten werden. Des weiteren befanden sich die vorgefundenen Unterschottermatten in einem dermaßen schlechten Zustand, dass der ALV dem Überbau dieser Unterschottermatten im Endzustand nicht mehr zustimmte. Deswegen wird es erforderlich, die Unteschottermatten auf dem Bestandsüberbau zu erneuern. Diese Leistung kann ausschließlich innerhalb einer Sperrpause statfinden. Diese Maßnahme konnte durch den AG zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vorgesehen werden, da keine Information über den Zustand der USM vorlagen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. 82- Im Rahmen der Angebotsphase war es dem Arbeitnehmer nicht ersichtlich, dass die eingebauten Bewehrungseisen nach Betonage der Spannbetonüberbauten nachträglich auf der Baustelle gebogen werden müssen. Gemäß Ausführungsplanung der Endquerträger müssen die Pos. 1 (zweimal) und die Pos 2, 3, 22 und 33 (jeweils einmal) auf der Baustelle nachgebogen werden, damit die Bewehrungsführung im Bereich der Spannische (jeweils südlicher Endquerträger) geschlossen werden kann. Dieser Planungsfehler konnte Trotz Sorgfalt des AG nicht voresehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks 85- Gemäß S5 des Bauvertrages sind mehrere Vertragstermine vereinbart, die die Fertigstellung der Vertragsleistungen definieren. Aufgrund der geänderten Ausführungstermine gerät der AN in Bauverzug und es sind Mehrkosten infolge von Preiserhöhungen (u.a. Diesel, Mittellohn, Lieferung und Einbau Bewehrung, Transporte, Beton usw.) entstanden. Die Verschiebung der Terminschiene wirkte sich auf alle Folgegewerke aus, sodass dessen Errichtung zu großen Teilen nicht innerhalb der vertragalich vereinbarten Termine erfolgen konnte. Dieser Planungsfehler konnte trotz Sorgfalt des AG nicht vorhergesehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit der Durchführung der Hauptvertragsleistungen an der EU Schunter beauftragt. 94 - Gemäß baufreigegebener Ausführungsplanung (Schal- und Bewehrungsplanung der Kappen) sollen über den Querfugen im Bereich der Kappe Fertigteile angeordnet werden. Gemäß Ausschreibung war vorgesehen die Kappe monolithisch herzustellen. Somit stellen die vom AG geforderten Kappenfertigteillösungen im Bereich der Querfugen eine geänderte Leistung dar. Dieser Planungsfehler konnte trotz Sorgfalt des AG nicht vorhergesehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks L 292 beauftragt.
- 11.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 83 - Die Ausbesserung bzw. Instandsetzung der Baustraße zwischen Boimstorfer Straße und der K38 ist eine zusätzliche Leistung, da diese außerhalb des Baufeldes des AN ist und auch nicht Vertragsbestandteil ist. Aus wirtschaftlichen und Kapazitätsgründen ist jedoch die 1 , 7 km lange Baustraße für die Zufahrt sämtlicher Gewerke und auch für die Zufahrt des AN wichtig zur Erbringung sämtlicher Leistungen. Dieser Planungsfehler konnte Trotz Sorgfalt des AG nicht voresehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks L 292 beauftragt.
- 29.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 099: Gemäß Ausschreibung war vorgesehen, die Entwässerung von Pfeiler und Überbau der EÜ Sandbach aus nichtrostendem Stahl herzustellen. Aufgrund Änderung in der AP soll die Entwässerung nun, entsprechend dem Bestand, als BML-Rohre hergestellt werden. Außerdem wurde die freigegebene AP verspätet übergeben. Aufgrund Materialänderung sowie verspäteter Materialisierung entstehen dem Auftragnehmer Mehrkosten. Diese Leistung ist zur Erfüllung der Vertragsleistung zwingend erforderlich. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu.
- 18.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 105 - Gemäß Ausschreibung soll eine Beweissicherung nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastverodnung durchgeführt werden und alle Flächen des Bauwerks in einem Einsatz beweis zu sichern. Die genutzten Flächen vom Eigentumer sollten umgehend erfolgen und die Rückbeweissicherung durchgeführt werden. Die Fläche in unmittelbarer Nähe der EÜ Sandbach konnte zur Abdichtung der Unterbauten nicht zurückgebaut werden. Somit musste die Beweissicherung nach BBodSchV in zwei Einsätzen durchgeführt werden. Aus diesem Grund enstehen dem Auftragnehmer Mehrkosten. Die Leistung ist zur Erfüllung der Vertragsleistung zwingend erforderlich. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. 106 - Gemäß Vertrag sind keine Straßenbauarbeiten an der EÜ Sandbach vorgesehen. Der Feldweg von der EÜ Sandbach bis zur L635 soll erneuet werden. Aufgrund der Erneuerung dieses Feldwegs entstehen dem Auftragnummer Mehrkosten. Die Leistung ist zur Erfüllung der Vertragsleistung zwingend erforderlich. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu.
- 18.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 47 - Gemäß Vertrag sind keinerlei Leistungen zur Herstellung von Rohrdurchführung für die Brückenentwässerung vorgesehen. bzgl. der Rohrdurchführungen der Entwässerung an den Pfeilern der EÜ Schunter soll ein Faserzementrohre DN 300 eingebaut werden, die anschließend nach Einbau der Entwässerungsrohr mit Ringraumdichtungen verschlossen werden sollen. Aufgrund diese zusätzliche Leistung entstehen dem Auftragnehmer Mehrkosten. Die Leistung ist zur Erfüllung der Vertragsleistung zwingend erforderlich. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer- Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen 103 - Gemäß Ausschreibung soll die Verrohrung des Stichgerabens im Bereich des Wirtschatsweges am WDL Nord im Endzustand mittels Stahlrohren erfolgen. Aufgrund Änderung in AP soll die Verohrung nunmehr mit Hilfe von Stahbetonrohren hergestellt werden. Außerdem wurde von AN eine Rohrstatik für die Fachtechnische Prüfung gefordert. Aufgrund Materialänderung sowie Rohrstatik entsehen dem Auftragnehmer Megrkosten. Die Leistung ist zur Erfüllung der Vertragsleistung zwingend erforderlich. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. 104 - Gemäß Ausschreibung sind keinerlei Leistungen an den Böschungspflastern und -Treppen vorgesehen. Duch unsere Ausführungsplaner wurde in Abstimmung mit ALV eine AP für Außenanlage erstellt. Augrund dem geplanten Neubau der Außenanlage entstehen dem Augtragnehmeer Mehrkosten. Die Leistung ist zur Erfüllung der Vertragsleistung zwingend erforderlich. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu.
- 25.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 96- Aufgrund Bauzeitveränderung verlängern sich die Vorhaltung der Baustellenbehelfsbrücke sowie deren Sicherheitsmaßnahmenund und die Vorhaltung der Vorrohrung des Katzengrabens, aus diesem Grund enstehen dem Auftragnehmer Mehrkosten. Die Leistung ist zur Erfüllung der Vertragsleistung zwingend erforderlich. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. 98- Gemäß Ausschreibung war vorgesehen, die Entwässerung von Pfeiler und Überbau der EÜ Schunter aus nichtrostendem Stahl herzustellen. Aufgrund Änderung in der AP soll die Entwässerung nun, entsprechend dem Bestand, als BML-Rohre hergestellt werden. Weiterhin wurde aufgrund der HDI-Arbeiten in Pfeiler 2 des Bestands eine Instandsetzung der Entwässerung erforderlich. Außerdem wurde die freigegebene AP verspätet übergeben. Aufgrund Materialänderung sowie verspäteter Materialisierung enstehen dem Auftragnehmer Mehrkosten. Diese Leistung ist zur Erfüllung der Vertragsleistung zwingend erforderlich. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu.
- 13.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 81- Durch bauablaufbedingte Verzögerungen wurde die 6-wöchige Lagerungsfrist der Spannglieder bis zum Verpressen überschritten. Somit mussten besondere Maßnahmen zu Sicherstellung des temporären Korrosionsschutzes ergriffen wurde. Somit wurden die Hüllrohre der Spanngliede mit trockener Luft gespült . Aufgrund des temporären Korrosionsschutzes der Spanngelieder entstehen dem Auftragnehmer Mehrkosten. Die Leistung ist zur Erfüllung der Vertragsleistung zwingend erforderlich. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu.
- 18.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA097: Aufgrund geometrische Randbedingung wurden die Bügel von AP auf der Baustelle angepasst werden sollten. Aufgrund des geänderten Ausführungstermins entstehen dem Auftragnehmer Mehrkosten. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. // LÄA102: Gemäß Ausschreibung war südlich der EÜ Schunter eine Baustelleneinrichtungsfläche herzustellen. Nach dem Rückbau der Baustellenfläche und dem Entfernen von Schotter/Mineralgemisch und Vlies wurden Störstoffe im Unterboden in Form von alten Schotter- und Vliesresten sowie größeren Steinen und Asphalt festgestellt. Diese Störstoffe im Unterboden der BE-Fläche muss entsorgt werden. Aufgrund zusätzliche Leistung entstehen dem Auftragnehmer Mehrkosten. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu.
- 18.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 102: Gemäß Ausschreibung war südlich der EÜ Schunter eine Baustelleneinrichtungsfläche herzustellen. Nach dem Rückbau der Baustellenfläche und dem Entfernen von Schotter/Mineralgemisch und Vlies wurden Störstoffe im Unterboden in Form von alten Schotter- und Vliesresten sowie größeren Steinen und Asphalt festgestellt. Diese Störstoffe im Unterboden der BE-Fläche muss entsorgt werden. Aufgrund zusätzliche Leistung entstehen dem Auftragnehmer Mehrkosten. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Hentschke Bau GmbH erhalten.

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen im Landkreis Helmstedt](https://vergabeweiser.de/region/niedersachsen/landkreis-helmstedt): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 18.06.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=0d460b70-fce4-4136-825c-6200f81a5e79. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/weddeler-schleife-zweigleisiger-ausbau-eue-sandbach-km-6323-und-eue-2b34f92c
