# VRN-2023-Linienbündel Speyer

Zuschlag erteilt

Stadt Speyer hat den Auftrag für Personenbeförderung in Speyer am 19.06.2023 vergeben, Zuschlag an DB Regio Bus Mitte GmbH. Eingegangen: 2 Angebote.

- Auftraggeber: Stadt Speyer
- Was: Personenbeförderung: VRN-2023-Linienbündel Speyer
- Wo: Speyer, Rheinland-Pfalz
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 10.12.2023 bis 10.12.2033
- Zuschlag an: DB Regio Bus Mitte GmbH
- Zuschlag am: 19.06.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 2

## Gewinner

- [DB Regio Bus Mitte GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/db-regio-bus-mitte-gmbh), Mainz

## Leistungsumfang

Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen die Stadt Speyer und der Rhein-Pfalz-Kreis handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, für das in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV) Ausgleichsleistungen und ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007 (Konzessionsvertrag) im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben. Mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/2007 für das Linienbündel Speyer wird auch ein Betriebsführungsübertragungs- und Subunternehmervertrag vergeben (vgl. Anlage 30) indem die Übertragung der Betriebsführung für alle von diesem Vertrag umfassten Verkehre vom Konzessionsnehmer auf den Auftraggeber geregelt ist. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen Vorderpfalz und Rheinhessen wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer aus-reichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schichtmaximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
- CPV-Code: 60112000-6
- CPV-Bezeichnung: [Öffentlicher Verkehr (Straße)](https://vergabeweiser.de/cpv/60112000-oeffentlicher-verkehr-strasse)
- Bekanntmachungs-ID: 09e597c6-3885-4eae-8648-2a7363fe3195

## Verlauf

- 10.12.2024: Ergebnis veröffentlicht

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat DB Regio Bus Mitte GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge: Personenbeförderung in Rheinland-Pfalz

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Speyer](https://vergabeweiser.de/region/rheinland-pfalz/speyer): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Offenes Verfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/offenes-verfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 10.12.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=09e597c6-3885-4eae-8648-2a7363fe3195. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/vrn-2023-linienbuendel-speyer-09e597c6
