# Vorabmaßnahme 2026 für GSH Kinzigtal

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Schlüchtern am 05.01.2026 vergeben, Zuschlag an LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG. Eingegangen: 2 Angebote.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: Vorabmaßnahme 2026 für GSH Kinzigtal
- Wo: Schlüchtern, Main-Kinzig-Kreis, Hessen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 15.01.2026 bis 31.10.2026
- Zuschlag an: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
- Zuschlag am: 05.01.2026
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 2

## Gewinner

- [LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/leonhard-weiss-gmbh-co-kg), Göppingen

## Leistungsumfang

ca. 7.456m Gleiserneuerung maschinell ca. 4.953m Bettungsreinigung maschinell ca. 1.781m Gleiserneuerung konventionell ca. 1.781m vollständige Bettungserneuerung konventionell ca. 1.581m Planumsverbesserung konventionell ca. 834m Tiefenentwässerung Neubau ca. 860m Tiefenentwässerung Erneuerung ca. 3.125m Neubau Kabeltrasse ca. 1.071m Randwegkonstruktion ca. 18 Stck. Gleisquerungen Logistik, Schweißarbeiten, Stopfarbeiten, Stopfungen nach technischer Notwendigkeit, Baustelleneinrichtung, Lade-, Vor-, Nach- und Zusammenhangsarbeiten Instandhaltungsleistungen

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 35 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234116-2
- CPV-Bezeichnung: [Gleisbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45234116-gleisbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 2551b159-93c9-4461-853e-8aa8bc766330

## Verlauf

- 29.10.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 23.11.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 06.01.2026: Ergebnis veröffentlicht
- 16.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 002: Der zusätzliche Aus- und Wiedereinbau der HOA-Schwellen in km 55,9 bis km 56,0 stellt eine Leistungsänderung im Sinne des § 1 Abs. 4 VOB/B dar, für die der AN einen Anspruch auf eine entsprechende Vergütungsanpassung besitzt. Die zusätzliche Leistung entsteht aufgrund von bautechnischen Zwängen. Die Vergabe an einen anderen AN wäre aus logistischen Gründen und der Kürze der Sperrpause (2 KW) nur unter großen terminlichen Risiken möglich. Auf Grund des fortgeschrittenen Projektstatus wäre die Einbindung eines weiteren AN's wegen der begrenzten Projektmanagementkapazitäten mit erheblichen Risiken behaftet; zudem wäre die rechtzeitige Einbindung in die Sicherungsmaßnahmen inklusive Erstellung des Sicherungsplanes u.U. nicht gewährleistet. 003: Die zusätzliche Aufwendungen für die Entsorgung von Altmaterialien im km 75,8 bis km 77,2 stellen eine Leistungsänderung im Sinne des § 1 Abs. 4 VOB/B dar, für die der AN einen Anspruch auf eine entsprechende Vergütungsanpassung besitzt. Die zusätzliche Leistung entsteht aufgrund von bautechnischen Zwängen. Die Vergabe an einen anderen AN wäre aus logistischen Gründen und der Kürze der Sperrpause (2 KW) nur unter großen terminlichen Risiken möglich. Auf Grund des fortgeschrittenen Projektstatus wäre die Einbindung eines weiteren AN's wegen der begrenzten Projektmanagementkapazitäten mit erheblichen Risiken behaftet; zudem wäre die rechtzeitige Einbindung in die Sicherungsmaßnahmen inklusive Erstellung des Sicherungsplanes u.U. nicht gewährleistet. 004: Die zusätzlichen Kampfmittelnachsondierungen stellen eine Leistungsänderung im Sinne des § 1 Abs. 4 VOB/B dar, für die der AN einen Anspruch auf eine entsprechende Vergütungsanpassung besitzt. Die zusätzliche Leistung entsteht aufgrund von bautechnischen Zwängen. Die Vergabe an einen anderen AN wäre aus logistischen Gründen und der Kürze der Sperrpause (2 KW) nur unter großen terminlichen Risiken möglich. Auf Grund des fortgeschrittenen Projektstatus wäre die Einbindung eines weiteren AN's wegen der begrenzten Projektmanagementkapazitäten mit erheblichen Risiken behaftet; zudem wäre die rechtzeitige Einbindung in die Sicherungsmaßnahmen inklusive Erstellung des Sicherungsplanes u.U. nicht gewährleistet. 006: Die aus der Erweiterung der Umbaubereiche resultierenden zusätzlichen Umbauarbeiten stellen eine Leistungsänderung im Sinne des § 1 Abs. 4 VOB/B dar, für die der AN einen Anspruch auf eine entsprechende Vergütungsanpassung besitzt. Die zusätzliche Leistung entsteht aufgrund von bautechnischen Zwängen. Die Vergabe an einen anderen AN wäre aus logistischen Gründen und der Kürze der Sperrpause (2 KW) nur unter großen terminlichen Risiken möglich. Auf Grund des fortgeschrittenen Projektstatus wäre die Einbindung eines weiteren AN's wegen der begrenzten Projektmanagementkapazitäten mit erheblichen Risiken behaftet; zudem wäre die rechtzeitige Einbindung in die Sicherungsmaßnahmen inklusive Erstellung des Sicherungsplanes u.U. nicht gewährleistet. 009: Der Einbau veränderter Kabelkanalgrößen stellt eine Leistungsänderung im Sinne des § 1 Abs. 4 VOB/B dar, für die der AN einen Anspruch auf eine entsprechende Vergütungsanpassung besitzt. Die geänderte Leistung entsteht aufgrund von bautechnischen Zwängen. Die Vergabe an einen anderen AN wäre aus logistischen Gründen und der Kürze der Sperrpause (2 KW) nur unter großen terminlichen Risiken möglich. Auf Grund des fortgeschrittenen Projektstatus wäre die Einbindung eines weiteren AN's wegen der begrenzten Projektmanagementkapazitäten mit erheblichen Risiken behaftet; zudem wäre die rechtzeitige Einbindung in die Sicherungsmaßnahmen inklusive Erstellung des Sicherungsplanes u.U. nicht gewährleistet. 011: Die zusätzlichen Handstopfarbeiten für Baugrund- und Kampfmittelsondierungen stellen eine Leistungsänderung im Sinne des § 1 Abs. 4 VOB/B dar, für die der AN einen Anspruch auf eine entsprechende Vergütungsanpassung besitzt. Die zusätzliche Leistung entsteht aufgrund von bautechnischen Zwängen. Die Vergabe an einen anderen AN wäre aus logistischen Gründen und der Kürze der Sperrpause (2 KW) nur unter großen terminlichen Risiken möglich. Auf Grund des fortgeschrittenen Projektstatus wäre die Einbindung eines weiteren AN's wegen der begrenzten Projektmanagementkapazitäten mit erheblichen Risiken behaftet; zudem wäre die rechtzeitige Einbindung in die Sicherungsmaßnahmen inklusive Erstellung des Sicherungsplanes u.U. nicht gewährleistet. 016: Die Lieferung und der Einbau zusätzlicher Schachtanschlussbausätze sowie die Anbindungen an den Bestand stellen eine zusätzliche Leistung im Sinne des § 1 Abs. 4 VOB/B dar, für die der AN einen Anspruch auf eine entsprechende Vergütungsanpassung besitzt. Die geänderte Leistung entsteht aufgrund von bautechnischen Zwängen. Die Vergabe an einen anderen AN wäre aus logistischen Gründen und der Kürze der Sperrpause (2 KW) nur unter großen terminlichen Risiken möglich. Auf Grund des fortgeschrittenen Projektstatus wäre die Einbindung eines weiteren AN's wegen der begrenzten Projektmanagementkapazitäten mit erheblichen Risiken behaftet; zudem wäre die rechtzeitige Einbindung in die Sicherungsmaßnahmen inklusive Erstellung des Sicherungsplanes u.U. nicht gewährleistet.
- 24.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 001: Die vollständige Kürzung der ausgebauten Scheinen auf ca. 6 m stellt eine Leistungsänderung im Sinne des § 1 Abs. 4 VOB/B dar, für die der AN hiermit einen Anspruch auf eine entsprechende Vergütungsanpassung besitzt. Die zusätzliche Leistung entsteht aufgrund von bautechnischen Zwängen. Die Vergabe an einen anderen AN wäre aus logistischen Gründen nur unter großen terminlichen Risiken möglich. Auf Grund des fortgeschrittenen Projektstatus wäre die Einbindung eines weiteren AN's auf Grund der begrenzten Projektmanagementkapazitäten mit erheblichen Risiken behaftet; zudem wäre die rechtzeitige Einbindung in die Sicherungsmaßnahmen inklusive Erstellung des Sicherungsplanes u.U. nicht gewährleistet.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 24.09.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=baba7a62-03d4-4a77-9b22-3a85d382b759. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/vorabmassnahme-2026-fuer-gsh-kinzigtal-2551b159
