# Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 für die Direktvergabe/Inhousevergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Straßenpersonenverkehr - Teilnetz 4 im Amt Neuhaus

Vorinformation

Landkreis Lüneburg hat mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Personenbeförderung im Landkreis Lüneburg angekündigt.

Der Auftraggeber kann diesen Auftrag über Verkehrsleistungen ausschreiben oder, soweit zulässig, direkt vergeben. Eine eigene Bekanntmachung mit Frist und Unterlagen muss also nicht folgen, und Fristen können schon mit dieser Vorinformation beginnen. Maßgeblich ist die Vorinformation.

- Auftraggeber: [Landkreis Lüneburg](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/landkreis-lueneburg)
- Was: Personenbeförderung: Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 für die Direktvergabe/Inhousevergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Straßenpersonenverkehr - Teilnetz 4 im Amt Neuhaus
- Wo: Landkreis Lüneburg, Niedersachsen
- Veröffentlicht: 30.06.2026
- Vom Auftraggeber genannte Adresse: https://teambeam.leinemann-partner.de/transfer/get/tvd266dlxevr6svh1ndzii93x0navdbifcmpox0l

## Leistungsumfang

Der Landkreis Lüneburg ist in seinem Zuständigkeitsgebiet gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 NNVG i.V.m. § 16 NKomVG Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Er beabsichtigt für den Zeitraum vom 01.12.2026 bis 31.12.2035 die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste gemäß Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 der entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB erteilt wird. Die Inhousevergabe an die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg, Gebrüder-Heyn-Straße 18, 21337 Lüneburg als kreiseigenes Verkehrsunternehmen erfolgt als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG. Aufgrund der verkehrlichen und betrieblichen Abhängigkeiten der erfassten Linien lassen sich positive Netzwerkeffekte nur durch eine Bündelung der Linien im Sinne des § 8a Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG als Teilnetz 4 erreichen. Erfasst sind die Linien 506, 507, 508, 509, 512, 513 in der Gemeinde Amt Neuhaus und dem ostelbischen Teil der Stadt Bleckede. Die hvv-Linie 507 ist aktuell noch in Mecklenburg-Vorpommern konzessioniert, geht jedoch in das Teilnetz 4 über. Die einzelnen Fahrplanentwürfe ab 13.08.2026 sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://teambeam.leinemann-partner.de/transfer/get/tvd266dlxevr6svh1ndzii93x0navdbifcmpox0l. Der derzeit zugrunde zu legende Leistungsumfang ergibt sich aus den beigefügten Fahrplänen und umfasst ein Volumen von insgesamt ca. 281.446 Fahrplankilometern pro Jahr. Etwaige Netzveränderungen im Nahverkehrsplanzeitraum innerhalb des Teilnetzes 4 sind bereits vom Auftrag umfasst. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer aus-reichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 NNVG) in Betracht. Änderungen können sich insb. hinsichtlich des Bestands und des Verlaufs der Linien, des Fahrplan- und Tarifangebots, der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen), der Fahrzeug- und weiteren Qualitätsstandards ergeben. Die im Rahmen des Auftrages zu erfüllenden Anforderungen bezüglich des Fahrplanes sind auf der Homepage des Hamburger Verkehrsverbundes unter http://www.hvv. de/fahrplaene/linienfahrplan zu den einzelnen Liniennummern veröffentlicht. Die Anforderungen bezüglich des Tarifes sind auf der Homepage des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) unter https://www.hvv.de/de/gemeinschaftstarif publiziert. Es gelten die Bedienungsstandards hinsichtlich der Erschließungsqualität und Verbindungsqualität (Verkehrszeiten, Beförderungszeiten und Erreichbarkeiten, Umsteigehäufigkeit und Bedienungshäufigkeit) des NVP mit den nachfolgend dargestellten Ergänzungen und Änderungen. Die konkreten Anforderungen an die jeweiligen Linien und der Umfang der Verkehrsleistungen sind den derzeitigen Fahrplänen zu entnehmen. Hinsichtlich der Fahrzeuganforderungen sind die Vorgaben gemäß Ziff. 2.10. des NVP mit den nachfolgend dargestellten Ergänzungen und Änderungen einzuhalten. Alle Fahrzeuge müssen sich in verkehrssicherem Zustand befinden und den rechtlichen Bestimmungen (insbes. PBefG, BOKraft, StVZO etc.) entsprechen. Die in der jeweils aktuellen Fassung geltenden hvv-Standards gelten dabei als Mindestanforderung, die alle im Land-kreis Lüneburg eingesetzten Fahrzeuge jederzeit erfüllen müssen. Die Fahrzeuginstandhaltung und -wartung unterliegt der Aufsichts- und Sorgfaltspflicht des Betreibers. Unfallschäden sind kurzfristig und fachgerecht zu beseitigen. Es sind Anforderungen an die Fahrzeugqualität, das Fahrzeugalter (max. 6 Jahre ab Erstzulassung) und die Abgasnorm (Diesel EURO 6 oder besser) zu erfüllen. Neben den geltenden hvv-Standards als Mindeststandard sind gemäß des NVP die nachfolgenden Ergänzungen einzuhalten. Der Landkreis Lüneburg erwartet vom Fahrpersonal folgende Schlüsselqualifikationen: • gute Kenntnisse der deutschen Sprache • detaillierte Orts-, Strecken- und Tarifkenntnisse • sichere und angemessene Fahrweise • Freundlichkeit gegenüber den Fahrgästen • angemessenes Erscheinungsbild • Deeskalationstraining Die Verkehrsunternehmen verpflichten sich darüber hinaus gegenüber dem Landkreis, ihr Fahrpersonal regelmäßig zu schulen und weiterzubilden. Zu jedem Schuljahresbeginn sind die Fahrerinnen/Fahrer ausführlich in die neuen Fahrpläne einzuweisen. Der Aufgabenträger hat das Recht, an Schulungen und Einweisungen teilzunehmen bzw. sich auf Anforderung entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen. Insbesondere ist das Fahrpersonal zur Einhaltung von Anschlüssen zu sensibilisieren. Hierzu zählt auch die Pflicht, bei verspäteten Zügen oder Bussen die Leitstelle zu kontaktieren, um nähere Informationen zu bekommen. Im Sinne der Fahrgäste sind nach Möglichkeit auch bei Verspätungen die Anschlüsse sicherzustellen. Das Verkehrsangebot wird innerhalb eines bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den NVP in seiner jeweils geltenden Fassung angepasst. Dies kann insbesondere Änderungen der Linienführung, der Bedienungsform (Linienverkehr oder flexible Bedienungsformen), der Fahrplanlage, der Verkehrsmenge, des Tarifs sowie weiterer Aspekte wie Fahrzeuge und sonstige Qualitätsstandards umfassen. Diese Änderungen bleiben im Rahmen der gesetzlichen Grenzen und stellen keine Veränderung des Auftragsgegenstandes dar. Mit dieser Vorabbekanntmachung kommt der Landkreis Lüneburg seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Die Vergabe erfolgt direkt und ist als öffentlicher Dienstleistungsauftrag nach Art. 5 Abs. 1, 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 8a Abs. 3 PBefG beabsichtigt.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- CPV-Code: 60112000-6
- CPV-Bezeichnung: [Öffentlicher Verkehr (Straße)](https://vergabeweiser.de/cpv/60112000-oeffentlicher-verkehr-strasse)
- Bekanntmachungs-ID: e5cfa87b-f784-4bdb-bdb4-eeeac9ce2e70

## Verlauf

- 30.06.2026: Vorinformation veröffentlicht

## Weitere Zuschläge

- [Schülerbeförderung zur Elisabethschule Vechta ab Herbstferien - Los 11](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/schuelerbefoerderung-zur-elisabethschule-vechta-ab-herbstferien-los-11-2e825277) · Landkreis Vechta · Zuschlag 02.10.2026 an Kolbeck Logistics GmbH · 5 Angebote
- [BBS II - Lieferung von Labortischen für die Elektrowerkstätten](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bbs-ii-lieferung-von-labortischen-fuer-die-elektrowerkstaetten-4628dd38) · Landkreis Lüneburg · Zuschlag 04.09.2026 an erfi Ernst Fischer GMbH + Co. KG
- [Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr im Linienbündel CO3 des Landkreises Cloppenburg](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/leistungen-im-oeffentlichen-personennahverkehr-im-linienbuendel-co3-0b924b5e) · Landkreis Cloppenburg · Zuschlag 11.08.2026 an Bietergemeinschaft Gerhard Wilmering GmbH & Co. KG und Schomaker Reisen GmbH & Co. KG · 2 Angebote
- [Schülerindividualbeförderung 08/2026 - 2028/2029 - Los 6, Los 7 und Los 59](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/schuelerindividualbefoerderung-082026-20282029-los-6-los-7-und-los-59-1316b3e0) · Landkreis Oldenburg · Zuschlag 28.07.2026 an 2 Einzelunternehmen aus Ganderkesee
- [Schülerindividualbeförderung 08/2026 - 2028/2029](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/schuelerindividualbefoerderung-082026-20282029-1d0c1017) · Landkreis Oldenburg · Zuschlag 02.07.2026 an Taxiservice Scherner GmbH und 4 Einzelunternehmen aus Wardenburg und Ganderkesee
- [Schüler-Individualbeförderung 2026/2027 und 2027/2028](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/schueler-individualbefoerderung-20262027-und-20272028-c176f534) · Landkreis Aurich · Zuschlag 19.06.2026 an Primo-Regio GmbH & Co. KG und 10 weitere · 35 Angebote

## Von hier aus weiter

- [Ausschreibungen Personenbeförderung in Niedersachsen](https://vergabeweiser.de/ausschreibungen/personenbefoerderung/niedersachsen): Offene Ausschreibungen und Marktlage dieser Branche
- [Öffentliche Ausschreibungen im Landkreis Lüneburg](https://vergabeweiser.de/region/niedersachsen/landkreis-lueneburg): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Landkreis Lüneburg](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/landkreis-lueneburg): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Verhandlungsverfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/verhandlungsverfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 30.06.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=e5cfa87b-f784-4bdb-bdb4-eeeac9ce2e70. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/vorabbekanntmachung-nach-art-7-abs-2-vo-eg-nr-13702007-fuer-die-e5cfa87b
