# Verkehrssicherung Abbruch und Neubau Talbrücke Langenschwarz

Zuschlag erteilt

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Fulda hat den Auftrag für Hochbau und Rohbau in Burghaun-Langenschwarz am 18.12.2018 vergeben, Zuschlag an Adolf Lupp GmbH & Co. KG. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 31.867.578,37 €. Eingegangen: 6 Angebote.

- Auftraggeber: [Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Fulda](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/hessen-mobil-strassen-und-verkehrsmanagement-fulda-fulda)
- Was: Hochbau und Rohbau: Verkehrssicherung Abbruch und Neubau Talbrücke Langenschwarz
- Wo: Burghaun-Langenschwarz, Landkreis Fulda, Hessen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: bis 30.10.2021
- Zuschlag an: Adolf Lupp GmbH & Co. KG
- Zuschlag am: 18.12.2018
- Summe: 31.867.578,37 €
- Angebote: 6
- Originaltitel: A 7 – Verkehrssicherung Abbruch und Neubau Talbrücke Langenschwarz

## Gewinner

- [Adolf Lupp GmbH & Co. KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/adolf-lupp-gmbh-co-kg), Nidda

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
- CPV-Code: 45223000-6
- CPV-Bezeichnung: [Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen](https://vergabeweiser.de/cpv/45223000-bau-von-konstruktionen-und-baulichen-anlagen)
- Bekanntmachungs-ID: 129479-2018

## Verlauf

- 24.03.2018: Vorinformation veröffentlicht
- 13.07.2018: Ausschreibung veröffentlicht
- 07.09.2018: Ausschreibung veröffentlicht
- 20.12.2018: Ergebnis veröffentlicht
- 20.12.2018: Ergebnis veröffentlicht
- 29.07.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Verlängerung Mittelstreifenüberfahrten um 225 m.
- 05.08.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Betonleitstreifen am Mittelstreifen in Fahrtrichtung Süd wird im Zuge der 4+0 Verkehrsführung durch den Schwerverkehr stark befahren. Der Betonleitstreifen besteht aus einzelnen Betonbalken (L=5 m, B=0,75 m, D=0,3 m), die mit Querfugen verbunden sind. Aufgrund der Befahrung durch den Schwerverkehr bewegen sich einige Betonbalken, dass durch Risse und Ausbrüche an den Querfugen und Rissen zwischen Betonbalken und angrenzenden Fahrbahnbereichen erkennbar ist. Der Betonleitstreifen in Fahrtrichtung Würzburg wurde in einer Nachtbaustelle an einem Wochenende von Samstag auf Sonntag unter Vollsperrung ausgebaut und durch ein Asphaltpaket ersetzt.
- 05.10.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Bau einer Findlingsmauer zur Absicherung Bohrebene Widerlager Brücke
- 05.10.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der Corona-Pandemie wurden Vorgaben des BMVI gemäß Schreiben StB 14/7134.40/010/3297672 umegsetzt.
- 05.10.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Ersatz Mischbindemittel 50/50 für Feinkalk CL 90
- 23.10.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Herstellung der Bohrebene Widerlager Achse 90 war die für Absicherung des Böschungskegels der Böschung zu den Stützentürmen der Schutzeinhausung der K 142 eine Hangsicherung in Form einer Findlingsmauer erforderlich.
- 08.12.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Preisersparnis auf Grund geändertem Entsorgungsweg für den Oberboden, Änderung der Abfalleinstufung des Oberbodens von Z 2 auf Z1.2.
- 08.12.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Herstellung von Bohrebenen für die Bohrpfahlkopffundamente an den Widerlagern der beiden Teilbauwerke zum Einbringen der Bohrpfähle einschl. Leerbohrungen Bohrpfähle
- 02.02.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Änderung Abbruchgerüst Brückenüberbau
- 06.04.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Geänderte Widerlagersicherung gemäß Vorschlag des AN. Durch den AN wurde eine andere als dem Vertrag zugrundeliegende Widerlagersicherung vorgeschlagen, die nachweislich nicht nur technische sondern auch wirtschaftliche Vorteile zum Ergebnis hat.
- 06.04.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund von noch auszuführenden Restarbeiten in dem westlichen Überbauhohlkasten (1. Bauabschnitt), kann dieser als Sommerquartier für die Fledermäuse während der Ausführung des 2. Bauabschnitts nicht genutzt werden. Es müssen daher bis Ende Februar / Mitte März 2021 Ausweichquartiere für die Fledermäuse hergestellt werden. Es müssen daher die Fledermausquartiere aus dem östlichen Überbauhohlkasten auf bzw. in den westlichen Pfeilerköpfen und Widerlagern montiert werden. Nach Fertigstellung des westlichen und östlichen Überbaus werden die Fledermausquartier wieder in die Hohlkästen umgesetzt. Damit in der Zwischenzeit keine Fledermäuse in den westlichen Überbauhohlkasten einfliegen, sind die Zugänge des Hohlkasten nach Arbeitsende (nachts) dicht zu verschließen.
- 09.04.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Neuplanung Verankerung Bürckenuntersichtsgerät aufgrund neuer Vorgaben BMVI, Entfall der Anker aufgrund nicht technischer machbarkeit.
- 30.04.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Versiegelungsarbeiten im Fahrbahnbereich des westlichen Überbaus sind für Anfang April 2021 vorgesehen. Man kann in der Regel nicht davon ausgehen, dass die erforderlichen Witterungsbedingungen in diesem Zeitraum für die im Hauptvertrag vorgesehene EP-Abdichtung vorherrschen. Um Einschränkungen beim Bauablauf und der Qualität zu verhindern, ist aus technischer und wirtschaftlicher Sicht der Einsatz des PMMA-Materials erforderlich. Der Nachtrag beinhaltet daher die Herstellung der Versiegelung im Fahrbahnbereich des westlichen Überbaus mit dem PMMA-Material, ca. 4 030 m2
- 14.05.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Bauentwurf sieht einen Trägerbohlen-Verbau (TBV), in der BAB-Achse, im Bereich des Widerlagers und der Taktanlage in Achse 10 vor. Im 2. Bauabschnitt kollidiert der Überbaukragarm und die Taktanlage mit dem TBV, so dass der TBV in diesem Bereich gekürzt werden muss. In dem Bauentwurf sind keine detaillierten Angaben zu der Böschungssicherung im Bereich des gekürzten TBV enthalten und das Vertrags-LV beinhaltet keine Leistungen diesbezüglich. Im Zuge der Ausführung musste daher eine Lösung zur Böschungssicherung gefunden werden. Hierzu sind im Zuge einer Entwurfsplanung verschiedene Möglichkeiten untersucht worden. Nach Prüfung der verschiedenen Sicherungsmöglichkeiten wurde festgestellt, dass der Einbau eines zusätzlichen TBV die wirtschaftlichste und technisch mit dem geringsten Aufwand umzusetzende Sicherungsmöglichkeit ist. Der Nachtrag beinhaltet daher die Entwurfs- und Ausführungsplanung und die Herstellung des zusätzlichen TBV. Da der vorhandene Sichtschutzzaun sich auf dem abzutrennenden Bereich des ursprünglichen TBV befindet, beinhaltet der Nachtrag auch den geänderten Umbau des Sichtschutzzaunes.
- 27.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · In dem Bauentwurfs-/Bauvertragsplan U8, B09b/V-009a ist ein Straßenablauf unmittelbar vor der Widerlagerkammerwand Achse 90 (FR. Nord und Süd), gemäß RiZ-ING Was 8, vorgesehen. Der Straßenablauf ist erforderlich, damit kein Oberflächenwasser von der Fahrbahn vor der Brücke über die ÜKO auf den Brückenüberbau laufen kann. Das Vertrags-LV sieht die Herstellung der Straßenabläufe nicht vor. Der Nachtrag beinhaltet daher die Herstellung der Straßenabläufe und der Anschlussleitung an die Böschungskaskaden aus Betonfertigteilen.
- 27.09.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß dem Haupt-LV wird ein Großteil des Bodens der Pfeilerbaugruben und der Baugruben für das Überbau-Abbruchgerüst verbessert und wieder eingebaut, ein kleiner Teil des Bodens wird entsorgt, siehe Haupt-LV Pos. 01.02.0034 - 0036. Aufgrund der Eigenschaften des Bodens und der Verdichtungsanforderungen im Tal unter der Brücke wurde festgelegt, dass nur die Bereiche der Baugruben mit verbesserten Boden verfüllt werden, in denen sich die noch herzustellenden Entwässerungseinrichtungen (Becken, Schächte, Leitungen usw.) befinden oder an die verbleibenden Wirtschaftswege und Kreisstraße angrenzen. In den verbleibenden Baugrubenbereichen wird der Boden der Baugrubenverfüllung nicht verbessert. Der Nachtrag beinhaltet daher den Einbau des Bodens in den verbleibenden Baugrubenbereichen ohne Verbesserung.
- 27.09.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Betonleitstreifen am Mittelstreifen in Fahrtrichtung Würzburg wird im Zuge der 4+0 Verkehrsführung durch den Schwerverkehr stark befahren. Der Betonleitstreifen besteht aus einzelnen Betonbalken (L=5 m, B=0,75 m, D=0,3 m), die mit Querfugen verbunden sind. Aufgrund der Befahrung durch den Schwerverkehr bewegen sich einige Betonbalken, dass durch Risse und Ausbrüche an den Querfugen, Querrissen in den Betonbalken und Rissen zwischen Betonbalken und angrenzenden Fahrbahnbereichen erkennbar ist. Eine Teillänge des Betonleitstreifens in Fahrtrichtung Würzburg, im Bereich des Mittelverbaus der Taktanlage Achse 10, wurde in einer Nachtbaustelle an einem Wochenende von Samstag auf Sonntag unter Vollsperrung ausgebaut und durch ein Asphaltpaket ersetzt. Zuvor wurde es erforderlich, an einigen Betonbalken kurzfristig ein Querschnitt herzustellen. Mit dem Querschnitt brechen die Betonbalken durch, wodurch sich die Bewegungen der Betonbalken beim Befahren verringern. Der Nachtrag beinhaltet daher die Herstellung der Querschnitte. Die Verkehrssicherung für die Herstellung der Querschnitte erfolgte durch die Autobahnmeisterei Fulda. In 2020 sind nochmals Querschnitte an den verbliebenen Betonbalken ausgeführt worden.
- 27.09.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Haupt-LV-Pos. 06.03.0013 - 06.03.0015 sehen die provisorischen Absenkungen im Bereich der Mittelstreifenüberfahrten Nord und Süd vor. Die Herstellung erfolgt dabei in dem Boden des Mittelstreifens. Aufgrund des zusätzlichen Mittelverbaus im Bereich der Taktanlage Achse 10 und des Anschlusses des Mittverbaus an die Widerlager in Achse 10 und 90 für den Abbruch und Neubau des östlichen Überbaus, kann die Schutzeinrichtung im Mittelstreifen Fahrtrichtung Würzburg im Zuge der Fertigstellung des westlichen Überbaus nicht über die Mittelkappe hinaus hergestellt werden. Es wird daher erforderlich, eine provisorische Absenkung der Schutzeinrichtung auf der Mittelkappe im Bereich der Achse 10 und 90 herzustellen. Die Verankerung der Absenkung erfolgt dabei auf der Mittelkappe. Damit ändert sich die Leistung aus dem Haupt-LV, die Pos. 06.03.0015 entfällt (Verankerung in Boden) und wird durch die NA-Pos. 09.32.0002 ersetzt (Verankerung auf der Mittelkappe).
- 27.09.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Ausbau und die Entsorgung der Entwässerungsleitungen in den Widerlagern erfolgte nicht gemäß den vertraglichen Vorgaben aus dem LV und der Baubeschreibung. Weiterhin hat sich die Menge der auszubauenden Rohrleitung von 11,00 m auf 5,00 m reduziert, da die in den Widerlagern einbetonierten Bereiche der Rohrleitung nicht mit einem PAK-haltigem Anstrich versehen waren. Die Leistungen haben sich daher geändert. Die Haupt-LV-Pos. 00.05.0083 bis 00.05.0085 entfallen daher mit dem Nachtrag und werden durch die Nachtrags-Pos. 09.29.0004 bis 09.29.0007 ersetzt.
- 15.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Während der 4+0-Verkehrsführung auf der A7 werden die vorhandenen Brückenabläufe auf dem östlichen Überbau befahren. Vor der Einrichtung der 4+0- Verkehrsführung, VZ-Plans Nr. 2, sind daher die Brückenabläufe zusätzlich zu sichern. Das Vertrags-LV sieht diese Sicherung nicht vor, daher beinhaltet die Nachtrags-Pos. 03.00.0001 die Ausführung der Sicherung der 21 Brückenabläufe. In dem vom AG angedachten Bauablauf, gemäß der Baubeschreibung der Brückenbauarbeiten, sollte die provisorische Verlegung der Kreisstraße K142/K46 in dem Bauabschnitt 1 - Vorbereitende Arbeiten - stattfinden. Hierfür sollte gleich zu Beginn der Baumaßnahme, mit der Verkehrsführung gemäß VZ-Plan 1 "Halbseitige Sperrung mit Lichtsignalanlage", die Kreisstraße verlegt werden. Nach der Umlegung erfolgt die Verkehrsführung gemäß dem VZ-Plan Nr. 2. Zu Beginn der Baumaßnahme wurde von dem Brücken-AN, Fa. Lupp, zunächst geprüft, ob in dem Abbruch- und Neubaukonzept des AN eine Verlegung der Kreisstraße überhaupt erforderlich wird. Eine ggf. erforderlich werdende Kreisstraßenverlegung sollte frühestens im Herbst 2019 ausgeführt werden. Da in der Zwischenzeit das Baufeld und die Baustelleneinfahrten im Bereich der Kreisstraße eingerichtet und genutzt wird, muss eine zusätzliche Verkehrssicherung(- phase) auf Grundlage des VZ-Plan Nr. 2 auf der Kreisstraße eingerichtet werden. Die Nachtragspositionen 03.00.0002 und 0003 beinhalten daher das Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Beseitigen der zusätzlichen Verkehrssicherung gemäß dem VZ-Plan Nr. 1a. Im Zuge der Ausführungsplanung des AN stellte sich heraus, dass die Kreisstraßenverlegung erforderlich wird. D.h. bei der Verkehrssicherung gemäß dem VZ-Plan Nr. 1a handelt es sich um eine zusätzliche Verkehrssicherung. Die zunächst vorgesehene Vorhaltung der Verkehrssicherung gemäß VZ-Plan Nr. 1a bis zum Ende der Brückenbauarbeiten reduziert sich auf den Zeitraum bis Herbst 2019. Da zwischenzeitlich Verzögerungen bei dem Abbruch und Neubau der Brücke eingetreten sind, entfallen mit der zusätzlichen Verkehrssicherung keine Teilmengen der Haupt- LV-Pos. 02.00.0006.
- 19.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Betonleitstreifen am Mittelstreifen in Fahrtrichtung Würzburg wird im Zuge der 4+0 Verkehrsführung durch den Schwerverkehr stark befahren. Der Betonleitstreifen besteht aus einzelnen Betonbalken (L=5 m, B=0,75 m, D=0,3 m), die mit Querfugen verbunden sind. Aufgrund der Befahrung durch den Schwerverkehr bewegen sich einige Betonbalken, dass durch Risse und Ausbrüche an den Querfugen, Querrissen in den Betonbalken und Rissen zwischen Betonbalken und angrenzenden Fahrbahnbereichen erkennbar ist. Um die Verkehrssicherheit sicherzustellen wurde es daher erforderlich, eine Teillänge des Betonleitstreifens in Fahrtrichtung Würzburg, im Bereich des Mittelverbaus der Taktanlage Achse 10, auszubauen und durch ein Asphaltpaket zu ersetzen. Die Arbeiten konnten nur unter Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd, im Zuge einer Nachtbaustelle an einem Wochenende von Samstag auf Sonntag, erfolgen. Die Straßenbauarbeiten werden über den Brückenbauvertrag abgerechnet. Der Nachtrag beinhaltet daher die Verkehrssicherungsarbeiten für die Vollsperrung der BAB A7 in Fahrtrichtung Würzburg, einschließlich Umleitungsstrecke, und eine Verkehrssicherung kürzerer Dauer, für das Auskühlen des neu eingebauten Asphaltpakets.
- 19.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten (Bauabschnitt 1) durch die Fa. Lupp, konnte die 4+0-Verkehrsführung für den Abbruch und Neubau des Teilbauwerks 2 der Talbrücke Langenschwarz (Bauabschnitt 2) bereits im Februar 2021 eingerichtet werden. Dabei musste auch die Gelbmarkierung gemäß dem VZ-Plan Nr. 2, Anordnungs-Nr.: 202-2019-11-2 aufgebracht werden. Der Verkehrssicherungsvertrag hat die Einrichtung des VZ-Plan Nr. 2 im April/Mai 2019 vorgesehen. Aufgrund der Ausführung der Gelbmarkierung in der ungünstigen Jahreszeit (01.11- 31.03, aufgrund der Witterung keine Gewährleistung), mit niedrigen Temperaturen, Salzbeaufschlagung usw., kam es zu Schäden an der Gelbmarkierung. Die Gelbmarkierung musste daher am 01.05.2019 nachmarkiert werden, um die Verkehrssicherheit auf der A7 zu gewährleisten. Aufgrund der Ausführung der Markierungsarbeiten im Februar 2019 sind die Kosten für die Nachmarkierung vom AG zu tragen. Der Nachtrag beinhaltet daher die zusätzliche Anfahrt der Markierungskolonne.
- 09.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Mit der E-Mail der Autobahn GmbH vom 22.02.2022 wird vorgegeben, dass an bestehenden Baustelleninformationsschildern das Logo entsprechend der Umbenennung des BMDV anzupassen ist. Die bestehenden Baustelleninformationsschilder sind bereichsweise bereits mehrfach überklebt worden (Logo und Internetadressen Autobahn GmbH, Bauzeit) und die retroreflektierende Folie ist bereichsweise etwas verblichen (Standzeit seit Januar 2019). Die Brückenbauarbeiten werden voraussichtlich bis Dezember 2023 dauern. Es ist daher aufgrund der besseren Sichtbarkeit für die noch anstehende Bauzeit erforderlich, im Zuge der Anpassung des BMDV-Logos die kompletten Baustelleninformationsschilder auszutauschen. Der Nachtrag beinhaltet daher den Austausch der Baustelleninformationsschilder.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Adolf Lupp GmbH & Co. KG erhalten, Summe 31.867.578,37 €.

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Quelle: Bekanntmachung auf TED – Tenders Electronic Daily (© Europäische Union), https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/620912-2022. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/verkehrssicherung-abbruch-und-neubau-talbruecke-langenschwarz-1294792018
