# Vergabeverfahren Therapieplanungssoftware

Zuschlag erteilt

Bezirkskliniken Mittelfranken AöR hat den Auftrag für Software in Ansbach am 10.09.2024 vergeben, Zuschlag an Softsolution International OY.

- Auftraggeber: [Bezirkskliniken Mittelfranken AöR](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/bezirkskliniken-mittelfranken-aoer)
- Was: Software: Vergabeverfahren Therapieplanungssoftware
- Wo: Ansbach, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: Softsolution International OY
- Zuschlag am: 10.09.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Softsolution International OY](https://vergabeweiser.de/unternehmen/softsolution-international-oy), Lahti

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Lieferung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer Nordbayern
- CPV-Code: 48180000-3
- CPV-Bezeichnung: [Medizinsoftwarepaket](https://vergabeweiser.de/cpv/48180000-medizinsoftwarepaket)
- Bekanntmachungs-ID: 3040546f-c822-4dc9-9c67-446a71c2cfc7

## Verlauf

- 24.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Änderung als zusätzl. Leistung erford. (§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB): Grundlage für Ausschreibung Therapieplanungssoftware im Jahr 2021 war Annahme, dass Einführung Software an weiteren Standorten mit internen Key Usern sowohl hstl. fachlicher Komplexität als auch hstl. erford. personellen Ressourcen u. damit verbundenen Aufwands möglich. Dabei wurde von einfacher Softwareeinführung mit standard. Prozessen u. ohne Erford. von Eingriffen in Software ausgegangen. Für Einführung waren pro Klinik folg. Ressourcen vorgesehen: Teilprojektleitung, gleichzeitig Therapieleitung, u. zwei weitere Personen aus interner Abteilung für Innovation u. Digitalisierung zur Prozesssicherung. Zu diesem Zeitpunkt keine Erfahrung mit Therapieplanung u. Software, aber es wurde davon ausgegangen, dass sich Kenntnisse erarbeiten ließen. Erforderlich für Umsetzung, um vertraglichen Leistungssoll, nämlich vollständige Einführung u. Nutzbarkeit d. Software, zu erreichen: Betriebsanalyse, Stammdatenschulung, Begleitung d. Dateneinrichtung u. Prozessgestaltung u. weitere Nebenleistungen. Mittlerweile herausgestellt, dass Einführung durch Key User in weiteren Kliniken nicht umsetzbar. Key User wurden geschult u. begleiteten das Projekt eng, um Wissen u. Erfahrung an and. Standorten zu multiplizieren; alles Erford. unternommen, um ursprüngliches Modell umzusetzen. Bei Implementierung in erster Klinik zeigte sich jedoch, dass Einführung Software ausschl. mit interner Unterstützung an allen Standorten unter gegeb. Umständen nicht möglich. Komplexität Software wurde unterschätzt u. Anford. an standortübergreifende Implementierung übersteigen interne Ressourcen, im Einzelnen: -Aufgaben deutlich komplexer als angenommen u. durch interne Key User jedenfalls mit beauftragter Software nicht zu bewältigen. Insb. im Rahmen Begleitung Dateneinrichtung u. Prozessgestaltung für Anp. Software an Therapieplanung in einzelnen Kliniken mit deutl. Unterschieden zeitliche Taktung, einzusetzendes Personal, dessen Verfügbarkeit, erforderliche Räumlichkeiten u. Behandlungspfade, mehr als unerhebliche u. nicht nur vereinzelte Eingriffe in Software erforderlich, nur durch eigene Kräfte des AN umsetzbar, insb. aus folg. Gründen: Software urspr. konzipiert für Rehakliniken u. nicht für Psychiatrien; AG ist für AN Pilothaus im Bereich Psychiatrie, daher sind Anp. an Bereich Psychiatrie unvermeidlich. Anp. daher insb. an folg. Stellen erforderlich: Einbindung Schule für Kranke in Kinder- u. Jugendpsychiatrie; Anp. Behandlungspfade auf Akutpatientenklientel; Anp. Abrechnungsmodel für Psychiatrie. Vornahme d. Anp. nur durch bisherigen AN mit Entwicklerzugang zu Software. -Umsetzung nach KHZG bis Ende November (Schlussverwendungsnachweis). Leistungen nicht in ursprünglichen VU vorgesehen u. bisher nicht vertraglich vereinbart: Einführung in weiteren Kliniken zwar Gegenstand des bisherigen Vertrags (vgl. Ziff. 1 des Preisblatts für Ausschreibung), Einführungsunterstützung in den o. g. Schritten aber nicht mit AN vereinbart. Wechsel des AN aus wirtschaftlichen u./od. technischen Gründen nicht mgl.: Anderer Dienstleister verfügt nicht über erford. Mglkt. des Eingriffs in Software für Software- Anp. an Therapieplanung in einzelnen Kliniken, die sich deutlich voneinander unterscheiden (siehe oben). Umsetzung lässt sich nicht durch bloße nutzerseitige Einstellungen in Software erreichen. Daher scheidet Beauftragung Dritter aus zwing. technischen Gründen aus. Damit war im Rahmen d, Ausschreibung nicht zu rechnen. Dies verstößt auch nicht gg. zwingende vertragl. Vorgaben. Dritter verfügt im Vergleich zum bereits eingesetzten Projektmanager nicht über spezifisches Wissen u. Erfahrung mit bereits eingesetzter Software, die es zu implementieren gilt; Vernetzung mit bisher eingesetztem Projektleiter gewährleistet zutreffende Umsetzung erford. Änderungen. Selbst notwendige Parametrisierungen u. Software-Änderungen könnten von anderen Anbietern nicht mit hinr. Sicherheit umgesetzt werden, da vollständige Einarbeitung in Software nur beim Hersteller möglich wäre, der dies nur für eigene Mitarbeiter sicherstellt. Fehlerhafte Umsetzung wäre aber für AG nicht zumutbar, da Planung VS für Durchführung d. Therapien ist u. bei systematischen Fehlern mit vielen Ausfällen zu rechnen wäre, was Gesundheitsversorgung d. Patienten u. Aufgabenerfüllung d. AG beeinträchtigt. AN kennt spezifischen IT-Sicherheitsanford. u. -risiken d. eingesetzten Software. Dritter müsste sich erst in Sicherheitsaspekte einarbeiten, was zu Sicherheitslücken führen u. Interoperabilität gefährden könnte. Wechsel AN mit erheblichen Schwierigkeiten u. beträchtlichen Zusatzkosten für AG verbunden: Dritter mangels tieferer Kenntnisse d. Software nach aller Voraussicht u. Üblichkeiten d. Marktes nicht bereit, für Funktionsfähigkeit u. Richtigkeit eingerichteter Software einzustehen u. dafür zu haften. Damit zu rechnen, dass Dritter bei jedweden Fehlern auf Hersteller verweisen würde, während Hersteller auf Dritten, d. Einrichtung vorgenommen hat, verweisen würde, u. AG damit in faktische Haftungslücke fallen würde, was unzumutbar ist. Dritter müsste sich erst voraussichtlich langwierig u. aufwendig in Software einarbeiten. Anstelle Betrags v. EUR 100.260 (netto) auch bei konserv. Schätzung mind. mit EUR 205.000 (netto) zu rechnen, weil zur Erreichung Terminvorgabe erhöhter Personaleinsatz notwendig wäre. Zum Einführungsaufwand von 83,5 Beratertagen, bei gemitteltem Tagessatz i.H.v. EUR 1.100, kommen Zusatzaufwendungen für Vor-Ort-Bespr. u. Projektmanagement. Kurzfristige Einarbeitung in Software u. Prozessabläufe beim AG wird mit 10-15 ganztägigen Vor-Ort-Bespr. u. etwa doppeltem Aufwand für Vor- u. Nachbereitung Termine mit 2 Beratern á EUR 1.300 eingeschätzt. Für tiefe Einarbeitung in Software veranschlagt Hersteller ca. 240 h. Preis nicht um mehr als 50 % des Wertes ursprünglichen Auftrages erhöht: Gesamtpreis Leistungen d. Änderung: EUR 100.260 (netto); Urspr. Auftragswert: EUR 696.800 (netto).

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Softsolution International OY erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=3040546f-c822-4dc9-9c67-446a71c2cfc7. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/vergabeverfahren-therapieplanungssoftware-3040546f
