# Verbesserung Hochwasserschutz Frankfurt (Oder) auf ein HW200

Zuschlag erteilt

Landesamt für Umwelt hat den Auftrag für Elektroinstallation in Frankfurt (Oder) am 20.06.2022 vergeben, Zuschlag an Sächsische Bau GmbH.

- Auftraggeber: [Landesamt für Umwelt](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/landesamt-fuer-umwelt)
- Was: Elektroinstallation: Verbesserung Hochwasserschutz Frankfurt (Oder) auf ein HW200
- Wo: Frankfurt (Oder), Brandenburg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: Sächsische Bau GmbH
- Zuschlag am: 20.06.2022
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Sächsische Bau GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/saechsische-bau-gmbh), Dresden

## Leistungsumfang

Gegenstand der ursprünglich beauftragten Bauausführung sind für den nördlichen Bereich ein Ersatzneubau der Ufermauer auf einer Gesamtlänge von ca. 370 m im Abschnitt Römertreppe bis Ziegelstraße und für den südlich anschließenden ca. 200 m langen Abschnitt nördlich der Stadtbrücke bis Römertreppe eine Betonsanierung an der Ufermauer. Gegenstand dieses Nachtrages ist die Erweiterung der Leistungen "Beleuchtung und Energieversogung Promenade", insbesondere um die Grundbeleuchtung (Verkabelung, Aufstellung Leuchten, Inbetriebnahme) und die Erdung für die Geländeranlage, die zur Ausführung der Vertragsleistungen (hier: Freigabe Abschnitt 2 mit Geländer und Promenade) der Fertigstellung, Freigabe und Inbetriebnahme der Geländerbeleuchtung zwingende Voraussetzung ist. Der Nachtrag beinhaltet die Herstellung der Grundbeleuchtung und Elektranten einschl. Prüfung und Inbetriebnahme sowie die Erdung für die Geländeranlage. Der Nachtrag ergänzt und erweitert die bereits im HLV enthaltenen Leistungen zur Herstellung der Geländer mit LED-Beleuchtung sowie vorbereitender Leistungen für die Herstellung der Grundbeleuchtung und Elektranten. Da der 2. Teilabschnitt unabhängig von der Sanierung der mangelhaften Bohrpfahlwand (Teilabschnitt 1) bearbeitet werden kann, wurde vom AG entschieden, diesen bis Jahresende 2025 fertigzustellen und zu übergeben. Mit dem Vorziehen der Fertigstellung des 2. Teilabschnittes wird nun die Aufstellung der Leuchten für Grundbeleuchtung einschl. Kabelverlegung und Inbetriebnahme im südlichen Abschnitt sowie die Herstellung der Erdung für den betreffenden Geländerabschnitt zwingend notwendig, um die Verkehrssicherheit für die öffentliche Nutzung der Fläche zu gewährleisten. Die Aufstellung eines Elektranten in diesem Bereich ist bis Ende 25 nicht zwingend, soll aber im Zusammenhang mit der Fertigstellung der Pflasterfläche erfolgen, um Zusatzkosten zu vermeiden.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
- CPV-Code: 45311200-2
- CPV-Bezeichnung: [Elektroinstallationsarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45311200-elektroinstallationsarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: b1829c1c-73b7-48aa-9e21-42982dbf6296

## Verlauf

- 11.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Änderung betrifft zusätzliche Leistungen, da sie in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung waren die erforderlichen Abstimmungen mit der Denkmalbehörde bzgl. der Beleuchtung der Fassade des Baudenkmals und dem künftigen Betreiber der Uferpromenade (Stadt Frankfurt (O.)) über konkrete Standorte und Anforderungen an die zu erreichende Beleuchtungsstärke sowie die Elektroplanung mit Nachweis der erforderlichen Leitungsquerschnitte noch nicht abgeschlossen. Erst Ende Juli 2025 lag eine abgeschlossene und vom Betreiber bestätigte Elektroplanung und Lichtberechnung vor. Gemäß der Lichtberechnung sind die Geländerbeleuchtung (Bestandteil HLV) und die Grundbeleuchtung (Gegenstand des Nachtragsangebotes) erforderlich, um die für die öffentliche Nutzung der Uferpromenade nach DIN geforderte Beleuchtungsstärke zu gewährleisten. Die zusätzlichen Leistungselemente sind auch erforderlich, um die Vollendung des Leistungserfolges- und zieles des Ursprungsauftrags bzgl. "Beleuchtung" erreichen zu können. Darüber hinaus wird die Funktionsfähigkeit der Geländer- und Grundbeleuchtung zwingend erforderlich, da sie maßgeblich für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit für die Zugänglichkeit der Uferpromenade - ganz oder teilweise - ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen, weil u.a. Gesichtspunkte der Gewährleistungsschnittstelle bzw. die Klarheit bei einer möglichen Mängelhaftung entgegen sprechen. Insbesondere stehen die bisher nicht vorgesehenen Leistungselemente in unmittelbaren funktionalen und technischen Zusammenhang mit dem neuen Stromanschluss (28.NTA) und der bereits installierten Geländerbeleuchtung, sodass ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wäre. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus technischen Gründen nicht erfolgen, weil der Nachtrag letztendlich Leistungen betrifft, die für die mangelfreie bzw. vollständige Fertigstellung des Bauvorhabens bei funktionaler Betrachtung erforderlich sind. Die zusätzlichen Leistungen beziehen sich vernünftigerweise auf die bisher u.a. noch nicht vorgesehenen Leistungselemente (Herstellung Grundbeleuchtung und Elektranten einschließlich Prüfung und Inbetriebnahme sowie die Erdung für die Geländeranlage) um die Fertigstellung der konkreten vertraglich vereinbarten Baumaßnahme zu ermöglichen. Allein die Erbringung durch den bisherigen AN ist sinnvoll. Um technische Schnittstellen und die Kompatibilität zu gewährleisten, kann ein Wechsel des Auftragsnehmers ebenfalls nicht erfolgen, da durch den geänderten Bauablauf der südliche 2. Teil der Uferpromenade zum Ende des Jahres 2025 zu übergeben und für die Öffentlichkeit freizugeben ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, weil die Erbringung der Zusatzleistungen durch einen anderen Auftragnehmer prognostisch zu längeren Verzögerungen im Fortgang der Hauptleistung sowie zu Überwachungs- und Koordinationskosten mit beträchtlichen Mehrkosten führen. Die Einbindung eines Dritten in das laufende Bauvorhaben ist hierdurch unzweckmäßig und aus vertretbaren und überwiegenden Gründen nicht möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden, weil nach aktuellem Stand eine Aufstellung der Leuchten für die Grundbeleuchtung unter Berücksichtigung der kürzlich übermittelten Lieferzeiten von 6-8 Wochen nach Auftragserteilung nicht mehr vor Übergabe Ende Dezember 2025 umsetzbar ist. Daher wird hier eine Ersatzbeleuchtung notwendig, die Zusatzkosten verursacht. Diese sind nicht Bestandteil des Nachtragsangebotes, da zunächst davon ausgegangen worden ist, dass die Leistung rechtzeitig erbracht werden können. Um weitere Zusatzkosten der herzustellenden Ersatzbeleuchtung zu vermeiden, werden Anfang des Jahres 2026 5 der 30 zu bestellenden Leuchten benötigt und aus dem geplanten Kontingent herausgenommen, um die provisorische Grundbeleuchtung durch die 5 Leuchten zu ersetzen. Der Einbau der übrigen 25 Leuchten soll 2026 erfolgen. Um sich hier vgl. die günstigeren Preise aus Dezember 2025 zu sichern, sollen alle benötigten Leuchten bereits jetzt bestellt und in 2026 nach Bedarf abgerufen werden. Untermauert wird dieses Argument durch die sich anbahnenden steigenden Kupferpreise für 2026.
- 07.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Die vorliegende Bauzeitverlängerung mit Mehrvergütung betrifft nicht den Leistungsinhalt, sondern die zeitliche Abwicklung und den Leistungsumfang. Es handelt sich bei dem im Nachtrag aufgeführten Kosten um Vorhaltekosten für die Baucontainer, dem Bauzaun, die Verkehrssicherung und die verlängerte Kontrolle der Verkehrssicherung. Hierbei handelt es sich in Gänze um HLV-Leistungen. Die Änderung ist für den Auftraggeber erforderlich und war unvorhersehbar, weil der Auftraggeber vorliegend auf behinderungsbedingte Störungen des Bauablaufs reagieren musste. Infolge heterogener Ereignisse gemäß § 6 Abs. 1 VOB/B ergab sich das Erfordernis die gestörte Leistungsausführung grundsätzlich einer Lösung zuzuführen. Der vorliegende Leistungsstörungstatbestand muss(te) an die neu aufgetretenen Erfordernisse einer Vielzahl unterschiedlicher Arbeitsvorgänge sowie sonstiger Sachverhaltsvorkommnisse angepasst werden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Sächsische Bau GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [Landesweites Libellen Monitoring nach FFH (2026-2030)](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/landesweites-libellen-monitoring-nach-ffh-2026-2030-4504781e) · Zuschlag 12.05.2026 an Einzelunternehmen aus Templin · 2 Angebote
- [Planungsleistungen 2026 und Ingenieurtechnische Projektbegleitung 2026-2028 für den Bau/Rückbau von Grundwassermessstellen des hydrologischen Landesmessnetzes](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/planungsleistungen-2026-und-ingenieurtechnische-projektbegleitung-2026-dbf7cac5) · Zuschlag 11.05.2026 an Planungsgesellschaft SCHOLZ + LEWIS mbH · 6 Angebote
- [Monitoring Fließgewässer Makrozoobenthos 2026 bis 2028](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/monitoring-fliessgewaesser-makrozoobenthos-2026-bis-2028-d5611e46) · Zuschlag 03.02.2026 an biota Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH und Einzelunternehmen aus Berlin · 1–2 Angebote je Los
- [Teilrückversetzung von RV Werkstätten für Dienst-Kfz](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/teilrueckversetzung-von-rv-werkstaetten-fuer-dienst-kfz-63a0b3a9) · Zuschlag 12.01.2026 an Autohaus Manfred Brosda GmbH Angermünde und Einzelunternehmen aus Unterspreewald · 1 Angebote je Los
- [Generalumbau Talsperre Spremberg, -technische Modernisierung des Grundablasses 4- HOAI Leistungsphase 5-9 (inkl. zusätzlicher Leistungen)](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/generalumbau-talsperre-spremberg-technische-modernisierung-des-3c37659d) · Zuschlag 22.12.2025 an Ingenieurbüro PROKON Beratung und Bauplanung GmbH · 2 Angebote
- [HWS Herzberg: Bauoberleitung/örtliche Bauüberwachung/SiGe-Koordination/Dokumentation](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/hws-herzberg-bauoberleitungoertliche-bauueberwachungsige-e422644e) · Zuschlag 01.12.2025 an Planungsgesellschaft SCHOLZ + LEWIS mbH · 6 Angebote

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Frankfurt (Oder)](https://vergabeweiser.de/region/brandenburg/frankfurt-oder): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Landesamt für Umwelt](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/landesamt-fuer-umwelt): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.05.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

Fehler melden: https://vergabeweiser.de/fehler-melden?seite=https%3A%2F%2Fvergabeweiser.de%2Fausschreibung%2Fverbesserung-hochwasserschutz-frankfurt-oder-auf-ein-hw200-b1829c1c

---
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=fc15f4f6-6a61-4e70-a354-a4d153b7f587. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/verbesserung-hochwasserschutz-frankfurt-oder-auf-ein-hw200-b1829c1c
