# Velpe (Westerkappeln) - EÜ Tecklenburger Straße - Trogbauwerk inkl. 3 Überführungen, Strecke 2992

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Brücken- und Tunnelbau in Westerkappeln am 15.07.2024 vergeben, Zuschlag an Bauunternehmung Gebr. Echterhoff - GmbH & Co. KG. Eingegangen: 3 Angebote.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Brücken- und Tunnelbau: Velpe (Westerkappeln) - EÜ Tecklenburger Straße - Trogbauwerk inkl. 3 Überführungen, Strecke 2992
- Wo: Westerkappeln, Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.08.2024 bis 31.12.2026
- Zuschlag an: Bauunternehmung Gebr. Echterhoff - GmbH & Co. KG.
- Zuschlag am: 15.07.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 3

## Gewinner

- [Bauunternehmung Gebr. Echterhoff - GmbH & Co. KG.](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bauunternehmung-gebr-echterhoff-gmbh-co-kg), Osnabrück

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 45 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45221112-0
- CPV-Bezeichnung: [Bau von Eisenbahnbrücken](https://vergabeweiser.de/cpv/45221112-bau-von-eisenbahnbruecken)
- Bekanntmachungs-ID: 472e7244-4649-484b-a09e-d905ea85ba4d

## Verlauf

- 19.04.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 02.05.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 28.05.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 17.07.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 14.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 002 Aufgrund der aktuell vorhandenen örtlichen Gegebenheiten und den Erfahrungen aus den ersten beiden Bauabschnitten des Projekts bei der DB InfraGO AG und der Bauüberwachung Umwelt f. Immissionsschutz sind zusätzliche Beweissicherungen an weiteren Gebäuden erforderlich. 003 Da die vorhandene Hebelbank im Stw Vw Weichenwärter für Schulungszwecke der DB InfraGO AG genutzt werden soll, kann der Rückbau/ Abbruch des Gebäudes, nicht wie ursprünglich geplant und ausgeschrieben, konventionell erfolgen. . 005 Für die Erstellung der erforderlichen Zuwegungen im Norden des Bahndamms für den Ersatz des BÜ Tecklenburger Str. durch die EÜ Tecklenburger Str. ist die Beräumung und der Abriss von Holzschuppen eines privaten Dritten zusätzlich erforderlich.
- 10.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 013: Erstellung einer Druckwasserschmutzleitung (Kanalbau) inkl.Querung der Tecklenburger Str. im Norden (neue Trasse) zur Sicherstellung des SW-Anschlusses der privat Betroffenen und Herstellung der Baufeldfreimachung.
- 10.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 006: Für die Baufeldfreimachung des Trogs sind zusätzliche Abbrucharbeiten am Schuppen eine betroffenen Dritten erforderlich Es muss zusätzlich der vorgelagerte Keller weitgehend und in der Kosequenz auch eine 3-Kammer-Grube abgerissen werden, da sonst die Standsicherheit der Bestandswohnbebauung nach Abbruch des Schuppens (mit anschließend zusätzlicher Sicherung) nicht gewährleistet werden bzw. nachgewiesen werden kann.
- 10.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 018: Im Entwurfsplan des Überbaus sind Unterschottermatten auf dem BW01b der EÜ vorgesehen, welche im Vertrags-LV als Leistungspositionen nicht enthalten waren. In Abstimmung der PL mit den zuständigen ALV sind Unterschottermatten und HGT gem. RiL (gem. den a.R.d.T.) durch den AN zusätzlich zu planen (AP) und auszuführen. Die Übergänge zur Brücke (davor/dahinter) sind mit PSS zu versehen um eine nachhaltige Gleislage zu gewährleisten
- 10.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 014: Bei dem Rückbau des Schuppens inkl. anschließendem Kellers eines privat Betroffenen (Am Velper Bahnhof 2) zur Baufeldfreimachung (zusätzlich, erforerliche Rückbauarbeiten) für das Trogbauwerk wurde mit Asbest kontaminierter Bauschutt vorgefunden. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen umfassen die Abstimmungen mit Bezirksregierung Münster/Abteilung für Arbeitsschutz und den Fachabteilungen der DB inkl. Anzeige an die Bezirksregierung (Intensiver Anfrage- und Abstimmungsaufwand). Die Ausführung musste daher mit besonderen Schutzmaßnahmen (Bagger mit Überdruckkabine, Schutzkleidung, Atemschutzmasken), zusätzlichen, gesonderten Abrollcontainercontainern und Bigbags für 2- bis 3-wöchige Lagerung auf der Baustelle bis zum Eingang der Analyseergebnisse inkl. zugehöriger Dokumentation, erfolgen. Die LV-Pos. der zusätzlichen Analyse und Entsorgung werden über den HV abgerechnet
- 10.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 015: Zur Baufeldfreimachung (Herstellung der Spundwand) am Bauwerk03 - Radwegbrücke über den Hischebach wurde der Rückbau der vorhandenen Gasleitung (Westnetz) zusätzlich erforderlihc und durch den AN ausgeführt, da der Rückbau zur Baufeldfreimachung nicht durch den zuständigen Leitungsträger erfolgte.
- 10.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 017: Das Vertrags-LV beinhaltete keine LV-Positionen für Ringraumdichtungen und Mantelrohre für die Rohrdurchführungen der Trogwände am Pumpwerk. Die Ausbildung der erforderlichen Mantelrohre wurde durch die PL mit dem Kreuzungspartner StrNRW, dem AN und den Planern abgestimmt. Die abgestimmte Ausbildung ist erforderlich zur Herstellung wasserdichter Rohrdurchführungen gemäß den a.R.d.T. und wurde beim AN zusätzlich beauftragt.
- 10.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 012: Die Ansaat der Oberbodenhaufwerke (inkl. erforderliche Mäharbeiten) der Zwischenmieten (für mind. 2024-2026) sind nicht Teil des vorliegenden LV´s und sind aus umweltfachlicher Sicht für die Zwischenlagerung der Oberbodenmieten erforderlich.
- 10.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 011: Zur Sicherung der Bestandsbebauung (Wohnhaus) des privaten Dritten werden Winkelelemente zum Schutz der Bestandskellerwand erforderlich. Diese ist für den Schutz der anschlißenden Auffüllungs- und Verdichtungsarbeiten des Geländes erforderlich. Es erfolgt auch die Erstellung einer Außentreppe als Ersatz für die entfallene Außentreppe im Bereich des ehemaligen Schuppens mit ehemaligem Kelleranbau..
- 10.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 009: Seitens des An wurde eine optimierte Lösung (LV-Pos. 02.09.0270) zu den seitelichen ÜKo-Abschlüssen in der Kammerwand, welche die Dauerhaftigkeit der Fugendichtung erhöhenmit der PL und dem ALV KIB abgestimmt. Die Anschlüsse sind in der geänderten Form durch den AN auzuführen
- 10.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 008: Gemäß RiL804.6101 ist eine Abschlussprofil mit Tropfbahn am erdseitigen Abschluss der Kammerwände anzuordnen, dies ist nicht Teil der Entwurfsplanung und dem vorliegenden LV. Die Ausführung ist durch den AN richtlinienkonform zu erstellen
- 10.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 010: Die Schrankenantriebe des BÜ Tecklenburger Str. sollen gem. Abstimmung des Projektes mit den zuständigen Kollegen der DB InfraGO für Schulungszwecke weiter verwendet werden. Daher müssen die Antriebe in Zusammenarbeit mit den Kollegen der Regionalen Instandsetzung gemeinsam vorsichtig ausgebaut werden.
- 12.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 007: DieAusführungsplanung beinhaltete Schlossabdichtungen des Verbauten bei dem und BW02. Bei dem baugleichen BW03 war dies nicht Auftragsumfang des AN. Es ist technisch erforderlich, eine Schlossabdichtung auch für das BW03 zu erstellen, damit kein Wasser durch die Schlösser an den Beton der Vorsatzschalen gelangen kann. Daher ist diese durch den AN Bau auch bei BW03 vorzusehen.
- 01.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA019: Im Rahmen der Abnahme der EÜ wurde mit dem zuständigen ALV, der Projektleitung, Bauüberwachung und ausführenden Firma die Sicherung des Schrägflügels am nordöstlichen Bahndamm abgestimmt. Dies lässt sich nicht allein durch Anfüllungen fachgerecht sichern, sodass die Gefahr des Abrutschens des Schrägflügels / Teilen des Bahndamms gerechnet werden muss. Die zusätzlich erforderliche Leistung umfasst daher die Anordnung von 4 Winkelsteinen in einer Betonbettung zur fachgerechten und sicheren Abfangung des Bahndamms im Nordosten. Somit ist es möglich, den oberen Bereich in Breite, mit dem erforderlichen Randweg und bündig mit der Kappe anzufüllen. Daher wurde die Ausführung gem. Mail der PL vom 11.11.2024 beim AN angeordnet. // LÄA020: Aufgrund der aktuell vorhandenen örtlichen Gegebenheiten durch die Sperrung der BÜ Sommerkamp, BÜ Tecklenburger Str., BÜ Velper Str. und BÜ Ringstr. werden die Gemeindestraßen "Rabenstraße" und Teile des "Siekenweg" intensiver durch die Anwohner für die innerörtlichen Verkehre zur Umfahrung genutzt. Hierzu wurde gemeinsam mit dem Projektpartner Gemeinde Westerkappeln, der Bauüberwachung, der Projektleitung der DB InfraGO AG und der ausführenden Firma die Ertüchtigung der ausgefahrenen Bankette (und Ausweichbuchten) der v.g. Straßen auf Basis der vorhandenen Beweissicherung abgestimmt und von der Projektleitung in der Baubesprechung am 03.11.2024 zur Umsetzung durch den AN im Frühjahr 2025 (März/April) angeordnet.
- 09.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 21 Die vorhandenen 7 Verdachtspunkte, welche durch den Kampfmittelsondierer im Rahmen seiner Arbeiten im Baufeld vorgefunden wurden, mussten durch den AN Bau zusätzlich für die Bezirksregierung Arnsberg in der Örtlichkeit abgepflockt werden. Dies war erneut zusätzlich erforderlich, da die Bezirksregierung aus Kapazitätsgründen nicht kurzfristig bzw. zum vereinbarten Termin verfügbar war und zusätzliche Aufwände zur wiederholten Abstimmung und Abpflockung mit der Bezirksregierung erforderlich waren. Die Arbeiten wurden seitens der PL am 13.02.25 entsprechend der Abstimmungen in den Baubesprechungen 8nachträglich) angeordnet. LÄA 23 Für die Erstellung des Trogbauwerks sind nach der freigegebenen Ausführungsplanung zusätzliche Aufkantungen (Fugenbleche) zwischen der Trogsohle und Trogwand zu erstellen. Hierzu sind zusätzliche Schalarbeiten erforderlich. Diese sind nicht Teil des ursprünglichen Vertrags-LV´s und aus baukonstruktiven Gründen zwingend zu erstellen. Hierzu sind die erforderlichen, zusätzlichen Leistungen vom AG/ der PL in Abstimmung mit der BÜW und dem AN am 13.02.2025 angeordnet worden. LÄA 30 Für die Baufeldfreimachung des Trogbauwerks, hier der Rückbau des vorhandenen Bahnübergangs Tecklenburger Str., wurden Holzschwellen (20 Stück) ausgebaut. Diese müssen fachgerecht entsorgt werden. Da im vorliegenden Vertrags-LV des AN keine zugehörige LV-Position für die Entsorgung von Holzschwellen enthalten war, wurde dies durch die PL (AG) am 13.02.2025 abgestimmt und angeordnet. LÄA 31 Für die Baufeldfreimachung des Trogbauwerks ist es zusätzlich erforderlich, einen vorhandenen Hundezwinger auf dem Gelände des privat Betroffenen zurück zu bauen. Dieser war nicht Teil der Leistungen des Vertrags-LV des AN und konnte durch den privat Betroffenen, aufgrund fehlender Kapazitäten und Geräte entsprechend der laufenden Abstimmungen nicht selbstständig zurück gebaut werden. Daher wurde diese zusätzliche Leistung in Abstimmung mit dem AN, der BÜW durch die PL (AG) am 13.02.2025 zur Ausführung angeordnet, um den weiteren Baufortschritt, hier die erforderliche Baufeldfreimachung, nicht zu gefährden. LÄA 32 Das Pumpwerk des Trogbauwerks ist gemäß Planung und Vorgabe des Kreuzungspartners Landesbetrieb Straßenbau NRW mit einer Stahltür auszustatten. Hierzu enthält das vorliegende Vertrags-LV des AN keine Leistungsposition. Die fachgerechte Ausführung mit Einbau einer Stahltür entsprechend der Ausführungsplanung des AN wurde am 13.02.2025 mit dem AN Bau abgestimmt und durch die PL (AG) am 13.02.2025 bestätigt und angeordnet. LÄA 33 Die Entwurfsplanung des Trogbauwerks für die Blöcke 23 - 29 musste durch den AG nachträglich geändert werden. Grund dafür waren Vorgaben der Kreuzungspartner Landesbetrieb Straßenbau NRW und Kreis Steinfurt hinsichtlich der geplanten Sichtdreiecke im Kreuzungsbereichs von der neuen K12n Nord und der Gemeindestraße "Hollesch" zum nördlichen Teil des Trogbauwerks, welche im ursprünglichen Entwurf nicht detailliert betrachtet wurden und im Zusammenhang mit der konstruktiven Ausgestaltung des Trogbauwerks zur Straßenplanung und den daraus resultierenden Erfordernissen nicht für eine fachgerechte Ausführung geeignet war. Zur fachgerechten Umsetzung des Trogbauwerks inkl. der Erstellung der erforderlichen baukonstruktiven Grundlagen für die spätere Fahrbahn mit den regelwerkskonformen Sichtdreiecken an Kreuzungsbereichen ist die Leistung zusätzlich erforderlich. Diese wurde am 13.02.2025 durch die PL (AG) bestätigt und angeordnet.
- 15.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 024 Gemäß den bisherigen Abstimmungen mit dem Kreuzungspartner Landesbetrieb Straßenbau NRW obliegt dem AG der DB InfraGO AG bzw. dem von ihm beauftragten AN Bau die Erstellung aller erforderlichen Bestandspläne zum Trogbauwerk. Erst kurz vor Beginn des Prüf- und Freigabelaufs (in EPLASS) der Ausführungsplanung im Dezember 2024 wurde seitens des Kreuzungspartners Landesbetrieb Straßen NRW mitgeteilt, dass zusätzlich Bestandsübersichtspläne gemäß den übergebenen Standards von StrNRW benötigt werden und vom AN zusätzlich zu erstellen sind. Daher wurde seitens des AG in Abstimmung mit dem AN, dem Kreuzungspartner StrNRW die Leistung zusätzlich angeordnet. LÄA 026 Im Rahmen der Auskofferungsarbeiten des vorhandenen Straßendamms zur Erstellung des Trogbauwerks am 30.01.2025 PAK-Rückstände vorgefunden. Aufgrund der Entdeckungen mussten die Arbeiten an diesem Tag eingestellt werden. Nach Abstimmung mit dem AN, der BÜW und der PL (AG) am 31.01.2025 wurde festgelegt bzw. angeordnet, dass die weiteren Arbeiten mit erhöhter Achtsamkeit ausgeführt werden müssen. Dies umfasst vor allem, dass der PAK-belastete Boden separat vor Ort gelagert, in-situ beprobt und gesondert (auf separaten LKW) der Entsorgung zugeführt werden muss. Entsprechende Leistungspositionen für PAK-belastetes Material ist im Vertrags-LV des AN, trotz vorheriger Prüfungen (Sondierungen) in den vorliegenden Baugrundgutachten und Auswertungen für diese Materialklasse nicht vorhanden. Diese unvorhergesehenen Leistungen sind zusätzlich aus arbeits- und umweltschutztechnischen Gründen erforderlich und durch den AN, entsprechend der Abstimmung und Anordnung vor Ort am 31.01.2025, sowie vom 13.
- 08.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 036 - Für die fachgerechte Erstellung des BW02 SÜ L584 Tecklenburger Straße wurde es erforderlich, dass Konsolen als Auflager des Traggerüstes für den Überbau erstellt werden. Diese zusätzliche Leistungen wurde u.a. am 13.02.2025 durch den AN mit der BUW und der PL abgestimmt und am 07.03.2025 durch den zuständigen Straßenbaulaststräger (Landesbestrieb Straßenbau NRW) zur Ausführung bestätigt 038 - Im Zuge der Erstellung des Trogbauwerks wird das Gewässer 3030 an dem Privatgrundstück Tecklenburger Str. 41 abgeschnitten. Dies muss für die Bauzeit provisorisch umverlegt und gemäß Abstimmung mit der örtlichen BÜW, der umweltfachlichen BUW und den zuständigen Beteiligten auf Seiten der UVVB/ UNB fachgerecht in den Hischebach abgeleitet werden. Diese Leistungen sind zusätzlich beim AN durch die PL beauftragt worden, damit die Ableitung bzw. ein Rückstau nicht auf das/ die Grundstück/e mit den Gebäuden bzw. der privaten Dritten erfolgt. 039 - Für die Erstellung des Trogbauwerks ist es erforderlich den Schuppen des privaten Dritten "Am Velper Bahnhof 2" abzureissen. Aufgrund der Verzahnung des Schuppengebäudes mit dem anrgenzenden Keller des Wohngebäudes und der fehlenden Nachweisbarkeit der Standsicherheit der einzelnen Elemente wurde in Abstimmung mit den Betroffenen der komplette, sich im Erdreich befindlichen ehemaligen Gebäudestrukturen fachgrecht zurückgebaut und entsorgt. Für die fachgerechte Außführung der Dämmung, Abdichtung, Wnkelwänden für die im Erdreich befindlichen Außenwände des Wohngebäudes bzw. dessen weiterhin genutzen Kellers inkl. Zugang zum Garten (Treppe) wurde eine zusätzliche Ausführungsplanungzur Sicherung des Bestands des privaten Dritten für den AN erforderlich und von der PL beauftragt. 040 - Im Rahmen der Beprobung des vorhandenen Bauschutts ergaben sich in einzelnen Proben Auffälligkeiten, welche zusätzlich z.B. auf HBCDD in den Styroporresten beprobt werden mussten, um diese fachgerecht der Entsorgung zuführen zu können. Diese Leistungen wurden beim AN in Abstimmung mit der umweltfachlichen BÜW, der fachstelle für Entsorgung der DB AG und der PL zusätzlich aufgrund des Erfordernisses beauftragt. 041 - Für die Erstellung des Trogbauwerks musste im Norden eine vorhandene stützwand zur Tecklenburger Straße und die Sohle der ehemaligen Halle des privaten Dritten durch den AN zusätzlich abgebrochen werden. Die Leistungen wurden nach dem Rückbau der Halle durch den privaten Dritten erforderlich, um die Verbauarbeiten des Trogs bzw. das Trogbauwerk fachgerecht zu erstellen. Diese Leistungen wurden in Abstimmung des AN mit der örtlichen BUW und von der PL zusätzlich in der Baubesprechung am 18.02./ 18.03.2025 mit Ausführung in der KW13 beauftragt. 042 - Die Entsorgung des Bodens war im LV nach DK 11 vorgesehen. Jedoch wurde nach der Analyse in Teilen der Baumaßnahme ein DK Ill angetroffen-Dieser muss ebenfalls transportiert und entsorgt werden.
- 08.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 043 - Zusätzlich zu den Erschütterungsmessungen an den Wohngebäuden den privaten Dritten müssen nach Vorgabe der BUW Immissionsschutz, in Abstimmung mit der PL Setzungsmessungen an den Gebäuden der Anwohner Tecklenburger Str. 33 und 45, Hollesch 8 und 10, sowie am Velper Bahnhof 2 durchgeführt im Rahmen der Bauausführung von Anfang 2026 bis Ende 2026 durchgeführt werden. Diese Leistungen wurden von der PL zusätzlich beim AN beauftragt. 044 - Nach Abstimmung und Vorgabe der BUW Immissionschutz, der örtlichen BUW und der PL wurde der AN beauftragt, nach dem Rückbau und Abbruch der Halle, des Wohngebäudes des privaten Dritten eine zusätzliche Beweissicherung durchzuführen, da das Hauptgebäude des privaten Betriebs auch während der Bauausführung bestehen bleibt. 045 - Am BW03 SÜ L584n liegt die Unterkante der Widerlager tiefer als die Sohle des Hischebachs. Die temporäre Verrohrung des Hischebachs gemäß Vertrags-LV verhindert kein Nachlaufen von Wasser aus dem Hichebach in die Baugruben, da das Wasser nach dem Austritt das rohr unterwandert und in die Baugruben zurück fließt. Daher solle eine Flanke entlang der Baugrube/ der Rohre aus Betin zur Versiegelung angebracht werden. es soll sicher gestellt werden, dass kein Wasser mehr in die Baugruben nachläuft. 046 - Gemäß Vertrags-LV-Pos. 02.11.0130 wurde ein Vogeleinflugschutz nach VES 1 (Stahl) für die EU Tecklenburger Str. vorgesehen. Seitens des AN erfolgte Vorschlag, den Vogeleinflugschutz im System Tosu aus GFK, statt Stahl herszutellen. Das GFK-System ist aufgrund des Werkstoffs dauerhafter und durch das geringe Gewicht werden nur wenige Montagepunkte benötigt, was das System in Gänze von Grund auf reversibler macht. Zusätzlich können noch Revisionspklappen vorgesehen werden und der RAL-Ton ist frei wählbar. Die Ausführung im vorgschlagenen System wurde durch die PL am 06.03.2025 gegenüber dem AN betästigt. 047 - Für die fachgerechte Ausführung des Anschlusses des Untergeschosses an das Erdgeschosse des Wohnhauses Am Velper Bahnhof 2 ist es erfolderlich, die verbliebenen Restflächen der Ziegelfassade zurückzubauen, die Flächen für die Bauzeit provisorisch zu dämmen und anschließend die betroffenen Bereiche zum Trogbauwerk mit als WC)VS-Fassade entsprechend der rückwärtig vorhandenen Bauteile des Wohnhauses zu ergänzen. 048 - Zur Prüfung der Gründungssohle (Planum) des Trogbauwerks sind statische Plattendruckversuche erforderlich. Diese sind nicht Teil des vorliegenden Vertrags-LV's. Dies wurde seitens der örtlichen BUW in Abstimmung mit der PL bestätigt (Mail v. 28.02.25) und zusätzlich vom AN auszuführen. 049 - Zur Vorbeugung und Vermeidung von Setzungen werden durch den AN zusätzlich Schubdollen zwischen den einzelnen Blöcken des Trogbauwerks vorgsehen. Dies wurde in Abstimmung durch die örtliche BUW und PL in der Baubesprechung am 10.03.2025 bestätigt. 050 - Gemäß Vorgabe und Abstimmung der zuständigen UNB/UVVB mit der umweltfachlichen BUW und der PL sind abweichend von den vorhandenen Planunterlagen, sowie dem vorliegenden Vertrags-LV die Wasserbausteine unter dem BW02 nun im gesamten Querschnit und im Mörtelbett zusätzlich zu verlegen. Dabei ist die Sohle naturrnah zu getsalten. Zudem soll ein größeres Steinformat mit 90-250mm, nicht wie im Vertrags-LV hinterlegt 40-120mm durch den AN ausgeführt werden. Dies wurde in der Baubesprechung am 04.03.2025 bestätigt.
- 28.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Mittelverbauten inkl. zusätzlichem HGT-Einbau zwischen den Gleisen müssen durch den AN innerhalb von sehr kurzen Sperrpausen (4,5h TSP) eingebracht werden. Hierzu sind zusätzliche Einsätze durch den AN zu erbringen. Diese Leistungen waren so nicht Bestandteil des Vertrages bzw. die vorab vom AG zur Verfügung gestellten Sperrpausen (ESP) sind für das Einbringen des Mittelverbaus (Gleislängsverbau) zwischen den Gleisen 2 und 3 nicht geeignet. Die v.g. Ausführung wurde in der Baubesprechung am 05.05.2025 final zwischen dem AN, der BÜW und PL abgestimmt.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 095 - Für die an die Baufelder Nord und Süd angrenzenden Brachflächen (verbliebene Acker-, Grün- und Gartenflächen der privat Betroffenen) sind durch den AN entsprechend der Vorgaben der bodenkundlichen, umweltfachlichen Bauüberwachung die Flächen mehrmals zu mähen, zu mulchen und das Schnittgut zu entsrogen. Dies erfolgt gemäß dem aufgestelltem Maßnahmenkonzept vom 28.10.25 (Mail) der umweltfachlichen Bauüberwachung in Abstimmung mit dem AG. Diese Leistung ist nicht Teil des Vertrags-LV's, welches nur ein Mähen der Oberbodenmieten (Pos. 05.03.0020) vorsah und ist durch den AN zusätzlich bis zum Abschluss der Arbeiten (Ende 2026) auszuführen.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 083 - Im Rahmen des Einbaus der Hilfsbrücken wurde festgestellt, dass sich zwei weitere, in Betrieb befindliche Signalkabel im Nordwesten des Baufeldes am ehem. BÜ Tecklenburger Straße befinden. Für die Umverlegung der Bahnkabel mittels Mehrlängenbausatz musste ein Teil des Kabeltrogs (unter Sicherung) zurückgebaut, die anschließenden Kabeltröge auf- und zugedeckelt werden und die Kabel in Richtung Norden verschwenkt werden, um diese außerhalb des Querverbaus für die Bauphase zu sichern. Zusätzlich musste hierfür ein Kampfmittelverdachtspunkt in ca. 1 Tiefe aufgelöst werden. Zur Sicherung der Kabel während der Arbeiten wurde ein provisorischer Schutz der Kabel durch Abdeckung mit Baggermatratzen und einer Schotterüberdeckung auf ganzer Länge vom AN erstellt. Diese Leistungen sind nicht Teil der Leistungen des AN und wurden in Abstimmung mit dem zuständigen Anlagenverantwortlichen, der örtlichen Bauüberwachung und dem AG (Abstimmung 08.10.2025) umgesetzt. 084 - In Abstimmung und nach Vorgabe der Kreuzungsbeteiligten Projektpartner bzw. den Straßenbaulastträgern StNRW und Kreis Steinfurt ist für das Bauwerk 01 - Trogbauwerk, StrNRW; BW02 - Straßenüberführung L584n, StrNRW und BVW3 - Fuß- [Radwegbrücke ein Graffittischutz an den Bauwerken vorzusehen. Diese Leistungen sind nicht Leistung des Vertrags-LV's des AN und zusätzlich entsprechend des Baufortschritts und nach Vorgabe der Kreuzungspartner durch den AN zu erbringen (Mail 18.07.2025). 085 - In der Sperrpause für die Gründung der Hilfsbrücken mussten zusätzliche Hilfsschienen als "Montageschienen" bis zur Sperrpause des Einhubs der Hilfsbrücken eingebaut werden. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des vorliegenden Vertrags-LV's des AN und ist zusätzlich auszuführen. 089 - Im Zuge der Vorbereitung des Hilfsbrückeneinbaus wurde in der Örtlichkeit festgestellt, dass die vorhandene IST-Gleislage des Bestands im Umbaubereich nicht der erforderlichen SOLL-Gleislage entspricht (5cm zu tief). Hierfür musste die vorliegende Ausführunsplanung durch den Planer des AN geändert werden. Dies betraf die Verbauplanung der Hilfsbrücken und Rohrsteifen, sowie die Anordnung der Lagerbank im Endzustand durch den NU-Planer. des AN. Die Änderung der Ausführungsplanung stellt eine zusätzliche Leistung der technischen Bearbeitung für den AN dar, welche für die regelwerkskonforme Erstellung des Bauwerks erforderlich ist.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 74 Im Rahmen der Ausführungsplanung des AN stellte sich heraus, dass es technisch erforderlich ist, größere Elastomer Lager und Zuganker mit damit einhergehend einer größeren Anzahl von Kopfbolzen und größere Verschraubungen für die EÜ des Trogs erforderlich werden, als im Entwurf hinterlegt. Grund hierfür ist die Reduzierung der min. Fz,d Last, die Erhöhung der Verdrehung und die Erhöhung der H-Lasten. Die größeren Lager mit den v.g. Mehrmengen an Kopfbolzen und größeren Verschraubungen führen zu zusätzlichen Mehrkosten, basierend auf Preissteigerungen bei der Lagerherstellung und einem höheren Auf-wand beim Einbau der Lager durch den AN. Diese zusätzlichen Leistungen sind durch den AN entsprechend der Rückmeldung des AG v. 08.10.25 auszuführen. Die zusätzlichen Leistungen ändern nicht den Gesamtcharakter des vorliegenden Vertrages mit dem AN.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 63 Im Rahmen der Kampfmittelerkundungen entsprechend des Räumkonzeptes konnten 2 Verdachtspunkte und ein Teil des Gleisbereichs nicht sofort freigemeldet werden. Hierzu waren zusätzliche Arbeiten für die Durchführung der Überprüfung der Verdachtsmomente, des Bohrhindernisses im Gleis und Vorschachtungsarbeiten bis 1,50m Tiefe durch den AN zu erbringen. Diese ergänzenden Leistungen waren nicht Teil der Leistungen im vorliegenden Vertrag
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 81 Entsprechend der aktuell gültigen EBV - Ersatzbaustoffverordnung sollen möglichst große Mengen des Bodenaushubs, nach entsprechend positiver Begutachtung/ Beprobung und Freigabe für das Trogbauwerk auf der Baustelle fachgerecht gelagert werden, um diese als Hinterfüllen des Bauwerks und/ oder für den kommenden Straßenanteil in 2027 wieder zu verwenden bzw. wieder einzubauen. Aufgrund der zusätzlich erforderlichen Leistung der Zwischenlagerung und Beprobung der Aushubmassen müssen weitere Lagerflächen im Bereich der BE im Nordosten der Maßnahme entsprechend hergerichtet bzw. vorbereitet (inkl. chem. Analyse) werden. Diese zusätzlichen Leistungen sind nicht Teil des vorliegenden Auftrags-LVs den AN und wurden in Abstimmung mit der örtlichen und umweltfachlichen Bauüberwachung am 13.10.25 AG-seitig zur Ausführung durch den AN bestätigt (Mail)
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 64 Zur Auflösung der 2 Verdachtspunkte und eines Bohrhindernisses im Gleisbereich der DB müssen die ergänzenden Arbeiten in Sperrpausen stattfinden. Dies führt zu Mehrkosten (Nacht- und Wochenendarbeiten) mit kurzen Einsatzzeiten, aufgrund der kurzen Sperrpausen auf der Strecke 2992. Diese ergänzenden Leistungen - Kampfmittel arbeiten in Sperrpausen - waren nicht Teil der Leistungen im vorliegenden Vertrag
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 57 Für die Erstellung des Bauwerks (BW) 03 Radwegbrücke Hischebach und Sicherstellung der Entwässerung des Straßenseitengrabenes in den Hischebach für die Bauzeit wurde durch den AN eine zusätzliche, provisorische Verbindung erstellt. Die zusätzliche Leistung war nicht Teil des Vertrags des AN und dient der Gewährleistung der weiterhin erforderlichen Straßenentwässerung während der Bauzeit.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 75 I Zum dauerhaften Schutz des Bestandsschmutzwasserkanals unter Block5 des Trogbauwerks (im Süden) ist entsprechend der übergebenen Entwurfsplanung (Detailzeichnung) des AG ein Schutzrohr durch den AN auszuführen. Dieses Schutz Rohr ist nicht als Leistung Position im Vertrags-LV hinterlegt. Der Einbau des Schutzrohres ist gem. Rückmeldung des AG vom 08.10.2025 entsprechend der a.R.d.T bzw. der vorliegenden Detailplanung vom AN zusätzlich auszuführen. Die zusätzlichen Leistungen ändern nicht den Gesamtcharakter des vorliegenden Vertrages mit dem AN. Ein Wechsel des AN inkl. Neuausschreibung würde zu einem Verzug in der Erstellung des Trogbauwerks mit der Eisenbahnüberführung und damit einhergehend zu einer Gefährung des Projektfortgangs, der kommenden Sperrpausen im Sommer 2026, sowie der geplanten Inbetriebnahme in 2026 und zu einer Projektlaufzeitverlängerung führen.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 90 Auf Grund des verhinderten Antransports der Hilfsbrücke Gleis 2 Nord konnte die vertraglich vorgesehene Sperrpause am 13.+14.09.2025 für den Einhaub der Hilfsbrücke in Gleis 2 nicht erfolgen. Die Sperrpause wurde am Abend vor dem Start der Ausführung durch den AG (Mail 12.09.25) abgesagt. Hintergrund war, dass der Antransport durch eine Baumaßnahme der Autobahn GmbH des Bundes im Bereich Duisburg verzögert wurde bzw. der Transport ruhen musste und erst am darauffolgenden Wochentag, Mo, den 15.09.2025 nach Abschluss der Sperrung der Autobahn fortgesetzt werden konnte. Der Einbau der Hilfsbrücke in Gleis 2 erfolgte erst in der nachfolgenden Sperrpause am 18.09.2025. Ursprünglich war hier der Einbau der Hilfsbrücke in Gleis 3 mit dem Einsatz einer Gleisstopfmaschine nach dem Heben eingeplant (Gerader Strang). Seitens des AN musste für den Einbau der Hilfsbrücke in Gleis 2 am 18.09.2025 die disponierte Gleisstopfmaschine kurzfristig in eine Weichenstopfmaschine umdisponiert werden.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 93 Im Nordosten am Baufeld bzw. in der BE-Fläche befindet sich ein Glasereibetrieb, welcher weiterhin tätig ist. Damit der An- und Abtransport, sowie die Zufahrt zum Betrieb weiterhin möglich sind, soll vom AN eine "mobile Baustraße" durch Auslegen angemieteter, profilierten Stahlplatten zusätzlich erstellt werden. Dies ist aufgrund der Witterung in den Herbst- Wintermonaten und den damit verbundenen schlammigen Verhältnissen an der Baustraße erforderlich, um die Zufahrt zum Betrieb aufrecht erhalten zu können. Ein regelmäßiges Abziehen der Baustraße ist nur bedingt umsetzbar, da das da dadurch abgetragene Material die Stärke der Schutzschicht auf dem Vlies zum Unterboden nach und nach verringert und die Zuwegung als Baustraße nicht mehr genutzt werden könnte. Diese Leistung ist keine Leistung im vorliegenden Vertrags-LV des AN und wurde entsprechend der Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung und dem AG beim AN am 28.10.2025 (in der Baubesprechung) zusätzlich beauftragt.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 94 Für den Einbau der Hilfsbrücken der EÜ Tecklenburger Str. ist es erforderlich, den Bahnkörper gegen Setzungen während der Erd- und Pfahlbauarbeiten an der Weiche 12 zu sichern. Dies erfolgte in Abstimmung durch den AN mit der örtlichen Bauüberwachung und dem AG mittels Quer Verbau zur Sicherung des Kopflochs mittels HEB140-Trägern und Gerüstbohlen. Diese Leistungen sind durch den AN zusätzlich auszuführen, da dies nicht Teil des Auftrags-LVS und der vorliegenden Entwurfsplanung des AG waren. Seitens der Bauüberwachung/ des AG erfolgte die schriftliche Bestätigung am 23.07.25 (Mail).
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 61 Entsprechend der Vorgabe und Abstimmung der Projektleitung der DB AG, der örtlichen Bauüberwachung, den zuständigen geotechnischen Gutachter und Straßenbaulastträgers (Kreis Steinfurt, StrNRW) sollen im Sinne der Nachhaltigkeit, die ausgebauten Bodenstoffe weitestgehend wieder eingebaut werden. Hierzu mussten für die Erstellung des zukünftigen Straßendamms (K12n Nord) zusätzlich Probefelder zur Prüfung der Verdichtungswerte des geplanten Einbaumaterials durch den AN erstellt werden. Diese zusätzlichen Leistungen zur Erstellung der Probefelder sind nicht Teil des ursprünglichen Vertrags-LV´s des AN und für den Wiedereinbau gem. den a.R.d.T. erforderlich.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 56 In den AG-seits übergebenen Ausführungsplanungen für das Bauwerk (BW) 02 SÜ L584n und BW03 Radwegüberführung Hischebach ergaben sich Unstimmigkeiten in Schal- und Abdichtungsplänen. An beiden Bauwerken wurden Anpassungen in der Bewehrungsführung erforderlich. Beim BW02 gab es Unstimmigkeiten zwischen Fugenband- und Schalplanung und beim BW03 Unstimmigkeiten in den Höhenkoten der Schalplanung. Beides führte bei den Bauwerken zu einer Anpassung der Bewehrungsführung, welche durch den AN zusätzlich erbracht werden muss.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 53 Die vorliegende Planung des Pumpwerks für das Trogbauwerk musste, aufgrund von Mängeln durch den AN zusätzlich für die Ausführung über plant werden. Die betraf u.a. die erforderliche Änderung der Ausführungsplanung hinsichtlich der Deckenstär-ke an der Einstiegsöffnung (48cm, statt 40cm), zusätzlich erforderliche Durchführungen aus dem Trogbauwerk zur Be- und Entlüftung, sowie die fachgerechte Planung der Abschlusswinkel und Ausbildung der Abdichtung des Pumpwerks (Gussasphalt) gem. den a.R.d.T.. Die Überarbeitung der technischen Planung des Pumpwerks waren nicht Teil des ursprünglichen Vertrags-LV des AN. Die nun vorliegende technische Planung entspricht den Vorgaben und Abstimmungen (April-Mai 2025) der PL & dem zuständigen Straßenbaulasträger (StrNRW).
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 92 I Für die Erstellung einer Winkelstützwand zur Abfangung des Geländehöhenunterschieds am Hollesch zur Kreuzung Tecklenburger Straße ist eine Detailplanung erforderlich. Hierzu muss zusätzlich ein Aufmaß der Geländehöhen innen und außen an der Einfriedung des privat Betroffenen "Hollesch 24" für die Detailplanung der Straßenanlage mit der Winkelstützwand mit der neuen Einfriedung des Grundstücks erstellt werden. Entsprechend der Abstimmungen der örtlichen Bauüberwachung und des AGs (Mail 01.11.2025) soll die Erstellung des Aufmaßes vom AN umgesetzt werden, um eine Verzögerung des weiteren Planungs- und Bauablauf - der Ausführung der Winkelstützwand nicht zu gefährden. Diese Leistung zur Erstellung eines örtlichen Aufmaßes außerhalb und innerhalb des Grundstücks des privat Betroffenen sind zusätzliche Leistungen des An, welche nicht Teil des vorliegenden Vertrags LVS sind.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 77 Gemäß Planung müssen die Bohrpfähle mind. 50cm bis zur erforderlichen Höhe gekappt werden. Zusätzlich müssen Kernbohrungen erfolgen, um die HEB-Träger in den Bohrpfählen zu verankern. Diese Leistungen sind nicht im vorliegenden Vertrag des AN in der zugehörigen Leistungsposition 02.06.0020 bzw. im LV enthalten. Die Leistungen sind für die fachgerechte Ausführung der Hilfsbrückenlagerung zwingend erforderlich und durch den AN entsprechend der Abstimmung mit der BÜW und dem AG aufzuführen.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 82 Im Nordosten am Baufeld bzw. in der BE-Fläche ein Glasereibetrieb, welcher weiterhin tätig ist. Zur Verminderung der Staubentwicklung in den Sommermonaten wurden Maßnahmen mit dem privat Betroffenen AG-seitig abgestimmt. Durch den AN sollen die Flächen/ Zufahrten zum Betriebsgelände entsprechend der witterungsbedingten Erfordernisse gewässert (Standrohr o. Traktor m. Wasserfass) werden, um die Staubablagerungen durch die Baustelle auf den Dienstfahrzeugen und den Materialien (Glas) bei der An- und Ablieferung weit möglichst zu verringen. Des weiteren sind zusätzliche Reinigungskosten/ Fahrzeugwäschen für die Dienstfahrzeuge des privat Betroffenen erforderlich. Diese Leistungen sind nicht Teil des Auftrags-LV´s des AN und sollen gemäß Abstimmung mit dem privat Betroffenen durch die örtliche Bauüberwachung und dem AG zusätzlich ausgeführt bzw. die zusätzlichen Kosten des privat Betroffenen für die Reinigung der Fahrzeuge werden vom Projekt übernommen.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 79 Im Zuge des Einbaus der Hilfsbrücken wurde festgestellt, dass die Gleislage in der Weichenverbindung und angrenzend nicht den erforderlichen Soll-Zustand aufweist. Daher ist in Abstimmung mit den örtlich Beteiligten (ALV), der BÜW und dem AG mit dem AN ein zusätzlicher Stopf-/ Hebeeinsatz der Weichenverbindung W12/W13 und angrenzend an das Baufeld der EÜ in einer DUA-SPP in der Nacht vom 02.11.zum 03.11.25 erforderlich. Diese Zusammenhangsleistung war nicht Teil des ursprünglichen Auftrags des AN und kann nur mit zusätzlich erforderlichen Aufwänden (Maschinen, Personal, Sicherungsplan …) um-gesetzt werden. Die Leistungen wurden AG-seitig per Mail am 31.10.25 angeordnet.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 58 Gemäß HLV-Pos. 02.10.0110 - 0180 sind die Raumfugen des Trogbauwerks gemäß RiZ Fug 1, Bild 1 auszuführen. Somit waren Fugeninnenbänder (>=FMS250) und Fugenabschlussbänder (FAE50) durch den AN im Rahmen seines vorliegenden Vertrages zu kalkulieren. Die Entwurfs- als auch Ausführungsplanung sieht allerdings die Ausführung entsprechend RiZ T Fug 1 vor. Demnach müssen größere Fugeninnen- (FMS400) und Fugenabschlussbänder (FAE100) vom AN ausgeführt werden.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Ausführungsplanung bzw. im Prüflauf stellet sich heraus, dass zur Lastabtragung der Hilfsbrücken die Pfahldurchmesser von 90cm auf 100cm vergrößert werden müssen. Zudem mussten auch die Länge der Pfähle von 20,2m auf 13,7m geändert werden. In Abstimmung mit dem Entwurfsverfasser, den beteiligten Prüfsachverständigen und dem AG wurden die Anpassungen in der vorliegenden Ausführungsplanung umgesetzt. Die Änderung des Bauwerksentwurfes hinsichtlich der Gründung der Hilfsbrücken stellt eine Änderung zum vorliegenden Vertrag des AN mit den erforderlichen zusätzlichen Leistungen zur fachgerechten Ausführung dar.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 55 Aufgrund der vermehrten, illegalen Nutzung der EÜ Markenweg (Fuß- und Radwegüberführung) musste in Abstimmung mit dem zuständigen Straßenbaulastträger(Kreis Steinfurt), der Gemeinde Westerkappeln zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden. Durch die KfZ wurden die vorhandenen Sicherungsmaßnahmen, wie Beschilderungen nicht eingehalten. Zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer wurden durch den AN zusätzliche Betonsteine mit Reflextoren aufgestellt, um das Queren mittels KfZ zu erschweren. Diese erforderlichen, zusätzlichen Leistungen waren nicht Bestandteil des Vertrages des AN und wurden in Abstimmung mit dem AG(PL), der örtlichen Bauüberwachung und den beteiligten TöBs für die Bauzeit umgesetzt.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 60 Im Rahmen des 2.Bauabschnitts des Projektes (Verlegung des BÜ Velper Str. zum BÜ Gattenweg) mussten zusätzlich 2 ehem. Gleisfeldleuchten am ehem. Bahnhof Velpe zurück gebaut werden. Die Leistungen waren nicht Bestandteil des Vertrags-LV des AN und wurden nach Abstimmung des AN mit der Bauüberwachung und der Projektleitung der DB AG im Zuge seiner Rückbauarbeiten am BÜ Tecklenburger Str. für den 3.Bauabschnitt zusätzlich erbracht.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 80 Entsprechend der aktuell gültigen EBV - Ersatzbaustoffverordnung sollen möglichst große Mengen des Bodenaushubs, nach entsprechend positiver Begutachtung/ Beprobung und Freigabe für das Trogbauwerk auf der Baustelle fachgerecht gelagert, um diese als Hinterfüllen des Bauwerks und/ oder für den kommenden Straßenanteil in 2027 wieder zu verwenden bzw. wie-der einzubauen. Diese Leistung stellt eine zusätzliche Leistung des AN dar, da im vorliegenden Vertrag sämtliche Aushubmaterialien zur Abfuhr und Entsorgung vorgesehen waren. Die Beprobungen einzelner Haufwerke haben ergeben, dass diese für einen Wiedereinbau geeignet sind und so, entsprechend der Vorgabe des AG (Mail vom 08.05.2025) unter u.a. der Begleitung/ entsprechend der Vorgaben der umweltfachlichen Bauüberwachung durch den AN umzusetzen ist.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 54 Die vorliegende Planung des Pumpwerks für das Trogbauwerk musste, aufgrund von Mängeln durch den AN zusätzlich für die Ausführung über plant werden. Die betraf u.a. die erforderliche Änderung der Ausführungsplanung hinsichtlich der Deckenstärke an der Einstiegsöffnung (48cm, statt 40cm), zusätzlich erforderliche Durchführungen aus dem Trogbauwerk zur Be- und Entlüftung, sowie die fachgerechte Planung der Abschlusswinkel und Ausbildung der Abdichtung des Pumpwerks (Gussasphalt) gem. den a.R.d.T.. Die Überarbeitung der technischen Planung des Pumpwerks waren nicht Teil des ursprünglichen Vertrags-LV des AN. Die nun vorliegende technische Planung entspricht den Vorgaben und Abstimmungen (April-Mai 2025) der PL & dem zuständigen Straßenbaulasträger (StrNRW).
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 62 Mit Änderung der DB-Richtlinie 804.5101 - Brückenlager inkl. zugehöriger Arbeitsanweisung und Handlungshilfe v. 15.07.2024 (nach Vergabe an den AN) ist es zusätzlich erforderlich, in-situ-Modellversuche für den Verguss der Lagersockel der neuen Eisenbahnüberführung Tecklenburger Str. vorzunehmen. Diese zusätzlichen Leistungen waren nicht Bestandteil des Vertrags-LV und sind entsprechend der a.R.d.T. und dem nun gültigen Regelwerk durch den AN zu erbringen.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 70 Die im Auftrags-LV ausgeschriebene Stahlgüte S270, welche auf Basis der Entwurfsstatik erstellt wurde, ist für die Querverbauten im Gleisbereich nicht ausreichend. Entsprechend der statischen Berechnungen in der Ausführungsplanung und nach Bestätigung des Prüfsachverständigen wurde AG-seitig der Einbau der Spundbohlen 607 für den Quer Verbau mit einer Güte S355 am 01.07.2025 bestätigt und durch den AN ausgeführt.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 66 Im vorliegenden Vertrags-LV des AN sind gemäß HLV-Pos. 02.10.0110 - 0180 die Arbeitsfugen gemäß RiZ Fug 1, Bild 1 auszubilden. Gemäß HLV-Pos. 02.10.0220 sind Injektionsschläuche in der Arbeitsfuge Sohle/Wand horizontal einzubauen. In der Ausführungsplanung hingegen ist ein Einbau von Injektionsschläuchen auch vertikal in den Arbeitsfugen Wand/Wand vor gem. den a.R.d.T. vorzusehen. Für den vertikalen Einbau der Injektionsschläuche sich zusätzliche Zubehörteile, wie z.B. Klemmen mit Bolzen zur fachgerechten Montage erforderlich. Diese Zubehörteile sind nicht in den v.g. LV-Pos. (für den horizontalen Ein-bau) enthalten. Diese erforderlichen, zusätzlichen Leistungen (vgl. RiZ T Fug 1 entsprechend der Ausführungsplanung sind durch den AN zu erbringen.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 67 Aufgrund der im Süden des Trogbauwerks vorliegenden Baugrundverhältnisse (Homogenbereich3 - bindige Sande) war es erforderlich, dass die Baugrubenarbeiten im Block 1-6 unter Anweisung bzw. nach Vorgabe des geotechnischen Gutachters schrittweise zu erfolgen hatten. Der Aushub und Einbau des Magerbetons erfolgte nicht in einem Zuge, sondern schrittweise. Dies führt zu Mehraufwendungen bzw. zusätzlichen Leistungen beim AN, welche in Abstimmung mit der PL, der Bauüberwachung und dem geotechnischen Gutachter zur fachgerechten Umsetzung erforderlich sind.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 73 Entlang des westlichen Notgehwegs des Trogbauwerks sollen zusätzliche Kabelkontrollschächte alle 50m nach Vorgabe des Landesbetriebs Straßenbau NRW als zusätzliche Revisionsschächte durch den AN Bau geplant und ausgeführt werden. Diese Leistung war nicht Teil des ursprünglichen Vertrags-LV´s des AN. Entsprechend der Vorgabe des Landesbetriebs Straßenbau NRW wurden diese Leistungen (Planung und Ausführung) zusätzlich vom AG am 01.07.2025 beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen ändern nicht den Gesamtcharakter des vorliegenden Vertrages mit dem AN. Ein Wechsel des AN inkl. Neuausschreibung würde zu einem Verzug in der Erstellung des Trogbauwerks mit der Eisenbahnüberführung und damit einhergehend zu einer Gefährdung des Projektfortgangs, der kommenden Sperrpausen im Sommer 2026, sowie der geplanten Inbetriebnahme in 2026 und zu einer Projektlaufzeitverlängerung führen.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 69 Der Tieferaushub der Blöcke 1-5, welcher bautechnisch erforderlich ist, um das Trogbauwerk fachgerecht zu erstellen, erwies sich als extrem torfhaltig (Ergebnis der Probeentnahmen). Die Entsorgung dieses Aushubmaterials bzw. dieser Haufwerke ist mit höheren Aufwendungen und damit Mehrkosten beim AN verbunden. Daher wurde nach Vorliegen aller Daten (Probeentnahmen) und in Abstimmung mit den Beteiligten AG-seitig am 08.10.25 den erforderlichen, zusätzlichen Aufwendungen für das v.g. Material zugestimmt.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 71 Im Übergangsbereich der Widerlager zu den Anschlussbereichen sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik Holzschwellen mit einem verstärktem Oberbau nach dem Einbau der Hilfsbrücken zur Lagestabilität, einzubauen. Dies betrifft den Oberbau der Gleise 2+3 des westlichen Widerlagers und Gleis 2 des östlichen Widerlagers. Diese Leistung waren im ursprünglichen Vertrags-LV nicht ausreichend vorgegeben. Die Ausführung wurde mit Mail des leitenden Bauüberwachers, als Vertreter des AG am 14.07.2025 beim AN zur Umsetzung vorgegeben.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 91 Auf Grund des verhinderten Antransports der Hilfsbrücke Gleis 2 und der erst am 18.09.2025 erfolgte Einbau der Hilfsbrücke musste die vorhandene Bauablaufplanung umgestellt werden (s.a. LÄA Nr.90). Seitens des AG konnte kurzfristig eine neue Sperrpause für den Einbau der Hilfsbrücke Gleis 3 für den 05.10.2025 beigestellt werden. Jedoch war es nicht möglich die erforderliche Gleisstopfmaschine für den 05.10.2025 für die Baumaßnahm zu bestellen, da alle angefragten Firmen die Maschinen in Einsatz hatten bzw. eine Maschine nicht rechtzeitig wieder einsatzbereit war. So wurde in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung, den zuständigen Anlagenverantwortlichen festgelegt, dass alternativ durch den AN mittels AST8 nach Einbau der Hilfsbrücke gestopft wird. Die Vorgabe seitens des AG hierzu erfolgte am 01.10.2025 an den AN (Mail). Diese zusätzlichen, geänderten Leistungen bzw. dass aus Kapazitätsgründen keine Gleisstopfmaschine für die Maßnahme für den Einbau der Hilfsbrücke vorhanden ist,
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 78 Entsprechend der Ausführungsplanung und in Abstimmung mit dem Kreuzungspartner StrNRW sind im Trogbauwerk (BW01) 209 Messbolzen durch den AN zu montieren. Diese Leistungen sind nicht Teil des Auftrags-LV´s des AN. Die Leistung wird durch den AN entsprechend der Abstimmungen, Vorgaben und Rückmeldung u.a. per Mail von der PL vom 03.07.2025 ausgeführt.
- 13.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 086 - IAn der angrenzenden Stützwand der EU "Markenweg", welche im 1. Bauabschitt des Projektes "BÖ-Konzeption Velpe" in 2023 erstellt wurde, musste nach Abstimmung im Ortstermin am 01.07.2025 mit dem Anlagenverantwortlichen, der örtlichen Bauüberwachung und dem AG das an der Stützwand vorhandene Geländer aus UVV-Gründen um ein Holzgeländer für die weitere Arbeiten im Gleisbereich ergänzt werden. Dies dient als zusätzlichen Schutz bis zur Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme in 2027, bis die neue Straße K12n Süd mit dem Fuß- und Radweg in dem Bereich zwischen der EU Markenweg bis zur neuen SÜ K12n Süd, welche das Trogbauwerk überführt, erstellt ist. Diese Leistung ist nicht Teil des Auftrags- L V's des AN für das Trogbauwerk. 087 - Der Verguss der Elastomerläger der EU Tecklenburger Str. (BW 01 b) ist gemäß Ausführungsplanung durch den AN herzustellen. Im vorliegenden Vertrags-LV des AN mit den zugehörigen Positionen für 02.09.0220.-0240. die Lager ist keine Position für den Lagerverguss enthalte. Die Ausführung der Leistung ist für die Erstellung der Lager der EU entsprechend der anerkannten Regeln der Technik erforderlich und durch den AN zu erbringen. 088 - In der Ausführungsplanung und im Auftrags-LV des AN ist für die Bauwerke 02 - Straßenüberführung L584n Hischebach des Straßenbaulastträgers StrNRW und BW02 Fuß- und Radwegbrücke des SBL Kreis Steinfurt eine Entwässerung mittels Sickerschicht und Grundrohr geplant und ausgeschrieben. Nach Vorgabe der beiden SBL StrNRW und Kreis Steinfurt sollte jedoch ein Sickerrohr nach WAS07 ausgefüht werden. Diese geänderten Leistungen sind seitens des AG nach Abstimmung mit den Kreuzungspartnern beim AN beauftragt worden. Die Leistung stellt eine zusätzliche Leistung dar, da keine Position im Auftrags-LV für die Erstellung von Sickerrrohren im Auftrag des AN enthalten sind.
- 13.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 096 - Im Nordosten am Baufeld bzw. in der BE-Fläche befindet sich ein Glasereibetrieb, welcher weiterhin tätig ist. Damit der An- und Abtransport, sowie die Zufahrt zum Betrieb weiterhin möglich sind, soll vom AN eine bauzeitliche Asphaltzufahrt erstellt werden. Dies ist aufgrund der Wtterung in den Herbst- Wntermonaten und den damit verbundenen schlammigen Verhältnissen der vorhandenen Baustraße erforderlich, um die Zufahrt zum Betrieb aufrecht erhalten zu können. Ein regelmäßiges Abziehen der Baustraße ist nur bedingt umsetzbar, da das da dadurch abgetragene Material die Stärke der Schutzschicht auf dem Vlies zum Unterboden nach und nach verringert und die Zuwegung als Baustraße nicht mehr genutzt werden könnte. Diese Leistungen zur Erstellung einer bauzeitlichen, asphaltierten Zuwegung für den privat betroffenen Betrieb in den Wntermonaten ist keine Leistung im vorliegenden Vertrags-LV des AN und wurde entsprechend der Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung und dem AG beim AN am
- 15.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 104:Aufgrund von Unstimmigkeiten in der vorhandenen Gleislage, der vorliegenden Bestandstrassierung im an die Hilfsbrücken anschließenden östlichen und westlichen Weichenverbindungen mussten zusätzliche Gleismesseungen (Soll-Ist-Abgleich und Geovermessungen) zur Ermittlung der erforderlichen Stopf- und Richtarbeiten in den Weichenbereichen erfolgen. Diese Leistungen waren nicht Teil der Leistungen des Hauptvertrags des AN und wurden in Abstimmung mit dem Anlagenverantwotlichen, dem Projektleiter durch die örtliche Bauüberwachung, zur Sicherstellung der Betriebsaufnahme nach Einbau der Hilfsbrücken, angeordnet.//
- 28.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 097 Für die fachgerechte Erstellung des Pumpwerks ist es erforderlich ein Spezialmantelrohr aus Edelstahl zur Wanddurchdringung des Ablaufrohrs (DN500) auf Höhe des Fugenbleches in Block 13 des Trogbauwerks zu liefern und einzubauen. Dies ist technisch erforderlich, da das Mantelrohr auf Höhe des Fugenbandes im Sohl-/Wandanschluss verläuft und an das Fugenband (mittels Flasch) bündig angeschlossen werden muss. Dies ist eine Sonderlösung, ein Sonderbauteil, welches vom AN für die Maßnahme gefertigt wird. Diese Leistungen sind durch den AN zusätzlich auszuführen, da sie nicht Teil des Auftrags-LV´s und der vorliegenden Entwurfsplanung des AG waren. Die Anordnung des AG in Abstimmung mit der technischen Bauüberwachung erfolgte am 26.11.25 (Mail). LÄA 098 Aufgrund von zu großen Ungenauigkeiten in der vorhandenen Bestandsgleislage an der Weichenverbindung W12/W13 im Baubereich für die neuen EÜ, welche nach Einbau der Hilfsbrücken festgestellt wurden, waren zusätzliche Stopfarbeiten in einer zusätzlichen Sperrpause erforderlich. Für die Umsetzung werden zusätzliche Stopf- & Richtarbeiten bzw. das sukzessive Hochplatteln der Gleise mit zusätzlichen Vermessungs-leistungen inkl. u.a. SOLL-IST-Abgleichen der Gleislage im Weichenbereich W12/W13 zur Herstellung der korrekten Gleislage erfordelrich. Diese Leistungen sind durch den AN zusätzlich auszuführen, da sie nicht Teil des vorliegenden Auftrags-LV´s waren. Die Ausführung der zusätzlichen Vermessungsleistungen für den 11.11.25 erfolgten in Abstimmung bzw. nach Vorgabe der technischen Bauüberwachung (vom 09.11.25) und des AG durch den AN bzw. durch dessen Nachunternehmer. LÄA 099 Für die fachgerechte Ausführung des Pumpwerks im Trogbauwerk muss die vorliegende Planung aus der Ausschreibung in eine Ausführungs- und Werkstattplanung für den Ausrüster der Maschinentechnischen und 50-Hz-Anlagen inkl. zugehöriger Schacht- und Leistungsplanung, ergänzt um ein zusätzlich erforderliches Auslaufbauwerk am Hischebach umgeplant bzw. fortgeschrieben werden. Die Umplanung ist nach technischer Prüfung des zuständigen Fachverantwortlichen des Straßenbaulassträgers (späterer Eigentümer des Pumpwerks) Straßen.NRW für die Umsetzung erforderlich. Diese Leistungen sind durch den AN zusätzlich auszuführen, da sie nicht Teil des vorliegenden Auftrags-LV´s und den vorliegenden Planunterlagen aus der Ausschreibung waren. In Abstimmung mit dem SBL Straßen.NRW wurden die zusätzlichen Planungsleistungen durch den AG u.a. am 08.12.2025 (Mail) für das Pumpwerk beauftragt. LÄA 100 Im Nordwesten der Maßnahme (nördlich der EÜ Markenweg) wurden seitens des privat Betroffenen Flächeneigentümers Schäden im Sinne von Fahrrinnen auf der landwirtschaftlichen Fläche (Grasland/ Wiese) an das Projekt gemeldet. In Abstimmung des AG, der technischen Bauüberwachung mit dem Flächeneigentümer und dem Pächter (Landwirt) sollen die Fahrrinnen entfernt bzw. die Fläche wieder fachgerecht als Grasland/ Wiese im unteren, südlichen Bereich wieder hergestellt werden. Diese zusätzlichen erd- und lanschaftspflegerischen Maßnahmen waren nicht Teil des ursprünglichen Vertrags-LV´s des AN und sind zusätzlich erforderlich. Die Bestätigung des AG nach de v.g. Abstimmungen erfolgte mit Mail v. 17.12.2025 zur Umsetzung im Frühjahr 2026. LÄA 101 Im Nordwesten des Trogbauwerks erfolgt der Anschluss der neuen Landesstraße L584n Nord an die vorhandene Anliegerstraße "Hollesch". Im Bereich des Grundstücks des privat Betroffenen "Hollesch24" ist zur fachgerechten Ausführungs der Straßenanlage der Einbau einer Winkelstützwand zur Abfangung des dahinter liegenden Privatgrundstücks erforderlich, da das dahinterliegende Privatgelände im Endzustand tiefer liegt als die Straßenanlage/ der Einmündungsbereich. Die vorhandene Hecke des privaten Eigentümers wird zur Herstellung der Winkelstützwand entnommen. Zur Abgrenzung des Grundstücks, als Ersatz für die Hecke wird ein Stabgitterzaun auf die Winkelstützwand aufgesetzt und vrsl. mit Sichtschutzstreifen ausgestattet. Diese zusätzlichen Leistungen waren nicht Teil des ursprünglichen Vertrags-LV´s des AN und sind für die nachfolgende, fachgerechte Ausführung der Straßenanlage zusätzlich erforderlich. LÄA 102 Ausgehend von der Ausführungsplanung für das Pumpwerk des Trogs muss ein Abscheiderschacht des Typs N20/200-4000 für die fachgerechte Ausführung durch den AN eingebaut werden. Dieser Schachttyp war nicht Teil der an den AN übergebenen Entwurfsplanung zum Pumpwerk. Auch gab es Unstimmigkeiten zwischen der Entwurfsplanung und der zugehörigen LV-Position des Schachts im Auftrags-LV des AN. In Abstimmung mit dem zuständigen Straßenbaulastträge StrNRW und auf Basis der vorliegenden Ausführungsplanung ist der Einbau des Schachts durch den AN nach Rückmeldung der Projektleitung vom 02.05.2025 zusätzlich auszuführen. MKA 103 Für die Erstellung des bauzeitlichen Umbaus der Oberleitungsanlage zum Einbau der Hilfsbrücken und nach Einbau der neuen Überbauten der EÜ (Endzustand) ist es erforderlich, zusätzliche Eingleisstellen für den AN Bau (Fa. Echterhoff) und den AN Bau OLA (Fa. Saclef) zu erstellen. Diese Arbeiten waren nicht Teil des ursprünglichen Vertrags-LV´s des AN Bau. Für die Umsetzung der Maßnahme mittels Hilfbrücken (Sperrpausen im August/September 2025) und für die Herstellung des Endzustands (August/September 2026) sind diese durch den AN Bau zusätzlich zu erbringen. Hierzu erfolgte in Abstimmung mit der Projektleitung die Anordnung durch die örtliche Bauüberwachung.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Bauunternehmung Gebr. Echterhoff - GmbH & Co. KG. erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [SPGK_Erneuerung EÜ Fluthamel im Bf Hameln, km 53,992, Str. 1760 Hannover- Soest](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/spgk-erneuerung-eue-fluthamel-im-bf-hameln-km-53992-str-1760-hannover-f5d0fc21) · Zuschlag 11.03.2023 an Peter Gross Rail GmbH & Co. KG
- [SPGK_ABS 46/2 BA 3 - VE08_BAU_KIB02_EÜ Lippe inkl. Anschwenkung](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/spgk-abs-462-ba-3-ve08-bau-kib02-eue-lippe-inkl-anschwenkung-52b8638c) · Zuschlag 21.10.2022 an Eiffage Infra-West GmbH
- [ABS 46/2 BA 2 Abschnitt 3d KiB](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-462-ba-2-abschnitt-3d-kib-60668094) · Zuschlag 03.09.2021 an Einzelunternehmen aus Bochum
- [Erneuerung EÜ Ferdinandstor und EÜ an der Alster](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/erneuerung-eue-ferdinandstor-und-eue-an-der-alster-073c5fec) · Zuschlag 24.11.2020 an Sächsische Bau GmbH
- [2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/2-s-bahn-stammstrecke-muenchen-ve-41-rohbauarbeiten-haltepunkt-eb4064ee) · Zuschlag 21.12.2018 an Auftraggeber (Name nicht angezeigt)
- [2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/2-s-bahn-stammstrecke-muenchen-ve10-hauptbaumassnahmen-bereich-west-63614a25) · Zuschlag 14.11.2018 an Ed. Züblin Aktiengesellschaft

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen im Kreis Steinfurt](https://vergabeweiser.de/region/nordrhein-westfalen/kreis-steinfurt): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Offenes Verfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/offenes-verfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 28.05.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

Fehler melden: https://vergabeweiser.de/fehler-melden?seite=https%3A%2F%2Fvergabeweiser.de%2Fausschreibung%2Fvelpe-westerkappeln-eue-tecklenburger-strasse-trogbauwerk-inkl-3-472e7244

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=ac6b4600-42e8-4c98-8458-5667f017de60. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/velpe-westerkappeln-eue-tecklenburger-strasse-trogbauwerk-inkl-3-472e7244
