# VDE811 ABS Nbg – Ebensfeld VP21.2251 SÜ St2260 inkl. Straßenführungen und EÜ Jurastraße inkl. PUF und EÜ Deichselbach östlicher Teil

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Altendorf am 19.04.2021 vergeben, Zuschlag an Max Bögl Stiftung & Co.KG.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: VDE811 ABS Nbg – Ebensfeld VP21.2251 SÜ St2260 inkl. Straßenführungen und EÜ Jurastraße inkl. PUF und EÜ Deichselbach östlicher Teil
- Wo: Altendorf, Landkreis Bamberg, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 15.03.2021 bis 21.02.2025
- Zuschlag an: Max Bögl Stiftung & Co.KG
- Zuschlag am: 19.04.2021
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Max Bögl Stiftung & Co.KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/max-boegl-stiftung-cokg), Sengenthal

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 015079-2019

## Verlauf

- 11.01.2019: Vorinformation veröffentlicht
- 27.11.2019: Vorinformation veröffentlicht
- 17.07.2020: Ausschreibung veröffentlicht
- 28.07.2020: Ausschreibung veröffentlicht
- 04.09.2020: Ausschreibung veröffentlicht
- 16.09.2020: Ausschreibung veröffentlicht
- 28.09.2020: Ausschreibung veröffentlicht
- 23.11.2020: Ausschreibung veröffentlicht
- 18.12.2020: Ergebnis veröffentlicht
- 26.01.2021: Ergebnis veröffentlicht
- 26.01.2021: Ergebnis veröffentlicht
- 26.04.2021: Ergebnis veröffentlicht
- 03.05.2021: Ergebnis veröffentlicht
- 04.05.2021: Ergebnis veröffentlicht
- 18.08.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Verlängerung der Fußgängerbehelfsbrücke nach Norden wegen OLA-Maste
- 18.08.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Ausführung der Stützwand 6.15 durch AN VP 19.2206 an Stelle VP19.2400
- 18.08.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Lieferung und Herstellung der Straßenbeleuchtung SÜ FO17
- 18.08.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Es ist für Ansaaten ausschließlich Regiosaatgut der Ursprungsregion UG 12 „Fränkisches Hügelland“ zu verwenden. Der jeweilige Saatguttyp bleibt jedoch bestehen (bspw. „Land-schaftsrasen Standard ohne Kräuter, 100 % Gräser“ usw.). Insbesondere gilt dies für die im Folgenden aufgelisteten LV-Positionen des B21013: 29.04.0080 Rasenansaat 49.02.0150 Bankett herstellen 49.02.0160 Bankett herstellen 49.02.0200 Rasenansaat 49.06.0200 Bankett herstellen 49.06.0240 Rasenansaat 49.11.0250 Bankett herstellen 49.11.0290 Rasenansaat 49.12.0150 Rasenansaat 49.16.0190 Bankett herstellen 49.16.0200 Bankett herstellen 49.16.0240 Rasenansaat Sofern bei LV-Positionen „ortsübliches Saatgut“ gefordert ist, bezieht sich dies auf „autoch-thones Saatgut“, welches „vor-Ort“ in der jeweiligen Ursprungsregion UG 12 gewonnen wur-de. Sollten die bereits im LV vorgegebenen Saatguttypen der nun angeordneten Regiosaatgutmischungen - Ursprungsregion UG 12 „Fränkisches Hügelland“ - nicht lieferbar sein, sind jeweils ähnliche Saatgutmischungen unverzüglich in Abstimmung mit Bauüberwachung und AG abzustimmen. Wir gehen davon aus, dass diese Anordnung kostenneutral ist, da der AN noch kein Saatgut zum vorliegenden LVs bestellt hat. Sollten dennoch abweichende Kosten zu dem vorliegenden LV auftreten, so sind diese bitte über ein Angebot bei uns einzureichen.
- 05.10.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei der Schweißnahtprüfung für den Überbau und die Stahlkonstruktion ist die Schweißnaht zu bewerten und nach genehmigtem Prüfplan durchzuführen. Die Protokolle der Ergebnisse sind dem AG im Original zu übergeben. Die Prüfung erfolgt durch Röntgenaufnahmen.
- 05.10.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Abbruch Ziegelmauerwerk im Bereich der Firma Piasten
- 05.10.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Ausschreibungsplan 3.03.03.7 ist der Montageplatz des Stahlbaus im vorderen Bereich neben dem Bauwerk. Aufgrund dieser Lage und der Länge der Bauteile ist eine eingeschränkte Rangierfähigkeit gegeben. Diesbezüglich muss für die Zufahrt der Stahlbauteile ein großer Einfahrtsbereich geschaffen werden. Hierzu ist eine Kürzung/ ein Teilabbruch der Mauer an der Grundstücksgrenze des Flurstücks 1511 zu 1521/31 notwendig, um ein Zufahren im Seitenbereich des Stahlbaus zu ermöglichen. Ebenfalls ist während der TSP vom 03.09. - 14.09.2021 die Zufahrt der Fa. Markgraf zu gewähren, welche nicht in unseren Vertragsunterlagen festgehalten ist. Um die dort nötigen Platzverhältnisse zu schaffen, wird der Abbruch dieser Mauer notwendig.
- 05.10.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Wiederherstellung der Bereiche der Kämpferfundamente
- 05.10.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Vertrags-LV ist der Kappenabbruch beschrieben und dieser ist im Abbruchkonzept Kappen erläutert. Hierbei ist der Gesimskopf abzutrennen. Im Bereich Ost / Südkappe – Treppenabgang ergibt sich eine Problemthematik hinsichtlich der Anbindung des Treppenpodestes und des Treppenlaufes. In einer gesonderten Besprechung wurden Annahmen dargelegt. Demnach ist ein Abbruch des Treppenpodestes unausweichlich. Ob die obersten Treppenstufen ebenfalls abgebrochen werden müssen, muss vor Ort beim Abbruch selbst geprüft werden. Im Vertrags-LV ist mit Pos. 05.04.0210 lediglich der Abbruch und Neubau von Treppenstufen beschrieben. Es enthält keinen Passus bezüglich des Podestes. Diese Leistung ist vertraglich so nicht vorgesehen.
- 05.10.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Ausführung einer zusätzlichen Leistung für die Herstellung eines horizontalen Überwurfschutzes im Bereich der Vorlandbrücke Ost auf Verlangen des Straßenbaulastträgers.
- 05.10.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufmaß der bestehenden und verbleibenden Lager der SÜ Piastenbrücke
- 05.10.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Beweissicherung Untere Kellerstraße 35
- 05.10.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß LV soll die dortig beschriebene Masse an Oberboden innerhalb der BE-Fläche seitlich gelagert werden. Um maximalen Platz für den Bauablauf zu erhalten, wurde die seitliche Lagerfläche am äußeren Rand des Flurstücks 1511 ausgewählt. Dies wurde auch im freigegebenen Baustelleneinrichtungsplan berücksichtigt und so eingezeichnet. Durch ein vorangegangenes Bauvorhaben auf dem Flurstück 1510 ist dort eine Oberbodenmiete gelagert, welche sich mittig der kompletten Montage- und BE-Fläche befindet. Diese Massen sind nicht im vertraglichen Leistungsverzeichnis beschrieben. Zu der vorhandenen Position ergibt sich demnach eine Massenmehrung von ca. 110 %. Eine solche Massenmehrung konnte im Vorfeld nicht bei der Kalkulation und bei der Erstellung des BE-Planes ermittelt werden. Da in Absprache mit dem AN Streckenbau eine Zufahrt entlang der Oberbodenmiete benötigt wird, kann nicht der gesamte Oberboden im BE-Bereich gelagert werden, sondern muss auf die gesonderte Lagerfläche in der Hainstraße transportiert werden. Die Oberbodenmiete des Flurstücks 1510 muss somit von der Mitte der Flächen an den Rand umgelagert werden bzw. auf den gesonderten Lagerplatz in der Hainstraße transportiert werden.
- 15.10.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · In der Entwurfsplanung sind die Schachtabmessungen des Aufzugschachtes am Hp Buttenheim mit 1,70 m x 2,60 m geplant worden. Dieses Maß ist weicht von den Standardvorgaben ab. In den Lesungen der Teilentwurfshefte wurden diese Schachtabmessungen bisher nicht bemängelt. Mit Mail vom 23.04.2021 wurde durch die DB S&S darauf verwiesen, dass die Standardmaße für Aufzugsschächte bei 2,20 m x 2,70 m liegen. Nach nochmaliger Prüfung durch die DB S&S wurde mit Mail vom 18.05.2021 angeordnet, den bisher in der EP Stand 2013 mit 1,70 m x 2,60 m geplanten Aufzugsschacht in der AP auf das Standardmaß von 2,20 x 2,70 m zu vergrößern. Weiterhin ist in der EP die Breite des Bahnsteiges zwischen Einhausung des Treppenaufganges und des Gefahrenbereiches mit 0,95 m bzw. 0,96 m nicht regelkonform. Es ist hier bei langen Hindernissen eine Breite von 1,20 m erforderlich. Um dieses Maß zu erreichen ohne die Breite der Treppe zu verschmälern, wird die Treppenwange unter das Niveau des Bahnsteiges abgesenkt. Die Einhausung wird analog der aktuellen Planung auf der Wand befestigt werden, der Wandkopf befindet sich aber unterhalb des Bahnsteigbelages. Weiterhin ist die Verglasung zwischen den Stützen so anzuordnen, dass der Abstand zwischen Verglasung und dem Gefahrenbereich 1,20 m beträgt. Die Entwässerung ist dabei vor die Stützen zu planen.
- 15.10.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Es ist für Ansaaten ausschließlich Regiosaatgut der Ursprungsregion UG 12 „Fränkisches Hügelland“ zu verwenden. Der jeweilige Saatguttyp bleibt jedoch bestehen (bspw. „Landschaftsrasen Standard ohne Kräuter, 100 % Gräser“ usw.). Insbesondere gilt dies für die im Folgenden aufgelisteten LV-Positionen des B21029: 03.08.0020 Rasenansaat 06.01.0020 Zwischenbegrünung Oberb.-miete herstl. 12.04.0200 Bankett herstellen Sofern bei LV-Positionen „ortsübliches Saatgut“ gefordert ist, bezieht sich dies auf „autoch-thones Saatgut“, welches „vor-Ort“ in der jeweiligen Ursprungsregion UG 12 gewonnen wurde. Sollten die bereits im LV vorgegebenen Saatguttypen der nun angeordneten Regiosaatgutmischungen - Ursprungsregion UG 12 „Fränkisches Hügelland“ - nicht lieferbar sein, sind jeweils ähnliche Saatgutmischungen unverzüglich in Abstimmung mit Bauüberwachung und AG abzustimmen.
- 15.10.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß den aktuellen Hochwassergefahrenkarten aus dem Bayern Atlas liegt die ABS Nürnberg-Ebensfeld von Trassen-km 47,0 bis 48,3 und das geplante Brückenbauwerk (SÜ) der St 2260 bei Trassen-km 47,6 im Bereich der Hochwassergefahrenfläche HQ100 des Deichselbachs, Gemarkung Altendorf, also im faktischen Überschwemmungsgebiet. Beim modelltechnischen Vergleich von Ist- und Planfall hat sich gezeigt, dass das östlich der Bahntrasse liegende Dammbauwerk der SÜ St 2260 eine starke Sperrwirkung ausübt und zu einer Aufhöhung der maximalen Wasserspiegel gegenüber dem Bestandsfall um mehr als 80 cm nördlich des Damms führt. Daher wurden rechnerisch 3 Durchlässe in das Dammbauwerk eingefügt (mit exemplarischen Rechteckprofilen 4 m x 1 m). Dadurch reduziert sich die wasserwirtschaftlich verträgliche Aufhöhung nördlich des Damms von weniger als 10 cm.
- 05.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Auflösung Querfelder im Bf. Strullendorf
- 05.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Es ist für Ansaaten ausschließlich Regiosaatgut der Ursprungsregion UG 12 „Fränkisches Hügelland“ zu verwenden. Der jeweilige Saatguttyp bleibt jedoch bestehen (bspw. „Landschaftsrasen Standard ohne Kräuter, 100 % Gräser“ usw.). Insbesondere gilt dies für die im Folgenden aufgelisteten LV-Positionen des B21014: 29.12.0020 Rasenansaat 30.12.0030 Rasenansaat 36.01.0040 Zwischenbegrünung Oberb.-miete herst. 36.02.0230 Bankett herstellen 36.02.0240 Bankett herstellen 36.02.0280 Rasenansaat Sofern bei LV-Positionen „ortsübliches Saatgut“ gefordert ist, bezieht sich dies auf „autoch-thones Saatgut“, welches „vor-Ort“ in der jeweiligen Ursprungsregion UG 12 gewonnen wurde. Sollten die bereits im LV vorgegebenen Saatguttypen der nun angeordneten Regiosaatgutmischungen - Ursprungsregion UG 12 „Fränkisches Hügelland“ - nicht lieferbar sein, sind jeweils ähnliche Saatgutmischungen unverzüglich in Abstimmung mit Bauüberwachung und AG abzustimmen.
- 05.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Auf der BE-Fläche westlich von Strullendorf im Bereich um ~ km 54,0 – 54,1 bahnlinks befindet sich eine BE-Fläche des VP21.2300, welche im nordöstlichen Bereich mit Obstgehölzen bestanden ist. Durch das Flächenmanagement wurde nun zum Vertragsschluss zwischen dem Eigentümer des Flst.-Nr. 1341 (Gemarkung Strullendorf) und der DB Netz AG vereinbart, dass ein geringer Teil der Obstgehölze erhalten bleiben soll (wenn dieser nicht durch technische Anlagen dauerhaft überbaut werden muss). Telefonisch wurde hier am 30.06.2021 durch das VP21.2300 signalisiert, dass dies machbar wäre. Demzufolge ordnen wir folgendes für diese BE-Fläche auf Flur-Nr. 1341 Gemarkung Strullendorf an: Erstellen eines Biotopschutzzaunes: · Verlauf gem. Anlage 1 (blau markiert) – in Abstimmung mit der Bauüberwachung vor Ort festlegen (bestenfalls Abstand zur Kronentraufe der erhalten-den Obstgehölze min. 1,5 Meter), · Länge des Zaunes ca. 170 Meter, · Zaunhöhe über Gelände 1,80 Meter, · nicht imprägnierte Holzpfosten DN 10 cm, · Pfostenlänge 2,50 Meter, davon ca. 0,70 Meter im Boden, · Pfostenabstand 3,00 Meter, · Holzbretter: Maße der Holzbretter in cm 300x3x20, · Anzahl der Bretter übereinander 3, · Bretter an Pfosten mit Nägeln befestigen; · Schutzzaun vorhalten, regelmäßig kontrollieren und beschädigte Bereiche wiederherstellen/ausbessern. · Nach Beendigung der BE-Flächennutzung wieder abbauen und ordnungsgemäß entsorgen.
- 08.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Einbau einer Fahrbahnübergangskonstruktion in Achse 90 zur Aufnahme von Dehnwegen bis 92 mm an Stelle der ausgeschriebenen Fahrbahnübergangskonstruktion, welche Dehnwege bis 70 mm aufnehmen kann.
- 10.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Bereitstellung einer Ersatzstromverrsorgung für ESTW im Bf. Strullendorf VP21.2300
- 12.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · zusätzliche Planungsleistungen OLA VP21.2200
- 22.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Auflösung Querfelder im HP Buttenheim und Bf. Hirschaid
- 30.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Rodungsarbeiten auf der Westseite der Bahn
- 30.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Rodungsarbeiten an der östlichen Bahnseite zur Herstellung der Südkappe
- 30.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit dem Abbruch des Gebäudes auf dem Flurstück 1511 beauftragt, während des Bauarbeiten wurde ein Brunnen gefunden, welcher nach Richtlinie verfüllt werden muss. Hierzu ist der Brunnenschacht ist bis 2 Meter unterhalb GOK mit Verfüllmaterial aufzufüllen und von 2 bis 1 Meter unter GOK wird der Brunnenring mit einer Betonblombe verschlossen. Der oberste Schachtring ist rückzubauen und abschließend der letzte Meter an der Oberfläche mit Auffüllmaterial zu füllen.
- 30.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Kappenabbruch
- 30.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · zusätzliche Planungsleistungen OLA im Bf. Strullendorf VP21.2300
- 03.12.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Abbruch der Winkelstützwand am Flurstück 1510
- 18.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Durchführung von Fräs- und Abbrucharbeiten der Asphaltschichten im Bereich von vorhandenen Einfas-sungen und Einbauten. Die Einbauten und Einfassungen sind beim Abbruch des Asphalts im Umgriff der Flügel- und Stützwände zu berücksichtigen.
- 18.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Stopfarbeiten in Sperrpausen zur Sicherstellung der planmäßigen Gleislage nach Einbringen des Verbaus. Der Verbau ist zur Herstellung der Gründung LSW 6.15 erforderlich. DIe Herstellung der Gründung der LSW 6.15 ist ebenfalls eine zusätzliche Leistung
- 18.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Bisheriges Bau-Soll: In der LV-Position 02.03.0120. des Hauptvertrags ist der Teilabbruch der bestehenden Fundamente in Achse 30 und 40 beschrieben. In den Planunterlagen 3.03.03.4 und 03.03.04.3 ist der erforderliche Um-griff des Teilabbruchs für die Herstellung der neuen Brücke definiert. Geändertes Bau-Soll: Zur Schaffung der Baufreiheit für die zusätzliche Leistung LSW 6.15 sind über den bisher beschriebenen Umgriff hinaus weitere Teilbereiche des Fundaments Achse 40 abzubrechen. Dabei ist insbesondere auf die Beibehaltung der Gleislage zu achten.
- 18.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der Bauweise der vorhandenen Stützwand sind für die Abbrucharbeiten der Randkappe bereichsweise zusätzliche Schneidarbeiten notwendig. Die Bauweise der Randkappen war aus den Bestandsplänen nicht ersichtlich.
- 18.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Berücksichtigung der begrenzten Frästiefe bei Abbrucharbeiten des Asphaltoberbaus auf den abzubre-chenden Feldern des Überbaus.
- 18.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Leistungsinhalt des Vertrags-LV zum VP21.2200 ist keine Baugrundnacherkundung für Signalstandorte enthalten. Auf Grund nicht ausreichender Aussagen des Baugrundes aus der Entwurfsplanung ist eine Nacherkundung an den Standorten der Signalausleger notwendig. Die Firma Leonhard Weiss führt diese Baugrundnacherkundungen durch.
- 18.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Beseitigung Verbaubehinderung
- 18.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Beleuchtung Piastenbrücke Vorlandbrücken
- 18.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Erstellung der Ausführungsplanung und Realisierung der SÜ St22600 ist Inhalt des VP21.2251. Grundlage der Ausarbeitung ist die Ausschreibungsunterlage zum Vergabepaket VP21.2251, die inhaltlich im Wesentlichen die Entwurfsplanung beinhaltet. Mit diesen Vorgaben ist jedoch die Standsicherheit der Widerlager für die vertraglich vereinbarten Bauwerksgründung der SÜ St2260 nicht gegeben und somit ist der vorliegende Entwurf nicht ausführbar. Dies wurde gutachterlich auch durch den Baugrundgutachter bestätigt. Der Entwurf ist daher unter Berücksichtigung der technisch und wirtschaftlichen Belangen zu überarbeiten und in die Ausführungsplanung zu überführen.
- 18.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Erstellung der Ausführungsplanung und Realisierung der provisorischen Personenunterführung im Hp Buttenheim ist Inhalt des VP21.2251. Nach Einbringen der Spundwand l.d.B. als Baugrubenverbau für die Gründung der SÜ St 2260 im Zuge der TSP vom 03.09.2021 bis 14.09.2021 wurde eine fortlaufende Setzung der linken Streckengleise festgestellt. Zur Korrektur wurde zunächst ein Handstopfung durch die BÜ nach Rücksprache mit dem ALV angeordnet. Im weiteren Verlauf wurde das Gleis vermessungstechnisch engmaschiger überwacht, um die Gleislageänderungen genauer zu dokumentieren. Im Ergebnis ist in der Bauberatung am 20.10.2021, aufgrund der Forderung des ALV, entschieden worden, das eine Maschinenstopfschicht zur Wiederherstellung der Sollgleislage notwendig wird. Handstopfung und Maschinenstopfschicht war für diesen Bereich im Zuge der Ausführung nicht vorgesehen und somit nicht Inhalt des Vertags-LV's.
- 19.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Leistungsinhalt des Vertrags-LV zum VP21.2200 Strecke 46,00 bis 53,26 ist die Baufeldfreimachung. Hierin enthalten ist das Baugelände abräumen. In der Pos. 28.03.0030 ist folgender Leistungsinhalt beschrieben: "Vorhandene Wurzeln und Baumstümpfe roden. Auf dem Baugelände sind vorhanden: Busch- Hecken-, und Baumbestand sowie Aufwuchs bis 0,10 m Stammdurchmesser, 1,00 m über dem Boden gemessen, mit Wurzeln und Baumstümpfen." Nicht Inhalt des Vertrags-LV zum VP21.2200: Busch- Hecken-, und Baumbestand sowie Aufwuchs größer 0,10 m Stammdurchmesser, da sich in der Örtlichkeit jedoch Wurzelstöcke größer 0,10 m befinden und gerodet werden müssen, ist diese zusätzliche Leistung notwendig.
- 19.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Leistungsinhalt des Vertrags-LV zum VP21.2200 Strecke 46,00 bis 53,26 ist die Baufeldfreimachung. Hierin enthalten ist das Baugelände abräumen. Gemäß Langtext der Pos. 23.03.0050 "Baugelände abräumen" werden der Abtransport und die Entsorgung des ausgebauten Materials (Wurzelstöcke etc.) gesondert vergütet. Eine gesonderte Position sieht das LV für die zusätzlichen Leistungen, nämlich das Material am Zwischenlager aufnehmen, zur Entsorgungsstelle transportieren und dort fachgerecht entsorgen, nicht vor.
- 28.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Entgegen dem Hauptvertrag muss aufgrund der nicht regelkonformen Abweichungen der Entwurfsplanung auf provisorische Oberleitungsmasten zur Querfeldauflösung zurückgegriffen werden. Das bedeutet für Planung und Ausführung zusätzlichen Aufwand.
- 28.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im PA 21 muss ein zusätzlicher Biotopschutzzaun gestellt werden, da hier das Risiko, die bereits durch das VP21.2100 etablierte CEF-Maßnahme während der Bautätigkeit zu zerstören, zu hoch ist. Dieser Sachverhalt wurde am Ortstermin vom 10.11.2021 in der Örtlichkeit ersichtlich. Deshalb wird folgendes angeordnet: Erstellen eines rd. 180 Meter langen Biotopschutzzaunes, Verlauf gem. der Anlage 1 entlang dem bestehenden Reptilienschutzzaunes (mit ca. 1 m Abstand) und in Abstimmung mit der UBB. Aufstellen in der Örtlichkeit bis spätestens Ende 2021. Länge des Zaunes ca. 70 Meter (á 20 m, á 50 m), Zaunhöhe über dem Gelände 1,8 Meter, nicht imprägnierte Holzpfosten DN 10 cm, Pfostenlänge 250 cm, davon ca. 70 cm im Boden, Pfostenabstand 3,00 m, Holzbretter, Maße in cm 300x3x20, Anzahl der Bretter übereinander 3, Bretter an Pfosten mit Nägeln befestigen. Schutzzaun vorhalten, regelmäßig kontrollieren und beschädigte Bereiche wiederherstellen. Nach Beendigung des Streckenbaus wieder abbauen und ordnungsgemäß entsorgen.
- 28.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund fehlender Baufreiheit von diversen Baugrundstücken in Verbindung mit den notwendigen Zuwegungen konnten die geplanten Baumaßnahmen in der Totalsperrung vom 03.09.2021 – 14.09.2021 nur teilweise ausgeführt werden. Um die Inbetriebnahme der neuen SÜ St2260 inkl. SÜ und EÜ Jurastraße inkl. provisorischer Personenunterführung und EÜ Deichselbach östl. Teil Anbindung St2244/St2260 in Verbindung mit IBN Gesamtmaßnahme sicherstellen zu können, ist ein modifizierter Baubablauf mit geänderten Ausführungsfristen sowie eine notwendige Anpassung der Bautechnologie erforderlich. Hierfür ist der Bauvertrag entsprechend anzupassen.
- 28.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Beweissicherung von Gebäuden an der Strecke ist Inhalt des vergebenen VP21.2200 Vertrages. Im Leistungsinhalt des Vertrags-LV zum VP21.2200 ist Beweissicherung von Gebäuden generell enthalten. Auf Grund verspätet ausgereichtem Planfeststellungsbeschluss stimmen die Mengengerüste von LV und PFB nicht überein, es sind in Größenordnungen zusätzliche Beweissicherungen durchzuführen.
- 04.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · m LV der LSW 18 ist keine Position für eine Schiebetür enthalten. Im Titel 31.04.0060 wird nur ein Rettungstor erwähnt. Hierdurch ergeben sich Mehraufwendungen für zusätzliche Lieferungen und Leistungen wie: 1) Liefern und Montieren einer Schiebetür statt eines 2-flügeligen Rettungstores 2) Herstellen von Öffnungen in der LSW durch einen Querriegel als Auflager für Ausfachungselemente 3) Liefern und Montieren von Stahlsockeln auf der EÜ Auweg.
- 07.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Entgegen dem Hauptvertrag muss aufgrund der nicht regelkonformen Abweichungen der Entwurfsplanung auf provisorische Oberleitungsmasten zur Querfeldauflösung zurückgegriffen werden. Das bedeutet für Planung zusätzlichen Aufwand.
- 09.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Inbetriebnahme waren Bodenaustauschmaßnahmen zwischen km 51,194 und km 51,376 aufgrund unzureichender Tragfähigkeit notwendig geworden, welche nicht im Leistungsumfang des Vertrags-LV zum VP21.2200 enthalten sind.
- 11.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Durchführung von Überwachungsmessungen für erschütterungsintensive Bauarbeiten gemäß Kapitel A.4.4.4 des Planfeststellungsbeschlusses PFA 21 vom 28.05.21, Ziffer 6 ist mit dem AN vertraglich nicht vereinbart, muss aufgrund der Festlegungen im PFB als technisch erforderlich durchgeführt werden. Die Planung und Ausführung erfordern zusätzlichen Aufwand.
- 11.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Vor Nutzung von Flurstücken auf der Baustelle ist sicherzustellen, dass seitens des Bayrischen Landesamtes für Denkmalpflege eine Freistellungserklärung von Bodendenkmälern dokumentiert vorliegt. Hierfür ist für bekannte und vermutete Flächen eine archäologische Erkundung vorauseilend durchzuführen und vor Baubeginn abzuschließen. Die Erkundung wird durch eine archäologische Fachfirma ausgeführt. Der Geräteeinsatz kann nicht über LV-Positionen der archäologischen Fachfirma abgerechnet werden, da keine entsprechenden LV-Positionen im LV ausgewiesen sind. Daher stellt die DB Erdbaugeräte bauseits über den AN zur Verfügung.
- 18.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im LV der LSW 16 ist keine Position für eine Schiebetür enthalten. Im Titel 44.4.50 wird nur ein Rettungstor erwähnt. Die LV-Titel 43.3.80 und 44.3.80 beziehen sich auf Sonderbauwerke. Hierdurch ergeben sich Mehraufwendungen für zusätzliche Lieferungen und Leistungen wie: 1) Liefern und Montieren einer Schiebetür Feld 62 2) Herstellen von Öffnungen in der LSW durch einen Querriegel als Auflager für Ausfachungselemente Feld 251316 3)Änderung der Pfostenprofilgrößen wird mangels Begründung abgelehnt.
- 18.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Änderungen ergeben sich aus der Planung der LSW-Gründungen, hier der sich daraus ergebenden Änderungen der Gründung der LSW-Pfosten in Länge und Durchmesser. 1. Mengenänderungen zu den im HV vorgesehenen Leistungen: SOLL: 40.03.10: 380 m IST: 436 m 2. Geänderte Pfahllängen: SOLL 40.03.10: 4,0m - 6,0 m IST: 4,0 - 7,5 m 3. Geänderte Durchmesser und Wandstärken: SOLL: DN610x8 IST: DN610x8 und 12 sowie DN711x10 und 813x16
- 18.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im LV der LSW 12 ist keine Position für eine Schiebetür enthalten. Im Titel 38 wird nur ein Rettungstor erwähnt. Die LV-Titel 38.3.80 und 39.3.80 beziehen sich auf Sonderbauwerke. Hierdurch ergeben sich Mehraufwendungen für zusätzliche Lieferungen und Leistungen wie: 1) Liefern und Montieren einer Schiebetür Feld 102 2) Herstellen von Öffnungen in der LSW durch einen Querriegel als Auflager für Ausfachungselemente Feld 78 3) Änderung der Pfostenprofilgrößen wird mangels Begründung abgelehnt.
- 18.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Erstellung der Ausführungsplanung für die Gründung der Signalausleger der Strecke ist Inhalt des an Leonhard Weiss vergebenen VP21.2200. Im Leistungsinhalt des Vertrags-LV zum VP21.2200 ist keine Baugrundnacherkundung enthalten. Auf Grund nicht ausreichender Aussagen des Baugrundes aus der Entwurfsplanung ist eine Nacherkundung an den Standorten der Signalausleger notwendig.
- 18.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Herstellung der Bewehrung aus LV-Position 04.4.0030. zusätzlich mit Schraubanschlüssen und dreidimensional geformter Bewehrungsführung.
- 18.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Abweichend von der Entwurfsplanung sind die Anschlussbereiche der Asphaltarbeiten in Abstimmung mit der Straßenbaulastträgerin Stadt Forchheim so auszuführen, dass keine Längsfugen im Asphalt entstehen. Die Arbeiten sind entsprechend dem Verlangen der Stadt Forchheim auszuführen.
- 18.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Freilegen und entfernen von stillgelegten Spartenleitungen zum Einbringen der fachgerechten Gründung der LSW. Durchführung der notwendigen Erdbauarbeiten einschließlich Entsorgung. Die Erstellung der LSW wurde als zusätzliche Leistung angeordnet , das Freilegen und Entfernen der Spartenleitung sind notwendige Folgearbeiten.
- 23.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß der Ausschreibung "3.03.05.02.02_BI-01 Baubehelfsplan Umfahrung" ist die östliche Entwässerung an den vorhandenen Bestand anzuschließen. In der Örtlichkeit ist jedoch kein Bestand nachzuweisen, wodurch durch den AG eine Muldenversickerung angeregt wurde. Aquasoil als Sachverständiger Wasserwirtschaft hat einen entsprechenden Antrag eingereicht. Hierzu ist die planfestgestellte und ausgeschriebene Straßenentwässerung zu ändern und erneut beim LRA Bamberg zur Genehmigung vorzulegen. Das Wasserwirtschaftsamt Kronach als übergeordnete Fachbehörde fordert nun zusätzliche Nachweise, die hiermit inklusive der baulichen Maßnahmen der Muldenversickerung als Mehrkosten, da bauvertraglich nicht vereinbart, angezeigt werden.
- 23.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Fa. Max Bögl ist mit der Erstellung der provisorischen Personenunterführung im Hp Buttenheim im Zuge des VP21.2251 beauftragt. Die bauliche Umsetzung muss im 1. Quartal 2022 aufgrund der Folgemaßnahmen im VP21.2251 erfolgen. Die ursprünglich Baustellenandienung sollte über die Jurastraße und die Straße Am Deichselbach erfolgen. Aufgrund von Kanalbauarbeiten der Gemeinde Altendorf in diesem Bereich, die vsl. erst am Ende 1. Quartal 2022 abgeschlossen werden können, wird es notwendig, eine alternative Zuwegung zur Sicherstellung der Erreichbarkeit der prov. Personenunterführung herzustellen. Da diese nicht Inhalt des VP21.2251 ist, werden zusätzliche Mehraufwendungen erforderlich.
- 23.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Erstellung der Ausführungsplanung und Realisierung der provisorischen Personenunterführung im Hp Buttenheimist Inhalt des an Max Bögl vergebenen VP21.2251. Die provisorische Personenunterführung soll Richtlinienkonform unter 4 Gleise anstatt unter 2 Gleise, wie augeschrieben, aufgrund der Schnittstellen zum AN-Streckenbau (VP21.2200) ausgeführt werden. Hierbei sind die Rampenneigungen, entgegen der Ausschreibung nicht mit 8% Längsneigung, sondern barriefrei mit 6% Längsneigung zu realisieren. Die Ausführung der Rampenanlage bahnrechts ist außerhalb der OLA/LSW GründungsstandorteDie provisorische Personenunterführung ist entsprechend umzuplanen.
- 23.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die B505 verläuft im Bereich der SÜ in Dammlage. An den Fahrbahnrändern befinden sich passive Schutzeinrichtungen. Folglich ist die Behelfsumfahrung auch mit passiven Schutzeinrichtungen auszustatten. Im Hauptvertrag ist hierfür die Pos. 03.03.0250ff im LVaufgenommen. Es handelt sich um transportable Schutzeinrichtungen. Sämtliche am Markt verfügbaren transportablen Schutzeinrichtungen, egal ob Stahl und/oder Beton, haben Elementlängen, die mit den geringen Kurvenradien (R = 30 m) der Behelfsumfahrung kollidieren. Die genehmigte Ausführungsplanung sieht deshalb eine Schutzplanke vom Typ Eco-Safe 2.0 vor. Der geringe Pfostenabstand von 2,00 m in Verbindung mit gebogenen Holmen erlaubt auch Radien < 30 m. Da die Schutzplanke nicht Bestandteil des Hauptvertrages ist, entstehen Mehrkosten. Die Leistungsänderungsanzeige umfasst sowohl das Herstellen der Eco-Safe 2.0 als auch den Rückbau.
- 23.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Geometrie der gemäß Entwurf vorgesehenen unterschnittenen Widerlagerflügel im Bereich der erneuerten SÜ B505 bedingt, dass unterhalb der Schräge keine Verdichtung mit einem Verdichtungsgrad > 98% des einzubringenden Bodenmaterials möglich ist. In diesem Zusammenhang schlägt Leonhard Weiss mit Schreiben vom 25.10.2021 vor, dass von der zu erreichenden Verdichtung abgewichen oder die "Hinterfüllung" im Bereich der unterschnittenen Widerlagerflügel mit Negativbeton / Magerbetonkeil hergestellt werden muss.Mit Schreiben vom 12.11.2021 folgt der AG dem Vorschlag zur Hinterfüllung der unterschnittenen Widerlagerflügel mit Beton.Da die Planung sowie der Bau dieser Hinterfüllung bauvertraglich nicht vereinbart sind, ist dies somit eine zusätzliche Leistung.
- 28.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Ausschreibungsunterlagen ist die Gründung des Aufzugschachtes auf einer Sauberkeitsschicht vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung bzw. –anpassung (Bodengutachten) im Jahr 2018 war kein Aufzugschacht bekannt, aus diesem Grund sind im Gutachten und in den Ausschreibungsplänen auch keine Angaben dazu enthalten. Aufgrund der Baugrundeigenschaften ist nun doch ein Bodenaustausch erforderlich, der aufgrund der Untergrundbeschaffenheiten in der Planung in großer Mächtigkeit vorgesehen werden muss. Aufgrund der bereits erstellten Verbaupläne auf Basis der Ausschreibungsunterlagen muss die techn. Bearbeitung nun nochmals erfolgen um die neu festgelegten Randbedingungen vollumfänglich zu berücksichtigen.
- 28.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Umbau OLA als Baufeldfreimachung für DL Stadtwald im Bf. Strullendorf VP21.2300 Der Durchlass Stadtwald wird aus Fertigteilen und gleich für den viergleisigen Endzustand erneuert.
- 28.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · lm Zuge der zusätzlichen Entwurfsplanung / Variantenuntersuchung (Sachverhalt MKA Nr. 035) wurde eine umsetzbare Planung erarbeitet. Mit der Planungsfrage 084 KlB wurde die Variante, den Anprallbock 230 km/h aus 2 Reihen Bohrpfähle (2x2 Bohrpfähle je Anprallbock) herzustellen, dem AG vorgestellt und favorisiert. Für die nochmalige Erstellung der Ausführungsplanung entstehen dem AN Mehrkosten, welche nicht im Leistungsumfang des Vertrags-LV zum VP21.2200 enthalten sind. Die Firma Leonhard Weiss führt diese erneute Ausführungsplanung durch.
- 28.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Schreiben hatte der AN um Übergabe der Bestandsdaten der inneren Gleisgeometrie für das Richtungs- und Gegenrichtungsgleis im gesamten Streckenabschnitt gebeten. In der Bauberatung vom 07.12.2021 wurde festgelegt, dass diese Daten durch den AN zu ermitteln sind. Die Ermittlung der IST-Gleislage ist nicht Leistungsumfang des AN Bau und stellt demzufolge eine zusätzliche Leistung dar. Die Erfassung erfolgt nach Ril. 824.0530A02 via Ersatzmessung von Hand inklusive Dokumentation zur Beurteilung der inneren Gleisgeometrie. Die Firma Leonhard Weiss wurde mit diesen nicht vorgesehenen und damit zusätzlichen Leistungen beauftragt.
- 28.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Abweichungen vom HV ergeben sich aus der Planung der Oberleitungsanlage, hier der sich daraus ergebenden Änderungen der Gründung der integrierten Oberleitungsmaste in Länge und Durchmesser. 1. Mengenänderungen zu den im HV vorgesehenen Leistungen: SOLL: 43.03.10+43.03.70= 681 m IST: 882,5 m SOLL: 44.03.10+44.03.70=1384 m IST: 1615,5 m 2. Geänderte Pfahllängen: SOLL: 43.03.10: 4,0m - 5,1 m 43.03.70: 4,7 - 6,3 m IST: 6,0 - 7,0 m SOLL: 44.03.10 und 44.03.70: bis 6,0 m IST: 6,5 bis 7,5 m 3. Geänderte Durchmesser: SOLL: DN610 IST: DN610 und DN711 4. Fehlende Vertragsposition: Gründung für integrierte OL-Maste (analog 40.03.60 + 40.03.70): SOLL: nicht vorhanden IST: 39 Stück Die Firma Leonhard Weiss führt diese Leistungen aus.
- 28.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Änderungen ergeben sich aus der Planung der Oberleitung, hier der sich daraus ergebenden Änderungen der Gründung der integrierten Oberleitungsmaste in Länge und Durchmesser bzw. Fehlposition. 1. Mengenänderungen zu den im HV vorgesehenen Leistungen: SOLL: 38.03.10+38.03.70= 304 m IST: 477 m SOLL: 39.03.10+39.03.70=1384 m IST: 1160,5 m 2. Geänderte Pfahllängen: SOLL: 38.03.10 und 39.03.10:: 4,0m - 6,0 m IST: 6,5 - 7,5 m SOLL: 38.03.70 und 39.03.70: bis 6,0 m IST: 6,5 bis 7,5 m 3. Geänderte Durchmesser: SOLL: DN610 IST: DN610 und DN711 4. Fehlende Vertragsposition: Gründung für integrierte OL-Maste (analog 40.03.60 + 40.03.70): SOLL: nicht vorhanden IST: 28 Stück Die Firma Leonhard Weiss führt diese Leistungen aus.
- 11.03.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Als Leistungsinhalt des Vertragsinhalts von VP21.2200 in den Positionen 32.04.0040 ff ist eine transportable Engstellenlichtsignalanlage beschrieben. Die/der im Zuge der Anschüttung erforderliche Abschaltung/Teilrückbau der vorhandenen LSA macht indes eine transportable LSA für kreuzende Verkehrsströme erforderlich. Dadurch entstehen die angezeigten Mehrkosten.
- 11.03.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß DIN EN 1536:2015-10 Punkt 8.1.1.1 muss der anstehende Baugrund mindestens 5,0 Meter tiefer als die Unterkante der herzustellenden Bohrpfähle erkundet werden. Gemäß den Planungen soll sich die Unterkante der Bohrpfähle auf 233,50 Meter über NN befinden. Im Baugrundgutachten für die EÜ Maximilianstraße weist die Höhe der maximalen Erkundungstiefe im Bauwerksbereich einen Wert von 233,95 Meter über NN auf. Demzufolge liegt die geplante Unterkante der Bohrpfähle sogar noch tiefer als die Erkundungstiefe des Baugrunds. In der BB am 19.10.2021 wurden zusätzliche Erkundungen durch den AG festgelegt.
- 11.03.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Umsetzung der Sperrpause BPH 4 ist die Baustelleneinrichtungsfläche am Flurstück 983 zur Zwischenlagerung der Oberbaustoffe (Neu- und Altstoffe) essenziell von Bedeutung. Aufgrund fehlender Baufeldfreigabe durch den AG wurde seitens des AN Bau die Koordinierung übernommen und im Rahmen der Schadensminimierung die Baufeldfreimachung (Abstimmung Gemeinde / Abernten / etc.) des Flurstück 983 koordiniert
- 11.03.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Ausschreibung sowie Entwurfsplanung sieht eine Anprallschutzkonstruktion mit 5 Meter langen Bohrpfählen vor. Die Anprallschutzkonstruktion lässt sich mit den ausgeschriebenen Abmessungen der Bohrpfähle / des Bauteils nicht nachweisen. Im Zuge der Ausführungsplanung des Bauwerks wurde festgestellt, dass der Nachweis der äußeren Tragfähigkeit des Bohrpfahls aus der bauseitigen Entwurfsplanung nicht erbracht werden kann. Im Zuge einer erweiterten Entwurfsplanung bzw. Variantenuntersuchung wurde durch Leonhard Weiss ein umsetzbarer Entwurf / eine umsetzbare Variante erarbeitet. Der Mehraufwand für diese Erarbeitung sowie die erforderlichen Abstimmungen sind Gegenstand dieser Mehrkostenanzeige und werden hier angezeigt.
- 11.03.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Realisierung der Bauphase 4 machten sich bauseitig zusätzliche LST-Montageleistungen notwendig, die nicht im LV VP21.2300 von Leonhard Weiss ausgeschrieben waren.. Im Speziellen der Einbau von Baugleis- und Gleissperren sowie der Einbau der Lagerübertragungsgestänge an den Bauweichen im Bahnhof Strullendorf. Des Weiteren müssen Spannbetonpfosten für die H-Tafeln gesetzt werden.
- 11.03.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge des Bauablaufs muss für das Grundstück Strullendorf, Auwiesen 1 eine bauzeitlichen Grundstückseinfriedung mittels Bauzaun hergestellt und rückgebaut werden, vorab muss die bestehenden Zaunanlage inkl. Toranlage der "Jügelfarm" (Auwiesen 1) rückgebaut werden. Diese Leistung ist im Bauvertrag nicht vorgesehen und führt zu entsprechenden Mehraufwendungen.
- 11.03.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Lagepläne vom Bestand bzw. Endzustand weisen im Bereich der "Jügelfarm" Unstimmigkeiten bzgl. eines Nebengebäudes eines landwirtschaftlichen Betriebes auf, das mit dem geplantem Straßengraben kollidiert und demzufolge abzubrechen ist. Besagtes Nebengebäude wird unter Pkt. 0.1.3.8 der Baubeschreibung beschrieben, anders als bei den restlichen Abbruchgebäuden ist im LV hierfür keine Rückbauposition festzustellen.
- 11.03.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Beweissicherung von Gebäuden an der Strecke ist Inhalt des an Leonhard Weiss vergebenen VP21.2300 Vertrages. Im Leistungsinhalt des Vertrags-LV zum VP21.2300 ist Beweissicherung von Gebäuden generell enthalten. Auf Grund verspätet ausgereichtem Planfeststellungsbeschluss stimmen die Mengengerüste von LV und PFB nicht überein, es sind in Größenordnungen zusätzliche Beweissicherungen durchzuführen.
- 14.03.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Überarbeitung der Beleuchtungsplanung aufgrund der zusätzlichen Anforderung zur Integration der Schnittstelle aus dem neu vorgesehenen Überwurfschutz.
- 14.03.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Durchführung von zusätzlichen Leistungen auf Basis der aktualisierten Ausführungsplanung in Zusammenhang mit der Herstellung der Federplatten für den Übergang zwischen Neubau und Bestand. Die zusätzlichen Leistungen ergeben sich aus der Ausführungsplanung des AG, die auf Basis der vorgefundenen Situation nach Teilabbruch der Fahrbahnplatte erstellt wird.
- 14.03.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Durchführen von Winterbaumaßnahmen für Leistungen, die nach ursprünglich vorgesehenem Bauablauf ohne zusätzliche Leistungen nicht in die Wintermonate gefallen wären. Dies ist insbesondere die Herstellung der Kämpferfundamente.
- 14.03.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Abbruch und Neubau der hinteren Kammerwände der Widerlager einschließlich Erd- und Asphaltarbeiten
- 14.03.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Rückbau von Bewehrung zum Zwecke des Ausschalens der Aussparung in den bereits erstellten Kämperfundamenten Nord. Verbindung der ausgebauten Fundamentbewehrung mittels Muffen gemäß angepasster Planung des AG. Einbau der Bewehrung mit zusätzlichen Bewehrungsstößen in den südlichen Fundamenten auf Basis der angepassten Planung des AG.
- 01.04.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Hebeanlage der FU Hirschaid muss innerhalb des Rampenbauwerks eine tiefere Baugrube hergestellt werden. Die tiefere Baugrube muss mittels eines wasserdichten Verbaus gesichert werden. In den Leistungspositionen zur FU Hirschaid ist sowohl die Planung wie auch die Ausführung des Verbaues für die tieferliegende Baugrube nicht enthalten. Somit fallen aus dem sich daraus ergebenden Sachverhalt entsprechende Mehrkosten an.
- 01.04.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Der l.d.B. herzustellende Torsionsbalken gründet nördlich/südlich jeweils auf Bohrpfählen. Letztere erfordern bei der Herstellung u.a. eine Bohrebene einschl. einer provisorischen Straßenführung. Unterhalb der EÜ verlaufen westwärts zwei und ostwärts eine Fahrspur, der west- bzw. ostwärts verlaufende Verkehr wird durch eine Insel getrennt. Sowohl die Bohrebenen als auch die prov. Straßenführung überdecken die vorhandene Straßenentwässerung. Die EÜ Maximilianstrasse hat die Funktion einer Grundwasserwanne, d.h. sie fungiert als Tiefpunkt für das anfallende Oberflächenwasser. Ein Überbauen der vorhandenen Straßenabläufe hätte fatale Folgen - Einstau der EÜ. Im Planentwurf sind keine angaben zu einer bauzeitlichen Oberflächenentwässerung gemacht, demzufolge fallen für die Planung und Umsetzung Mehrkosten an.
- 01.04.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Der l.d.B. herzustellende Torsionsbalken gründet nördlich/südlich jeweils auf Bohrpfählen. Letztere erfordern bei der Herstellung u.a. eine Bohrebene einschl. einer provisorischen Straßenführung. Unterhalb der EÜ verlaufen westwärts zwei und ostwärts eine Fahrspur, der west- bzw. ostwärts verlaufende Verkehr wird durch eine Insel getrennt. Sowohl die Bohrebenen als auch die prov. Straßenführung kollidieren mit Teilen der Lichtsignalanlage (LSA). Während beim Standort "Trenninsel" sowohl die Signaltechnik als auch der Mast demontiert werden müssen sind an den Fahrbahnrändern nur die Signale einschl. der Verkehrszeichen zu demontieren. Die dortigen Maste werden temporär gesichert. Diese Leistungen sind nicht im LV enthalten und stellen Mehraufwendungen dar.
- 01.04.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Entwurfsplanung sowie die Situation im Altbestand wird nicht korrekt im Leistungsverzeichnis U-Los 50.1 (Demontage) und U-Los 50.2 (Neubau) dargestellt, hierzu sind gewisse Anpassungen notwendig. Das betrifft im Detail:: 1) Liefern und Einbau von Schachtanschlussbausätzen Typ 2 2) Liefern und Verlegen von Gleisquerungen aus 1xDN110 mit Hochführungen 3) Liefern und Einbauen Einfassungsrahmen mit Geländer 4) Liefern und Einbau von Kabelkleinschächten für Anschluss von Rohrquerungen 5) Stahlrohr DN500 inkl. 8 Kabelschutzrohre verlegen 6) Liefern und Einbau von Sonderzwischenrahmen für die Anbindung von Stahlrohren DN500/DN600 an die Kabelschächte
- 04.04.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Vorhaltung von Logistik und Stopfmaschinenkomplex während Totalsperrung
- 04.04.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Böschungen der Straßendämme im VP21.2251 erhalten eine 20 cm differenzierte Oberbodenandeckung. Die Oberbodenandeckung erfolgt aus dem Oberbodenabtrag des VP21.2251.Gemäß des Leistungsverzeichnisses des Bauvertrages sind hier keine entsprechenden LV-Positionen vorhanden. Eine Entsorgung von überschüssigem Oberboden gemäß Massenbilanz des vertraglich vereinbarten Leistungsverzeichnisses ist zum derzeitigem Zeitpunkt nicht vorgesehen. Daher muss der Oberboden aus den Abtragsbereichen aus dem gesamten Baubereich bis zur (teilweisen) Andeckung vollständig zwischengelagert werden. Da innerhalb des Baufeldes lediglich Zwischenlagerflächen für die im Vertrag zur Wiederandeckung vereinbarten Mengen an Oberboden zur Verfügung stehen, müssen entsprechende zusätzliche Zwischenlagerflächen für Oberboden außerhalb des Baufeldes disponiert werden.
- 04.04.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei Vorgesprächen zu den Maßnahmen in der Totalsperre vom 04.02.2022 bis 07.02.2022, hier speziell in den Abstimmungsgesprächen bei den Koordinierungsgesprächen vor Ort und den verschiedenen Gewerken, wurde festgestellt, dass sich im Bereich der provisorischen Personenunterführung ein aufgeständerter Kabeltrog GFK Gr.II befindet. Nach Rücksprache vor Ort mit der BÜZ und auch dem ALV LST/TK wurde deutlich, dass ein einfaches „Umlegen“ der dort befindlichen Kabel für die Arbeiten in der Sperrpause nicht möglich ist. Der örtliche Kabeltrog muss umgebaut und die Leitungsführung in Lage angepasst werden, um einer Kollision mit dem Verbau-, den Gründungs- und Tiefbautätigkeiten zur Herstellung der provisorischen Personenunterführung in der Sperrpause und danach aus dem Wege zu gehen. Diese umfassenden und unumgänglichen Arbeitsschritte und Tätigkeiten sind in den Positionen des Haupt-LVs nicht erfasst sind.
- 04.04.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei Vorgesprächen zu den Maßnahmen in der Totalsperre vom 04.02.2022 bis 07.02.2022 wurde festgestellt, dass einzelne notwendige Arbeitsschritte und Tätigkeiten in den Positionen Gleisbau und Oberbau des Haupt-LVs nicht erfasst sind. Diese Tätigkeiten fallen bei der Ausführung zum Einbau der Hilfsbrücken im Bereich der provisorischen Personenunterführung als auch im Bereich der EÜ Jurastraße an. Die zusätzlichen Aufwendungen betreffen im Bereich Gleisbau u.a. die notwendigen Schweiß- und Verspannarbeiten zur Herstellung der Baustellenstöße an den Schienen nach dem Einbau der Hilfsbrücken und dem Rückbau der Gleisanlage an. Des Weiteren sind die komplexen Leistungen des Oberbaus im Gleisbau vom vertraglichen Leistungsumfang nicht erfasst. Hierzu ist im Auftrags-LV lediglich ein Hinweis auf die „einschlägigen“ Positionen angegeben. Diese Positionen sind jedoch im weiteren Auftrags-LV des AN nicht beinhaltet.
- 04.04.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Erstellung der Ausführungsplanung für den Teilabbruch des Bestands-BW ist Inhalt des an Leonhard Weiss vergebenen VP21.2200. Im Zuge der Planprüfung wurden mit Prüfbericht Nr. 01/20217066 zusätzliche Forderungen bezüglich dem Teilabbruch des Bestandsbauwerkes gefordert, welche nicht im Leistungsumfang enthalten sind.
- 04.04.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Durchführung von Erdungsmaßnahmen mit Erdungsanschlüssen unter anderen im Bereich der Kämpfer, des Stahlbaus und der Geländer gemäß den freigegebenen Ausführungsunterlagen.
- 19.04.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die im Planfeststellungsbeschluss unter A.4.1.3 geforderte Abstimmung mit dem WWA Kronach und die Stellungnahme des WWA Kronach vom 16.08.2021 zur „Entwässerung von Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen“ hat stattgefunden. Im Ergebnis sind besondere Maßnahmen bei der Befestigung und Rückbau von Baustraßen, BE-Flächen und Bereitstellungsflächen im Trinkwasserschutzgebiet der Zonen IIIA und IIIB erforderlich. Hierzu ist ein Geotextil als Trennlage zwischen dem anstehenden Boden und Schottertragschicht einzubauen und mit dem Rückbau wieder auszubauen und zu entsorgen. Die Lieferung, das Verlegen und Rückbauen sowie die Entsorgung des Geotextil ist nicht im Hauptvertrag vorgesehen, die hierzu notwendigen Mehraufwendungen werden hiermit angezeigt .
- 16.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Ca. bei Bahn-km 46,950 befindet sich r. d. B. ein ehemaliges stillgelegtes Versickerungsbecken, ein Überbleibsel des früheren Sand- bzw. Kiesabbaus in der Region. Das Versickerungsbecken kollidiert mit den bahnrechten Nebenanlagen wie z. B. Gräben/Mulden und Wege. Das Versickerungsbecken ist gefüllt mit Wasser. Der Inhalt soll in einen benachbarten Graben umgepumpt werden. Dem ist ein Absetzbecken mit Sandfang vorzuschalten. Nach dem Leeren ist das Becken zu verfüllen. Diese Leistungen des Rückbaues und der Verfüllung des Versickerungsbeckens sind nicht im Bauvertrag/LV enthalten und sind gesondert als Mehraufwendungen zu vergüten.
- 16.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Der bauseitige Entwurf sieht keine Ausfachung des Zwischenraums zwischen den Bohrpfählen vor. Die Ausfachung der Zwischenräume der Bohrpfähle mit Spritzbeton (Seite Heinrichstraße) sowie mit Magerbeton und Schalung (Seite Bahnsteig) ist im Leistungsumfang des AN nicht vorgesehen, wurde aber vom Ausführungsplaner festgelegt. Die hierfür entstehenden Mehrkosten werden hiermit angezeigt.
- 16.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Planfeststellungsbeschluss ist gefordert, dass archäologischen Erkundungsarbeiten an vermuteten und bekannten Bodendenkmälern durchzuführen sind. Hierfür ist die vom AG beauftragte Firma Archbau GmbH durch geeignetes Erdbaugerät und Equipment inkl. Personal zu unterstützen. Dieses Equipment inkl. Personal stellt der AN auf Anfrage des AG bereit und es fallen die ausgewiesenen Mehrkosten an.
- 16.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Planfeststellung wurden die Vorfluten zahlreicher Entwässerungsanlagen geändert, was zuvor nicht im Bausoll bzw. den Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt werden konnte. Deshalb müssen zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Lph 5 Ausführungsplanung anteilige Planungen von Lph 1-3 (Entwurfsplanung) sowie erweiterte Leistungen der Lph 5 erbracht werden. Weiterhin hat sich die Zahl der Pumpstationen erhöht, die beplant werden müssen.
- 16.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei der Durchführung verschiedener Arbeiten am Bahnhof Hirschaid während der Bauphase 4 (Setzen von Aufbauschächten, Kabelumverlegung sowie Umsetzen Betonschalthaus) mussten zusätzliche Begleitarbeiten durchgeführt werden, die nicht vorzusehen waren. Unter anderen die nachfolgenden Leistungen: • Erd- und Abbrucharbeiten beim Setzen von Aufbauschächten und beim Umsetzen des Beton-schalthaus • Herstellen eines PVC-Kabeltrog-Provisorium beim Umverlegen von Kabeln
- 16.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Gründung des Aufzugschachtes im Grundwasser im Bf Strullendorf sind HDI-Arbeiten (High-Dention-Injection oder Hochdruckinjektionsverfahren) durchzuführen, die im Bauvertrag nicht vorgesehen sind. Hierfür fallen die ausgewiesenen Mehrkosten an.
- 16.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Entgegen dem Hauptvertrag muss aufgrund der nicht regelkonformen Abweichungen der Entwurfsplanung auf provisorische Oberleitungsmasten zur Querfeldauflösung zurückgegriffen werden. Durch die Umsetzung mittels prov. OLA-Maste für die Querfeldauflösung müssen bisher nicht vereinbarte Planungsleistungen erbracht werden, im Detail: • Fundamentgründungen • Maststellarbeiten • Montage von Einzel- und Mehrgleisauslegern • Übernahme der Bestandskettenwerke aus den vorhandenen Querfeldern auf die neuen Ausleger • Regulieren der Kettenwerke und Ausfertigung bis zur Betriebsfähigkeit • Erdungsarbeiten • Abnahme des Bauzustandes Hierfür fallen die ausgewiesenen Mehrkosten an.
- 16.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Ausführungsplanung zur Umsetzung der Elektroinstallation der EÜ Jurastraße wurde festgestellt, dass Teile der Installation und Beleuchtung aus dem Entwurf und Ausschreibung nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen und keine Zulassung der DB S&S AG mehr besitzen. Nach Rücksprache mit den zuständigen Projektingenieuren der DB Netz AG wurden dem AN Alternativen als Ersatzlösungen mitgeteilt, welche zur Ausführung kommen sollen. Ergänzend hierzu sind zusätzliche Elektroinstallationen, weitere Schaltschränke und Anbindungen an Einspeisungen Gemeinde und bayernwerk notwendig, um die Elektrifizierung und Beleuchtung der EÜ Jurastraße inkl. Zugang zum Bahnsteig umsetzen zu können.
- 16.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß ursprünglichen Bauzeitenplan sollte die SÜ Deichselbach und der Straßenbau in der Brücknerstraße zeitlich parallel umgesetzt werden. Die Bauleistungen an der SÜ Deichselbach hätten dabei im Schutz der hierfür notwendigen Sperrung der Brücknerstraße erfolgen können. Somit wären die Bautätigkeiten vom öffentlichen Verkehr unbeeinflusst gewesen. Da eine Sperrung der Jurastraße durch Dritte aufgrund von Kanalbauarbeiten vom Zweckverband Abwasser im Zeitraum 08/2021 bis 06/2022 notwendig wurde, genehmigte die Verkehrsbehörde keine zeitgleiche Sperrung der Brücknerstraße. Daher wird für den den Bau der SÜ Deichselbach (Beginn 03/2022) eine zusätzliche Verkehrssicherung zur Leitung und Sicherung des angrenzenden, öffentlichen Verkehrs zwingend erforderlich. Hierfür fallen entsprechende Mehrkosten an.
- 16.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Planfeststellungsbeschluss und der zugehörigen Anlage Anl_14.2b „Wasserrechtliche Tatbestände“ ist der Deichselbach während der Bauzeit zu verrohren. Der Planfeststellungsbeschlus ist Max Bögl erst nach Beauftragung zugegangen. Somit ist die Leistung vom vertraglichen Umfang nicht erfasst. Hierfür fallen entsprechende Mehrkosten an.
- 30.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Schreiben hatte der AN um Übergabe der Bestandsdaten der inneren Gleisgeometrie für das Richtungs- und Gegenrichtungsgleis im gesamten Streckenabschnitt gebeten. In der Bauberatung wurde festgelegt, dass diese Daten durch den AN zu ermitteln sind. Die Ermittlung der IST-Gleislage ist nicht Leistungsumfang des AN Bau und demzufolge eine zusätzliche Leistung, wofür entsprechende Mehrkosten anfallen. Die Erfassung erfolgt nach Ril. 824.0530A02 via Ersatzmessung von Hand inklusive Dokumentation zur Beurteilung der inneren Gleisgeometrie.
- 30.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Das LV unterscheidet zwei Arten der Sohlbefestigung. [a) innerhalb; b) außerhalb]. Während im Inneren (a) eine Sohle aus Bruchsteinpflaster vorgesehen ist soll der äußere Bachlauf b) mit Wasserbausteinen versehen werden. Um die biologische Gewässerdurchgängigkeit sicherzustellen, ist lt. Planfeststellungsbeschluss im Zeegenbach eine Kiessubstratsohle einzubauen, wodurch sich ein Widerspruch zum LV ergibt. Die genaue Materialbeschaffenheit bzw. Zusammensetzung wird durch Aquasoil konkretisiert. Da diese Leistungen im Bauvertrag nicht vorgesehen waren, fallen die hier aufgezeigten Mehrkosten an.
- 30.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Beim Freilegen der EÜ Zeegenbach trat eine optisch wie organoleptisch auffällige Abdichtung zutage. Bei einem sich anschließenden Ortstermin wurde seitens der BÜ festgelegt, besagte Abdichtung für nachlaufende Untersuchungen vom Rest des Bauwerkes zu trennen. Die Abdichtung (hochgradig PAK-haltig) soll unter Einhaltung geltender Vorschriften durch einen Fachbetrieb abgefräst werden. Diese Mehraufwendungen waren im ursprünglichen Vertragsumfang nicht vorgesehen und werden hier als Mehrkosten angemeldet.
- 30.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Das LV unterscheidet zwei Arten der Sohlbefestigung. [a) innerhalb; b) außerhalb]. Während im Inneren (a) eine Sohle aus Bruchsteinpflaster vorgesehen ist soll der äußere Bachlauf b) mit Wasserbausteinen versehen werden. Um die biologische Gewässerdurchgängigkeit sicherzustellen, ist lt. Planfeststellungsbeschluss im Möstenbach eine Kiessubstratsohle einzubauen, wodurch sich ein Widerspruch zum LV ergibt. Die genaue Materialbeschaffenheit bzw. Zusammensetzung wird durch Aquasoil konkretisiert. Da diese Leistungen im Bauvertrag nicht vorgesehen waren, fallen die hier aufgezeigten Mehrkosten an.
- 30.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei den Gründungen mittels Stahlrohrpfählen (HV vgl. 39.03.10) für die Lärmschutzwände, muss zwingend ein Kopfloch im Bereich des Gründungspfahles hergestellt werden, um das Stahlrohr auf die Tiefe zu rammen. Dafür sind zusätzliche Erdarbeiten notwendig, welche aber nicht Leistungsumfang des AN sind. Im Zuge der Gründungsarbeiten kann es außerdem vorkommen, dass sich der Rammfortschritt einstellt und die Stahlrohre ausgebohrt werden müssen. In Folge des Ausbohrens muss das Stahlrohr wieder verfüllt werden, dass geschieht i.d. R mittels Füllbeton oder einem Kies 16/32. Dies ist ebenfalls nicht im Leistungsumfang des AN enthalten.
- 03.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Fa. Max Bögl ist über das VP21.2251 mit der Dammschüttung der St 2260 (neu) beauftragt. Gemäß Bodengutachten ist zwischen dem Abschnitt des neuen Brückenwiderlager SÜ St2260 l.d.B und Bamberger Weg ein Bodenaustausch von 1,80 m für die Dammaufstandsfläche vorgesehen. Nach Abtrag des Oberbodens durch die Fa. Max Bögl sind Schürfe und Plattendruckversuche durchgeführt worden, die im Ergebnis im Wesentlichen eine ausreichende Tragfähigkeit der Dammaufstandsfläche aufzeigen. Lediglich die aufgeweichten bindigen Böden sind lt. Bodengutachter zu entfernen. Um auf den v.g. Bodenaustausch verzichten zu können, empfiehlt der Bodengutachter zur grundsätzlichen Vereinheitlichung des Erdplanums 30 cm Unterboden abzuschieben und durch 30 cm Grobschlag 0/200 zu ersetzen. Hierfür entfallen Mehrkosten an, die nicht Vertragsbestandteil sind.
- 28.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Anschwenkungsbereich der Vergabepakete 21.2200 und 21.2300 ist lt. Gutachten Dr. Spang ein Gleislängsverbau vorzusehen. Um besagten GLV einbringen zu können, ist vorher eine Arbeitsebene herzustellen. Deren Herstellung/Rückbau ist gem VOB/C eine besondere Leistung. Das im LV für besondere Leistungen gesonderte Positionen anzugeben sind, ist obligatorisch. Bei den vorgenannten LV-Titeln sieht der Ausschreibende deshalb folgerichtig die Position "Arbeitsebenen und Rampen" vor. In den für den GLV maßgebenden LV-Titeln (34.03 und 34.04) fehlt eine solche Position, es entstehen also Mehrkosten. Da die Leistungen im ursprünglichen Vertragsumfang nicht vorgesehen waren, entstehen hier entsprechende Mehraufwenungen. Die Firma Leonhard Weiss Bauunternehmung wurde mit den Leistungen beauftragt.
- 28.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Lt. Bauvertrag werden alle Kabel und Leitungen zur Baufeldfreimachung im Vorfeld durch den jeweiligen Spartenträger umverlegt. Der AN hat lediglich bauzeitliche Sicherungsmaßnahmenvorzunehmen. In der Realität behindern nach wie vor zahlreiche Leitungen Dritter den Beginn der Bauarbeiten. Seit Monaten werden diesbezüglich Abstimmungen zwischen AG, BÜ, Spartenträger und AN durchgeführt, für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe des AN keine Kosten geplant wurden. Diese Mehraufwendungen, die weit über den Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit hinausgehen, werden hiermit angezeigt.und sind entsprechend zu vergüten. Mit den Leistungen wurde die Firma Leonhard Weiss Bauunternehmung beauftragt.
- 28.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Lt. Bauvertrag werden alle Kabel und Leitungen zur Baufeldfreimachung im Vorfeld durch den jeweiligen Spartenträger umverlegt. Der AN hat lediglich bauzeitliche Sicherungsmaßnahmenvorzunehmen. In der Realität behindern nach wie vor zahlreiche Leitungen Dritter den Beginn der Bauarbeiten. Seit Monaten werden diesbezüglich Abstimmungen zwischen AG, BÜ, Spartenträger und AN durchgeführt, für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe des AN keine Kosten geplant wurden. Diese Mehraufwendungen, die weit über den Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit hinausgehen, werden hiermit angezeigt.und sind entsprechend zu vergüten. Mit den Leistungen wurde die Firma Leonhard Weiss Bauunternehmung beauftragt.
- 28.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Herstellung der Baugrube des Regenrückhaltebeckens sieht der Bauvertrag und die dazugehörige Entwurfsplanung keine den baulichen Umständen gerecht werdende Leistungspositionen (Titel 42.5.), weder für die erforderliche Baugrubenumschließung noch für die erforderliche Grundwasserabsenkung vor. Das Gründungsniveau des Beckens liegt gemäß Entwurfsplanung ca. 5,70 m unter der Geländeroberkante. Das Grundwasser muss vom anzusetzenden Bauwasserstand aus um ca. 3,60 m abgesenkt werden, um die Sohle des Beckens entsprechend den Regeln der Technik herstellen zu können. Verschärft wird diese Situation durch die im Rahmen der AP und Prüfung festgestellten Erfordernis nach einer noch dickeren Sohle des Beckens, um die Auftriebssicherheit sicherzustellen. Aktuell gehen wir hier von einer Vergrößerung der o.g. Maße von bis zu 1,00 Meter aus. Die Baugrubentiefe würde damit ca. 6,70 m betragen. Das Absenkmaß des Grundwassers beträgt dann bis zu ca. 4,60 m, der AN hat diesen Umstand mit seiner BDA 44 angezeigt. der AG hat mit Schreiben vom 03.03.2022 die Bedenken geteilt. Für diese zusätzlichen Maßnahmen fallen die hier aufgezeigten Mehrkosten an. Mit diesen Lesistungen wurde die Leonhard Weiss Bauunternehmung beauftragt.
- 28.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei der Prüfung des Bestandsbauwerks EÜ Friesnitzgraben bzgl. der vorhandenen Vorspannung hat sich herausgestellt, dass im Bestandsbauwerk, entgegen den Bestandsplänen, keine Einstabanker verbaut sind. Es sind Vorspannlitzen (4-Litzer) im vollständig verpressten Hüllrohr verlegt. Der AN hat daraufhin auf Grund der gewonnenen Erkenntnisse in Zusammenarbeit mit dem Ausführungsplaner die erforderlichen Kompensationsmaßnahme zur Aufbringung der Vorspannung nach Teilabbruch des Bestandsbauwerkes neu beplant. Zur Gewährleistung einer ausführbaren Kompensationsmaßnahmen infolge der geänderten Spannglieder am Bestandsbauwerk hat sich der AN im Vorfeld mit der zuständigen Prüferin, [Name entfernt], abgestimmt. Hierfür sowie für die bauliche Umsetzung dieser Massnahmen fallen Mehrkosten an.
- 28.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Höhenverhältnisse zwischen den bahnlinken, -rechten und -mittigen Entwässerungseinrichtungen machen s. g. Absturzschächte erforderlich. Leider liefert der Entwurf an dieser Stelle keine geeignete Planunterlage. Im LV bzw. Bauvertrag findet sich kein Hinweis auf die notwendigen Absturzschächte. Hierfür fallen die hier aufgezeigten Mehraufwendungen an.
- 28.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · IMit der Behinderungsanzeige Nr. 30 vom 23.07.2021 hat der AN angezeigt,, dass aufgrund der Untersagung von Rammarbeiten im Trinkwasserschutzgebiet Hirschaider Büsche II, die bahnlinken prov. Maststandorte 51/10bNp, 51/12bNp, 51/ 13bNp und 51/14bNp ab Kilometer 51,475 nicht gegründet werden können. Aufgrund der Unterbrechung der Rammarbeiten konnten die nachfolgenden Arbeiten nicht mehr in der Totalsperrung im September 2021 ausgeführt werden: • Montage Schalter Mast 51-14a Schalter 3 • Montage Ausleger Bereich Mast 51-10b, bis 51-16a • Umbau Kettenwerk Bereich Mast 51-10b bis 51-16a beide Richtungsgleise je 350m • Montage Weichenverbindung Mast 51-14b bis 51-9b • Demontage Maste 51-10a, 10b, 11a, 12a, 13a, 13b, 14a, 15a, 16a • Demontage Querfelder 51-10a/b, 12a/b, 13a/b • Demontage Ausleger Mast 51-14a, 15a, 16a Für die Wiederaufnahme der OLA-Arbeiten entstehen Mehraufwendungen wie für zusätzlichen Anfahrten oder zusätzlichen Antransporten.
- 28.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die bereits genehmigte Streckenentwässerung ist so umzuplanen, dass das OF-Wasser der SÜ St2244 von ihr schadlos aufgenommen und abgeführt werden kann. Weder die planerische Überprüfung noch die ggf. erforderlich werdende Neu-Dimensionierung der Streckenentwässerung waren hierfür im Bauvertrag bzw. LV vorgesehen.
- 28.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der LST-Baubesprechung vom 26.01.2022 wurde in Bezug zur Mail vom 08.12.2021 angemerkt, dass der Bestandssignalausleger bei Kilometer 50,799 l.d.B. im Bauzustand weiterverwendet werden soll. Dies bedarf der planerischen Überprüfung sowie ggf. der baulichen Anpassung des Signalauslegers vor Ort. Ein baulicher Umbau des Signalausleger kann erst ab 30.11.2024 erfolgen.
- 28.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß AG Mail vom 01.03.2022 ist die Lage des Außenverteilers für DB Station & Service in Buttenheim anzupassen. Die Lage des Außenverteilers ist nach neuem Kenntnisstand auf dem Mittelbahnsteig vorzusehen. Die Entwurfsplanung sieht hingegen den Standort im Betonschalthaus bei Kilometer 48,470 vor. Hierdurch müssen die Arbeitsstände der Ausführungsplanung geprüft, überarbeitet und angepasst werden. Des Weiteren ergeben sich Mehraufwendungen in der Ausführung und Herstellung, so z.B. bei der kabeltiefbautechnischen Anbindung des Außenverteilers auf dem Mittelbahnsteig.
- 28.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Fa. Max Bögl ist gemäß Vertrag lediglich mit dem Ausbau des Asphalts der zurückzubauenden Straße und der Transport zum Zwischenlager beauftragt. Die Entsorgung ist nicht Leistungsinhalt. Aufgrund von Synergien soll diese Leistung an die Fa. Max Bögl übertragen werden. Hierfür ist ein Entsorgungskonzept zu erstellen sowie das Laden, der Abtransport und die Entsorgung/Verwertung des Asphalts sicherzustellen. Hierfür fallen entsprechende Mehrkosten an, die nicht Vertragsbestandteil sind.
- 28.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Ausführungsplanung haben sich bei den OLA-Masten N282 und N288 Lasten ergeben, welche mit der aus der EP vorgegebenen Breite des Kopfbalken von 50 cm nicht ins Bauwerk eingeleitet werden können. Im Bereich der OLA-Masten N282 und N288 sind somit Aufweitungen/Konsolen im Bereich des Kopfbalken erforderlich.
- 28.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Fa. Max Bögl ist über das VP21.2251 mit der Erstellung der St2260 (neu) beauftragt. Im Zuge der Beantragung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung für die Baustellenandienung l.d.B., u.a. für die Massentransporte zur Dammschüttung der ST2260 (neu), hat StBA Bamberg dem AG aufgrund der verkehrlichen Situation eine provisorische Verbreiterung der St2244 zur Einrichtung einer Linksabspur beauflagt. Zur Einrichtung dieser Linksabbiegespur als eine provisorische Verbreiterung der St 2244 sind folgende zusätzliche Leistungen erforderlich: - Erdbauarbeiten - Planum - Asphalt schneiden - FSS einbauen - Bankett herstellen -Verkehrssicherung Hierfür fallen Mehrkosten an, die nicht Vertragsbestandteil sind.
- 22.07.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Umfangreiche Überarbeitung der Entwurfsplanung des Bhf Strullendorf im Rahmen der Ausführungsplanung. Grundlegende Änderungen: - Bauzeitliche Längsentwässerung, - Winkelstützwand als Ersatz für Verbau, - Abböschen im Bereich der Personenunterführung anstelle eines Verbau, - Getrennte Linienentwässerung, Örtliche Anpassung Kabeltiefbauquerung, - Entwässerungsschächte als Kunststoffschächte, - Kein Wetterschutzhaus im Bauzustand sowie alternative Gründung für Beleuchtungsmast.
- 22.07.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Bereich des "Sichelweges", PA 21, bahnrechts, ab ca.-km 51,1 ist eine Ausweichstelle anzuordnen zwecks Andienung des Regenrückhaltebeckens als IH-Zuwegung als auch in Bezug auf die Erreichbarkeit eines noch zu errichtenden Rettungsplatzes für das Flucht- und Rettungskonzept, nahe des Beckens.
- 22.07.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Es sind zur Bodendenkmalfachlichen Erkundung Erdbauleistungen erforderlich, die bislang nicht im LV zum Hauptauftrag verankert sind.
- 22.07.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AG wurde vom AN informiert, dass das ausgeschriebene D-Raintank-Rigolenelement nicht mehr am Markt erhältlich ist. In Absprache mit dem Ingenieurbüro wurde vom AN als Alternative vorgeschlagen, die Rigole mittels einem Filtersubstrat auszubilden. Das Wasserwirtschaftsamt forderte hierzu noch eine mindestens 20 cm starke belebte Oberbodenschicht.
- 22.07.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauphasenkonzeption (Szenario-D) erfolgt der Strecken- und Tiefbau in der Bauphase 6 in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden baubetrieblichen Sperrzustände sowohl innerhalb als auch außerhalb des Druckbereichs (Ril. 836). In beiden Fällen ist davon auszugehen, dass sich in Anbetracht der ausstehenden Kettenwerksübernahme die bestehenden Oberleitungsmaste (aktuell bahnrechts am Streckengleis Nürnberg - Bamberg) im unmittelbaren Einflussbereich diverser baulicher Ausführungen befinden. Beispielsweise sind hier Gründungs- und Verdichtungsarbeiten zu nennen. Bei derartigen Bauausführungen muss unter Umständen davon ausgegangen werden, dass die Standfestigkeit der Flachgründungen der Bestandsmaste nicht dauerhaft gegeben ist und Setzungen zum Tragen kommen. Um die Auswirkungen zu überwachen, bedarf es eines Monitorings.
- 22.07.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Herstellung des Bahnkörpers Tiefbau trat eine Bauschutt-, Hausmülldeponie zutage. Der Sachverständige für Geotechnik wies an, die Inhomogenitäten bis 2,0 m unterhalb des Planumshorizontes auszutauschen. Durch die iterativen Festlegungen Vor-Ort sind im Verlauf der Woche zahlreiche Maschinen-, Geräteumsetzvorgänge angefallen, die kalkulatorisch beim AN nicht berücksichtigt sind. Auch fehlt im LV eine Position für kleinteiligen Bodenaustausch mit geeignetem Bodenmaterial aus der Baustelle. Die Leistungen sind im ursprünglichen Vertragsumfang nicht vorgesehen.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß dem bauseitigen Entwurfsplan soll der Bahnkörper der Betriebs-/Bestandsgleise während des Neubaus der EÜ Auweg (bahnlinks) durch einen Gleislängsverbau mittels Totmannkonstruktion gesichert werden. Der Entwurf stellt dabei nicht die tatsächlich umsetzbare Konstruktion dar und wäre zu keinem Zeitpunkt in eine prüffähige Planung umsetzbar gewesen. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Ausdehnung in Streckenlängsachse verlängert werden muss, um eine richtlinienkonforme Hinterfüllung des Bauwerks einbauen zu können. Seitens des AN Bau musste somit vor Aufnahme der Ausführungsplanung zuerst ein umsetzbarer Entwurf geschaffen werden. Dieser Entwurf stellte eine zwingend erforderliche, jedoch zusätzliche Leistung dar. Nach Abschluss dieser Entwurfsarbeit konnte die Ausführungsplanung des Verbaus aufgenommen werden. Dabei ist sowohl die Dimension des Verbau (wesentlich größere Ausdehnung in die Strecke hinein) als auch dessen Verankerung / Aussteifung abweichend vom nichtumsetzbaren Entwurf zu benennen. Abschließend ist die Schotterhalterung auf dem Bestandsbauwerk aufzuführen, welche gemäß Entwurf nicht nachweisbar gewesen wäre. Entwurf, Planung und Ausführung der vom nicht-umsetzbaren Entwurf abweichenden Verbaukonstruktion sind Gegenstand dieser Mehrkostenanzeige.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der umfangreichen Herstellung der Baugrubensicherung im Bereich des geplanten Aufzuges wurde die Kollision mit dem Bestandsbahnsteig Strullendorf ersichtlich. Infolge dessen muss dieser um das Maß 5,00 m (Stirnseite und zugewandte Seite zum Gleis 3) während der Erstellung der HDI-Dichtwand bauzeitlich zurückgebaut werden. Gemäß dem Bestandzustand wird dieser nach Fertigstellung der HDI-Dichtwand wieder analog zum Ausgangszustand aufgebaut. Aufgrund der Verfüllung der Stirnseite mit Beton können die zurückgebauten Stoffe (Fundament, Bahnsteigkante, Abdeckstein) nicht wiederverwendet werden. Diese wurden teilweise durch Neubaustoffe ersetzt, um den Ausgangszustand wiederherzustellen. Des Weiteren werden umfangreiche Anpassungsarbeiten zur prov. Bahnsteigverlängerung um ca. 5,00 m avisiert. Die Verlängerung erfolgt mittels modularer Bauweise, parallel wird der Bahnsteiganfang um dieses Differenzmaß eingekürzt, um die nachfolgenden Arbeiten an der neu ge-planten Aufzugsanlage ausführen zu können. Hierbei ergibt sich außerdem ein zusätzlicher planerischer Mehraufwand. Diese Mehraufwendungen für Planung und Ausführung werden hiermit angezeigt.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Leistungsinhalt des Vertrags-LV zum VP21.2300 ist keine Beprobung und Deklaration von Asphaltflächen enthalten. Auf Grund fehlender Voranalysen für eine geregelte Entsorgung sowie der eingeschränken Lagerungsmöglichkeiten des Ausbauasphalts sollen Asphaltflächen vorab in-situ beprobt werden. Die Firma Leonhard Weiss erstellt in Abstimmung mit der BÜW entsprechende Beprobungskonzepte und führt die benötigten Probeentnahmen (Kernbohrungen) durch. Die entnommenen Asphaltkerne werden der BÜW für die abfallrechtliche Deklaration übergeben
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Bauvertrag mit Fa. Leonhard Weiss ist das Roden von Wurzelstöcken lt. Leistungsverzeichnis und lt. Recherche des AN BAU und BÜZ-Prüfergbenis nicht erfasst - der AG bestätigt dies nicht, er sieht hier eine Mengenerhöhung. Die Leistungserbringung knüpft der AN BAU aus seiner irrigen Sichtweise an eine Anordnung wenngleich . Die Prüfung der tatsächlichen Gegebenheiten wird ergeben, dass die Leistung bei der Baufeldfreimachung und auch in Pos. 23.03.0010 bereits erfasst ist; wenn verhandelt werden musss - sind dese Posítionen zu berücksichtigen.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Baubesprechung wurde durch den AG mitgeteilt , dass die erforderlichen Nachweise des Bestandsbauwerkes für die Entwurfsgeschwindigkeit von 230 km/h nicht erbracht werden können. Deshalb ist es notwendig, dass auf der Westseite der PU, entgegen dem bisher beauftragten Leistungsumfang, weitere Fertigteilblöcke abzubrechen und neu zu erstellen sind. Die bereits vorliegende Planung der Westseite muss deshalb umfassend überarbeitet und neu eingereicht werden (Verbauplanung, Schal- und Bewehrungsplanung, Erdungsplanung, statische Nachweise, etc.). Der bereits eingebrachte Verbau auf der Süd-Westseite muss nach Überarbeitung der Ausführungsplanung angepasst und erweitert werden. Die Erfordernis weiterer umfangreicher Verbaumaßnahmen muss planerisch überprüft werden. Hierfür fallen entsprechende Mehraufwendungen an, die hiermit angezeigt werden.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Bauvertrag mit dem AN ist keine Leistungsposition für den Betonkörper des Pumpwerks 9 enthalten. Deshalb fallen bezüglich der zusätzlichen Planung sowie dem Bau des Pumpwerks 9 entsprechende Mehrkosten an, die hiermit angezeigt werden.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Lage des Außenverteilers ist für DB Station & Service in Strullendorf anzupassen. Die Lage des Außenverteilers ist nach neuem Kenntnisstand auf dem Mittelbahnsteig vorzusehen. Die Entwurfsplanung sieht hingegen den Standort beim Betonschalthaus bei Kilometer 54,860 vor. Hierdurch müssen die Arbeitsstände der Ausführungsplanung geprüft, überarbeitet und angepasst werden. Des Weiteren ergeben sich Mehraufwendungen in der Ausführung und Herstellung, zum Beispiel in Bezug auf die kabeltiefbautechnische Anbindung des Außenverteilers auf dem Mittelbahnsteig. Da die Leistungen im ursprünglichen Vertragsumfang nicht vorgesehen waren, fallen entsprechende Mehrkosten an.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Auf Grundlage der Bedenkenanzeigen Nr. 22 und Nr. 23 wurden zusätzliche Baugrunderkundungen im Bereich der EÜ Maximilianstraße für notwendig erachtet. Mit Übergabe der Auswertung der zusätzlichen Baugrunderkundungen wurden Abweichungen beim Schichtenverlauf insbesondere bei Schichtenübergang 7.1 / 7.2 aufgezeigt, welche in den vorliegenden stat. Berechnungen nicht berücksichtigt sind. Es ist eine Überprüfung der stat. Berechnungen sowie ggf. Anpassung der Planung erforderlich. Diese zusätzlichen Leistungen sind im HLV nicht enthalten, sämtliche hieraus ergebenden Mehrkosten infolge der zusätzlichen statischen Untersuchung werden hiermit angezeigt.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Durchführung von Überwachungsmessungen für erschütterungsintensive Bauarbeiten gemäß Kapitel A 4.4.4 des Planfeststellungsbeschlusses PFA 21 ist vertraglich nicht vereinbart, jedoch wie vor Ort besprochen technisch erforderlich, konkret für die Herstellung der Rammebene für den Gleislängsverbau, Einbringung des Gleislängsverbau, der Baustraße und des Wirtschaftsweges, sowie den kompletten Streckenbau im Bereich der "Jügelfarm" (Auwiesen 1) in Strullendorf. Hierfür fallen entsprechende Mehraufwendungen an.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Während der Baufeldfreimachung und den anschließenden geringfügigen Erdarbeiten wurden bis zum heutigen Stand vermehrt unbekannte Kabel angetroffen und per Suchschachtung freigelegt. Hierdurch entstehen Mehraufwendungen bei der Freilegung und Prüfung sowie dem Rückbau der erdverlegten Bestandskabel. Der Rückbau erdverlegter Bestandskabel ist in Großteilen nicht im Hauptvertrag beschrieben. In Detailabstimmung mit der Bauüberwachung sowie den Anlagenverantwortlichen wird beim Antreffen etwaiger Bestandskabel geprüft, ob die unbekannten Bestandskabel noch in Betrieb sind. Nach Bestätigung der fehlenden Funktionsfähigkeit erfolgt der Rückbau, insofern bautechnisch erforderlich. Die Kabel werden anschließend auf den Bereitstellungsflächen in Containern für die Entsorgung zwischengelagert.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Bauablaufplan der FU Hirschaid sieht zwei maßgebende Bauabschnitte vor (Ost + West). Zur Sicherung der Baugrube(n) respektive Bestands-, Neubaugleise sieht der Entwurf einen Gleislängsverbau vor. Selbiger ist einlagig rückzuverankern. Die FU Hirschaid liegt innerhalb einer Kampfmittelverdachtsfläche. Zum Freimessen des Baugrundes berücksichtigt der Ausschreibende in seinem LV zwei Messmethoden (Oberflächen- und Tiefensondierung). Im Fall der temporären Verpressanker scheiden beide v. g. Messmethoden aus. Schrägbohrungen von der Baugrubenseite sind nicht vorgesehen. Schon allein deshalb nicht, weil die Anker unterhalb der in Betrieb befindlichen Gleise zum Liegen kommen. Um dennoch eine verlässliche Aussage über mögliche Kampfmittelreste im Untergrund zu erhalten, haben der AN-Strecke und sein NU sowie die zuständige BÜ ein Konzept entwickelt, was ein Schräg-Sondieren beinhaltet. Die Vertragsabweichung bezieht sich sowohl auf die vorab herzustellenden Schrägbohrungen durch den KM-Sondierer, die Beistellung eines Feuerwerkers bei den nachfolgenden Ankerbohrungen, wie auch auf die durchzuführenden Ankerbohrungen, da hierbei die Herstelllungsmethodik eingeschränkt bzw. durch dem KM-Sondierer vorgegeben wird.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Bauvertrag mit dem AN ist keine Leistungsposition für den Betonkörper des Pumpwerks 1 enthalten. Deshalb fallen bezüglich der zusätzlichen Planung sowie dem Bau des Pumpwerks 1 entsprechende Mehrkosten an, die hiermit angezeigt werden.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauphasenkonzeption (Szenario-D) erfolgt der Strecken- und Tiefbau in der Bauphase 6 in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden baubetrieblichen Sperrzustände sowohl innerhalb als auch außerhalb des Druckbereichs (Ril. 836). In beiden Fällen ist davon auszugehen, dass sich in Anbetracht der ausstehenden Kettenwerksübernahme die bestehenden Oberleitungsmaste (aktuell bahnrechts am Streckengleis Nürnberg - Bamberg) im unmittelbaren Einflussbereich diverser baulicher Ausführungen befinden. Beispielsweise sind hier Gründungs- und Verdichtungsarbeiten zu nennen. Bei derartigen Bauausführungen muss unter Umständen davon ausgegangen werden, dass die Standfestigkeit der Flachgründungen der Bestandsmaste nicht dauerhaft gegeben ist und Setzungen zum Tragen kommen. Um die Auswirkungen zu überwachen, bedarf es eines Monitorings.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei den Gründungen mittels Stahlrohrpfählen (HV vgl. 39.03.10) für die Lärmschutzwände, muss zwingend ein Kopfloch im Bereich des Gründungspfahles hergestellt werden um das Stahlrohr auf die Tiefe zu rammen. Dafür sind zusätzliche Erdarbeiten notwendig, welche aber nicht Leistungsumfang des AN sind (siehe gesonderte Anlage/ Standard-LV DB). Im Zuge der Gründungsarbeiten kann es vorkommen, dass sich der Rammfortschritt einstellt und die Stahlrohre ausgebohrt werden müssen. In Folge des Ausbohrens muss das Stahlrohr wieder verfüllt werden, dass geschieht i.d. R mittels Füllbeton (siehe gesonderte Anlage/ Standard-LV DB) oder einem Kies 16/32 Hierfür fallen Mehraufwendungen an, die nich im Bauvertrag bzw. LV des AN vereinbart sind.
- 12.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Schnittstellenbesprechungen mit dem Markt Hirschaid wurde sich auf eine zusätzliche Pumpe zur Vorreinigung verständigt. Es muss eine Kollisionsprüfung erfolgen, ob diese Pumpe samt Rohrleitungen im geplanten Pumpenhaus mit den Abmessungen aus der EP untergebracht werden kann.
- 16.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Fa. Max Bögl ist über das VP21.2251 u.a. mit der Erstellung EÜ Jurastraße beauftragt. Aufgrund des des Planfeststellungsbeschlusses vom 28.05.2022 konnte der BÜ Jurastraße in der TSP 08.04.2022 bis 15.04.2022 nicht aufgelassen werden, da gemäß Verkehrskonzept die SÜ 2260(neu) inkl. Straßenüberführungen erst in Betrieb gehen musss, bevor die Auflassung des BÜ Jurstraße erfolgen kann. Die Verkehrsfreigabe zur SÜ 2260(neu) inkl. Straßenüberführungen konnte nicht, wie geplant, zum 31.03.2022 in Betrieb gehen, da aufgrund fehlender Zutrittsrechte auf das Baufeld sowie Baufreiheit durch Verlegungen Leitungen Dritter sichergestellt werden damit der BÜ Jurastraße, wie ausgeführt, aufgelassen werden kann. Dies kann nun in der TSP 24.03. bis 31.03.2023 erfolgen.MB muss daher unter Berücksichtigung des bestehende Sperrpausenkonzeptes ein terminlich geänderten Realisierungskonzept für die EÜ Jurastraße ausarbeiten. Hierfür fallen Mehrkosten an, die nicht Vertragsbestandteil sind
- 19.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Nach Prüfung der vorhandenen Unterlagen zu den Bestandsbauwerken im Bereich des Streckenloses VP 21.2300 müssen an den nachfolgenden Bauwerken Erdungsersatzmaßnahmen geplant und ausgeführt werden: - EÜ Möstenbach - EÜ Auweg - FU Bahnhofstraße - SÜ Gewerbeanbindung Nord Sowohl die Planungsleistung als auch die Ausführung der Arbeiten sind mit dem Hauptvertrag nicht abgedeckt und stellen eine zusätzliche Leistung dar. Diese Mehrkostenanzeige beinhaltet die Mehrkosten für Planung und Ausführung im Bereich des Streckenloses VP 21.2300.
- 22.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der Forderung des Staatlichen Bauamtes Bamberg in Verbindung mit einem Schreiben der Regierung vom Oberfranken sind die Durchlässe im östlichen Dammbauwerk SÜ St2260 mit einer Höhe von 2,00 m anstatt mit einer Höhe von 1,00 m auszuführen. Ergänzend hierzu ist die Rahmenoberseite gemäß "bast Fug 4" mit einer Abdichtung zu erstellen und die Hinterfüllbereich gemäß "bast Was 7" mit einer Drainmatte ohne Teilsickerrohr zu versehen.
- 22.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Firma Max Bögl ist im Zuge des VP21.2251 mit der Erstellung der SÜ St2260 sowie der EÜ Jurastraße beauftragt. Gemäß den Angebots- und Vertragsunterlagen der Firma Max Bögl zum VP21.2251 erfolgt die Erstellung der EÜ Jurastraße erst nach der Verkehrsfreigabe SÜ St2260 (siehe auch Planfeststellungsbeschluss v. 28.05.2021). Mit Beginn der Bautätigkeiten zur Errichtung der SÜ St2260 Anfang März 2022 konnte der BÜ Jurastraße nicht aufgelassen werden, da der Abwasserzweckverband Leitungsumverlegemaßnahmen durchgeführt hatte. Hierdurch hatte die Firma Max Bögl geänderte Bauumstände für Materialtransporte. Für die Andienung von Schüttgütern bzw. Boden von der bahnrechten Seite zur bahnlinken Seite wurde daher ein geänderter Transportweg über die SÜ in Eggolsheim erforderlich. Dies betrifft im Wesentlichen die Anlieferung von Boden bzw. Schüttgütern aus dem Steinbruch Drügendorf zur Dammschüttung bahnlinks.
- 22.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 28.05.2021 ist in der Kanalführung der Brückner Straße zur Ableitung des Oberflächenwassers aus der Straßenführung eine Sedimentationsanlage zur Vorklärung, vor Einleitung des Wassers in den Deichselbach, erforderlich.
- 22.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Fa. Max Bögl ist über das VP21.2251 mit der Erstellung der SÜ St2260 beauftragt. Gemäß Bauvertrag und den Unterlagen zur Ausschreibung der SÜ St2260 sowie dem Leistungsverzeichnis Pos. 09.05.0280 ist der Einsatz eines Fahrbahnübergangs mit einem Dichtprofil vorgesehen: „Fahrbahnübergang aus Stahl, wasserdicht, mit einem Dichtprofil, gem. RiZ-ING Übe 1“. Im Zuge der Erstellung der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass die vorliegende Ausschreibungsplanung nicht 1:1 umgesetzt werden kann, sondern Anpassungen notwendig werden, um eine prüffähige Ausführungsplanung zu entwickeln. Dies ist bereits in einer Umplanung der Lagersituation sowie weiterer maßgeblichen Änderungen an der Statik und Ausführung der Brücke selbst (VES, Entwässerung, Kappenanker, Spannstahl FT-Träger, etc.) erfolgt. In Achse 10 ist nun noch der Einsatz einer 2-zeiligen Übergangskonstruktion erforderlich, da die ausgeschriebene Variante mit nur einem Dichtprofil die Bauwerksbewegung nicht Richtlinienkonform aufnehmen kann.
- 22.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Fa. Max Bögl ist über das VP21.2251 u.a. mit der Erstellung SÜ St2260 (neu) beauftragt. Gem. Planfeststellungsbeschluss bezieht sich die Beweissicherung lediglich auf die weitläufig angrenzenden Gebäude in der Straße am "Am Haidsand" 1 bis 5. Im Zuge der derzeit ausgeführten Erd-, Tief- und Straßenbaumaßnahmen für die Erstellung der SÜ St2260(neu) sind im angrenzenden Gebäude der DNG Farmland Risse aufgetreten, trotz dass die Maßnahmen entsprechend dem Stand der Technik, allen Regularien und aktuellen Richtlinien, basierend auf der vom AG-seitig freigegebenen Ausführungsunterlage ausgeführt werden. Für die Gebäude - Straße "Am Haidsand" Hausnummer 11, 13, 15 und 17 - im direkten Umfeld der St2260(neu) Bereich Brückner Straße ist keine Beweissicherung gem. Planfeststellungsbeschluss vorgesehen. Daher wird empfohlen diese im Vorfeld der Bautätigkeiten im Bereich der Brückner Straße Beweis zu sichern. Ergänzend hierzu hat der Immissionsschutzbeauftragte im Zuge der 38. Bau- und Planungsbesprechung am 29.06.2022 empfohlen die Gebäude in der Straße "Am Haidesand" 9 und in der Brückner Straße 1 (anliegende Gebäude DNG Farmland) und 5 Beweis zu sichern.
- 30.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Für den Bauzustand der Bauphase 9 am Haltepunkt Strullendorf wurde festgelegt, dass ab dem 31.03.2023 eine provisorische Verlängerung (ca. 47,00 m) des Mittelbahnsteiges in Richtung Bamberg erfolgt, sodass die Nutzlänge des Bahnsteiges gegeben ist. Dies ist erforderlich, da im Bereich der Einhausung (Westseite) die zulässige Durchgangsbreite von 1,20 m unterschritten wird und keine Passierbarkeit der Einhausung möglich ist. Die Mehraufwendungen beschreiben hiermit die planerische Erarbeitung und Betrachtung (Verkehrsstation) sowie die Ausführung vor Ort.
- 30.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß der Baugrunderkundung an der EÜ Möstenbach sowie der daran anschließenden Aufbereitung der Ergebnisse durch das Büro Dr. Spang ergibt sich die Notwendigkeit der Planung und Ausführung einer Ril-konformen Baugrubenhinterfüllung dieses Bauwerks. Gegenstand dieser Mehrkostenanzeige sind somit alle Leistungen, die sich vom Entwurf über die Planung bis hin zur Ausführung einer Ril-konformen Hinterfüllung erstrecken.
- 30.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Nach Maßgabe des Vertrages beinhaltet die Aufgabenstellung den Neubau der Entwässerungsanlagen im gesamten Streckenabschnitt. Der Neubau soll in offenen Querung im Schutze von Verbauten erfolgen. Eine provisorische Entwässerung ist durch das Bauwerk EU Auweg zu verlegen. Die vorgenannten Leistungen sind Bestandteil des Bauvertrages. Im Zuge von Nacherkundungen mussten der Bau- und Bemessungswasserstand angepasst werden. Infolge dieser Änderung wäre die Herstellung einer Aufriebssicherung in wasserdichtem Verbau einschließlich mehrmaligem Umbau der Verbauten erforderlich. Aus den vorstehend benannten Gründen wurde die ursprüngliche Variante verworfen. Die Entwässerungsquerung soll mit einem Vortriebsrohr nebst zugehörigen Schachtbauwerken links und rechts der Bahn erfolgen. Die Querung erfolgt in km 53,801. Da die Herstellung der Querung als Rohrvortrieb im ursprünglichen Vertragsumfang nicht vorgesehen waren, werden hiermit entsprechende Mehrkosten angezeigt. Die Herstellung der provisorischen Entwässerung durch die EÜ Auweg kann in diesem Zuge entfallen.
- 09.09.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Auf Grund der erforderlichen Umplanungen im Bereich des südlichen Anprallbockes Achse 20 vergrößert sich nunmehr die Baugrube und das Widerlager Achse 10 ist in seiner Standsicherheit gefährdet. Aus Sicht des geotechn. Sachverständigen besteht die Möglichkeit der Spritzbetonsicherung sowie eine HDI-Unterfangung (identisch zur Achse 40). Zur weiteren Festlegung ist eine statische Variantenuntersuchung erforderlich. Da sowohl die Variantenuntersuchung als auch die nachfolgende Planung sowie Ausführung der durch den AG dann favourisierten Variante nicht im Bauvertrag verankert sind fallen Mehrkosten an, die hiermit angezeigt werden.
- 09.09.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß VOB/C (3.1.3) hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor Beginn der Abbrucharbeiten das gewählte Verfahren und die geplante Vorgehensweise schriftlich bekannt zu geben (vgl. EÜ Lindlesgraben, 28.01.0050; EÜ Maximilianstraße, 32.01.0050; PU Hirschaid, 33.01.0050). Für die Durchlässe 46,709/47,068/47,357/50,711 sowie die EÜ Mühlbach fehlt im Titel "Technische Bearbeitung" eine entsprechende Position. Für die Erstellung der Abbruchanweisungen fallen Mehrkosten an, die hiermit angezeigt werden.
- 09.09.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Höhenverhältnisse zwischen den bahnlinken, -rechten und -mittigen Entwässerungseinrichtungen machen s. g. Absturzschächte erforderlich. Der Bauvertrag bzw. das LV liefern hierzu keine geeignete Planunterlage bzw. Daten zu den benötigten Absturzschächten. Da die Leistungen im ursprünglichen Vertragsumfang nicht vorgesehen waren, fallen entsprechende Mehraufwendungen an.
- 09.09.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Das 15kV-Kabel zwischen der Weichenheizstation EWHA W1 und dem Mast N477 liegt unmittelbar im Umbaubereich des Strecken- und Tiefbaus bzw. im vorgesehenen Entwässerungsgraben. Eine Überdeckung ist nicht hinreichend gegeben, sodass das 15kV-Kabel beim Tiefbau unmittelbar Schaden nehmen kann. Das 15kV-Kabel wurde im Rahmen der ESP 05/22 kurzfristig stillgelegt und abgeklemmt, sodass das Bestandskabel zurückgebaut werden kann. Anschließend ist mit Beginn der neuen Heizperiode ein neues 15kV-Kabel an die Baufeldgrenze zu legen und neu anzuschließen (vsl. 09/22). Des Weiteren sind baubegleitende Kabeltiefbauarbeiten zur Gewährleistung einer neuen Kabeltrasse erforderlich. Selbiges gilt für das händische Freilegen des 15kV-Kabels zur Baufeldfreimachung. Die hierfür anfallenden Mehrkosten ausserhalb des Bauvertrages werden hiermit angezeigt.
- 09.09.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß dem Langtext der Pos. 23.03.0050 "Baugelände abräumen" werden der Abtransport und die Entsorgung des ausgebauten Materials gesondert vergütet. Eine gesonderte Pos. sieht des LV dafür nicht vor, deshalb hat der AN nachgefragt. Mit E-Mail vom 09.09.2021 wurde dem AN mitgeteilt, dass die zusätzlichen Leistungen, nämlich das Material am Zwischenlager aufzunehmen, zur Entsorgungsstelle zu transportieren und dort fachgerecht zu entsorgeni, über Nachtrag abzurechnen ist. Für das VP21.2200 hat der AN am 15.09.2021 entsprechend Mehrkosten angemeldet, für das VP21.2300 jedoch noch nicht, was hiermit erfolgt.
- 09.09.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Lieferung, Handlung und Einbau des erforderlichen Epoxidharzmörtels für die FT Fugen am DL Stadtwald Die diesbezüglichen Mehrkosten werden hiermit angezeigt.
- 28.09.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Abbruch und Neubau Pfeiler Achse 50 mit zugehörigen Planungsleistungen
- 28.09.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Rückbau der bestehenden vier Lagersockel in Achse 20 West einschließlich Rückbau der vorhandenen Bewehrung und Reprofilierung der Oberkante des Pfeilerkopfs
- 28.09.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an den verbleibenden Pfeilern in den Achsen 70 und 80 der Piastenbrücke. Im Rahmen der Bauwerksuntersuchung aus dem Jahr 2021 sind Schäden dokumentiert worden, die anhand der gutachterlichen Stellungnahme konkretisiert wurden. Auf Verlangen der Stadt Forchheim sind insbesondere die Schäden an den Unterbauten in den Achsen 70 und 80 zu sanieren wie beispielsweise Chlorideintrag.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Transport von Bodenmaterial/Bodenaushub (Mutterboden-Altschottergemisch) des AG aus Erdarbeiten im Streckenbau (der Baufeldfreimachung) im Bereich von ca. km 54,400 bis ca. km 55,100 l.d.Bahn. HW 02-BESW und HW 03-BESW auf der Bereitstellungsfläche Stockweg in Strullendorf zur Beprobung durch den AG bereitgestellt (auf Fl-St.Nr: 1739 der Gemeinde Strullendorf). Nach der durch den AG zur Verfügung gestellten Deklarationsanalytik handelt es sich bei dem Boden-Schottergemisch um LAGA Z1.2, DK I; dieses aber nach Angaben des Entsorgers als DK III eingestuft wird (siehe Anlage 2). Nach Mitteilung des Entsorgers im Auftrag des AGs sind die HW 02-BESW und HW 03-BESW von Strullendorf (Lagerfläche Stockweg) zur Deponie Schkopau, REMEX GmbH der Entsorgung zuzuführen, Transportentfernung > 250 km. Die hierfür anfallenden Mehrkosten sind nicht im Umfang des Bauvertrags.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Mit Bedenkenanzeige stellte der AN fest, dass der Wiedereinbau gemäß der LV-Positionen 39.02.0200, 39.02.0220, 39.03.0083 sowie 39.03.0084 nicht realisierbar ist. Der Wiedereinbau der zurückgebauten Baustoffe (Bahnsteigkante und Abdeckstein) wird aus bautechnischer Sicht nicht vollumfänglich möglich sein. Aus diesem Grund wird der Bau der Ostseite mittels Neubaustoffen avisiert, um zudem ein einheitliches Werk herzustellen. Aufgrund der Bedenken hinsichtlich des störungsfreien Ausbaus der Einzelstoffe (Bahnsteigfundament, Bahnsteigkante [inkl. Eckstein], Abdeckstein [inkl. Eckstein]) ist die im LV hinterlegte Menge der Positionen Pos. 39.02.0190., Pos. 39.02.0210., Pos. 39.03.0081, Pos. 39.03.0082. zur vollständigen Herstellung des Bahnsteigkorpus des neuen Mittelbahnsteiges nicht ausreichend.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Das Bauwerk SÜ Möstenbach befindet sich im Trinkwasserschutzgebiet in der Wasserschutzzone II. Aufgrund dieser Randbedingung bedarf es bei der Baustelleneinrichtung besonderer Vorkehrungen die gestellten Anforderungen diesbezüglich zu erfüllen. Am Bauwerk EÜ Auweg wurde diesem besonderen Umstand Sorge getragen und eine Zulageposition zur Baustelleneinrichtung für deren Ausführung im TWSG der Ausschreibung beigefügt. Aus den notwendigen Anforderungen bezüglich einer Baustelleneinrichtung im Trinkwasserschutzgebiet ergibt sich ein nicht unbeträchtlicher Mehraufwand für den AN. Die o.g. Abrechnungsposition wie am Bauwerk EÜ Auweg ist für das Bauwerk SÜ Möstenbach nicht vorgesehen.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Projekt werden im Bereich der Rettungszugänge die Gleise überquert. Laut Regelquerprofil ist der Randweg/Rettungsweg ca. 40 cm tiefer als die OK Schwelle/Schotter. Um einen gleichmäßig ebenen Rettungsweg über die Gleise zu erhalten, wird im Bereich der Rettungstüren der Randweg mit 10% Gefälle angehoben auf Schwellenniveau. Es wird dabei notwendig, die bereits eingereichte und freigegebene Ausführungsplanung für die Zugänge anzupassen/zu ändern. Die Stahlbaupläne, die Detailpläne Rettungstor sowie die Streckenpläne der LSW 18 müssen umgeplant werden.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · In der 56. Bau- und Planungsbesprechung - PU Strullendorf Rampe Ostseite wurde die Notwendigkeit für den erweiterten Abbruch und Neubau der PU Strullendorf Ost (analog zur PU West) erörtert. Für diese Leistungen mit Entwurf- und Ausführungsplanung sowie der Ausführung des erweiterten Rückbaues und Neubaus der Personenunterführung Ost fallen Mehrkosten an.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Durchführung von Sanierungsmaßnahmen am verbleibenden Überbau der Piastenbrücke. Im Rahmen der Bauwerksuntersuchung aus dem Jahr 2021 sind Schäden dokumentiert worden, die anhand der gutachterlichen Stellungnahme konkretisiert wurden. Zu sanieren sind insbesondere die Schäden am Überbau wie nicht ausreichende Betondeckung, Chlorideintrag in den Überbau und Sanierung des Längsrisses.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Vertikale Abdichtung Bauwerk PU Strullendorf - KMB Abdichtung. Durch den AG wurde festgelegt, dass beim Bauwerk PU Strullendorf eine vertikale Abdichtung ausgeführt werden soll.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Ausführungsplanung für die Weichenheizung der Bauweichen 997 und 998 wurde erstellt. Des weiteren wurden die Zusammenhangsleistungen des Planprüfers, BVB-Leistungen und des Abnahmeprüfers mit angeordnet.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauvertrag und Entwurf ist es vorgesehen, die Fachwerkbinder der Bestandseinhausung der PU Strullendorf für den Neubau wiederzuverwenden. Dabei gibt es aktuell sowohl auf der West- als auch auf der Ostseite ein Stahlbau-Dach, welches durch zwei Fachwerkträger gestützt wird. Somit sind insgesamt vier Fachwerkträger im Bestand vorhanden. Der Neubau sieht ein Stahlbau-Dach im Bereich der Zugangstreppe Rampe Ost mit drei Fachwerkbindern vor. Innerhalb der Planungsfrage Nr. 009 hat der AN bereits am 20.04.2021 den AG um Vorlage der Bestandsstatik gebeten. Eine Übermittlung steht bis dato aus. Da keine Bestandsstatik vorlag, ist es unumgänglich, die Bestandsbinder in statischer Hinsicht zu prüfen. Aus diesem Grund hat der AN zur Vordimensionierung des Daches eine Bestandsuntersuchung durchgeführt. Im Zuge dieser Bestandsuntersuchung wurden die Bestandsbinder basierend auf den Bestandsunterlagen nach den derzeit gültigen Regelwerken nachgerechnet. Diese Bestandsuntersuchung / Vordimensionierung stellt keine vertraglich geschuldete Leistung dar.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Nach Maßgabe des Vertrages beinhaltet die Aufgabenstellung die Unter- und Hinterfüllung von Wandsockelelementen, jedoch nicht die Beschaffung und den Einbau von Drainagematten für das vorhandene Bauwerk SÜ Möstenbach. Nach freigegebener Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der RiZ Was 7 ist diese im Hinterfüllbereich zwingend erforderlich.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · EU Auweg - unterschnittene Widerlagerflügel mit Beton unterfüllen
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Nachweis des Bestands der PU Strullendorf West mit der neuen Entwurfsgeschwindigkeit 230km/h ist nicht führbar, so muss der westliche Teil der PU Strullendorf, entgegen dem ursprünglichen Bauvertrag, vollständig abgebrochen und erneuert werden. Der ursprünglich nicht im Abbruchbereich liegende Pumpenschacht, welcher den Bestand entwässert, kann deshalb nicht erhalten werden und muss ebenfalls erneuert werden. Dadurch wird eine zusätzliche Wasserhaltung (Pumpensumpf mit Verrohrung) erforderlich, die nicht im Bauvertrag bzw. LV vereinbart sind.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Herstellung Scheinfuge Widerlager EÜ Auweg inkl. Lieferung aller Materialien, keine LV-Position.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß der Baugrunderkundung an der EÜ Möstenbach sowie der daran anschließenden Aufbereitung der Ergebnisse ergibt sich die Notwendigkeit der Planung und Ausführung einer Ril-konformen Baugrubenhinterfüllung dieses Bauwerks. Die bisherige Mehrkostenanzeige beschreibt bis dato lediglich den Austausch des Hinterfüllbereich West der beiden bahnlinken Gleise. Gegenstand der vorliegenden Mehrkostenanzeige sind somit alle Leistungen, die sich vom Entwurf über die Planung bis hin zur Ausführung einer Ril-konformen Hinterfüllung des östlichen Teilbereichs (bahnrechte Gleise) des Bauwerks bzw. des Hinterfüllbereichs erstrecken.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Herstellung Böschungspflaster EÜ Auweg inkl. Lieferung aller Materialien, für die es keine LV-Position gibt.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Ortsbegehung wurde mit der Gemeinde Strullendorf abgestimmt, dass die Kabelführung in der Personenunterführung mittels Medienkanal erfolgen soll. Ursache ist hier die fehlende Anbindung an den Bestand sowie der Einsatz neuer Leuchtmittel und deren Integration in den Medienkanal.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Aus dem Entwurfsplan zum Aufzug (3.03.19.07) und dem Ausführungsplan (21-67-6500-20-00013-001-C) geht hervor, dass ein Pumpensumpf im Aufzug mit einer Einfassung und Gitterrostabdeckung eingebaut werden soll.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Nach Maßgabe des Vertrages beinhaltet die Aufgabenstellung die Gewährleistung der Kampfmittelfreiheit im gesamten Streckenabschnitt. Die Kampfmittelfreiheit soll durch zwei Sonderungsmethoden, Flächensondierung und Tiefensondierung, attestiert werden. Durch besondere örtliche Bodenverhältnisse im Bereich der Böschungen und Dammbauwerke kann die Kampfmittelfreiheit durch die gewählten Methoden nicht attestiert werden. Im Zuge der Arbeiten in Böschungs- und Dammbereichen muss baubegleitend sondiert werden. Aus den vorstehend benannten Gründen werden die Sondierungsmethoden in den entsprechenden Bereichen, um die baubegleitende Sondierung erweitert.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß der Anordnung der DB Netz AG sind die Achszähler AZ 21G502/21G602/21B134 sowie AZ 21G206A für die Sperrpause zu versetzen. Nach Beendigung der Sperrpause sind diese zu demontieren und der Ausgangszustand vor der Sperrpause wiederherzustellen.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Ausführungsplanung ist auf dem Bauwerk SÜ Möstenbach entlang der Kappen sowohl am tiefen als auch am hohen Rand eine Entwässerungsrinne aus Gussasphalt herzustellen. Im Anschlussbereich zur Deckschicht ist eine Fuge auszubilden. Da für beide Leistungen keine LV-Positionen vorgesehen sind entstehen Mehrkosten.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im LV-Titel 29 zur Herstellung des Aufzugs an der PU Strullendorf finden sich keine Leistungspositionen zum Einbauteil "Ankerschienen". Diese Ankerschienen sind nach der vorliegenden Planungsgrundlage der EP sowie der freigegebenen Ausführungspläne einzubauen und stellen gemäß VOB/B eine besondere Leistung dar. Diese Mehrkostenanzeige beinhaltet alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten für das Liefern und Einbauen der Ankerschienen sowie jeglichen Mehraufwand.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Nach Maßgabe des Vertrages beinhaltet die Aufgabenstellung die Abdichtung der Kappe im Bereich der SÜ Möstenbach. Mit der richtlinienkonformen Planung der Abdichtung der Kappe wird ein zusätzliches Edelstahlband erforderlich. Diese Verstärkung der Abdichtung im benannten Bereich des Schrammbordes ist nicht Gegenstand des Vertrages.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Entwurfsplanung und Leistungsverzeichnis ist die Erweiterung der PU Strullendorf gesamtheitlich in C30/37 auszuführen. Bei der Ausführungsplanung des Bauwerks wurde ersichtlich, dass sich das Bauwerk nicht mit C30/37 nachweisen lässt. Aufgrund dessen ist die Ausführung mit Beton der Druckfestigkeitsklasse C35/45 erforderlich.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Leistungsverzeichnis zur PU Strullendorf in den Positionen 29.9.10 und 30.9.10 wird die Herstellung der Sauberkeitsschichten wie folgt beschrieben: „…Untergrund horizontal, obere Betonfläche horizontal…“. Zur Herstellung des Gefälles der Rampe muss die Sauberkeitsschicht jedoch dem Gefälle angepasst werden und es ist somit nicht möglich, diese horizontal herzustellen.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Auf Basis der Ausschreibungsunterlagen wurde die Rampe West in eine prüffähige Ausführungsplanung überführt. Dabei war es erforderlich, die Überbauabschlussprofile seitens einer Fachfirma planen und herstellen zu lassen. Auf Basis der geprüften und freigegebenen Pläne wurden die Überbauabschlussprofile T120 materialisiert. Diese wurden in der Folge gefertigt. Durch den zusätzlich erforderlichen Rückbau und Neubau der PU Strullendorf West ändert sich die Lage der Bauwerksfuge zwischen PU und Rampe West, weshalb die bereits gefertigten Profile nicht mehr zum Einsatz kommen können. Es musste somit eine neue Planung sowie Fertigung der erforderlichen Profile durchgeführt werden.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Bereich der Böschungsausläufe in den Bahnseitengraben der Streckenentwässerung sind Anpassungsarbeiten der Rohrleitung in Form eines Gehrungsschnittes (Ablängen) entsprechend der zugehörigen Böschungsneigung notwendig. Diese Leistung findet keine Beschreibung in den zugehörigen Positionen des Leistungsverzeichnisses. Des Weiteren sind im Bereich dieser Ausläufe, wie auch Muldeneinläufe, Umpflasterungen mit Wasserbausteinen vorzusehen. Hierzu sind Aushubarbeiten für die Pflasterung erforderlich sowie der Transport des überschüssigen, geförderten Bodens zum Zwischenlager. Nach Herstellung des Pflasters ist der Oberboden des Bahnseitengrabens wieder an das Pflaster anzuarbeiten.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur vollständigen Umsetzung des für den Neubau des Ingenieurbauwerks erforderlichen Gleislängsverbaus muss dieser an das Bestandsbauwerk vor Ort angeschlossen werden. Den Bauwerken EÜ Auweg und PU Strullendorf wurden diesbezüglich Leistungspositionen zugesprochen, welche die Ausführung dieses Anschlusses beinhalten. Auch am Ingenieurbauwerk musste der Verbau an das Bestandsbauwerk angeschlossen werden, um die Standsicherheit der Betriebsgleise gewährleisten zu können. Da seitens der Leistungsbeschreibung für das Ingenieurbauwerk keine Position hierfür vorgesehen wurde, müssen diese hiermit als erforderliche Mehrkosten zur Herstellung des Anschlusses angemeldet werden.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · EÜ Zeegenbach - unterschnittene Widerlagerflügel mit Beton unterfüllen
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · SÜ Möstenbach - unterschnittene Widerlagerflügel mit Beton unterfüllen
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Abstimmung, Lieferung und Montage Messbolzen beim Bauwerk SÜ Möstenbach, für die es keine LV-Position gibt.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · In der Bauphase 9 wird der östliche Teil der Personenunterführung Strullendorf hergestellt. Um eine Zugänglichkeit zum Mittelbahnsteig zu gewährleisten, bedarf es eines provisorischen Übergangs vom Bestandsbahnsteig Gleis 1 aus. Die Ausschreibung sieht weder die Ausführungsplanung (Beleuchtungsplanung) noch die Ausführung der prov. Rampe sowie der Beleuchtung vor Ort vor. Die Baubeschreibung verweist lediglich auf die Notwendigkeit dieser.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die bestehenden Gleise werden während den Arbeiten im direkten Einflussbereich des Gleiskörpers mit umfangreichen Monitoringprogrammen überwacht, um ggf. eintretende Verformungen/Änderungen der Gleislage umgehend feststellen zu können. Sobald die AG seitig festgesetzten Grenzwerte erreicht werden, sind sehr kurzfristig, auf Anweisung des AG, entsprechende Stopfarbeiten erforderlich. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von entsprechendem Fachpersonal und Geräten sind durch den AN entsprechende Stopfbereitschaften vorzuhalten.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Abstimmung, Lieferung und Montage Messbolzen beim Bauwerk EÜ Auweg, für die es keine LV-Position gibt.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Anschweißplatten zur Befestigung des Schachtgerüstes sind abweichend vom Bauvertrag nicht durch den AG sondern den AN zu beschaffen.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Querung der Telekom unterschreitet den Mindestabstand von 5,00 m im Bereich der Oberleitungsmaste N529, N532 und N533, im Speziellen beim Mast N533. Die Machbarkeit zur Durchführung bedarf einer planerischen Überprüfung, die nicht im Hauptvertrag bzw. LV vereinbart wurde und somit zusätzlicher Aufwand darstellt.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Lt. LV ist die Schutz- bzw. Tragschicht (PSS) in Wasserschutzgebieten aus einem schwach wasserdurchlässigen Baustoffgemisch gemäß DBS 918062 herzustellen. Daraus resultiert für natürliche Gesteinskörnungen ein Wasserdurchlässigkeitskoeffizient von <= 1*10^-6 m/s. Im Planfeststellungsbeschluss respektive der Baubeschreibung findet sich im Unterschied dazu eine deutlich strengere Vorgabe von <= 1*10^-7m/s. Der AG fordert vom AN, sämtliche Auflagen/Planänderungen aus dem PFB umzusetzen, so auch in dem hier zugrunde liegenden Fall. Ein Herabsetzen des Wasserdurchlässigkeitskoeffizienten um den Faktor 10, stellt eine erhebliche Änderung gegenüber dem/der Entwurf/Ausschreibung dar und führt beim AN zu entsprechenden Mehrkosten.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Differenzen zwischen LV und Ausführungsplanung erfordern: 1) Liefern und Einbau von Schachtanschlussbausätzen Typ 2 2) Liefern und Verlegen von Gleisquerungen aus 1xDN110 mit Hochführungen 3) Liefern und Einbauen Einfassungsrahmen mit Geländer 4) Liefern und Einbau von Kabelkleinschächten für Anschluss von Rohrquerungen 5) Verlängerung bestehende Querung DN800 bei km 54,8191 und verlängern als Kabelbündel gem 836.4502 Bild 2 6) Liefern und Einbau von Sonderzwischenrahmen für die Anbindung von Stahlrohren DN500 an die Kabelschächte
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Ausführungsplan ist im Bereich der Böschung km 56,130 r.d.B. eine Böschungstreppe herzustellen. Diese Leistung stellt eine Abweichung zu den zur Ausschreibung vorgelegten Entwurfsplänen dar. Die Anordnung einer Zuwegung mittels Treppe stammt aus dem Qualitätsprüfbericht (und vorausgehend aus Flucht-und Rettungswegekonzept). Eine Beschreibung mittels Position(en) im Leistungsverzeichnis findet sich hierzu jedoch nicht.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die bauseitige Ausschreibung des Anprallschutzes der SÜ Gewerbeanbindung Nord km 55,113 sieht gem. LV-Pos 24.03.0020 die Ausführung von Bohrpfähle als Gründung des Anprallschutzes mit einer Länge von 5,00 Metern vor. Im Zuge der Ausführungsplanung des Bauwerkes hat der AN festgestellt, dass der Nachweis der äußeren Tragfähigkeit des Bohrpfahls aus der bauseitigen Entwurfsplanung nicht erbracht werden kann. Durch zahlreiche Abstimmungstermine und Besprechungen konnte letztendlich ein umsetzbarer Entwurf abgestimmt werden.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Planung Rückbau + Neubau Geländer EÜ Möstenbach Rückbau Holmgeländer Bestand EÜ Möstenbach in zwei Bauabschnitten Herstellung Neubau Füllstabgeländer EÜ Möstenbach in zwei Bauabschnitten
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Abstimmungsgespräch mit dem zuständigen Ingenieurbüro, im Hinblick auf Schnittstellen zum Baugrund, wurde für das Regenrückhaltebecken bei Kilometer 56,000 r.d.B. eine zusätzliche Erkundungsbohrung als notwendig erachtet, da keine ausreichenden Erkenntnisse über den örtlichen Baugrund vorliegen. Hierzu sind vertiefte Aussagen erforderlich, um die Einbindung der Spundwand bzw. die Grundwasserabsenkung detaillierter zu betrachten. Die Erkundungstiefe ist bis zu 15 m.
- 04.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Ausführungsplanung für den Mittelbahnsteig in Hirschaid sind vermehrt erforderliche Abweichungen zur Entwurfsgrundlage notwendig, welche Mehraufwendungen nach sich ziehen. Hier im Detail: - Übergangskonstruktion Behelfsbahnsteig Mittelbahnsteig - Verbau Mittelbahnsteig mit Aussparungen für Beleuchtungsmasten für Behelfsbahnsteig - Verschub Mittenentwässerung nach Osten - Querung km 51,195 - Entwässerungsschächte DN 100 statt DN 600 - Wechsel auf Kastenrinnen mit Gefälle statt ohne
- 04.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Hausmüllauffüllung bei ca. Bahn-km 50,015 bis ca. 50,050 (vorläufig) r. d. B.
- 04.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß VOB/C (3.1.3) hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor Beginn der Abbrucharbeiten das gewählte Verfahren und die geplante Vorgehensweise schriftlich bekannt zu geben (vgl. EÜ Lindlesgraben, 28.01.0050; EÜ Maximilianstraße, 32.01.0050; PU Hirschaid, 33.01.0050). Für die Durchlässe 46,709/47,068/47,357/50,711 sowie die EÜ Mühlbach fehlt im Titel "Technische Bearbeitung" eine entsprechende Position.
- 04.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · SÜ Lindlesgraben km 49,558 - unterschnittene Widerlagerflügel mit Beton unterfüllen
- 04.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN wurde angefragt, ob eine in-situ Beprobung des alten Gleisschotters maschinell/personell unterstützen werden kann.
- 04.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Abholung/Transport der Bauweiche vom Bf. Fürth nach Eggolsheim zu km 46,000 inklusiver Be-/Entladung. Die Weiche wird in Bauphase 9 [04/2023 – 02/2024] benötigt, um eine gleisseitige Andienung des Baufeldes zwischen PA19 und PA21 zu generieren. Die Weiche [EW 60-500-1:12] wurde aus dem Projekt “Bf. Fürth - Weiche 981“ zurückgewonnen und soll nun als Bauweiche im Projekt “VP 21.2200 Altendorf – Strullendorf“ dienen.
- 04.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund konstruktiver Erfordernisse ist eine geänderte Ausführung des Handlaufs im Bereich der Zugangsrampe am Außenbahnsteig Gleis 4 in Hirschaid erforderlich. Gemäß statischer Berechnung für den Handlauf und Radabweiser auf der linken Seite der Zugangsrampe können aufgrund der Feldweite von 5 m die Rohrabmaße aus dem Baustandard von DB Station & Service nicht eingehalten werden. Es wird ein geänderter Querschnitt von 48,3 mm erforderlich. Weiterhin wird verzinkter Stahl S355 eingesetzt (anstatt A4), da die Festigkeitsklasse A4 nicht ausreichend ist. Aufgrund der Feldweite von 5 m hat der Handlauf eine Materialstärke von 12,5 mm. Die Schrauben (2 x M12*45 - Stahl 5.6 verzinkt) sind ebenfalls verzinkt. Die Schrauben sind weiterhin um 10 mm länger als in der Richtzeichnung aufgrund der Vergrößerung der Bauteildicken.
- 04.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Dem AN wurden durch die BÜW die Transportpapiere, Registerbelege zum Abtransport des Bodens von HW10/BE22 (Griesweg, Hirschaid) übergeben. Es sind 1.193,960 to Boden DK0 des HW 10 von der Bereitstellungsfläche BE 22 in Hirschaid zum Entsorgungsbetrieb des AG (=Verwertungsstelle des AG), Fa. Schicker, Steinbruch Rugendorf in 95365 Rugendorf transportiert worden. Im HLV unter der Position 23.08.0310 ist die Transportentfernung mit bis 25 km angegeben. Die Transportentfernung von Hirschaid nach Rugendorf beträgt 82 km. Somit ist eine Zulage für den Transport von Boden DepV DK0 / Haufwerk 10 BE 22/ zur Pos.: 23.08.0320 für Transportentfernung bis 100 km erforderlich (in Anlehnung zu den Zulagepositionen für Tranport Boden Z0 bis Z2).
- 04.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Durchlass km 47,357 - unterschnittene Bauwerksflügel mit Beton unterfüllen
- 04.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Ausführungsplanung hat sich gezeigt, dass die vorliegende Entwurfsplanung nicht umsetzbar ist und Widersprüche innerhalb der Ausschreibungsunterlagen vorhanden sind. Hierzu wurden diverse Planungsfragen zur Festlegung durch den AG gestellt: - Änderung Schachtbauwerk auf Grund Kollision Einstieg mit Pumpen erforderlich (BDA) - Revisionsschächte erforderlich, keine Anforderungen definiert, Ausarbeitung Vorschlag durch AN - Materialwechsel auf Edelstahl auf Grund beengter Platzverhältnisse - Rückschlagklappen mit Hebel anstelle von Rückschlagventil und Absperrventil
- 04.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · EÜ Maximilianstraße km 51,049 - der im LV geforderte Verdichtungsgrad im Bereich des unterschnittenen Flügels ist nicht herstellbar. Erstellung einer prüffähigen Alternative in Planung und der Ausführung eines Negativbetons / Magerbetonkeils
- 04.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Durchlass km 46,709 - unterschnittene Bauwerksflügel mit Beton unterfüllen
- 04.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Verbreiterung des Bahnkörpers erfordert die Anpassung von vorh. Durchlässen. Die Anpassung der DL 46,709; 47,357; 50,711 erfordert einen Eingriff in die querenden Gewässer. Die Folge daraus ist eine bauzeitliche Wasserhaltung. Anders als in den LV-Titeln (28/29/32/33 und 34) fehlen bei den DL die entsprechenden LV-Positionen.
- 04.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Durchlass km 50,711 - unterschnittene Bauwerksflügel mit Beton unterfüllen
- 07.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Auf dem Streckenabschnitt Altendorf – Strullendorf ist unter anderem das bahnrechte Bestandskettenwerk auf die neuen Mittelmaste zu übernehmen. Dafür ist in dem Langtext zu der Vertragsposition 08.11.0101 die auszuführende Leistung umfänglich beschrieben. Im Gegensatz zu der in der LV-Pos. beschriebenen Leistung, bei dem Umbau und Regulieren des Längskettenwerkes ohne Y-Seil ausgeführt wird, werden laut Erläuterungsbericht die „Kettenwerke des rechten Bestandsgleis“ … „auf die neuen Mittelmaste übernommen. Die Kettenwerke müssen nach der Übernahme neu reguliert werden. Es müssen neue Hänger und Y-Beiseile eingebaut werden“. Konkret heißt das, dass in der Bauphase 6 das Kettenwerk von Mast N2 bis zum Mast N237 umzubauen ist und dabei 60 Y-Beiseile zu liefern sowie einzubauen sind. Diese Vorgabe wurde mit Zustimmung zur Übernahme der Bestandskettenwerke auf die neuen Mittelmaste gemäß Besprechungsprotokoll Nr. 11,unter Punkt 04.16 schriftlich festgehalten. Grundlage der Ausführungsplanung ist der EbsL – 5900-CI-BPH 06 -102 bis 106:
- 07.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Der zuständige Prüfingenieur verlangt in seinen Prüfauflagen, den anstehenden Baugrund vom geotechnischen Sachverständigen in puncto seiner hydraulischen Durchlässigkeit beurteilen/überprüfen zu lassen. Auf Weisung des AG übernimmt der AN stellvertretend diesen Part. Anderenfalls drohen Stillstand/Behinderung! Folgende Bereiche sind hiervon betroffen: - Versickerbecken LVB 1 bis LVB 7 - Versickerbecken LVB 13 und LVB 14 Zur Bestimmung der Wasserdurchlässigkeit von Böden sind sowohl Feld- als auch laborseitige Untersuchungen notwendig.
- 14.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß den vorliegenden Vertragsunterlagen wird in der Baubeschreibung unter Punkt 0.6.6.3.4 Hochbauten auf die erforderliche Verlegung der Strom- und Telekommunikationsleitung hingewiesen. Die vorhandene und in Betrieb befindliche Abwasserleitung aus dem Pumpenhaus wurde nicht berücksichtigt. Zugehörige Leistungspositionen sind im Leistungsverzeichnis demnach nicht enthalten, sodass die Leistung vom AN nicht bepreist werden konnte. Die erforderlichen Abstimmungen mit dem Leitungsbetreiber zur prov. Umverlegung der Abwasserleitung im Gebäude sowie außerhalb werden vom AN geführt.
- 14.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß der für den KIB zugrunde liegenden EP beträgt die OK Bahnsteig im Bereich des Aufzug sowie der Treppenanlage 250,830 müNN. Anhand dieser Angaben aus der EP wurden im Zuge der Ausführungsplanung für das Bauwerk die erforderlichen Höhen für den Aufzug sowie die Treppenanlage herangezogen und geplant. Nachdem die Ausführungsplanung in großen Teilen für den Bahnsteig betroffene Bereiche fertig war, hat sich gezeigt, dass die Höhenangaben in der EP fehlerhaft sind. Das Gefälle des Bahnsteig wurde innerhalb der Entwurfsplanung in die falsche Richtung berücksichtigt. Auf Grund der vorgegebenen Höhenlage des Bahnsteig müssen die Planungen des Bauwerks im Bereich des Aufzug und der Treppenanlage nochmals vollständig überarbeitet werden.
- 14.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Transport von Bodenmaterial/Bodenaushub des AG aus Erdarbeiten in der SPP 09/2021 im Bf. Hirschaid von km 51,070 - 51,240. HW 11 auf der BE-Fläche 23 in Hirschaid zwischengelagert. Nach der zur Verfügung gestellten Deklarationsanalytik handelt es sich bei dem Boden um LAGA>Z2, DK II. Nach Mitteilung des Entsorgers im Auftrag des AG's ist das HW 11 von Hirschaid (Lagerfläche 23) zur Deponie Schkopau, der Entsorgung zuzuführen, Transportentfernung > 250 km.
- 14.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Entwurfsplan sind die Beleuchtungsmasten auf der Stützwand in der Mitte der Rampe West zu montieren. Die Breite der Stützwand ist für eine Montage der Beleuchtungsmaste bei Berücksichtigung der DB-Zulassung und in Anbetracht der Betondeckung nicht gegeben. Um die Auswirkungen möglichst gering zu halten, wurde ein alternativer Beleuchtungsmast verwendet (Flanschplatte 300 mm x 300 mm). Zuzüglich ist für diese Beleuchtungsmaste ein statischer Nachweis erforderlich.
- 14.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Laut Baubeschreibung Unterpunkt 0.5.2 Vermessungstechnische Bestandsdokumentation ist eine Aktualisierung der Bahn-Geodaten mittels AVANI zur Erzeugung der Ivl-Bestandspläne etc. durchzuführen. Die vorgenannten Positionen beschreiben jedoch lediglich generell eine Aktualisierung der Bestandsdokumentation. Hieraus ist für den AN zu schließen, dass die Herangehensweise freigestellt bleibt und ein DB-GIS System (AVANI) nicht erforderlich wird. Aufgrund den Festlegungen der Baubeschreibung fehlt jedoch das entsprechende Vergütungssoll im Leistungsverzeichnis zur Verwendung des entsprechenden DB-Programms. Die Verwendung eines speziellen Programms wirft Mehrkosten aufgrund zu beschaffender Lizenzen, der Schulung des eigenen Personals, gesonderter Dateneinarbeitung und -Aufbereitung sowie Leistungsverluste durch Einarbeitungsphasen auf.
- 14.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß LST-Besprechung vom 27.01.2022 ist im Zuge der Ausführungsplanung ein geändertes Kabelführungssystem für die Strecke 5110 erforderlich. Das örtlich aufgeständerte Kunststoffsystem soll durch einen Betonkabelkanal zur Anbindung ersetzt werden. Hierbei ist unter anderem eine Verbreiterung des Randweges in Teilbereichen erforderlich. Die nachfolgende Mehrkostenanzeige enthält nach aktueller Schätzung Planungs- und Ausführungskosten zugleich.
- 14.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß den vorliegenden Vertragsunterlagen wird in der Baubeschreibung unter Punkt 0.6.6.3.4 Hochbauten auf die erforderliche Verlegung der Stromleitung hingewiesen. Zugehörige Leistungspositionen sind im Leistungsverzeichnis jedoch nicht enthalten, sodass die Leistung daher nicht bepreist werden konnte. Die erforderlichen Abstimmungen mit dem Leitungsbetreiber zur prov. Umverlegung der Stromleitung werden vom AN geführt. Diese Aufwendungen bezüglich Abstimmung und Realisierung zum Umbau der Stromleitung zur Schaffung der Baufreiheit werden hiermit als Mehrkosten angemeldet.
- 14.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Bauphasenkonzeption (Szenario-D) erfolgt der Rückbau des Bestandsbahnsteiges am Gleis 1 im Bahnhof Strullendorf sowie der damit einhergehende Lückenschluss (Tiefbau / Lärmschutzwand / Oberbau / etc.) in der Totalsperrung vom 26.08. bis 09.09.2025. Der Bestandsbahnsteig Gleis 1 liegt zwischen Kilometer 54,725 und 54,865. In diesem Bereich befinden sich die integrierten OLA-Maste N484, N488 sowie N492 (LSW 19). Die Inbetriebnahme der Gleise 1 und 2 erfolgt zur Bauphase 11 mit 01.11.2024. Diesbezüglich ist eine vollständige Fertigstellung der integrierten Maste erforderlich. Entgegenstehend ist eine Nutzung des Bestandsbahnsteiges am Gleis 1 bis zur Bauphase 14 unabdinglich, so dass die Gründungsarbeiten und nachfolgenden Arbeiten der oben genannten Maste nicht möglich sind. Nach Rückmeldung vom 14.01.2022 soll nun ein seitlicher Verschub der LSW19 sowie eine Verrohrung des Bahngraben geprüft werden.
- 14.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Anbindung der St2260/St2244 ist Inhalt des VP21.2251. Vertraglich vereinbart wurde die Anbindung St2244/St2260 mittels eines Kreisverkehres und Abbiegespur „In den Elmen“ zum Zeitpunkt der Vergabe. Da zu diesem Zeitpunkt noch kein Plangenehmigungsbeschluss seitens der Regierung von Oberfranken hierfür vorlag, ist in der Bauanlaufbesprechung am 05.05.2021 vereinbart worden, den Amtsentwurf gemäß Planfeststellungsbeschluss - d.h. ohne Kreisverkehr und Abbiegespur "In den Elmen" - umzusetzen. Diese Leistung sind nicht Inhalt des VP21.2251. Mit Vorlage des Plangenehmigungsbeschlusses der Regierung von Oberfranken vom 26.08.2021 stimmen Straßenbaulastträger und DB Netz AG ab, die Anbindung St2244/St2260 mittels eines Kreisverkehres und Abbiegespur „In den Elmen“ zu realisieren. Hierzu ist die bis dato erstellte Ausführungsplanung zum Amtsentwurf zu überarbeiten. Grundlage hierfür sind die am 21.10.2021 an Max Bögl übergebenden Unterlagen aus dem Plangenehmigungsbeschluss, die nicht mit den Ausschreibungsunterlagen, die als Kalkulationsgrundlage vorlagen, korrespondieren und einer Anpassung im Zuge der Ausführungsplanung bedürfen. Diese Leistung sind nicht Inhalt des VP21.2251. Weiterhin ist das Arbeitspaket Straße – Gesamt in zwei Arbeitspakete Achse:01 (Brückner Straße / Bamberger Weg) und Achse:02 (St2260(neu) / Anbindung St2260(neu) / St2244 und Abbiegespur "In den Elmen") zu splitten, aufgrund der zeitlich differenzierten Ausführung. Das Arbeitspaket Achse:02 wird um die Planungen (AOL 002 - Durchlassbauwerke) und o.g. Maßnahmenbeschreibung erweitert und Bedarf noch eines "längeren" Abstimmungsprocederes. Diese Leistung sind nicht Inhalt des VP21.2251.
- 14.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · In den Anschlussbereichen des Wandanfanges LSW 16 sowie dem Wandende LSW 16 und LSW 17 soll die LSW an den Brückenbauwerken Anprallschutz, Griesweg und St2244 angebunden werden. Nach Abstimmung mit dem facht. Prüfer, wird die Nachweisführung eines Kragarmpfostens in Streckenlängsrichtung als nicht möglich angesehen (Abtragung, Torsionsmoment in Baugrund). Als Vorschlag wurde genannt und durch den AG bestätigt, jeweils einen Torsionsbalken über zwei Rammgründungen auszubilden, um den Lückenschluss LSW und Pfeiler/Anprallschutz so nah wie möglich herzustellen.
- 14.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Ausschreibung sieht vor, dass die vier neuen Weichenheizungen an die bestehende Weichenheizstation EHWA W2 neu angebunden werden. Weiterhin war die Planung und Ausführung einer neuen Weichenheizstation EWHA W3 vorgesehen. Gemäß Festlegung vom 14.10.2021 ist die Weichenheizstation EHWA W2 mit einem Ersatzneubau so zu ersetzen, dass ein Anschluss aller sieben Weichen an diese realisiert werden kann. Hierzu ist unter anderem ein größer dimensioniertes Betonschalthaus erforderlich.
- 14.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Grundsätzlich sind zusätzliche prov. Maste erforderlich, um eine zulässige sowie systemkonforme Oberleitungsanlage in den einzelnen Bauphasen zu gewährleisten. Folgende Maste müssen geändert oder ersetzt werden. - 46/1aNp: Der Mast 46/1aNp wird benötigt, da die zulässige Längsspannweite von 80 m im Anschlussbereich an PA18/19 überschritten wird. - 46/14aNp: Aus bautechnologischen Gründen kann der Mast N50 nicht vor dem Rückbau des Bestandskettenwerkes gegründet werden, da die Bestandsabspannung im Weg ist. Zuerst muss der Mast 46/14aNp errichtet werden, die Abspannung übernommen werden und dann kann der Mast N50 errichtet werden - 47/13aNp: Der Mast 47/13aNp wird für die Übernahme der Bestandsnachspannung benötigt. - 50/7aNp: Aus bautechnologischen Gründen kann der Mast N240 nicht vor dem Rückbau des Bestandskettenwerkes gegründet werden, da die Bestandsabspannung im Weg ist. Zuerst muss der Mast 50/7aNp errichtet werden, die Abspannung übernommen werden und dann kann der Mast N240 errichtet werden. - 50/8bNp und 50/9bNp: Aufgrund der Abgrabung der Bestandsmaste 50/8a und 50/9a wird keine Standsicherheit gewährleistet. Für die Übernahme der Bestandsstreckentrennung werden Maste 50/8bNp und 50/9bNp mit Mehrgleisauslegern benötigt. - 50/10aNp: Die provisorische Endverankerung entfällt in der Bauphase 10. Im Fall der Übernahme der Abspannung bleibt der Mast N249 im Endzustand als Doppelpeiner mit Einzelauslegern nach beiden Seiten. Dieser Mast ist in die bereits beplante und abgestimmte LSW 16 integriert. Der bauzeitliche Mast wird erforderlich, da eine Umplanung der LSW nicht mehr möglich ist. - 50/11aNp und 50/12aNp: Aufgrund der Abgrabung der Bestandsmaste 50/11a und 50/12a wird keine Standsicherheit gewährleistet. Für die Übernahme des Bestandsweichenkettenwerkes werden Maste 50/11aNp und 50/12aNp benötigt. Die provisorische Endverankerung entfällt in der Bauphase 10. Im Fall der Übernahme der Abspannung bleibt der Mast N256 im Endzustand als Doppelpeiner mit Einzelauslegern nach beiden Seiten. Dieser Mast ist in die bereits beplante und abgestimmte LSW 16 integriert. Der bauzeitliche Mast wird erforderlich, da eine Umplanung der LSW nicht mehr möglich ist. - 53/2bNp: im Anschwenkungsbereich muss die nicht mehr zulässige zweifeldrige Nachspannung in eine dreifeldrige umgebaut werden. Dies führt zu einem unzulässigen Feldsprung von über 25 m. Aufgrund dessen wird der Mast 53/2bNp benötigt. Hierdurch entstehen entsprechende Merhaufwendungen, da zusätzliche provisorische Maste nicht Hauptvertragbestandteil sind.
- 14.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · In den Ausschreibungsunterlagen sowie dem Leistungsverzeichnis wurde beim vorl. Bauwerk ein Holmgeländer geplant bzw. ausgeschrieben. Entsprechend der Ril 804.9060A01 ist ein Holmgeländer neben einem Rettungsweg nicht zulässig. Aus diesem Grund ist ein Füllstabgeländer zwingend erforderlich.
- 14.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Lt. LV ist die Schutz- bzw. Tragschicht (PSS) in Wasserschutzgebieten aus einem schwach wasserdurchlässigen Baustoffgemisch gemäß DBS 918062 herzustellen. Daraus resultiert für natürliche Gesteinskörnungen ein Wasserdurchlässigkeitskoeffizient von <= 1*10^-6 m/s. (vgl. DBS 918062 Gliederungspunkt 2.2.6, Tabelle 9). Im Planfeststellungsbeschluss respektive der Baubeschreibung findet sich im Unterschied dazu eine deutlich strengere Vorgabe von <= 1*10^-7 m/s. Der Bauherr fordert auf, sämtliche Auflagen/Planänderungen aus dem PFB umzusetzen, so auch in dem hier zugrunde liegenden Fall. Ein Herabsetzen des Wasserdurchlässigkeitskoeffizienten um den Faktor 10 stellt eine erhebliche Änderung gegenüber dem/der Entwurf/Ausschreibung dar.
- 14.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß den vorliegenden Vertragsunterlagen wird in der Baubeschreibung unter Punkt 0.6.6.3.4 Hochbauten auf die erforderliche Verlegung der TK-Leitung von Telekom hingewiesen. Zugehörige Leistungspositionen sind im Leistungsverzeichnis jedoch nicht enthalten, sodass die Leistung vom AN daher nicht bepreist werden konnte. Die erforderlichen Abstimmungen mit dem Leitungsbetreiber zur prov. Umverlegung der Telekommunikationsleitung werden vom AN geführt.
- 14.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · In den Ausschreibungsunterlagen sowie dem Leistungsverzeichnis wurde beim vorl. Bauwerk ein Holmgeländer geplant bzw. ausgeschrieben. Entsprechend der Ril 804.9060A01 ist ein Holmgeländer neben einem Rettungsweg nicht zulässig. Aus diesem Grund ist ein Füllstabgeländer zwingend erforderlich
- 14.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN erhielt die Aufforderung, die kürzlich ca. bei Bahn-km 49,7 (r. d. B.) freigelegten Bauwerksreste abzubrechen und aufzuhalden. Diese zusätzliche Leistung ist im Bauvertrag/LV nicht enthalten.
- 14.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · In der vorliegenden EP zum Haltepunkt Hirschaid sind keinerlei Konsolen oder dergleichen zur Befestigung der Ausstattung des Bahnsteiges enthalten. Zur Befestigung/Gründung der Ausstattungsgegenstände (Lichtmaste, Vitrinen, etc.) sind zusätzliche Konsolen am Kopfbalken der Rampen erforderlich, da die Breite des Kopfbalkens nur für die Befestigung der LSW vorgesehen ist. Hier entsteht zusätzlicher Aufwand im Zuge der Ausführungsplanung sowie beim Bau der zusätzlichen Konsolen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Max Bögl Stiftung & Co.KG erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [Erneuerung EÜ km 45,177, Bahnhof Senftenberg](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/erneuerung-eue-km-45177-bahnhof-senftenberg-db1222dc) · Zuschlag 24.10.2023 an STRABAG AG · 2 Angebote
- [ABS Berlin - Frankfurt/Oder - Grenze D/PL, PA 16, Bahnhof Köpenick inkl. S3 Ost](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/abs-berlin-frankfurtoder-grenze-dpl-pa-16-bahnhof-koepenick-inkl-s3-2450102021) · Zuschlag 22.07.2022 an STRABAG Rail GmbH
- [SPGK - VP 1 -- Neubau EÜ/SÜ am Nordkopf Stadt Lübbenau (Los 2) - BVM - (Zweitausschreibung)](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/spgk-vp-1-neubau-euesue-am-nordkopf-stadt-luebbenau-los-2-bvm-2574832022) · Zuschlag 18.07.2022 an Gleisbau Sabrodt GmbH
- [Komplexumbau Eisenbahnknoten Gößnitz](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/komplexumbau-eisenbahnknoten-goessnitz-0374592021) · Zuschlag 22.10.2021 an Bickhardt Bau Thüringen GmbH und 3 weitere
- [Bautechnische Leistungen Korridor Riedbahn Los 1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – Lampertheim Los 2: Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim Los 3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden – Walldorf](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bautechnische-leistungen-korridor-riedbahn-los-1-bauabschnitt-1-3269022021) · Zuschlag 11.10.2021 an LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
- [BV Südkreuz (a) – Blankenfelde (Dresdner Bahn), Vergabepaket 5: Hauptbauleistungen in Mahlow incl. Flughafenanbindung](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bv-suedkreuz-a-blankenfelde-dresdner-bahn-vergabepaket-5-5210702019) · Zuschlag 08.06.2020 an STRABAG Rail GmbH

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen im Landkreis Bamberg](https://vergabeweiser.de/region/bayern/landkreis-bamberg): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Offenes Verfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/offenes-verfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 14.11.2022, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 04.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf TED – Tenders Electronic Daily (© Europäische Union), https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/631657-2022. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/vde811-abs-nbg-ebensfeld-vp212251-sue-st2260-inkl-strassenfuehrungen-0150792019
