# VDE 8.1.1. Südanbindung Eltersdorf Zugang EÜ Flurstraße

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Eltersdorf am 04.01.2022 vergeben, Zuschlag an NTG Bau GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: VDE 8.1.1. Südanbindung Eltersdorf Zugang EÜ Flurstraße
- Wo: Eltersdorf, Erlangen, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 03.01.2022 bis 30.09.2023
- Zuschlag an: NTG Bau GmbH
- Zuschlag am: 04.01.2022
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [NTG Bau GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/ntg-bau-gmbh), Breitenworbis

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: dc6a24f3-664a-44a4-b6c4-23aab9eaed97

## Verlauf

- 27.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · VII.2.2) Durch die Verschiebung der IBN auf Dezember 2023 muss für die Fertigstellung der Oberleitungsanlage zusätzliches Personal und Großgeräte eingeplant werden. Die zusätzliche Abnahmefahrt wurde mit dem NT012 bereits beauftragt. Diese Leistungen dienen zur Errichtung und zur Fertigstellung der hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen. Die Erbringung dieser geänderten Leistung ist mit den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auch zur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen - vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die Leistungen sind Voraussetzung für die IBN, erfolgen diese nicht rechtzeitig ist eine IBN gefährdet. Die Maßnahmen dienen der Erfüllung des geschuldeten Werkerfolgs.
- 27.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Zusätzliche Leistungen für den Anschluß der neue Beleuchtungsanlage EÜ Flurstr. an die vorhandene Straßenbeleuchtung, die im Rahmen der Ausführungsplanung nochmals detailliert abgestimmt wurden. Diese Ausführung wurde im Rahmen der EP mit der Stadt Erlangen abgestimmt, jedoch fehlen die nortwendigen Abrechnungspositionen im HLV. Die Erbringung dieser geänderten Leistung ist mit den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auch zur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen - vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die Leistungen sind Voraussetzung für die IBN, erfolgen diese nicht rechtzeitig ist eine IBN gefährdet. Die Maßnahmen dienen der Erfüllung des geschuldeten Werkerfolgs.
- 27.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · VII.2.2) Zur Herstellung der LST-Anlage nach den Vorgaben der freigegebenen Ausführungsplanung sind die zusätzlichen Leistungen notwendig. Die Hauptvertragsleistungen des bereits vor Ort tätigen AN beinhalten unter anderem die Kabeltiefbauarbeiten. Demnach sollen die benannten Leistungen vom bereits vor Ort tätigen AN ausgeführt und eine Beauftragung eines zusätzlichen AN, welche erhebliche Zusatzkosten verursacht, vermieden werden.
- 27.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · VII.2.2) Zur Herstellung der LST-Anlage nach den Vorgaben der freigegebenen Ausführungsplanung sind die zusätzlichen Leistungen notwendig. Die Hauptvertragsleistungen des bereits vor Ort tätigen AN beinhalten unter anderem die Signalgründungen. Demnach sollen die benannten Leistungen vom bereits vor Ort tätigen AN ausgeführt und eine Beauftragung eines zusätzlichen AN, welche erhebliche Zusatzkosten verursacht, vermieden werden.
- 27.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · VII.2.2) Zur Herstellung der LST-Anlage nach den Vorgaben der freigegebenen Ausführungsplanung sind die zusätzlichen Leistungen notwendig. Die Hauptvertragsleistungen des bereits vor Ort tätigen AN beinhalten unter anderem die Signalgründungen. Demnach sollen die benannten Leistungen vom bereits vor Ort tätigen AN ausgeführt und eine Beauftragung eines zusätzlichen AN, welche erhebliche Zusatzkosten verursacht, vermieden werden.
- 27.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · VII.2.2) Zur Sicherstellung einer regelkonformen und intakten Entwässerungsanlage des Südzuganges Eltersdorf inkl. der Bestandsrohrleitungen im Bereich der EÜ Flurstraße sind die zusätzlichen Leistungen notwendig. Die Hauptvertragsleistungen des bereits vor Ort tätigen AN beinhalten unter anderem die Herstellung der neuen Entwässerungsanlage. Demnach sollen die benannten Leistungen vom bereits vor Ort tätigen AN ausgeführt und eine Beauftragung eines zusätzlichen AN, welche erhebliche Zusatzkosten verursacht, vermieden werden.
- 27.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · VII.2.2) Zur Herstellung der LST-Anlage nach den Vorgaben der freigegebenen Ausführungsplanung sind die zusätzlichen Leistungen notwendig. Die Hauptvertragsleistungen des bereits vor Ort tätigen AN beinhalten unter anderem die Kabeltiefbauarbeiten. Demnach sollen die benannten Leistungen vom bereits vor Ort tätigen AN ausgeführt und eine Beauftragung eines zusätzlichen AN, welche erhebliche Zusatzkosten verursacht, vermieden werden.
- 27.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · VII.2.2) Zur Herstellung der LST-Anlage nach den Vorgaben der freigegebenen Ausführungsplanung sind die zusätzlichen Leistungen notwendig. Die Hauptvertragsleistungen des bereits vor Ort tätigen AN beinhalten unter anderem die Signalgründungen. Demnach sollen die benannten Leistungen vom bereits vor Ort tätigen AN ausgeführt und eine Beauftragung eines zusätzlichen AN, welche erhebliche Zusatzkosten verursacht, vermieden werden.
- 27.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · VII.2.2) Zur Herstellung der LST-Anlage nach den Vorgaben der freigegebenen Ausführungsplanung sind die zusätzlichen Leistungen notwendig. Die Hauptvertragsleistungen des bereits vor Ort tätigen AN beinhalten unter anderem die Kabeltiefbauarbeiten. Demnach sollen die benannten Leistungen vom bereits vor Ort tätigen AN ausgeführt und eine Beauftragung eines zusätzlichen AN, welche erhebliche Zusatzkosten verursacht, vermieden werden.
- 27.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · VII.2.2) Zur Herstellung der Beschilderung des Bahnsteiges einschließlich des Südzuganges sind nach den Vorgaben der freigegebenen Ausstattungsplanung die zusätzlichen Leistungen notwendig. Die Hauptvertragsleistungen des bereits vor Ort tätigen AN beinhalten unter anderem den Bau des Südzuganges Eltersdorf. Demnach sollen die benannten Leistungen vom bereits vor Ort tätigen AN ausgeführt und eine Beauftragung eines zusätzlichen AN, welche erhebliche Zusatzkosten verursacht, vermieden werden.
- 27.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · VII.2.2) Zur Sicherstellung der IBN des gesamten Bauabschnittes sind die zusätzlichen Leistungen notwendig. Die Hauptvertragsleistungen des bereits vor Ort tätigen AN beinhalten unter anderem die Oberbauarbeiten. Demnach sollen die benannten Leistungen vom bereits vor Ort tätigen AN ausgeführt und eine Beauftragung eines zusätzlichen AN, welche erhebliche Zusatzkosten verursacht, vermieden werden.
- 27.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · VII.2.2) Zur Herstellung des regelkonformen Oberbaues sind die zusätzlichen Leistungen notwendig. Die Hauptvertragsleistungen des bereits vor Ort tätigen AN beinhalten unter anderem den Bau der Gleise. Demnach sollen die benannten Leistungen vom bereits vor Ort tätigen AN ausgeführt und eine Beauftragung eines zusätzlichen AN, welche erhebliche Zusatzkosten verursacht, vermieden werden.
- 27.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · VII.2.2) Die Beleuchtungsmaste über den Treppenaufgang können nicht wie ausgeschrieben errichtetet werden. Eine Wartung der Anlage ist zukünftig nicht möglich. Daher wurde im Rahmen der Ausführungsplanung auf zwei Bügelkonstruktionen mit Langfeldleuchten über die Treppe abgestimmt. Folgende HLV-Pos. entfallen: 2x 03.03.0010; 2x 03.03.0020; 2x 03.03.0030; 3x 03.03.0050 Die Erbringung dieser geänderten Leistung ist mit den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auch zur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen - vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die Leistungen sind Voraussetzung für die IBN, erfolgen diese nicht rechtzeitig ist eine IBN gefährdet. Die Maßnahmen dienen der Erfüllung des geschuldeten Werkerfolgs.
- 27.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · VII.2.2) Zur Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung und Sicherstellung des Werkserfolges sind die zusätzlichen Leistungen für die Wiederaufnahme der Baustelleneinrichtungsfläche einschl. Vorhalten und Rückbau notwendig. Die Hauptvertragsleistungen des bereits vor Ort tätigen AN beinhalten unter anderem den Einbau der Weiche W9016. Demnach sollen die benannten Leistungen vom bereits vor Ort tätigen AN ausgeführt und eine Beauftragung eines zusätzlichen AN, welche erhebliche Zusatzkosten verursacht, vermieden werden.
- 27.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · VII.2.2) Zur Herstellung der Beschilderung im gesamten Bauabschnitt sind nach den Vorgaben des freigegebenen Flucht- und Rettungswegekonzeptes die zusätzlichen Leistungen notwendig. Die Hauptvertragsleistungen des bereits vor Ort tätigen AN beinhalten unter anderem den Bau der Gleise einschließlich der Randwege. Demnach sollen die benannten Leistungen vom bereits vor Ort tätigen AN ausgeführt und eine Beauftragung eines zusätzlichen AN, welche erhebliche Zusatzkosten verursacht, vermieden werden.
- 28.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · VII.2.2) Zur Herstellung der Beschilderung des Bahnsteiges einschließlich des Südzuganges sind nach den Vorgaben der freigegebenen Ausstattungsplanung die zusätzlichen Leistungen notwendig. Die Hauptvertragsleistungen des bereits vor Ort tätigen AN beinhalten unter anderem den Bau der Weiche W9016. Demnach sollen die benannten Leistungen vom bereits vor Ort tätigen AN ausgeführt und eine Beauftragung eines zusätzlichen AN, welche erhebliche Zusatzkosten verursacht, vermieden werden.
- 28.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · VII.2.2) Aufgrund der Einhaltung der annerkannten Vorschriften sind die zusätzlichen Leistungen zur Erstellung der Ausführungsplanung notwendig. Die Hauptvertragsleistungen des bereits vor Ort tätigen AN beinhalten unter anderem die Planung des Südzuganges Eltersdorf. Demnach sollen die benannten Leistungen vom bereits vor Ort tätigen AN ausgeführt und eine Beauftragung eines zusätzlichen AN, welche erhebliche Zusatzkosten verursacht, vermieden werden.
- 28.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · VII.2.2) Zur Herstellung des regelkonformen Oberbaues sind die zusätzlichen Leistungen notwendig. Die Hauptvertragsleistungen des bereits vor Ort tätigen AN beinhalten unter anderem den Bau der Weichen. Demnach sollen die benannten Leistungen vom bereits vor Ort tätigen AN ausgeführt und eine Beauftragung eines zusätzlichen AN, welche erhebliche Zusatzkosten verursacht, vermieden werden.
- 28.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · VII.2.2) Aufgrund der Alternativlosen Gründung des Signals 28GG bei km 19,566 musste ein bestehendes LSW-Feld zurückgebaut werden. Aus den Forderungen des Planfeststellungsbeschlusses muss diese Lücke in der LSW wieder geschlossen werden. Daher muss die vorhandene LSW-Überlappung in diesem Bereich (Signalausleger direkt angrenzend) um ebenjenes LSW-Feld verlängert werden. Zudem wurde der Rückbau eines LSW-Feldes bei km 17,920 zur Aufrechterhaltung des Flucht- und Rettungsweges erforderlich. Diese Leistungen sind kein Bau-Soll. Die berechtigten Kosten sind im Zuge der Nachtragsprüfung zu ermitteln. Die Vergabe an einen anderen AN würde aufgrund zusätzlicher Aufwendungen für die Vergabe, Koordination, Übergabe der Projektunterlagen und Einarbeitung des AN zu Mehrkosten führen. Weiterhin werden Nachträge auf Grundlage der Urklalkulation bestellt. Unter Berücksichtigung der pandemie- und geopolitisch bedingten Preisstreigerungen ist anzunehmen, dass die Vergabe auf Basis der Urkalkulation zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe wirtschaftlicher als eine erneute Vergabe zu aktuellen Marktpreisen ist. Bei Wechsel des Unternehmens ist mit erheblichen Zusatzkosten zu rechnen.
- 28.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · VII.2.2) Zur Herstellung des Regelprofiles nach den vorgaben der freigegebenen Ausführungsplanung sind die zusätzlichen Leistungen notwendig. Die Hauptvertragsleistungen des bereits vor Ort tätigen AN beinhalten unter anderem die Oberbauleistungen. Demnach sollen die benannten Leistungen vom bereits vor Ort tätigen AN ausgeführt und eine Beauftragung eines zusätzlichen AN, welche erhebliche Zusatzkosten verursacht, vermieden werden.
- 28.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · VII.2.2) Das Bau-Soll beinhaltet die Aktualisierung der vorhandenen Entwässerungshefte. Für eine neu hergestellte Entwässerungsquerung ist jedoch ein neues separates Entwässerungsheft erforderlich. Diese Leistung ist zwingend vor VOBAbnahme und der Übergabe an den Anlagenverantwortlichen nötig. Die berechtigten Kosten sind im Zuge der Nachtragsprüfung zu ermitteln. Die Vergabe an einen anderen AN würde aufgrund zusätzlicher Aufwendungen für die Vergabe, Koordination, Übergabe der Projektunterlagen und Einarbeitung des AN zu Mehrkosten führen. Weiterhin werden Nachträge auf Grundlage der Urklalkulation bestellt. Unter Berücksichtigung der pandemie- und geopolitisch bedingten Preisstreigerungen ist anzunehmen, dass die Vergabe auf Basis der Urkalkulation zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe wirtschaftlicher als eine erneute Vergabe zu aktuellen Marktpreisen ist. Bei Wechsel des Unternehmens ist mit erheblichen Zusatzkosten zu rechnen.
- 28.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · VII.2.2) Das Bau-Soll beinhaltet keine Leistung zum Rückbau der alten LST-Kabel. Durch neu verlegte Kabel zur Anbindung der neuen Signale, Gleisschaltmittel und Weichenantriebe und somit zur IBN wurden alte LST-Kabel außer Betrieb genommen. Diese müssen nach Richtlinie zurückgebaut werden. In diesem Zusammenhang müssen jeweils die Kabeltröge geöffnet und wieder verschlossen werden. Anschließend müssen die Kabel entsorgt werden. Die berechtigten Kosten sind im Zuge der Nachtragsprüfung zu ermitteln. Die Vergabe an einen anderen AN würde aufgrund zusätzlicher Aufwendungen für die Vergabe, Koordination, Übergabe der Projektunterlagen und Einarbeitung des AN zu Mehrkosten führen. Weiterhin werden Nachträge auf Grundlage der Urklalkulation bestellt. Unter Berücksichtigung der pandemie- und geopolitisch bedingten Preisstreigerungen ist anzunehmen, dass die Vergabe auf Basis der Urkalkulation zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe wirtschaftlicher als eine erneute Vergabe zu aktuellen Marktpreisen ist. Bei Wechsel des Unternehmens ist mit erheblichen Zusatzkosten zu rechnen.
- 28.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · VII.2.2) Zur Herstellung der Beschilderung inkl. des Wegeletsystem des Bahnsteiges einschließlich des Südzuganges sind die Vorgaben der freigegebenen Ausstattungsplanung und deren zusätzlichen Planungsleistungen notwendig. Die Hauptvertragsleistungen des bereits vor Ort tätigen AN beinhalten unter anderem die Planung des Südzuganges Eltersdorf. Demnach sollen die benannten Leistungen vom bereits vor Ort tätigen AN ausgeführt und eine Beauftragung eines zusätzlichen AN, welche erhebliche Zusatzkosten verursacht, vermieden werden.
- 26.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ65 Zur Sicherstellung einer regelkonformen und intakten Entwässerungsanlage inkl. der Bestandsrohrleitungen im Umbaubereich, sowie die Flucht-und Rettungswege nach den Vorgaben des freigegebenen Flucht- und Rettungswegekonzeptes sind die zusätzlichen Leistungen notwendig. Die Hauptvertragsleistungen des bereits vor Ort tätigen AN beinhalten unter anderem den Bau der Entwässerung und Gleise einschließlich der Randwege. Demnach sollen die benannten Leistungen vom bereits vor Ort tätigen AN ausgeführt und eine Beauftragung eines zusätzlichen AN, welche erhebliche Zusatzkosten verursacht, vermieden werden.
- 18.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ66 Aufgrund der Einhaltung der annerkannten Vorschriften sind die zusätzlichen Leistungen für die Herstellung der in der MKA 066 benannten Bauleistungen notwendig. Die Hauptvertragsleistungen des bereits vor Ort tätigen AN beinhalten unter anderem die Herstellung des Südzuganges Eltersdorf. Demnach sollen die benannten Leistungen vom bereits vor Ort tätigen AN ausgeführt und eine Beauftragung eines zusätzlichen AN, welche erhebliche Zusatzkosten verursacht, vermieden werden. // LÄ67 Aufgrund der Einhaltung der annerkannten Vorschriften sind die zusätzlichen Leistungen für die Herstellung der in der MKA 067 benannten Bauleistungen notwendig. Die Hauptvertragsleistungen des bereits vor Ort tätigen AN beinhalten unter anderem die Herstellung des Südzuganges Eltersdorf. Demnach sollen die benannten Leistungen vom bereits vor Ort tätigen AN ausgeführt und eine Beauftragung eines zusätzlichen AN, welche erhebliche Zusatzkosten verursacht, vermieden werden.
- 27.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ68 Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Überführung der Bestandsdokumentation sind die zusätzlichen Verrmessungsleistungen notwendig. Die Hauptvertragsleistungen des bereits vor Ort tätigen AN beinhalten unter anderem die Vermessung und die Erstellung der Bestandsdokumentation. Demnach sollen die benannten Leistungen vom bereits vor Ort tätigen AN ausgeführt und eine Beauftragung eines zusätzlichen AN, welche erhebliche Zusatzkosten verursacht, vermieden werden. /// LÄ69 Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung der Baumaterialien gemäß des EPP sind die zusätzlichen Leistungen notwendig. Die Hauptvertragsleistungen des bereits vor Ort tätigen AN beinhalten unter anderem die Entsorgungsleistung. Demnach sollen die benannten Leistungen vom bereits vor Ort tätigen AN ausgeführt und eine Beauftragung eines zusätzlichen AN, welche erhebliche Zusatzkosten verursacht, vermieden werden.
- 30.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der Einhaltung der annerkannten Vorschriften sind die zusätzlichen Leistungen zur Erstellung der Ausführungsplanung notwendig. Die Hauptvertragsleistungen des bereits vor Ort tätigen AN beinhalten unter anderem die Planung des Südzuganges Eltersdorf. Demnach sollen die benannten Leistungen vom bereits vor Ort tätigen AN ausgeführt und eine Beauftragung eines zusätzlichen AN, welche erhebliche Zusatzkosten verursacht, vermieden werden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat NTG Bau GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Erlangen](https://vergabeweiser.de/region/bayern/erlangen): Offene Ausschreibungen aller Branchen
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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 30.04.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=84358c1a-26f9-4ca0-afa5-8da6ff0eaecc. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/vde-811-suedanbindung-eltersdorf-zugang-eue-flurstrasse-dc6a24f3
