# VDE 8.1.1. Südanbindung Eltersdorf Zugang EÜ Flurstraße

Zuschlag erteilt · Nur 1 Angebot

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Eltersdorf am 04.01.2022 vergeben, Zuschlag an ARGE Südanbindung Eltersdorf c/o NTG Bau GmbH. Eingegangen: 1 Angebot.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: VDE 8.1.1. Südanbindung Eltersdorf Zugang EÜ Flurstraße
- Wo: Eltersdorf, Erlangen, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 03.01.2022 bis 30.09.2023
- Zuschlag an: ARGE Südanbindung Eltersdorf c/o NTG Bau GmbH
- Zuschlag am: 04.01.2022
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 1

## Gewinner

- [ARGE Südanbindung Eltersdorf c/o NTG Bau GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/arge-suedanbindung-eltersdorf-co-ntg-bau-gmbh), Breitenworbis

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 525378-2020

## Verlauf

- 03.11.2020: Vorinformation veröffentlicht
- 01.02.2021: Ausschreibung veröffentlicht
- 01.02.2021: Ausschreibung veröffentlicht
- 04.05.2021: Ergebnis veröffentlicht
- 04.05.2021: Ergebnis veröffentlicht
- 04.05.2021: Ausschreibung veröffentlicht
- 02.07.2021: Ergebnis veröffentlicht
- 24.09.2021: Ausschreibung veröffentlicht
- 10.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Vertrag ist das bestehende Brückenbauwerk der SÜ St2244 komplett inkl. Berührungsschutz und Geländer abzubrechen und zu entsorgen. Die LV-Positionen für den Abbruch und die Entsorgung des Berührungsschutzes sind nicht Inhalt des Vertrags-LV. Daher ist die hierfür zusätzliche Leistungen erforderlich
- 10.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Auf Grundlage des Vertrags-LVs ist die Ausführungsplanung und Realisierung der SÜ St2244 umzusetzen. Grundlage hierfür sind die genehmigte Entwurfsplanung sowie der Planfeststellungsbeschluss. Da zwischen Entwurfs- und Ausführungsvermessung Abweichungen i. M. v. 20 cm im Bereich der Fahrbahnränder insbesondere in den Bauwerksübergängen vorliegen, ist die Straße St 2244 in Lage und Höhe zu optimieren. Auf dieser Basis ist aufgrund fehlender Nachweisbarkeit der Stand- und Gebrauchstauglichkeit des Überbau und der Lager die Entwurfsplanung der geplanten SÜ St2244 als Grundlage für die Ausführungsplanung zu überarbeiten. In diesem Zusammenhang müssen das Lagerkonzept und die Realisierung des Überbaus nochmals untersucht werden. Auf Grundlage der daraus resultierenden Festlegungen erfolgt die geänderte Realisierung.
- 12.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Leistungsinhalt des Vertrags-LV zum VP21.2355 SÜ B505 / SÜ Gewerbeanbindung Nord ist die Baufeldfreimachung. Hierin enthalten ist das Bäume fällen (Pos. 01.03.0010, Pos. 01.03.0020) und das Baugelände abräumen (Pos. 01.03.0030). Zum Bau der Behelfsumfahrung SÜ B505 sind r.d.B. zusätzliche Bäume zu fällen. Die Bäume befinden sich im Bereich des s.g. "Judenbuckel" (siehe Anlage 16_Bl. 4b zum Planfeststellungsbeschluß v. 28.05.2021). Hier werden weitere archäologische Verdachtsflächen mit Bodendenkmälern vermutet. Um die Bodendenkmäler nicht zu beschädigen sind Bäume und Wurzelstöcke mit erhöhtem Aufwand zu roden bzw. zu ziehen. D.h. von schwerem Geräteeinsatz ist abzusehen. Bedeutet: Angriffspunkt vom Wirtschaftsweg aus, innerhalb der Rodungsfläche dann mit Motorsäge per Hand und Rücken vom Wirtschaftsweg aus. Beim Wurzelstöcke ziehen müssen Archäologen anwesend sein.
- 18.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Leistunghsinhalt des Vertrags-LV zum VP21.2355 ist keine Beprobung und Deklaration von Asphaltflächen enthalten. Auf Grund fehlender Voranalysen für eine geregelte Entsorgung sowie der eingeschränken Lagerungsmöglichkeiten des Ausbauasphalts sollen Asphaltflächen vorab in-situ beprobt werden. Die Firma Leonhard Weiss erstellt in Abstimmung mit der BÜW entsprechende Beprobungskonzepte und führt die benötigten Probeentnahmen (Kernbohrungen) durch. Die entnommenen Asphaltkerne werden der BÜW für die abfallrechtliche Deklaration übergeben.
- 18.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Leistunghsinhalt des Vertrags-LV zum VP21.2355 von Leronhard Weiss ist die Erneuerung des Berührschgutzes an der SÜ Gewerbeanbindung Nord. Die im Entwurf geplante Konstruktion zum Berührschutz an der SÜ wurde auf Basis des Abstimmungstermins am 13.10.21 in Abstimmung mit dem Prüfingenieur verworfen, da Lastannahmen als zu gering eingestuft bzw. nicht berücksichtigt worden sind. Die im Entwurf gewählte Konstruktion wurde auch aus Sicht des Prüfingenieurs als kritisch hinsichtlich der Standsicherheit bzw. der allgemeinen Nachweisbarkeit eingestuft, weil darüber hinaus Annahmen getroffen worden sind, die im Bestand nicht verifiziert werden können. Es muss daher nochmals eine eine erweiterte Entwurfsplanung und Variantenuntersuchung durchgeführt werden, die eine prüffähige und ausführbare Konstruktion darstellt. Diese Leistungen vor Aufnahme der Ausführungsplanung sind nicht Vertragsbestandteil und stellen einen Mehraufwand dar.
- 18.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Baustellenandienung der SÜ B5O5 einschl. Behelfsumfahrung, -brücke soll über den Waldweg (Flurstück 4442/15) erfolgen. Der Waldweg trifft nach ca. 300 m auf die St2244 nördlich von Strullendorf. Gemäß den Ausschreibungsplänen handelt es sich bei dem Waldweg um einen öffentlichen Weg im Sinne des Bayerisches Straßen- und Wegegesetzes, kurz BayStrWG, Art.14. Aufgrund fehlender und anderslautender Angaben im Vertrag durfte der AN im Zuge der Angebotsbearbeitung davon ausgehen, dass der Waldweg den Einwirkungen des Baustellenverkehrs standhält. Wie sich jedoch herausgestellt hat, weißt der Waldweg eine unzureichende Tragfähigkeit auf. Um ein dauerhaftes und sicheres Befahren mit Baustellen- und Lieferfahrzeugen respektive Baumaschinen zu ermöglichen, muss der Waldweg entsprechend ertüchtigt werden. Sowohl die Herstellung, wie auch der spätere Rückbau der Ertüchtigung verursachen Mehrkosten. Diese Maßnahme war nicht Inhalt des VP21.2355 und führt folglich zu Mehrkosten.
- 18.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Behelfsumfahrung der SÜ B505 ist eine temporäre Gelbmarkierung für die Verkehrsführung und Verkehrsicherheit erforderlich. Idealerweise verwendet man hier Farbe, da die engen Radien starke Querkräfte erwarten lassen, die Folie in kürzester Zeit wegradieren würde. Das LV sieht nur Leistungspositionen für die endgültige Markierung vor, demzufolge entstehen für das Markieren und Demarkieren der temporäre Behelfsumfahrung Mehrkosten. Analog verhält es sich für ggf. erforderlich werdende Nachmarkierungen.
- 18.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Baustellenandienung der SÜ B505 einschließlich Behelfsumfahrung erfolgt u.a. über einen öffentlich gewidmeten Waldweg (Flurstück 4442/15, Anl. 16_Bl.4b) mit Anbindung an die St2244. Aufgrund der Verkehssicherheit und des Verkehrsaufkommens fordert das Staatliche Bauamt Bamberg den Ausbau des Knotenpunktes mit einer prov. Verbreiterung der St 22444 zur Einrichtung einer Linksabbiegespur. Diese geänderte Zufahrt St2244/SÜ B505 tangiert die Befindlichkeiten mehrerer Baulastträger wie Staatl. Bauamt Bamberg, Bayrische Staatsforsten sowie Städtische Forstverwaltung Bamberg. Mit jedem dieser Baulastträger ist eine Sondernutzungserlaubnis zu vereinbaren. Diese Mehraufwendungen waren nicht Inhalt des VP21.2355 und führt folglich zu Mehrkosten.
- 28.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der Auflagen aus dem PFB zu Arbeiten im Wasserschutzgebiet wurde ein Arbeitsbeginn erst zum 02.09.2021 (vertraglicher Arbeitsbeginn auf der Baustelle 06.08.2021 – Hauptbauleistungen 03.09.2021) seitens der Behörden bestätigt. Hieraus resultierend, konnten aufgrund der Kurzfristigkeit seitens AN keine Arbeiten in der Totalsperrung vom 03.09.2021 – 14.09.2021 ausgeführt werden. Um die Inbetriebnahme der SÜ St2244 / SÜ Griesweg in Verbindung mit der IBN Gesamtmaßnahme sicherstellen zu können, ist ein modifizierter Baubablauf mit geänderten Ausführungsfristen sowie eine notwendige Anpassung der Bautechnologie erforderlich. Hierfür ist der Bauvertrag entsprechend anzupassen.
- 28.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Schutz aller Mitarbeiter sowie die Aufrechterhaltung des Baustellenbetriebs erfordern unter Covid-19 zusätzliche Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen, die nicht Bestandteil des Bauvertrages sind. Mit zusätzlichen Unterkunfts- und Sanitärcontainern, Testungen, Bereitstellung von Hygieneartikeln, mehr Einzelübernachtungen etc. soll der Baustellenbetrieb unter 3 G - Regularien sichergestellt werden, was entsprechende Mehrkosten verursacht.
- 01.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Ausgeschriebene Sicherungsleistungen des PA21 fußen auf Situationen des PA19 mit. Zusätzlich sind jedoch darüber hinaus Leistungen an Weichen unter Winterbaubetrieb notwendig um diese nutzbar zu halten wenn Stromkreise vorübergehend und zeitweise baulich abgeklemmt sind. Diese Leistungen waren nicht ausgeschrieben da von einer stundenweisen Unterbrechung ausgegangen wurde und Weichenheizungen existieren. Um Weichen im Bauprozess nutzbar zu halten, sind Maßnahmen extern notwendig - der Übernehmende dieser Arbeiten muss sich selbst oder anderweitig geeignet selbst sichern.
- 08.02.2022: Ergebnis veröffentlicht
- 18.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Baustellenandienung der SÜ B505 einschließlich Behelfsumfahrung erfolgt u.a. über einen öffentlich gewidmeten Waldweg (Flurstück 4442/15, Anl. 16_Bl.4b) mit Anbindung an die St2244. Aufgrund der Verkehrssicherheit und des Verkehrsaufkommens fordert das Staatliche Bauamt Bamberg den Ausbau des Knotenpunktes mit einer prov. Verbreiterung der St 22444 zur Einrichtung einer Linksabbiegespur. Diese Maßnahme war nicht Inhalt des VP21.2355 und führt folglich zu Mehrkosten.
- 22.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Bereiche des alten Straßendammes der SÜ St2244 sowie des umliegenden Geländes in unmittelbarer Nachbarschaft wurden durch die Öko-BÜ und die Firma Tauber (NUN) als Räumstelle infolge Brückensprengung eingestuft. Demzufolge ist eine ergänzende KaMiSo durch eine Munitionsfachkraft für Rodungs- und Aushubbegleitung notwendig. Weiterhin ist eine begleitende Untersuchung des Aushubbodens auf Sprengstoffrückstände erforderlich, Mehraufwendungen entstehen hier durch den lagenweisen Baugrubenaushub, Leistungsminderungen und Arbeitsunterbrechung, kleinflächige Flächensondierungen sowie zusätzliche BE- und Dispositionsleistungen.
- 22.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Der SÜ Griesweg ist Bestandteil des VP21.2244. Der Bauentwurf beinhaltet nicht den tatsächlichen Bestand des SÜ Griesweg. Daher ist eine Anpassung des Bauentwurfs an den tatsächlichen Bestand WL Ost Griesweg notwendig. Folgende Änderungen sind in Planung und Ausführung erforderlich: Ergänzen und Optimieren der Abfangkonstruktion Ergänzung diverser Einbauteile (Anker/Verankerung) aufgrund technischer Erfordernisse Diese Korrekturen führen zu entsprechenden Mehraufwendungen, die nicht Inhalt des VP21.2241 sind.
- 11.03.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß der Ausschreibung "3.03.05.02.02_BI-01 Baubehelfsplan Umfahrung" ist die östliche Entwässerung an den vorhandenen Bestand anzuschließen. In der Örtlichkeit ist jedoch kein Bestand nachzuweisen, wodurch durch den AG eine Muldenversickerung angeregt wurde. Aquasoil als Sachverständiger Wasserwirtschaft hat einen entsprechenden Antrag eingereicht. Hierzu ist die planfestgestellte und ausgeschriebene Straßenentwässerung zu ändern und erneut beim LRA Bamberg zur Genehmigung vorzulegen. Das Wasserwirtschaftsamt Kronach als übergeordnete Fachbehörde fordert nun zusätzliche Nachweise, die hiermit inklusive der baulichen Maßnahmen der Muldenversickerung als Mehrkosten, da bauvertraglich nicht vereinbart, angezeigt werden.
- 11.03.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die B505 verläuft im Bereich der SÜ in Dammlage. An den Fahrbahnrändern befinden sich passive Schutzeinrichtungen. Folglich ist die Behelfsumfahrung auch mit passiven Schutzeinrichtungen auszustatten. Im Hauptvertrag ist hierfür die Pos. 03.03.0250ff im LV aufgenommen. Es handelt sich um transportable Schutzeinrichtungen. Sämtliche am Markt verfügbaren transportablen Schutzeinrichtungen, egal ob Stahl und/oder Beton, haben Elementlängen, die mit den geringen Kurvenradien (R = 30 m) der Behelfsumfahrung kollidieren. Die genehmigte Ausführungsplanung sieht deshalb eine Schutzplanke vom Typ Eco-Safe 2.0 vor. Der geringe Pfostenabstand von 2,00 m in Verbindung mit gebogenen Holmen erlaubt auch Radien < 30 m. Da die Schutzplanke nicht Bestandteil des Hauptvertrages ist, entstehen Mehrkosten. Die Leistungsänderungsanzeige umfasst sowohl das Herstellen der Eco-Safe 2.0 als auch den Rückbau.
- 11.03.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Geometrie der gemäß Entwurf vorgesehenen unterschnittenen Widerlagerflügel im Bereich der erneuerten SÜ B505 bedingt, dass unterhalb der Schräge keine Verdichtung mit einem Verdichtungsgrad > 98% des einzubringenden Bodenmaterials möglich ist. In diesem Zusammenhang schlägt Leonhard Weiss mit Schreiben vom 25.10.2021 vor, dass von der zu erreichenden Verdichtung abgewichen oder die "Hinterfüllung" im Bereich der unterschnittenen Widerlagerflügel mit Negativbeton / Magerbetonkeil hergestellt werden muss. Mit Schreiben vom 12.11.2021 folgt der AG dem Vorschlag zur Hinterfüllung der unterschnittenen Widerlagerflügel mit Beton. Da die Planung sowie der Bau dieser Hinterfüllung bauvertraglich nicht vereinbart sind, ist dies somit eine zusätzliche Leistung.
- 11.03.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Um für den Rückbau der Straßenbrücke der B505 bei ca. km 55,5 eine Baufeldfreiheit herzustellen, muss im Bereich von km 55,3 bis 55,7 die OLA innerhalb der TSP 04/22 komplett abgebaut und später wieder komplett neu aufgebaut werden. Hierfür sind zusätzliche An- und Abreisen von Montagepersonal und der Technik notwendig. Die bestehenden Kettenwerke werden an den OLA-Masten abgespannt und später wieder aufgebaut. Da die Baufeldfreimachung bauvertraglich nicht vereinbart ist, stellt dies somit eine zusätzliche Leistung dar.
- 11.03.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Bereich der SÜ B505 - künftiges WL Achse 30 (WL Ostseite/ bahnrechts) ist ein zusätzlicher Verbau erforderlich. Dieser ergibt sich zum einen aus der Geometrie der Behelfsumfahrung für die Erneuerung der SÜ B505 sowie der zu erstellenden Fundamente bzw. zum anderen der einzubringenden Leitungen im Bereich der Achse 30 für die künftige Streckenentwässerung. Die Planung sowie der Bau dieses zusätzlichen Verbaus ist bauvertraglich nicht vereinbart und somit eine zusätzliche Leistung.
- 04.04.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Vorhaltung von Logistik und Stopfmaschinenenkomplex während Totalsperrung
- 04.04.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Entwurfsplan "3.03.05.02.03_Bl-01 Baubehelfsplan" zeigt die einzelnen Bauphasen in Bezug auf die Behelfsumfahrung, -brücke. Im Schritt 2 von 6 der Bph. 1 ist der Straßenoberbau der Straßenumfahrung fertigzustellen. Um den gebundenen und ungebundenen Straßenoberbau der Umfahrung an den Bestand heranführen zu können, muss die entlang der B505 (-> Bamberg) verlaufende Einfache Distanzschutzplanke, kurz EDSP, an den Schnittpunkten Umfahrung/Bestand geöffnet und provisorisch abgesenkt werden.
- 04.04.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche südwestlich der SÜ St2244 ca. km 52,2 ldB sind Altlasten im Wasserschutzgebiet gefunden worden. Zur Abgrenzung sind zwischen Altlastenverdachtsfläche und Baustelleneinrichtungsfläche sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Hier ist dringend ein Trennvlies einzubauen um beim Rückbau eine saubere Trennung zwischen Altlastenverdachtsfläche und Baustelleneinrichtungsfläche sicherstellen zu können. Das Trennvlies ist nicht Inhalt des VP21.2244, wodurch zusätzliche notwendige Mehraufwendungen notwendig werden.
- 16.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Zusatzleistungen für Planung und Erstellung von Querprofilen im Bereich der Signale
- 16.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Zusatzleistungen für PT 1 Planung und aus Änderung der Bodenklasse Das Bau-Soll beinhaltet die Gründung der Signale mittels Rammrohrgründung sowie die Herstellung von Gleisquerungen im gesteuerten Rohrvortriebsverfahren. Mit Anordnung Nr. AO-00002 wurde die Änderung der Gründungsart aufgrund der Bodenverhältnisse (Festgestein ab 2,5m bis 6,2m unter GOK) bereits angeordnet. In den darüber liegenden Schichten sollten laut Gutachten die Bodenklassen 3-4 anzutreffen sein. Für die Bereiche der herzustellenden Gleisquerungen lagen keine gesonderten Baugrundgutachten vor, wodurch die Querungen seitens AN aufgrund der ungewissen Bodenverhältnisse in offener Bauweise geplant wurden. Seitens AG in Auftrag gegebene Baugrundgutachten konnten nicht zeitgerecht erstellt werden, sodass eine fristgerechte Planung zur Ausführung der Arbeiten während der Totalsperrung vom 08.04.-15.04.2022 verhindert worden wäre.
- 30.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Da durch die zeitgleichen Bauarbeiten in den benachbarten Bauabschnitten keine Zuführung der notwendigen Logisitik und Maschinen während der Totalsperrung möglich ist, müssen diese bereits vor Inkrafttreten der Totalsperrung ins Baufeld geführt werden und dort bis zum Ende der Totalsperrung vorgehalten werden. Darüber hinaus muss aufgrund der dargestellten Problematik, zusätzlich Oberschotter im Baufeld auf Bahnwagen verladen werden. Hierfür fallen entsprechende Mehrkosten an, die nicht Teil des Bauvertrages bzw. LVs sind.
- 30.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge des Brückenabbruchs und Neubau der SÜ St 2244 wird der Rückbau des vorhandenen Kabelgefäßsystems (Betontrog und aufgeständerter Kunststofftrog) auf der bahnlinken Seite erforderlich, da sich dieser geometrisch in der Trasse von notwendigen Baubehelfen z.B. Gleislängsverbau und Baugruben im Bereich Widerlager Achse 10 nebst Stützwand Achse 10 befindet, Gleiches gilt für alte OLA-Fundamente und Asphaltschichten in diesem Bereich. Die Leistungen sind im Bauvertrag nicht beschrieben und auch nicht im LV vereinbart.
- 30.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund des modifizierten Bauablaufs ist die Widerlagerabfangung OST SÜ Griesweg schon in diesem Jahr abzuschließen, damit die erforderliche Baufreiheit für das Streckenlos sichergestellt werden kann. Variantenuntersuchungen hierzu haben gezeigt, dass die Widerlagerabfangung – insbesondere die hierfür erforderlichen Bohrpfähle - aus geometrischer Sicht nur unter einschränkenden Maßnahmen des Verkehrs durchführbar ist. Dies wird schon deshalb offenbar, weil die inneren Bohrpfahlreihen sich direkt unter den beidseitigen Gehwegen des Griesweg im Anschluss an die Kappenflügel befinden. Im wesentlichen Ergebnis sind die Bohrpfahlarbeiten inkl. Pfahlkopfbalken unter Aufrechthaltung eines zweispurigen Straßenverkehrs nur machbar, wenn ein temporärer Verbau als Baubehelf eingebaut wird. Für dessen Planung und Ausführung fallen die ausgewiesenen Mehrkosten an.
- 30.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge des Oberbodenabtrags sind im Bereich der Dammverbreiterungen Süd-Ostseite SÜ Griesweg im Bestand bestehende gebundene Oberbauschichten und Betoneinfassungen gefunden worden. Diese liegen am Dammfuß der erforderlichen Dammverbreiterung und würden bei Überbauung eine Sperrschicht für Sickerwasser in Verbindung mit einer bedenklichen Gleitfläche gerade am Reibungsfuß des zu verbreiternden Dammes ergeben. Daher ist der Rückbau erforderlich.
- 28.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge des Aushubs für die Herstellung der Baugrube SÜ St2244 Achse 10 wurde im Bereich der zukünftigen Stützwand l.d.B. eine Verfüllung aus Kohle, Schlacke , Asche mit vereinzelten auftauchenden Ziegel- und Bauschuttresten (Kohle-/Schlacke- Material) angetroffen. Aufgrund der Empfehlung des Baugrundgutachter vom 17.05.2022 ist ein Bodenaustausch dringend erforderlich, da die Vergleichmäßigung der Lastabtragung und zur Verringerung von Setzungsunterschieden im Bereich der zukünftigen Stützwand l.d.B. sichergestellt werden muss. Das Kohle-/Schlacke- Material ist auszubauen, in Haufwerken zu lagern und nach vorliegender Deklarationsanalytik in Rücksprache mit der BÜZ zu entsorgen. Als Bodenaustauschmaterial ist ein Frostschutzmaterial zu liefern und einzubauen. Diese zusätzlichen Leistungen sind nicht Inhalt des VP21.2244, weil die künstliche Auffüllung vorher durch das 3. Erkundungsprogramm nicht entdeckt wurde. Daher fallen die entsprechenden Mehrkosten an.
- 20.07.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Nach Maßgabe des Vertrages beinhaltet die Aufgabenstellung den Neubau der Straßenüberführung B505 als Kreuzungsbauwerk. Die Gründung der SÜ soll gemäß Vertrag als Flachgründung ausgeführt werden. Die dafür notwendigen Verbauten und Bodenaustausch an den Achsen 20 und 30 sind Bestandteil des Bauvertrages. Im Baugrund tatsächlich, abweichend vom Bodengutachten, angetroffen wurde eine bindige Bodenschicht an der Achse 10 und Holzpfähle an der Achse 20. Sowohl der anstehende bindige Boden als auch die Holzpfähle sind für die vorgesehen Gründung ungeeignet. Die SÜ soll in Folge dessen mit eine Tiefgründung ausgeführt werden.
- 22.07.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Nachdem die Brückenabrissarbeiten im September 2021 nicht durchgeführt werden konnten und die Arbeiten ihrerseits auf die Total-Spp Februar und April 2022 verschoben wurden, verschiebt sich auch der erforderliche Belastungsstopfgang. Für die geänderte Ausführung der Leistung (geteilte Schichten und Feiertagsarbeit) meldet der AN seinen Anspruch auf besondere Vergütung gemäß § 2 Absatz 5 VOB/B an, da eine geeignetere Variante nicht zur Verfügung steht. Hierfür fallen die entsprechenden Mehrkosten an.
- 02.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Mehrkosten Umplanung OLA-Mast 18-18s und 18-16s
- 02.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Mehrkosten Gründung Fundamente OLA-Maste Bph 2
- 16.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Bickhardt Bau AG ist mit der Erneuerung SÜ St2244 sowie die Anpassung SÜ Griesweg über das VP21.2244 beauftragt. Im Zuge der Erstellung der Widerlagerabfangung SÜ Griesweg ist für die Erstellung der notwendigen HDI-Säueln ein Bohrhindernis am bestehenden Widerlagerfundament Nord (Ost Achse 40) - Fundermentforderkante - aus Beton aufgetreten. Abweichend zur Ausschreibungs- und Bestandsplanung wurde eine Betonplatte B x H mind. 1,20 m x mind. 0,25 m anstatt einer gering überstehend Betonsauberkeitssschicht B x H 0,10 m x 0,10 m vor Ort erkundet. Diese ist mit dem HDI-Bohrgerät nicht durchörterbar und sperrt auch den technologisch bedingten Rückfluss der HDI-Suspension aus dem Bohrloch. Als Lösungsansatz sind an den Bohransatzpunkten Kernbohrungen d = 0,30 m durchzuführen. Diese Leistungen sind nicht Inhalt des VP21.2244. Somit fallen entsprechende Mehrkosten an.
- 16.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Nach Maßgabe des Vertrages beinhaltet die Aufgabenstellung den Neubau der Straßenüberführung B505 einschließlich erforderlicher Stützwände neben den Widerlagern zu Sicherung des Geländesprunges zum Straßendamm als Kreuzungsbauwerk. Für die neu zu errichtende Straßenüberführung soll gemäß Mitteilung des Straßenbaulastträgers zusätzlich ein Graffitischutz aufgebracht werden
- 30.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Abholung Weichenschwellen aus Forchheim
- 30.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Mehrkosten Planung und Gründung OLA-Maste (Teil 3)
- 30.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Abladung und Vormontage der Weiche W9012
- 30.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gründung SiA km 18,423 mittels Bohrpfahl
- 30.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Die im Planfeststellungsbeschluss unter A.4.1.3 geforderte Abstimmung mit dem WWA Kronach und die Stellungnahme des WWA Kronach vom 16.08.2021 zur „Entwässerung von Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen“ hat stattgefunden. Im Ergebnis sind besondere Maßnahmen bei der Befestigung und Rückbau von Baustraßen, BE-Flächen und Bereitstellungsflächen im Trinkwasserschutzgebiet erforderlich. Hierzu ist ein Geotextil zwischen dem anstehenden Boden und Schottertragschicht einzubauen und mit Rückau wieder auszubauen. Die Baumaßnahmen zum VP21.2244 - SÜ St2244 liegen im Trinkwasserschutzgebiet. Das Geotextil ist nicht Inhalt des VP21.2244, wodurch zusätzliche notwendige Mehraufwendungen notwendig werden.
- 30.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Hindernisse Baugrubenverbau, Mehrkosten aus Behinderung, Zusatzleistungen Verbau Das Bau-Soll beinhaltet die Herstellung des Baugrubenverbau für den Südzugang zum Mittelbahnsteig Eltersdorf gem. Pos. 01.08.0030. Zu Beginn der Arbeiten wurde ein bestehender Verbau in der Achse des neu herzustellenden Verbaus vorgefunden. Eine nachträgliche Recherche ergab, dass dieser aus der Herstellung der EÜ Flurstraße stammt und im Boden verblieben ist. Die Bestandsunterlagen und -pläne hierzu waren nicht Teil der Ausschreibung. Zudem war der Umstand des verbliebenen Verbaus darin ohnehin nicht ohne weiteres ersichtlich. Eine Variantenuntersuchung für das weitere Vorgehen ergab den Rückbau des bestehenden Verbaus durch Austauschbohrungen mittels Großbohrgerät. Der bestehende Verbau kann nicht wiederverwendet bzw. in den neuen Verbau integriert werden. Gem. dem Bau-Soll ist die Herstellung des Verbaus mittels Spundwand einschließlich erforderlicher Einbringhilfe vorgesehen. Die Bodenverhältnisse können dem Baugrundgutachten entnommen werden. Laut Baugrundgutachten wiederum ist ein Vorbohren aufgrund der fehlenden Rammfähigkeit erforderlich. Eine vor Ort durchgeführte Proberammung im Bereich der westlichen Verbauachse mit einer Tiefe von 8,5 m einschließlich Vorbohren scheiterte nun jedoch. Grund dafür ist der anstehende Blasensandstein, der nicht überschnitten vorgebohrt werden kann. Dadurch werden für diesen Bereich ebenfalls Austauschbohrungen mittels Großbohrgerät notwendig. Dies betrifft die westliche Verbauachse in der tieferen Lage von 8,5-9,0m sowie die mittlere Querverbauachse. Im Bereich der hinteren Verbauachsen mit einer Tiefe von nur 5,5m werden die Sandsteinschichten nicht getroffen und die Ausführung mit Vorbohren ist hier möglich. Es werden zusätzliche Bauleistungen in Form von Austauschbohrungen erforderlich.
- 30.08.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Nach Maßgabe des Vertrages beinhaltet die Aufgabenstellung den Neubau des Berührschutzes auf der SÜ. Im Zuge der Herstellung des Berührschutzes sind die vorhandenen passiven Schutzeinrichtungen zu demontieren. Der Anschluss der passiven Schutzeinrichtungen - hier EDSP 2.0 im Bestand - muss mit einer Übergangskonstruktion an die Schutzeinrichtungen auf dem Bauwerk (S-R Eco, Rückhaltestufe H2 - W4) und dem dort ebenfalls neu zu errichtenden Berührschutz nach Richtzeichnung Elt. 2 verbunden werden. Um die Längsverformung in Folge von Temperaturspannungen aus dem Brückenüberbau und dem gewählten Rückhaltesystem ausgleichen zu können, ist ein Dilatationsstück in die Schurzeinrichtungen zu integrieren. Die Anfangs- und Endkonstruktion der Schutzeinrichtungen sind abgesenkt auf dem Asphalt / Bankett auszuführen.
- 06.09.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Leistungsinhalt des Vertrags-LV zum VP21.2355 ist die Erneuerung des Berührschutzes an der SÜ Gewerbeanbindung Nord. Die im Entwurf geplante Konstruktion zum Berührschutz an der SÜ wurde auf Basis des Abstimmungstermins am 13.10.21 in Abstimmung mit dem Prüfingenieur verworfen, da Lastannahmen als zu gering eingestuft bzw. nicht berücksichtigt worden sind. Die im Entwurf gewählte Konstruktion wurde auch aus Sicht des Prüfingenieurs als kritisch hinsichtlich der Standsicherheit bzw. der allgemeinen Nachweisbarkeit eingestuft, weil darüber hinaus Annahmen getroffen worden sind, die im Bestand nicht verifiziert werden können. Es wurde daher eine erweiterte Entwurfsplanung und Variantenuntersuchung durchgeführt. Die in der geänderten EP gefundene Lösung ist auf Basis der darauf aufbauenden Ausführung
- 09.09.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Bickhardt Bau AG ist mit der Erneuerung SÜ St2244 sowie die Anpassung SÜ Griesweg über das VP21.2244 beauftragt. Verfahrensbedingt besteht bei der Herstellung des Unterfangungskörpers für das bestehende Widerlagertfundament Nord (Ost Achse 40) ein Überprofil im Bereich des späteren Arbeitsraumes zum Einbringen der Rückverankerung sowie zur Errichtung der Vorsatzschale. Für die weiteren Arbeiten ist daher die Beseitigung des Überprofils durch Abfräsen mit Entsorgung des Abbruchgutes dringend erforderlich. Die Position 03.04.0040 des Bauvertrags sieht lediglich die Herstellung des Unterfangungskörpers vor. Eine Position für die Beseitigung des verfahrensbedingten Überprofils fehlt. Diese Leistungen sind somit nicht Inhalt des VP21.2244. Somit fallen entsprechende Mehrkosten an.
- 09.09.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Bickhardt Bau AG ist mit der Ereneurung SÜ St2244 sowie die Anpassung SÜ Grieweg über das VP21.2244 beauftragt. Im Zuge der Anpassung des SÜ Griesweg erfolgt eine Überbauverbreiterung mit der Herstellung neuer Brückenkappen. Hierbei ist gemäß Ausschreibung nur die Erneuerung der bestehenden Übergangskonstuktion (ÜKO) im Bereich der Brückenkappen vorgesehen. Aufgrund der konstruktiven Vorgaben aus den Regelwerken des Ingenieur - und Straßenbaus ist jedoch auch die Bestands-ÜKO mit auszutauschen, da die ÜKO als ein zusammenhängendes Bauteil errichtet werden muss damit die sichere Nutzung des SÜ Griesweg sichergestellt werden kann. Dies ist nicht Inhalt des VP21.2244 und somit eine zusätzliche Leistung. Daher fallen entsprechenden Mehrkosten an.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Entsprechend ZTV-ING Teil 1, Abs. 2, Pkt. 3 sind durch den Auftragnehmer baubegleitende Setzungs- und Verformungsmessungen von Baubeginn bis Bauwerksabnahme für die auszuführenden Arbeiten an den Bauwerken SÜ St2244 und SÜ Griesweg durchzuführen. Ergänzend hierfür ist im Vorfeld ein Vermessungskonzept zur Überwachung der Bauwerke bei Lastwechsel vorzulegen. Weiterhin muss im Zuge der Widerlagerabfangung Achse 40 am Griesweg während der Düsenstrahlarbeiten ein permanentes Verformungs-Monitoring eingerichtet werden um die nicht ermittelten Verformungen zu überwachen und im Bedarfsfall bei drohender Gefahr einzustellen/anzupassen und ggf. den Straßenvekehr zu sperren. Zum anderen sind die Ergebnisse der Verformungen durch Prüfer und Planer zu bewerten und ggf. iterativ in die Standsicherheitsberechnungen und Planungen einzupflegen.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß modifizierten Bauablauf 10/21 sind die Baumaßnahmen am SÜ Griesweg zeitlich verschoben worden, da die Verkehrsfreigabe SÜ St2244 gem. Vertragsterminplan zum 02.05.2023 nicht sichergestellt werden konnte, begründet durch fehlende Zutrittsrechte zu Grundstücken sowie die rechtzeitige Erteilung der Baufreigabe in Wasserschutzgebieten durch die zuständige Behörde. Die Fertigstellung Anpassung SÜ Griesweg war hier zu Ende 12/22 eingeplant. Die Umsetzung zur Anpassung SÜ Griesweg wurde daher in 2 Bauabschnitte (BA) so unterteilt, dass Sie mit den Bautätigkeiten des Streckenbau (VP21.2200) zeitlich zusammen passen. BA 1 - Erstellung Widerlagerabfangung bis 11/22. BA 2 - Kappenerneuerung bis 12/23. Die Kappenerneuerung geht einher mit der Fahrbahnverbreiterung Damm. Die finalen Erd- und Straßenarbeiten inklusive Oberbodenandeckung können somit erst Ende 23 erfolgen. Die vorhandene Oberbodenmiete aus der Errichtung der Widerlagerabfangung ist für die Bautätigkeiten Strecken- und Wegebau (VP21.2200) umzulagern, da der Oberboden nicht im direkten Anschluss in den Dammbereichen wieder eingebaut werden kann. Erst im Zuge der Erd- und Straßenbauarbeiten SÜ Griesweg kann die Oberbodenmiete abgetragen und in den Dammbereichen i.M von 20 cm angedeckt werden.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Für den Abbruch und die Erneuerung der SÜ St2244 muss eine Umleitungsstrecke eingerichtet werden. Vom LRA Bamberg wird innerhalb der Umleitungsstrecke im Bereich der Kreuzung Nürnberger Str./Griesweg eine Signalisierung der Kreuzung mit einer Licht-Signal-Anlage gefordert. Diese Leistung ist nicht dem Hauptvertrag geschuldet. Die Genehmigung der Vollsperrung der St2244 in Hirschaid und damit der Abbruch bzw. Neubau der SÜ St2244 wird von der Einrichtung dieser LSA abhängig gemacht.
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Planungsleistung für EG-Zertifizierung
- 31.10.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Zusätzliche Kabelzugarbeiten inkl. Zusammenhangsleistungen
- 04.11.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Zusätzliche Disposition Personal und Technik f. FD-Wechsel Das Bau-Soll beinhaltet neben der Kettenwerksübernahme und dem Rückbau von Bestandsmasten u.a. den Fahrdrahtwechsel von Mast 16-7 bis 17-3n gem. Rahmenterminplan im Zeitraum 27.05.-30.05.2022. Auszug aus der Baubeschreibung: "Auf Basis des RAP wurden die erforderlichen Sperrpausen zum Baukapazitätsmanagement nach Ril 806 angemeldet. Die gemäß Rahmenterminplanung des AG vorgegebenen Umbauzeiten sind daher bei der weiteren Planung zwingend zu beachten.". Diese Sperrpausen wurden jedoch von der Baubetriebsplanung nicht berücksichtigt, wodurch nun neue Sperrpausen angemeldet wurden. Diese finden nun nicht mehr zusammenhängend im Januar 2023 statt. Der Fahrdrahtwechsel ist für die Nacht 14./15.01.2023 und die restlichen Arbeiten wie Kettenwerksübernahme und Rückbau der Bestandsmaste ab 21.01.2023 geplant. Dadurch wird ein zusätzlicher An- und Abtransport der Geräte und Personalien erforderlich.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat ARGE Südanbindung Eltersdorf c/o NTG Bau GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 04.11.2022, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf TED – Tenders Electronic Daily (© Europäische Union), https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/609746-2022. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/vde-811-suedanbindung-eltersdorf-zugang-eue-flurstrasse-5253782020
