# Umweltplanungen Schienenanbindung Fehmarnbeltquerung (FBQ)

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Hamburg am 12.05.2015 vergeben, Zuschlag an Trüper, Gondesen und Partner mbB/ TGP Landschaftsarchitekten BDLA, Leguan GmbH und 2 Einzelunternehmen aus Bonn und Hannover.

- Auftraggeber: DB Netz AG
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: Umweltplanungen Schienenanbindung Fehmarnbeltquerung (FBQ)
- Wo: Hamburg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: Trüper, Gondesen und Partner mbB/ TGP Landschaftsarchitekten BDLA, Leguan GmbH und 2 Einzelunternehmen aus Bonn und Hannover
- Zuschlag am: 12.05.2015
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Trüper, Gondesen und Partner mbB/ TGP Landschaftsarchitekten BDLA](https://vergabeweiser.de/unternehmen/trueper-gondesen-und-partner-mbb-tgp-landschaftsarchitekten-bdla), Lübeck
- Einzelunternehmen aus Bonn
- Einzelunternehmen aus Hannover
- [Leguan GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/leguan-gmbh), Hamburg

## Leistungsumfang

Umweltplanungen Schienenanbindung Fehmarnbeltquerung (FBQ): Biologische Leistungen (Kartierung und Berichtswesen), Option UVS, LBP, FFH-Vorprüfung, Fachbeitrag Artenschutz und weitere PF-Unterlagen EP/GP, Option Sondergutachten (Schall-, Erschütterungs-,Luftschadstoffuntersuchungen).

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
- CPV-Code: 71313000-5
- CPV-Bezeichnung: [Umwelttechnische Beratung](https://vergabeweiser.de/cpv/71313000-umwelttechnische-beratung)
- Bekanntmachungs-ID: e528f4af-7c8c-42ff-8e72-3ee33c137b9f

## Verlauf

- 26.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 70 - Die Bearbeitung ist plausibel im Angebot für Nachtragsleistungen dokumentiert. Die Vergabe an einen neuen AN hätte für die Einarbeitung zusätzliche Kosten generiert. Hieraus ergeben sich nutzbare Synergien. Bei einem Wechsel des AN würden diese Synergieeffekte verloren gehen. Ein Wechsel des AN ist insofern aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu befürworten. Ein Wechsel des AN würde zu einer erheblichen Terminverzögerung führen. Das bereits beim AN erworbene Fachwissen wird für die Erbringung der zusätzlichen Leistungen zwingend benötigt. Das berechnete Honorar für zusätzliche Leistung ist angemessen und entspricht der erwarteten Größenordnung. 71 - Die Überarbeitung der schalltechnischen Untersuchungen und die Erstellung zusätzlicher Untersuchungen resultiert daraus, dass eine Vergleichbarkeit und Gegenüberstellung der technisch untersuchten Trassenvarianten auch hinsichtlich der Schallimmissionen in den PFA 1.1 und 2 notwendig ist, um eine genehmigungsfähige Planfeststellungsunterlage inklusive Variantenvergleichen zu erstellen. Zudem dienen die erstellten Karten der Visualisierung von geplanten Lärmschutzmaßnahmen und deren Wirkung der Akzeptanzschaffung für das Projekt in der Öffentlichkeit. Aufgrund der Umfirmierung der DB Netz AG zur DB InfraGO AG müssen alle noch einzureichenden Unterlagen notwendigerweise aktualisiert und angepasst werden.
- 28.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 72 - Der Auftrag zur Erstellung der Umweltgutachten (UVS, LBP, Artenschutz, Natura 2000, WRRL, FINK) bleibt bestehen. Die bisher erarbeitete Grundlagenermittlung durch den AN ist nach wie vor Bestandteil der Planung und Planfeststellung. Die Vergabe an einen neuen AN hätte für die Einarbeitung zusätzliche Kosten generiert. Hieraus ergeben sich nutzbare Synergien. Bei einem Wechsel des AN würden diese Synergieeffekte verloren gehen. Ein Wechsel des AN ist insofern aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu befürworten. Ein Wechsel des AN würde zu großen Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Umweltleistungen und zu einer erheblichen Terminverzögerung führen. Das bereits beim AN erworbene Fachwissen wird für die Erbringung der zusätzlichen Leistungen zwingend benötigt. Das berechnete Honorar für zusätzliche Leistung ist angemessen Aufgrund der Umfirmierung der DB Netz AG zur DB InfraGO AG müssen alle noch einzureichenden Unterlagen notwendigerweise aktualisiert und angepasst werden. 75 - Der bestehendeAuftrag bleibt bestehen. Die Vergabe an einen neuen AN hätte für die Einarbeitung zusätzliche Kosten generiert. Hieraus ergeben sich nutzbare Synergien. Bei einem Wechsel des AN würden diese Synergieeffekte verloren gehen. Ein Wechsel des AN ist insofern aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu befürworten. Ein Wechsel des AN würde zu großen Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Umweltleistungen und zu einer erheblichen Terminverzögerung führen. Das bereits beim AN erworbene Fachwissen wird für die Erbringung der zusätzlichen Leistungen zwingend benötigt.
- 10.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 72 - Der Auftrag zur Erstellung der Umweltgutachten (UVS, LBP, Artenschutz, Natura 2000, WRRL, FINK) bleibt bestehen. Die bisher erarbeitete Grundlagenermittlung durch den AN ist nach wie vor Bestandteil der Planung und Planfeststellung. Die Vergabe an einen neuen AN hätte für die Einarbeitung zusätzliche Kosten generiert. Hieraus ergeben sich nutzbare Synergien. Bei einem Wechsel des AN würden diese Synergieeffekte verloren gehen. Ein Wechsel des AN ist insofern aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu befürworten. Ein Wechsel des AN würde zu großen Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Umweltleistungen und zu einer erheblichen Terminverzögerung führen. Das bereits beim AN erworbene Fachwissen wird für die Erbringung der zusätzlichen Leistungen zwingend benötigt. Das berechnete Honorar für zusätzliche Leistung ist angemessen Aufgrund der Umfirmierung der DB Netz AG zur DB InfraGO AG müssen alle noch einzureichenden Unterlagen notwendigerweise aktualisiert und angepasst werden. 75 - Der bestehendeAuftrag bleibt bestehen. Die Vergabe an einen neuen AN hätte für die Einarbeitung zusätzliche Kosten generiert. Hieraus ergeben sich nutzbare Synergien. Bei einem Wechsel des AN würden diese Synergieeffekte verloren gehen. Ein Wechsel des AN ist insofern aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu befürworten. Ein Wechsel des AN würde zu großen Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Umweltleistungen und zu einer erheblichen Terminverzögerung führen. Das bereits beim AN erworbene Fachwissen wird für die Erbringung der zusätzlichen Leistungen zwingend benötigt.
- 06.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 76- Der Auftrag zur Erstellung der Schallgutachten bleibt bestehen. Die bisher erarbeitete Grundlagenermittlung durch den AN ist nach wie vor Bestandteil der Planung und Planfeststellung. Die Vergabe an einen neuen AN hätte für die Einarbeitung zusätzliche Kosten generiert. Hieraus ergeben sich nutzbare Synergien. Bei einem Wechsel des AN würden diese Synergieeffekte verloren gehen. Ein Wechsel des AN ist insofern aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu befürworten. Das bereits beim AN erworbene Fachwissen wird für die Erbringung der zusätzlichen Leistungen zwingend benötigt. 81- Der bestehendeAuftrag bleibt bestehen. Die Vergabe an einen neuen AN hätte für die Einarbeitung zusätzliche Kosten generiert. Hieraus ergeben sich nutzbare Synergien. Bei einem Wechsel des AN würden diese Synergieeffekte verloren gehen. Ein Wechsel des AN ist insofern aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu befürworten. Ein Wechsel des AN würde zu großen Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Umweltleistungen und zu einer erheblichen Terminverzögerung führen. Das bereits beim AN erworbene Fachwissen wird für die Erbringung der zusätzlichen Leistungen zwingend benötigt.
- 22.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 84 Der bestehende Auftrag bleibt bestehen. Die Vergabe an einen neuen AN hätte für die Einarbeitung zusätzliche Kosten generiert. Hieraus ergeben sich nutzbare Synergien. Bei einem Wechsel des AN würden diese Synergieeffekte verloren gehen. Ein Wechsel des AN ist insofern aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu befürworten. Ein Wechsel des AN würde zu großen Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Umweltleistungen und zu einer erheblichen Terminverzögerung führen. Das bereits beim AN erworbene Fachwissen wird für die Erbringung der zusätzlichen Leistungen zwingend benötigt.
- 28.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 83 Der bestehendeAuftrag bleibt bestehen. Die Vergabe an einen neuen AN hätte für die Einarbeitung zusätzliche Kosten generiert. Hieraus ergeben sich nutzbare Synergien. Bei einem Wechsel des AN würden diese Synergieeffekte verloren gehen. Ein Wechsel des AN ist insofern aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu befürworten. Ein Wechsel des AN würde zu großen Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Umweltleistungen und zu einer erheblichen Terminverzögerung führen. Das bereits beim AN erworbene Fachwissen wird für die Erbringung der zusätzlichen Leistungen zwingend benötigt.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Trüper, Gondesen und Partner mbB/ TGP Landschaftsarchitekten BDLA, Leguan GmbH und 2 Einzelunternehmen aus Bonn und Hannover erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 28.10.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=b01aafc0-0b89-4128-b218-5835a1513475. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/umweltplanungen-schienenanbindung-fehmarnbeltquerung-fbq-e528f4af
