# Umweltplanungen Schienenanbindung Fehmarnbeltquerung (FBQ)

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Hamburg (Sitz der PL) am 12.05.2015 vergeben, Zuschlag an FBQ Arbeitsgemeinschaft, leguan gmbh und 3 Einzelunternehmen aus Lübeck, Bonn und Hannover.

- Auftraggeber: DB Netz AG
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: Umweltplanungen Schienenanbindung Fehmarnbeltquerung (FBQ)
- Wo: Hamburg (Sitz der PL), Hamburg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 12.05.2015 bis 31.12.2017
- Zuschlag an: FBQ Arbeitsgemeinschaft, leguan gmbh und 3 Einzelunternehmen aus Lübeck, Bonn und Hannover
- Zuschlag am: 12.05.2015
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- Einzelunternehmen aus Lübeck
- Einzelunternehmen aus Bonn
- Einzelunternehmen aus Hannover
- [FBQ Arbeitsgemeinschaft, leguan gmbh](https://vergabeweiser.de/unternehmen/fbq-arbeitsgemeinschaft-leguan-gmbh), Hamburg

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
- CPV-Code: 71313000-5
- CPV-Bezeichnung: [Umwelttechnische Beratung](https://vergabeweiser.de/cpv/71313000-umwelttechnische-beratung)
- Bekanntmachungs-ID: 467356-2019

## Verlauf

- 04.10.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 27: Erstellung einer Antragsunterlage zur Genehmigung durch die UNB OH für zusätzliche, zwingend erforderliche Baugrunduntersuchungen in PFA 4 in der Oldenburger Grabenniederung einschließlich der dazu notwendigen Umweltbaubegleitung
- 20.03.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 29: Überarbeitung schalltechnische Untersuchungen (Aufgrund vom AG verursachter technischer Anpassungen müssen die Gutachten angepasst werden (Pos. I, Pos. 4). Das EBA, die Anhörungsbehörde sowie die interne Rechtsabteilung hat verschiedene Anpassungen der abgegebenen Planfeststellungsunterlagen für die Abschnitte 1 bis 6 verursacht (Pos. III und V). Der Prognosehorizont 2030 hat sich nochmal geändert, weshalb eine Überarbeitung aller Gutachten erforderlich ist (Pos. III). Im Rahmen der Arbeitsgruppe Gesamtlärm hat die Region noch ergänzende Untersuchungsbereiche gefordert. Diese wurden aufgenommen (Pos. IV).)
- 23.03.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Nachtrag 26: Änderung der technischen Planung in PFA 1: 1) Grundlage neuer techn. Redaktionsschluß PFA 1 (Entwässerung, technische Anpassung, Änderung PFA-Grenze und damit Eingriffsgrenze); 2) Ersatzneubau 110 KV Leitung (assoziierte Folgeplanung). Durch diese Änderungen wurden bestimmte Leistungen der Umweltplanung (UVS, LBP; ASB, FFH, WRRL, FINK) erneut für ausgewählte Leistungsphasen in angepasster Form erforderlich. Diese zusätzlichen Leistungen sind durch den Hauptvertrag nicht abgedeckt.
- 23.03.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Nachtrag 28: Plangenehmigungsverfahren Versorgungstunnel Bhf Lübeck. Aus terminlichen Gründen wurde der Versorgungstunnel Bhf Lübeck aus dem PFA Lübeck extrahiert und als eigenständiges Plangenehmigungsverfahren weiterverfolgt.
- 03.04.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Nachtrag 30: Änderung der technischen Planung in PFA 3: 1. Grundlage neuer techn. Redaktionsschluß PFA 3 (Entwässerung, technische Anpassung, Änderung PFA-Grenze und damit Eingriffsgrenze), 2. Ersatzneubau 110 KV Leitung (assoziierte Folgeplanung). Durch diese Änderungen wurden bestimmte Leistungen der Umweltplanung (UVS, LBP; ASB, FFH, WRRL, FINK) erneut für ausgewählte Leistungsphasen in angepasster Form erforderlich. Diese zusätzlichen Leistungen sind durch den Hauptvertrag nicht abgedeckt. Nachtrag 31: Änderung der technischen Planung in PFA 4: 1. Grundlage neuer techn. Redaktionsschluß PFA 4 (Verschieben RRB, Anpassung Gehweg, Wirtschaftsweg, Veränderung LSW und damit Eingriffsgrenze), 2. Ersatzneubau 110 KV Leitung (assoziierte Folgeplanung). Durch diese Änderungen wurden bestimmte Leistungen der Umweltplanung (UVS, LBP; ASB, FFH, WRRL, FINK) erneut für ausgewählte Leistungsphasen in angepasster Form erforderlich. Diese zusätzlichen Leistungen sind durch den Hauptvertrag nicht abgedeckt. Nachtrag 32: Änderung der technischen Planung in PFA 5.1: 1. Grundlage neuer techn. Redaktionsschluß PFA 5.1, 2. Zusätzliche Anforderungen EBA/APV. Durch diese Änderungen wurden bestimmte Leistungen der Umweltplanung (UVS, LBP; ASB, FFH, WRRL, FINK) erneut für ausgewählte Leistungsphasen in angepasster Form erforderlich. Diese zusätzlichen Leistungen sind durch den Hauptvertrag nicht abgedeckt. Nachtrag 33: Erstellung der Genehmigungsunterlage zur Übergabe an das EBA, Anpassung der Maßnahmenblätter, Bearbeitung FINK. Die Anzahl der Maßnahmen hat sich wesentlich erhöht, zudem erschwerte Bearbeitung in FINK infolge technischer, systemseitiger Schwierigkeiten. Diese zusätzlichen Leistungen sind durch den Hauptvertrag nicht abgedeckt; Nachtrag 34: Ergänzende FFH-Verträglichkeitsprüfung für/in PFA 5.2. Diese zusätzlichen Leistungen sind durch den Hauptvertrag nicht abgedeckt. Nachtrag 35: n Bezug auf Baulärm kam es zu technischen Anpassungen, wodurch der Rückbau der Bestandstrasse mit einbezogen werden muss (Pos. I). Aufgrund vom AG verursachte technische Anpassungen (Zugzahlen) müssen die Gutachten angepasst werden (Pos. II und Pos. III). Die Änderung der Zugzahlen bedingt eine komplette Neuberechnung und Abwägung des Lärmschutzes (Pos. II) sowie der Luftschadstoffuntersuchung (Pos. III). Für einige Bereiche erfolgten schon Berechnungen, weshalb nicht alle Abschnitte im Nachtrag aufgelistet sind.
- 03.07.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 36 (FBQ) Ausgewählte, zuvor baugrundtechnisch nicht hinreichend untersuchte Bereiche mussten untersucht werden. Hierbei war auch die umweltfachliche Unbenklichkeit der Baugrunduntersuchungen sicherzustellen. Hierbei handelt es sich um Auflagen der zuständigen Naturschutzbehörde. Um den Fortgang der bereits vor Ort tätigen Baugrundfirma zu ermöglichen war eine zeitnahe und zügige Klärung der umweltrelevanten Auflagen erforderlich. Daher wurde das bereits mit anderen Tätigkeiten dieser Art beauftragte Büro erneut angefragt, um eine zeitliche Verzögerung der Baugrunduntersuchungen zu vermeiden. NT 37 (FBQ) Umweltfachliche Variantenvergleiche im Rahmen der Prüfung der Umverlegung des RRB im Bereich Gut Satjewitz in PFA 5.1.
- 31.08.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Nachtrag 38: Änderung technische Planung PFA 5.2, Anpassung der Umweltunterlagen (FBQ). Nachtrag 39: Intensive artenschutzfachliche Befassung mit Seeadler in PFA 4 (FBQ).
- 18.12.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Nachtrag 42: Umweltplanungen Ausbaustrecke (ABS)/Neubaustrecke (NBS) – Anbindung FBQ Schalltechnische Untersuchungen Bundestagsbeschluss Aufgrund des Bundestagsbeschlusses vom 2.7.2020, in dem u. a. Vollschutz und Maximalschutz für Lärmschutzmaßnahmen bewilligt wurden, muss eine komplette Umplanung aller Planfeststellungsabschnitte erfolgen. Die derzeitigen Unterlagen basieren – wie in Genehmigungsverfahren üblich – auf rechtliche Grundlagen inkl. einer Kosten-Nutzenabwägung bei Schutzmaßnahmen. Der Bundestagsbeschluss ermöglicht die Umsetzung der Schutzmaßnahmen ohne eine Kosten-Nutzenabwägung, sondern rein nach dem wirksamsten Schutz. Dadurch muss die Lärmschutzplanung für alle PFAs (PFA Lübeck bis 6) angepasst werden. Die Anpassung der betriebsbedingten Schallimmissionen für den Schienenverkehr hat auch Auswirkungen auf andere Untersuchungen inkl. aller Anhänge: Verschattungssituation, die Gesamtlärmbetrachtung, die Baulärmbetrachtung und entsprechender Luftschadstoffbetrachtung. In einigen PFAs ergeben sich durch den Bundestagsbeschluss auch Trassierungsänderungen durch Tieferlegungen, Umfahrungen und Aufhebung von Bahnübergängen. Deshalb muss auch ein Abgleich der Schutzmaßnahmen mit der derzeitigen Trassierungsvariante erfolgen, wodurch eine zusätzliche Neubeurteilung der neuen Trassierungsvarianten/ Straßenüberführungen erfolgt. Hinzukommend berücksichtigt der Nachtrag auch durch die Erhöhung der Anzahl der Planfeststellungsabschnitte (PFA Lübeck) zusätzliche Teilnahmen an Erörterungsterminen.
- 09.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 44 Aufnahme des Bereiches (Lübeck Moisling) zur Prüfung der Sichtbeziehungen auf die Altstadt aufgrund der Abstimmungen mit der Stadt Lübeck, inkl. Welterbekoordination, sowie die Aufnahme einzelner Geländeschnitte im PFA Lübeck zur Erreichung des größtmöglich angemessenen und sensiblen Umgangs mit dem UNESCO-Weltkulturerbe, da diese Aspekte auch im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind.
- 09.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 46 Aufgrund des fortgeschrittenen Verfahrensverlaufs in den Abschnitten PFA 1.1 bis 6 müssen Eingangsdaten wie Bebauungspläne und Gebäude aktualisiert werden. Darüber hinaus gab es Anfang 2021 eine geringfügige Änderung der Zugzahlen 2030 für die Abschnitte PFA L bis 2, welches integriert werden muss. Weiterhin gab es in Abstimmung mit den zuständigen Behörden Änderungen in der Struktur der Unterlagen. Dies führt dazu, dass einige Unterlagen nun separat aufgeführt werden. Als weitere Punkte sind technische Änderungen in den Abschnitten 2, 4 und 5.2 zu nennen, wodurch die schalltechnische Untersuchung erweitert bzw. angepasst werden muss. Im Abschnitt 6 hat sich die Straßenverkehrsbelastung geändert, weshalb die Luftschadstoffuntersuchung überarbeitet werden muss.
- 09.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): NT 45 (FBQ) Baugrund Bad Schwartau (PFA 1) nach Bundestagsbefassung. Erstellung einer Antragsunterlage für die Erteilung einer Befreiung nach § 39 Abs. 5 und § 67 Abs. 1 BNatSchG durch die UNB OH für zusätzliche Baugrunduntersuchung in Bad Schwartau (PFA 1).
- 08.10.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 47: Erstellung eines Sondergutachtens zur Gebäudeuntersuchung auf Fledermausbesatz im PFA 6 FBQ. Entsprechend der neu anzuwendenden Arbeitshilfe „Fledermäuse und Straßenbau“ (LBV-SH 2021) besteht die Notwendigkeit einer Untersuchung der beiden vorhabenbedingt abzureißenden Gebäuden auf Fledermausbesatz.
- 26.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 48: NT 48: Infolge der Änderung der technischen Planung im PFA 3 war die Überarbeitung der umweltrelevanten Genehmigungsplanung notwendig. Technischen Änderungen resultierten u.a. als Folge der Vorgaben der parlamentarischen Befassung (insb. zusätzliche Lärmschutzwände u. Rettungswege). Zudem wurde aufgrund des Alters der Kartierdaten die Biotoptypenkartierung aktualisiert, wobei sich zahlreiche Änderungen ergeben haben. Des Weiteren liegen aktualisierte Landschaftsrahmenpläne vor. Zusätzlich wurde zur Verminderung von Schadstoffeinleitungen ein Retentionsbodenfilter geplant. Die entsprechenden Anpassungen betreffen UVS, LBP; FFH-VP und WRRL. Die Ende 2020 fertiggestellten und an das EBA übergebenen Umweltunterlagen sind daher auf Anforderung der DB Netz AG grundsätzlich zu überarbeiten. Zugleich sind hierbei auch Änderungen aufgrund von EBA-Anmerkungen zu integrieren.
- 26.11.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 48: NT 48: Infolge der Änderung der technischen Planung im PFA 3 war die Überarbeitung der umweltrelevanten Genehmigungsplanung notwendig. Technischen Änderungen resultierten u.a. als Folge der Vorgaben der parlamentarischen Befassung (insb. zusätzliche Lärmschutzwände u. Rettungswege). Zudem wurde aufgrund des Alters der Kartierdaten die Biotoptypenkartierung aktualisiert, wobei sich zahlreiche Änderungen ergeben haben. Des Weiteren liegen aktualisierte Landschaftsrahmenpläne vor. Zusätzlich wurde zur Verminderung von Schadstoffeinleitungen ein Retentionsbodenfilter geplant. Die entsprechenden Anpassungen betreffen UVS, LBP; FFH-VP und WRRL. Die Ende 2020 fertiggestellten und an das EBA übergebenen Umweltunterlagen sind daher auf Anforderung der DB Netz AG grundsätzlich zu überarbeiten. Zugleich sind hierbei auch Änderungen aufgrund von EBA-Anmerkungen zu integrieren.
- 21.12.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 49: Infolge der Änderung der technischen Planung (2 TR) im PFA 5.2 war die Überarbeitung der umweltrelevanten Genehmigungsplanung notwendig. Technischen Änderungen resultierten u.a. als Folge der Vorgaben der parlamentarischen Befassung (insb. zusätzliche Lärmschutzwände u. Rettungswege). Zudem wurde aufgrund des Alters der Kartierdaten die Biotoptypenkartierung aktualisiert, wobei sich zahlreiche Änderungen ergeben haben. Des Weiteren liegen aktualisierte Landschaftsrahmenpläne vor. Die entsprechenden Anpassungen betreffen UVS, LBP; FFH-VP und WRRL. Die Ende 2020 fertiggestellten und an das EBA übergebenen Umweltunterlagen sind daher auf Anforderung der DB Netz AG grundsätzlich zu überarbeiten.
- 21.12.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 50 Anpassungen UVS, LBP, FFH-VP PFA Lübeck Infolge der Änderung der technischen Planung (2 TR) im PFA Lübeck war die Überarbeitung der umweltrelevanten Genehmigungsplanung notwendig. Technischen Änderungen resultierten u.a. als Folge der Vorgaben der parlamentarischen Befassung (insb. zusätzliche Lärmschutzwände, geänderte BE-Flächen u. Rettungswege). Die Datengrundlagen sind aufgrund der Verlängerung des PFa zu erweitern. Des Weiteren liegen aktualisierte Landschaftsrahmenpläne vor. Die entsprechenden Anpassungen betreffen UVS, LBP; FFH-VP und WRRL. Die Ende 2020 fertiggestellten und an das EBA übergebenen Umweltunterlagen sind daher auf Anforderung der DB Netz AG grundsätzlich zu überarbeiten. .
- 25.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 53: Infolge der Änderung der technischen Planung und Planungsverzögerungen in den Abschnitten 2, 4 und 5.2 war die Überarbeitung der Schallunterlagen notwendig. Technische Änderungen resultierten u.a. aus neuen technischen Erkenntnissen im fortgeschrittenen Planungsverlauf. Eine geänderte Planung kann zu veränderten Betroffenheiten führen, sodass in den meisten Fällen eine Neubetrachtung der Schallauswirkungen erforderlich ist. Zusätzlich mussten neue Eingangdaten in den Unterlagen für PFA 1.2 aufgrund aktueller örtlicher Gegebenheiten eingearbeitet werden. Weiterhin wurden zwecks Verfahrenssicherheit aufgrund der Erkenntnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung in PFA 6 und in Abstimmung mit dem EBA und der Rechtsabteilung Anpassungen der Berechnungsgrundlagen im Hinblick auf den enteignungsgleichen Eingriff in den Schallunterlagen für PFA 3, 4 und 5.1 vorgenommen. Aufgrund der Prüfung der Schallunterlagen für PFA Lübeck durch das EBA mussten entsprechend der Anmerkungen Anpassungen der Berichte und Pläne vorgenommen werden. Zusätzlich wurde durch den Schallgutachter eine Stellungnahme zu den Zugzahlen 2030 Deutschlandtakt erstellt um schalltechnische und terminliche Auswirkungen abzuschätzen. Für den Abschnitt FSQ ist eine enge Abstimmung zur einheitlichen Bearbeitung und Methodik zwischen den Schallgutachtern FBQ und FSQ erforderlich.
- 25.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): NT 52: Ausgangspunkt des Nachtrags sind Änderungen der technischen Planung PFA übergreifend, welche u.a. als Folge der Vorgaben der parlamentarischen Befassung notwendig wurden. Durch die Einarbeitung der technischen Änderungen und neuen Erfordernissen (bspw. neue Baugrunduntersuchungen, aufgrund geänderter Flächen), sind umfangreiche Abstimmung hinsichtlich Terminplanung, Beratungsleistung, Abstimmung mit Fachbehörden usw. erforderlich, die im Hauptvertag bisher nicht vorgesehen waren. Die bisherigen Nachträge 2 und 10 für zusätzliche Beratungsleistungen sind ausgeschöpft. Zusätzlich ist die Zuarbeit im PFA 1.1, 1.2 und 2 erforderlich. Aufgrund geänderter Bedingungen (bspw. neue Kartierungen, geänderte technische Planung, Widerstände von Eigentümern in den PFA), ist eine erweiterte Planung der artenschutzrechtlichen Haselmausmaßnahmen (LBP-Maßnahmen) erforderlich. Für die Haselmaus sind 3 - 5 Jahre vor Baubeginn neue Habitate herzustellen. Der ursprüngliche Untersuchungsraum für die Maßnahmenherstellung wurde vergrößert. Dafür ist die Beschaffung der ALKIS-Daten durch den AN erforderlich und die Prüfung, welche Flächen für Haselmausmaßnahmen geeignet sind.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat FBQ Arbeitsgemeinschaft, leguan gmbh und 3 Einzelunternehmen aus Lübeck, Bonn und Hannover erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf TED – Tenders Electronic Daily (© Europäische Union), https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/104345-2022. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/umweltplanungen-schienenanbindung-fehmarnbeltquerung-fbq-4673562019
